Stillen
This page was last updated on:
2025-02-14
Stillen
Stillende Mütter haben Anspruch auf eine Stillzeit von zweimal täglich mindestens 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde. Wenn eine Arbeitnehmerin länger als 8 Stunden pro Tag arbeitet, muss ihr eine Stillzeit von zweimal täglich 45 Minuten gewährt werden. (§7 I-III Mutterschutzgesetz) Für das Recht auf Stillen für männliche Arbeitnehmer siehe EuGH C-104/09.
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Stillende Mütter haben Anspruch auf eine Stillzeit von zweimal täglich mindestens 30 Minuten oder einmal täglich eine Stunde. Wenn eine Arbeitnehmerin länger als 8 Stunden pro Tag arbeitet, muss ihr eine Stillzeit von zweimal täglich 45 Minuten gewährt werden. (§7 I-III Mutterschutzgesetz) Für das Recht auf Stillen für männliche Arbeitnehmer siehe EuGH C-104/09.
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