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KG,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>TRILUX Group Management GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zwischen der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IG Metall Bezirksleitung Nordrhein-Westfalen, Roßstraße 94, 40476\nDüsseldorf,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>und dem\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verband der Metall- und Elektro-Industrie Nordrhein-Westfalen e. V.,\nUerdinger Straße 58-62, 40474 Düsseldorf, vertreten durch den\nUnternehmensverband Westfalen-Mitte e. V., Goethestraße 28, 59755 Arnsberg,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-CBA_MNCOMPA_2\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-CBA_MNCOMPA_1\">\u003Cp>wird für die Firmen TRILUX GmbH &amp; Co. KG, TRILUX Group Management GmbH\nder nachfolgende firmenbezogene Verbandstarifvertrag gemäß § 1 des\nTarifvertrages Beschäftigungssicherung und Wettbewerbsfähigkeit für die\nMetall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2018 geschlossen:\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch2>Präambel\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_comments\">TRILUX befindet sich zurzeit in der schwierigen Übergangsphase von der\nLED-Technologie hin zur nächsten Technologieherausforderung der\nDigitalisierung. Dies bedeutet nicht nur eine große Herausforderung für das\nUnternehmen zur erfolgreichen Bewältigung dieser Transformation, sondern auch\neinen erhöhten Qualifizierungsbedarf bei den Beschäftigten, um durch Um- und\nWeiterqualifizierung den Wegfall von Tätigkeiten im Zuge der Digitalisierung\ngefährdeter Arbeitsverhältnisse für die Zukunft zu verhindern.\u003C\u002Fdiv>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Darüber hinaus steht TRILUX unter erheblichem Wettbewerbsdruck. Gerade der\nasiatische Wettbewerb führt zu einem enormen Preisdruck und damit auch zu\nreduzierten Erträgen. Diese Situation führt aktuell zu starken Veränderungen\nin der Wettbewerbslandschaft, von denen auch TRILUX betroffen ist. So ist die\nwirtschaftliche Lage von TRILUX nicht nur durch die nachlassende Konjunktur\ngekennzeichnet, sondern auch durch einen erheblichen Wettbewerbsdruck und\nPreisverfall, so dass es umso schwerer ist, gewonnene Marktanteile konsequent\nzu verteidigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mit den nachfolgenden Regelungen wollen die Tarifvertragsparteien einen\nBeitrag leisten, die Zukunftsfähigkeit von TRI LUX bei den strategischen\nHerausforderungen der Transformation zu stärken und Beschäftigung zu sichern.\nDie Tarifvertragsparteien sehen in den nachfolgenden Sonderregelungen und dem\nBeitrag der Mitarbeiter das notwendige und geeignete Mittel zur nachhaltigen\nund zukunftsorientierten Sicherung und Entwicklung des Unternehmens und dessen\nZukunftsfähigkeit sowie der Arbeitsplätze am Standort Arnsberg.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-coverunion_trigger\">\u003Ch3>§ 1Geltungsbereich\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-coveragegroup_comments\">\u003Cp>1.Dieser Tarifvertrag gilt für alle tarifgebundenen Beschäftigten der\nFirmen TRILUX GmbH &amp; Co. KG und TRILUX Group Management GmbH Sinne des § 5\nAbsatz 1 BetrVG mit Ausnahme der Auszubildenden und der in Altersteilzeit\nbefindlichen Arbeitnehmer\u002F-innen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Teilzeitbeschäftigte Arbeitnehmer werden einen proportional zu ihrer\nindividuellen Arbeitszeit zu ermittelndem Beitrag im Sinne dieser Vereinbarung\nerbringen, wobei die ergebenden Nachkommastellen auf volle 0,25 Stunden\ngerundet werden. Dabei können die betroffenen teilzeitbeschäftigen\nArbeitnehmer wählen, ob sie den für sie ermittelten Beitrag im Sinne dieser\nVereinbarung durch die Erbringung durch Arbeitszeit oder durch den\nentsprechenden geldmäßigen Abzug erbringen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Es besteht Einigkeit zwischen den vertragsschließenden Parteien, dass\nMitglieder des Vorstandes und der Geschäftsführung sowie leitende Angestellte\nund außertariflich Beschäftigte im Hinblick auf die materiellen Belastungen\ndieser Vereinbarung einen wertgleichen Beitrag erbringen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser wertgleiche Beitrag besteht für die außertariflich Beschäftigten\ndarin, dass sie entsprechend § 4 dieses Tarifvertrages analog zu den tariflich\nBeschäftigten entsprechende unentgeltliche Mehrstunden leisten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingfund\">\u003Cp>Die leitenden Angestellten sowie Mitglieder von Vorstand und\nGeschäftsführung leisten ihren wertgleichen Beitrag über ihre variable\nVergütung am Unternehmensergebnis. Dies geschieht in der Form, dass ein Fonds\nin Höhe von 250.000 Euro pro Jahr für Qualifizierungsaufwendungen der\ntariflichen Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch3>§ 2Beschäftigungssicherung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>1.Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages können betriebsbedingte\nBeendigungs¬kündigungen gemäß § 102 Absatz 6 BetrVG nur mit Zustimmung des\nBetriebsrates und der Tarifvertragsparteien ausgesprochen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Betriebsbedingte Änderungskündigungen im Zusammenhang mit\nUmstrukturierungs¬prozessen sind nur möglich, wenn der Betriebsrat zuvor\nausführlich über die Notwendigkeit der betriebsbedingten Änderungskündigung\nunterrichtet wurde und dieser den Änderungskündigungen zustimmt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Aufhebungsvereinbarungen können während der Laufzeit dieses\nTarifvertrags nur mit Beteiligung des Betriebsrates abgeschlossen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Von den Beschäftigten, die sich zum Zeitpunkt des Abschlusses dieses\nTarifvertrages in einem befristeten Arbeitsverhältnis befinden, werden 66,67%\nin ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernommen. Zeitpunkt für die\nBerechnung der Quote ist der 01 April 2020 — 2\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 3 Investitionszusagen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>TRILUX stellt ein Investitionsvolumen inkl. Ersatzinvestitionen (exklusiv\nSondereffekte durch spezielle Ereignisse) in Höhe von 60 Mio. Euro am Standort\nArnsberg innerhalb von 5 Jahren zur Verfügung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Fokus der Investitionen liegt u.a. auf folgende Bereiche: Die neue\nE-Line \u002F neue Tragschienensystem, die Manufaktur (Architectural, SOF,\nVarianten) und der zeitgemäßen Standortausstattung in Arnsberg\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Jährlich findet ein Resümeegespräch mit der tariflichen\nVerhandlungskommission zur finalen Festlegung der getätigten Investitionssumme\nstatt. Dabei werden u. a. Sondereinflüsse vorgestellt, auf Grund derer\ngeplante Investitionen nicht stattfinden konnten, und daher ggf. aus der\nGesamtsumme begründet herauszurechnen sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei verschuldetem Nichterreichen der Investitionssumme von 60 Mio. Euro wird\nmit Ablauf dieses Tarifvertrages pro 1,5 Mio. Euro Unterschreitung der\nInvestitionssumme 1 Monat der individuellen Arbeitnehmerbeiträge\nzurückgezahlt. Diese Rückzahlverpflichtung ist gedeckelt auf maximal 6 Monate\nder individuellen Arbeitnehmerbeiträge (Definition siehe Fußzeile).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die individuellen Arbeitnehmerbeiträge beziehen sich in diesem konkreten\nZusammenhang auf den individuellen Durchschnittswert der Gesamtlaufzeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WORKHOURS_trigger\">\u003Ch3>§ 4 Arbeitszeit\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>1.In Abänderung des Manteltarifvertrages für die Metall- und\nElektroindustrie NRW gestaltet sich die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit\nwährend der Laufzeit dieses Tarifvertrages wie folgt; die genannten\nVeränderungen der Regelarbeitszeit erfolgen dabei ohne Entgeltausgleich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-hourspweek\">\u003Cp>01.01.2021 -31.12.2021:37,5h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2022-31.12.2022:37,5h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2023-31.12.2023:37,0h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2024-31.12.2024:37,0h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2025-31.12.2025:36,0h\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Sofern die in § 18 dieser Vereinbarung vorgesehene Option des Arbeitgebers\nzur Verlängerung dieses Tarifvertrages wirksam werden sollte, gestaltet sich\nin Abänderung des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie\nNRW die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit für weitere drei Jahre wie\nfolgt; die genannten Veränderungen der Regelarbeitszeit erfolgen dabei ohne\nEntgeltausgleich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2026-31.12.2026:37h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2027-31.12.2027:36h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>01.01.2028-31.12.2028:36h\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Bei möglichen Ausgliederungen von Unternehmensbereichen oder einzelner\nBeschäftigter auf Veranlassung des Arbeitgebers in nicht tarifgebundene\nUnternehmen der TRILUX- Gruppe gelten für die von der Ausgliederung\nbetroffenen Arbeitnehmer für die Laufzeit dieses Tarifvertrages wertgleiche\nRegelungen in monetärer Form des Flächentarifvertrages der Metall- und\nElektroindustrie NRW sowie dieser Zukunftstarifvertrag anzuwenden . Ausnahme zu\ndieser Regelung bilden die Fälle, bei denen der Mitarbeiter freiwillig das\nUnternehmen wechseln möchte.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Definition Arbeitnehmerbeitrag: Der individuelle monatliche\nArbeitnehmerbeitrag ermittelt sich aus den pauschalierten Mehrstunden pro Monat\nmultipliziert mit dem individuellen Stundensatz (Manteltarifvertrag §\n33.1).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Sollte während der Laufzeit dieses Tarifvertrages Kurzarbeit bei TRILUX\nnotwendig werden, findet § 4 Ziffer 1 keine Anwendung. Dieser Tarifvertrag\nwird dann um die Zeit verlängert, für die er aufgrund durchgeführter\nKurzarbeit keine Anwendung fand. Die bestehende Betriebsvereinbarung\n„Kurzarbeit“ wird automatisch in Kraft gesetzt, sobald Kurzarbeit gefahren\nwird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Soweit durch die arbeitszeitrechtlichen Bestimmungen des\nManteltarifvertrages für die Beschäftigten der Metall- und Elektroindustrie\nNRW auf die 35-Stunden-Woche Bezug genommen wird, sind diese sinngemäß auf\ndie nach dieser Tarifvereinbarung vereinbarte Wochenarbeitszeit analog\nanzuwenden. Dieses gilt auch bei der Berechnung von variablen\nEntgeltbestandteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Die Tarifvertragsparteien gehen davon aus, dass die von Betriebsparteien\nvereinbarten Regelungen zur flexiblen Arbeitszeit entsprechend der Änderung\nder tariflichen regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit angepasst werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WAGES_trigger\">\u003Ch3>§ 5Tarifliche Differenzierung\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-onceonly2type2\">\u003Cp>1.Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Entgelterhöhungen im\nRahmen der während der Laufzeit dieses Tarifvertrags abgeschlossenen\nTarifrunden der Metall- und Elektroindustrie NRW bis zum Wirksamwerden einer\nmöglichen Entgelterhöhung im Rahmen der sich jeweils anschließenden\nTarifrunde der Metall- und Elektroindustrie NRW verschoben werden. Des Weiteren\nbesteht Einigkeit, dass etwaige im Rahmen der Tarifrunden der Metall- und\nElektroindustrie NRW während der Laufzeit dieser Vereinbarung vereinbarte\nEinmalzahlungen Entfallen und auf den Betrag des Kosteneinspareffektes in Höhe\nvon 4,4 Mio Euro angerechnet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im letzten Jahr der Laufzeit dieses Tarifvertrages wird die zuletzt\nverschobene Tariferhöhung drei Monate vor Ablauf des Vertrages umgesetzt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dies gilt solange, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit dieses\nTarifvertrages, bis ein Kosteneinspareffekt in einer Gesamthöhe von 4,4 Mio.\nEuro erreicht ist.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Des Weiteren sind die Tarifvertragsparteien sich einig, dass der Anspruch\nauf Zahlung gemäß § 2 Ziffer 2 b des Tarifvertrages Tarifliches Zusatzgeld\nfür die Metall- und Elektroindustrie NRW vom 14.02.2018 (T-Zug B) ab 2021 und\nfür die Laufzeit dieses Tarifvertrages zur Hälfte ausgezahlt wird. Der\nverbleibende Betrag des T-Zug B wird in Maßnahmen zur Qualifizierung der\nBelegschaft investiert, (siehe §7 des Vertrages)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Die Tarifvertragsparteien sind sich ferner einig, dass der Anspruch auf\nZahlung gemäß § 2 Ziffer 2 a des Tarifvertrages Tarifliches Zusatzgeld für\ndie Metall- und Elektroindustrie NRW vom 14.02.2018 (T-Zug A) ab 2021 für die\nLaufzeit dieses Tarifvertrages zur Hälfte entfällt. Dafür erhalten die\nanspruchsberechtigten Beschäftigten einen jährlichen Freistellungsanspruch\nvon vier Tagen. Davon kann der Beschäftigte zwei Tage außerhalb der\nFerienzeit festlegen und zwei Tage werden von Arbeitgeber festgelegt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Betriebsparteien werden jeweils im dritten Quartal des jeweiligen\nKalenderjahres während der Laufzeit dieses Tarifvertrages entscheiden, ob\ndiese Regelung auch für die Folgejahre bestehen bleibt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der verbleibende Betrag des T-Zug A und T-Zug B wird mit der Juli Abrechnung\ndes jeweiligen Jahres zur Auszahlung gebracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass der nach § 25 des\nManteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie NRW bestehende\nFreistellungsanspruch für besondere Beschäftigtengruppen weiterhin besteht.\nSofern Beschäftigte diesen Freistellungsanspruch wahrnehmen, entfällt der\ngesamte Anspruch auf Zahlung des T-Zug A gemäß § 2 Ziffer 2 a des\nTarifvertrages Tarifliches Zusatzgeld sowie auf die oben vorgesehenen vier Tage\nFreistellungsanspruch.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-STRUCINCR_trigger\">\u003Ch3>§ 6 Gewinnbeteiligung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-wageincreasefirmperformance\">\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass während der Laufzeit dieses\nTarifvertrages eine Gewinnbeteiligung zu Gunsten der Beschäftigten im\nVerhältnis zu ihren individuell erbrachten Arbeitnehmerbeiträgen erfolgen\nsoll. Die Auszahlung einer möglichen jährlichen Gewinnbeteiligung erfolgt mit\nder März Abrechnung des Folgejahres.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Die Gewinnbeteiligung erfolgt unter den nachfolgend genannten\nVoraussetzungen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>&gt;PBT TRILUX Licht\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>&gt;2 % = Rückzahlung von 1 Monat individuellem Arbeitnehmerbeitrag des\njeweiligen Jahres\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>&gt;3 % = Rückzahlung von 6 Monaten individuellem Arbeitnehmerbeitrag des\njeweiligen Jahres\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Ergebnisermittlung kann jährlich auf Verlangen der Tarifkommission von\ndem Beratungsunternehmen Sustain Consult, Kaiserstraße 24, 44135 Dortmund,\nüberprüft werden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-TRAINING_trigger\">\u003Ch3>§ 7 Qualifizierung und Personalentwicklung\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes\">\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die notwendige\nWeiterentwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter zu gewährleisten ist. Zu\ndiesem Zweck haben die Betriebsparteien bereits in der Vergangenheit einen\nentsprechenden Qualifizierungs¬entwicklungsplan für die TRILUX-Beschäftigten\nim Sinne einer zukunftsorientierten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Personalentwicklung erstellt. Diese Inhalte sind bereits in einer\nBetriebsvereinbarung geregelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Zusammenarbeit der Betriebsparteien im Bereich Personalplanung und\nPersonalentwicklung wird sich vor allem auf die Bewältigung der\nAufgabenstellung im Hinblick auf den demografischen Wandel sowie die Zunahme\nder Komplexität, die daraus resultierende Erforderlichkeit gesteigerter\nFlexibilität und interaktiver Kommunikation richten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Auch zukünftig wird man die Qualifizierung der Beschäftigten im gesamten\nUnternehmen im Hinblick auf die sich ändernden Anforderungen an Kompetenzen,\nArbeits- und Lernverhalten der Beschäftigten fördern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hierzu werden, wie in der Vergangenheit, konkrete Qualifizierungsbedarfe\nzwischen den Betriebsparteien ermittelt,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-wie die diesbezüglichen Anforderungen in den verschiedenen\nUnternehmensbereichen im Einzelnen aussehen bzw. in Zukunft voraussichtlich\naussehen werden,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-welche Ziele für die Personalplanung und Personalentwicklung bezogen auf\ndie einzelnen Unternehmensbereiche zu definieren sind und welche Maßnahmen\ndazu dienen können, dieses Ziel in den einzelnen Unternehmensbereichen bzw.\nneuen Geschäftsmodelle zu erreichen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ferner werden die Mitarbeitergespräche “Qualifizierung“ ab 2021\njährlich stattfinden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das schon eingerichtete Team Mitarbeiterqualifizierung (HR \u002F ACAD \u002F BR) wird\nbeibehalten und bisherige Zusammenarbeit fortführen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ferner wird ein Qualifizierungsanspruch von 3 Tagen pro Kalenderjahr\nvereinbart, der sich wie folgt gestaltet:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-1 Tag - gemäß aktueller Betriebsvereinbarung Qualifizierung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-1 Tag - Finanzierung aus T-ZUG B (50 %)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-1 Tag - Finanzierung aus Fonds der leitenden Angestellten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Schnuppertag wird beibehalten\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_aiam\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_trigger\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_topics\">\u003Ch3>§ 8 Kernkompetenz und technologischer Schwerpunkt\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass für die zukünftige\nStandortentwicklung Kernkompetenz und technologischer Schwerpunkt des\nUnternehmens von erheblicher Bedeutung sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nachfolgende Grundsätze werden berücksichtigt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Organisationsentwicklung im Hinblick auf Applikationsorientierung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Kompetenzcenter Lichtband inklusive neues Lichtband am Standort Arnsberg\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Kompetenzcenter Architectural\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Investitionen in einen Service- und leistungsorientierten Vertrieb\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Digitalisierungsprojekte im Admin-Bereich mit dem Fokus\nVertriebsinnendienst\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-KeyBiz als zeitgemäß Online-Anbindung an Zielgruppen inklusive\nE-Commerce\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes_newtech\">\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien befürworten das klare Commitment der\nBetriebsparteien zum Standort Arnsberg in Bezug auf Kernkompetenzen und\ntechnologische Schwerpunkte.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-apprenticeships\">\u003Ch3>§ 9 Ausbildung\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Es besteht Einigkeit zwischen den Tarifvertragsparteien, dass seitens der\nGeschäftsleitung dafür zu sorgen ist, dass die Ausbildungsquote während der\nLaufzeit der Vereinbarung sich auf mindestens 7 % in Bezug auf die Summe der\nMitarbeiter aller an dem Tarifvertrag beteiligten Gesellschaften beläuft. In\ngemeinsamer Abstimmung mit dem Betriebsrat werden die jetzigen und durch den\nTechnologiewandel notwendig werdenden Berufsbilder in das Ausbildungskonzept\nvon TRILUX mit einbezogen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es besteht Einigkeit zwischen den Tarifvertragsparteien, dass die nach §\n47.1 des Manteltarifvertrages für die Metall- und Elektroindustrie NRW\nbestehende Übernahmever¬pflichtung von Ausgebildeten in dem Umfange\nentfällt, wie über Bedarf ausgebildet wird. Die Mitbestimmungsrechte des\nBetriebsrates werden entsprechend berücksichtigt. Es wird gemeinsam beratend\nmit dem Betriebsrat der jeweilige Bedarf ermittelt. Es ist möglich für die\nüber Bedarf eingestellten einen befristeten Arbeitsvertrag anzubieten. Wie\nlange dieser läuft liegt im Ermessen der Betriebsparteien, unter\nBerücksichtigung der gesetzlichen Vorschriften des Teilzeit- und\nBefristungsgesetzes. Die bedarfsgerecht eingestellten Auszubildenden erhalten\nbei Eignung das Angebot einer unbefristeten Übernahme. Die notwendigen\nAusbildungskapazitäten werden zur Verfügung gestellt. Diese Regelung gelten\nfür Neueinstellungen mit Beginn dieses Zukunftstrarifvertrages.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 10Altersteilzeit\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Es besteht Einigkeit zwischen den Tarifvertragsparteien, dass für die\nUnternehmen die in § 12 des Tarifvertrages zum flexiblen Übergang in die\nRente für die Metall- und Elektroindustrie NRW vorgesehene prozentuale Quote\nfür den Anspruch eines Beschäftigten auf Abschluss eines\nAltersteilzeitvertrages erhöht werden soll. In Abhängigkeit von Potentialen\nsowie der Bereitschaft der Mitarbeiter werden wir die Die Altersteilzeitquote\nvon 4% auf 7% erhöhen. Die Tarifvertragsparteien verständigen sich dabei\ndarauf, dass diese 3 %-ige Zusatzquote sowohl von Tarifmitarbeitern als auch\nAT-Mitarbeitern in Anspruch genommen werden kann; das Unternehmen kann im\nEinzelfall über die Gewährung oder Nichtgewährung eines ATZ-Antrages für\nAT-Mitarbeiter entscheiden. Die Quote hinsichtlich des Vorrangs der besonderen\nAnsprüche gern, des Tarifvertrages FlexÜ auf Abschluss eines ATZ-Vertrages\nerhöht sich proportional.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die AT-Mitarbeiter in Altersteilzeit werden den Zugang von tariflichen\nMitarbeitern zur Altersteilzeit nicht behindern oder beschränken.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-direct_participation_trigger\">\u003Ch3>§ 11Beteiligung des Betriebsrates\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>1. Zur Sicherstellung der hinreichenden Beteiligung des Betriebsrates bei\nMake-or-Buy- Prozessen wird ein TRILUX Vergabeboard mit Beteiligung des\nBetriebsrates gegründet, in dem die Entscheidungen über Make-or-Buy Prozesse\ngetroffen werden. Näheres dazu regelt eine Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2. Damit der Betriebsrat ausreichend an der Implementierung von Projekthemen\nbeteiligt ist, wird die Tätigkeit des Wirtschaftsausschusses im Hinblick auf\nbeteiligungsorientierte Projektthemen inhaltlich ausgeweitet. Im\nWirtschaftsausschuss werden daher während der Laufzeit dieses Tarifvertrags\nbeteiligungsorientierte Handlungsfelder definiert und beteiligungsorientierten\nProjektteams zugeordnet. Näheres dazu regelt eine Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 12 Beteiligung der Tarifkommission und der IGM Vertrauensleute\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages können von der IGM drei\nVertrauensleute- Vollversammlungen pro Kalenderjahr durchgeführt werden, um\nErfahrungen mit dem Umgang und der Durchführung dieses Tarifvertrages\naustauschen zu können. Die TRILUX Geschäftsführung hat bei diesen\nVertrauensleute-Vollversammlungen ein Teilnahme- und Vortragsrecht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tarifkommissionssitzungen werden in die\nVertrauensleute-Vollversammlungen integriert. Diese IG Metall\nVertrauensleute-Vollversammlungen finden bezahlt während der Arbeitszeit\nstatt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-SOCSEC_trigger\">\u003Ch3>§ 13 Ausscheiden aus dem Unternehmen\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Beschäftigten, die während der Laufzeit dieses Tarifvertrages auf\nbetriebliche Veranlassung hin betriebsbedingt oder krankheitsbedingt aus dem\nUnternehmen ausscheiden, werden die individuell erbrachten\nArbeitnehmerbeiträge im Sinne dieses Tarifvertrages zurück gezahlt in der\nForm, dass sie pro Teilnahme eines vollen Jahres an diesem Tarifvertrag ihren\nindividuell erbrachten Arbeitnehmerbeitrag (Durchschnitt aller Monate mit\nArbeitnehmerbeitrag) für zwei Monate bezogen auf das laufende Jahr\nzurückerhalten. Die Rückzahlung erfolgt mit der Schlussabrechnung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 14 Tarifmitgliedschaft\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Es besteht Einigkeit zwischen den Parteien, dass die Firmen TRILUX GmbH\n&amp; Co. KG und TRILUX Group Management GmbH für die Laufzeit dieses\nTarifvertrages tarifgebundenes Mitglied für die M+E-Industrie NRW im\nzuständigen Unternehmensverband Westfalen-Mitte e. V. sind. Die Mitgliedschaft\nist der IG Metall auf Verlagen durch Erklärung des Unternehmensverbandes\nWestfalen-Mitte e. V. zu bestätigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 15 Entlastung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Die IG Metall gibt einmal jährlich der Geschäftsführung auf Verlangen des\nArbeitgebers eine Entlastung zur Bestätigung, wenn die tariflichen Inhalte\ngemäß diesem Vertrag für das jeweils abgelaufene Jahr erfüllt wurden. Die\nEntlastung erfolgt jeweils im Januar auf der Basis der in der letzten\nVollversammlung des Jahres dargestellten Erfüllungstatbestände.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§16 Sonderkündigungsrecht\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>1.Im Falle eines Verstoßes des Unternehmens gegen die mit diesem Vertrag\nvereinbarte Beschäftigungssicherung sowie im Falle des Tarifaustritts des\nUnternehmens kann die IG Metall von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch\nmachen mit einer vierwöchigen Frist zum Monatsende.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Dieser Tarifvertrag kann ohne Einhaltung einer Frist von beiden\nTarifvertragsparteien ohne Nachwirkung gekündigt werden, wenn eine Insolvenz\neintritt oder unmittelbar bevorsteht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Falle einer drohenden Insolvenz wird die Geschäftsführung die\nTarifvertragsparteien rechtzeitig vor Stellung eines Insolvenzantrages beim\nzuständigen Insolvenzgericht informieren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Dieser Tarifvertrag kann mit einer Frist von vier Wochen zum Quartalsende\nvon beiden Tarifvertragsparteien ohne Nachwirkung gekündigt werden, wenn\nabsehbare außergewöhnliche Ereignisse eintreffen werden oder eingetroffen\nsind, die die finanzielle Solidität gefährden, z. B.\nVerschuldungsgrad\u002FEigenkapitalquote. Dies ist z. B. der Fall, wenn der\nVerschuldungsgrad (Nettoverschuldung in Relation zum EBITDA) den Faktor 3\nübersteigt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Im Falle des mehrheitlichen Gesellschafterwechsels oder des Verkaufs eines\nder oben genannten Unternehmen erhält der neue Mehrheitsgesellschafter oder\nKäufer ein Sonderkündigungsrecht dieser Vereinbarung im Sinne einer Change of\nControl Klausel.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieses Sonderkündigungsrecht kann erst nach Ablauf von einem Jahr nach\nWirksamwerden von Gesellschafterwechsel oder Verkauf mit einer Frist von vier\nWochen zum Monatsende ausgeübt werden. Maßgeblich hierfür ist nicht der\nZeitpunkt des Closings, sondern der Zeitpunkt der wirtschaftlichen Wirksamkeit\ndes Gesellschafterwechsels oder Verkaufs. Zum Zeitpunkt des Closings wird die\nIG Metall informiert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Die IG Metall kann den Tarifvertrag mit vierwöchiger Frist zum Monatsende\nohne Nachwirkung kündigen, wenn die Mehrheitsanteile an einer Gesellschaft,\nfür die dieser Tarifvertrag gilt, während der Laufzeit dieses Tarifvertrages\nan einen Gesellschafter außerhalb des aktuellen Gesellschafterkreises\nübertragen werden. Gleiches gilt im Falle eines Betriebsüberganges oder eines\nBetriebsinhaberwechsels zugunsten einer Gesellschaft oder Person, die\naußerhalb des aktuellen Gesellschafterkreises steht. Diese genannten\nSonderkündigungsrechte können nur im Sinne einer Teilkündigung für die\nbetroffene Gesellschaft oder den betroffenen Betrieb ausgeübt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 17 Schlussbestimmungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>1.Sollten einzelne Bestandteile dieser Vereinbarung unwirksam sein oder\nwerden oder im Widerspruch zu anderen Bestimmungen stehen, so bleiben die\nübrigen Regelungen davon unberührt. Die unwirksame oder im Widerspruch\nstehende Regelung ist durch eine solche zu ersetzen, die der von den\nVertragsparteien gewollten möglichst nahekommt. \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Entsprechendes gilt für eine eventuell entstandene oder bestehende\nRegelungslücke. Etwaige Streitigkeiten zur Auslegung und dem Vollzug dieses\nTarifvertrages werden im Bedarfsfälle verbindlich in einer tariflichen\nEinigungsstelle nach § 51 des Manteltarifvertrages für die Metall- und\nElektro-Industrie NRW beigelegt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Sollte die Tarifkommission zu der Auffassung gelangen, dass negative\nAbweichungen zu den Aspekten dieses Tarifvertrages vorliegen, wird die\nVerhandlungskommission zu diesem Tarifvertrag zusammentreten, was einmal im\nJahr geschieht. Sollte im Rahmen der Tagung der Verhandlungskommission keine\nHeilung, Abhilfe oder Akzeptanz der festgestellten Abweichung erfolgen,\nentscheidet die tarifliche Einigungsstelle nach § 51 des Manteltarifvertrages\nfür die Metall- und Elektro-Industrie NRW.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start_date\">\u003Ch3>§18 Inkrafttreten und Laufzeit\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_end_date\">\u003Cp>Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2021 in Kraft und endet nach einer\nLaufzeit von fünf Jahren zum 31.12.2025, ohne dass eine Nachwirkung entsteht.\nDas Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Während der Laufzeit realisierte Kurzarbeitsphasen verlängern den Vertrag\num den entsprechenden Kurzarbeitszeitraum. Dies betrifft die Grundlaufzeit von\n5 Jahren als auch die Verlängerungsoption.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Kurzarbeitszeiträume sind den Tarifparteien zu Beginn als auch zum Ende\neines Zeitraumes zu melden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Auf Wunsch von TRILUX kann Metall NRW als Option, vertreten durch den\nUnternehmensverband Westfalen-Mitte, gegenüber der IGM Geschäftsstelle\nArnsberg die Fortführung dieses Tarifvertrages für weitere 3 Jahre bis zum\n31.12.2028 verlangen. Voraussetzung für die Fortführung dieses Tarifvertrages\nist die Zustimmung der IGM.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieses Fortführungsverlangen ist spätestens sechs Monate vor Ablauf dieses\nTarifvertrages zum 31.12.2025 an die IGM Geschäftsstelle Arnsberg, zu richten.\nDie IGM Geschäftsstelle Arnsberg muss dem Unternehmensverband Westfalen Mitte\nspätestens drei Monate nach Zugang des Fortführungsverlangen mitteilen, ob\nsie mit der Fortführung des Tarifvertrages für weitere drei Jahre\neinverstanden ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Arnsberg, den 01.12.2020\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>tuoden Verband der Metall- und Elektro-Industrie NRW e. V. der\nUnternehmensverband Westfalen-Mitte e. V.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Protokollnotiz\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tarifvertrag zur Sicherung und Stärkung von\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zukunftsfähigkeit und Beschäftigung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In Ergänzung zum §4 Ziffer 3: „Sollte während der Laufzeit dieses\nTarifvertrags Kurzarbeit bei TRILUX notwendig werden, findet §4 Ziffer 1 keine\nAnwendung. Dieser Tarifvertrag wird dann um die Zeit verlängert, für die er\nAufgrund durchgeführter Kurzarbeit keine Anwendung fand.\"\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien stellen hiermit klar, dass diese Regelung nur dann\nWirksamkeit entfaltet, wenn der gesamte Betrieb von der Kurzarbeit betroffen\nist. Sollten nur einzelne Betriebsteile von der Kurzarbeit betroffen sein, so\nfindet §4 Ziffer 1 nur für die von der Kurzarbeit betroffenen Betriebsteile\nkeine Anwendung. Für die nicht von der Kurzarbeit betroffenen Betriebsteile\nfindet §4 Ziffer 1 weiterhin Anwendung. Die Laufzeit des Tarifvertrags\nverlängert sich dann nicht um die Zeit der durchgeführten Kurzarbeit für den\ngesamten Betrieb.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Arnsberg, 29.01.2021\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Elektro-Industrie NRW e. V. der Unternehmensverband Westfalen-Mitte e. V.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n",{"cbadate_start_date":44,"cbadate_end_date":48,"TRAINING_trigger":52,"trainingprogrammes":56,"trainingprogrammes_newtech":60,"apprenticeships":64,"trainingfund":67,"SOCSEC_trigger":71,"CBA_MNCOMPA_1":74,"CBA_MNCOMPA_2":78,"WORKHOURS_trigger":80,"hourspweek":83,"WAGES_trigger":87,"STRUCINCR_trigger":90,"wageincreasefirmperformance":94,"onceonly2type2":97,"direct_participation_trigger":101,"coverunion_trigger":104,"coveragegroup_comments":107,"newtech_comments":111,"newtech_aiam":115,"newtech_trigger":119,"newtech_topics":121},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start_date","§18 Inkrafttreten und Laufzeit Dieser Ta","§18 Inkrafttreten und Laufzeit\n\nDieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2021 in Kraft und endet nach einer\nLaufzeit von fünf Jahren zum 31.12.2025, ohne dass eine Nachwirkung entsteht.\nDas Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt.",{"bindId":49,"name":50,"text":51},"cbadate_end_date","Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2021 ","Dieser Tarifvertrag tritt am 01.01.2021 in Kraft und endet nach einer\nLaufzeit von fünf Jahren zum 31.12.2025, ohne dass eine Nachwirkung entsteht.\nDas Recht zur Sonderkündigung bleibt hiervon unberührt.",{"bindId":53,"name":54,"text":55},"TRAINING_trigger","§ 7 Qualifizierung und Personalentwicklu","§ 7 Qualifizierung und Personalentwicklung",{"bindId":57,"name":58,"text":59},"trainingprogrammes","Die Tarifvertragsparteien sind sich eini","Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass die notwendige\nWeiterentwicklung und Qualifizierung der Mitarbeiter zu gewährleisten ist. Zu\ndiesem Zweck haben die Betriebsparteien bereits in der Vergangenheit einen\nentsprechenden Qualifizierungs¬entwicklungsplan für die TRILUX-Beschäftigten\nim Sinne einer zukunftsorientierten\n\nPersonalentwicklung erstellt. Diese Inhalte sind bereits in einer\nBetriebsvereinbarung geregelt.\n\nDie Zusammenarbeit der Betriebsparteien im Bereich Personalplanung und\nPersonalentwicklung wird sich vor allem auf die Bewältigung der\nAufgabenstellung im Hinblick auf den demografischen Wandel sowie die Zunahme\nder Komplexität, die daraus resultierende Erforderlichkeit gesteigerter\nFlexibilität und interaktiver Kommunikation richten.\n\nAuch zukünftig wird man die Qualifizierung der Beschäftigten im gesamten\nUnternehmen im Hinblick auf die sich ändernden Anforderungen an Kompetenzen,\nArbeits- und Lernverhalten der Beschäftigten fördern.\n\nHierzu werden, wie in der Vergangenheit, konkrete Qualifizierungsbedarfe\nzwischen den Betriebsparteien ermittelt,\n\n-wie die diesbezüglichen Anforderungen in den verschiedenen\nUnternehmensbereichen im Einzelnen aussehen bzw. in Zukunft voraussichtlich\naussehen werden,\n\n-welche Ziele für die Personalplanung und Personalentwicklung bezogen auf\ndie einzelnen Unternehmensbereiche zu definieren sind und welche Maßnahmen\ndazu dienen können, dieses Ziel in den einzelnen Unternehmensbereichen bzw.\nneuen Geschäftsmodelle zu erreichen.\n\nFerner werden die Mitarbeitergespräche “Qualifizierung“ ab 2021\njährlich stattfinden.\n\nDas schon eingerichtete Team Mitarbeiterqualifizierung (HR \u002F ACAD \u002F BR) wird\nbeibehalten und bisherige Zusammenarbeit fortführen.\n\nFerner wird ein Qualifizierungsanspruch von 3 Tagen pro Kalenderjahr\nvereinbart, der sich wie folgt gestaltet:\n\n-1 Tag - gemäß aktueller Betriebsvereinbarung Qualifizierung\n\n-1 Tag - Finanzierung aus T-ZUG B (50 %)\n\n-1 Tag - Finanzierung aus Fonds der leitenden Angestellten\n\n-Schnuppertag wird beibehalten",{"bindId":61,"name":62,"text":63},"trainingprogrammes_newtech","Die Tarifvertragsparteien befürworten da","Die Tarifvertragsparteien befürworten das klare Commitment der\nBetriebsparteien zum Standort Arnsberg in Bezug auf Kernkompetenzen und\ntechnologische Schwerpunkte.",{"bindId":65,"name":66,"text":66},"apprenticeships","§ 9 Ausbildung",{"bindId":68,"name":69,"text":70},"trainingfund","Die leitenden Angestellten sowie Mitglie","Die leitenden Angestellten sowie Mitglieder von Vorstand und\nGeschäftsführung leisten ihren wertgleichen Beitrag über ihre variable\nVergütung am Unternehmensergebnis. Dies geschieht in der Form, dass ein Fonds\nin Höhe von 250.000 Euro pro Jahr für Qualifizierungsaufwendungen der\ntariflichen Beschäftigten zur Verfügung gestellt wird.",{"bindId":72,"name":73,"text":73},"SOCSEC_trigger","§ 13 Ausscheiden aus dem Unternehmen",{"bindId":75,"name":76,"text":77},"CBA_MNCOMPA_1","wird für die Firmen TRILUX GmbH & Co. KG","wird für die Firmen TRILUX GmbH & Co. KG, TRILUX Group Management GmbH\nder nachfolgende firmenbezogene Verbandstarifvertrag gemäß § 1 des\nTarifvertrages Beschäftigungssicherung und Wettbewerbsfähigkeit für die\nMetall- und Elektroindustrie Nordrhein-Westfalen vom 08.11.2018 geschlossen:",{"bindId":79,"name":76,"text":77},"CBA_MNCOMPA_2",{"bindId":81,"name":82,"text":82},"WORKHOURS_trigger","§ 4 Arbeitszeit",{"bindId":84,"name":85,"text":86},"hourspweek","01.01.2021 -31.12.2021:37,5h 01.01.2022-","01.01.2021 -31.12.2021:37,5h\n\n01.01.2022-31.12.2022:37,5h\n\n01.01.2023-31.12.2023:37,0h\n\n01.01.2024-31.12.2024:37,0h\n\n01.01.2025-31.12.2025:36,0h",{"bindId":88,"name":89,"text":89},"WAGES_trigger","§ 5Tarifliche Differenzierung",{"bindId":91,"name":92,"text":93},"STRUCINCR_trigger","§ 6 Gewinnbeteiligung Die Tarifvertragsp","§ 6 Gewinnbeteiligung\n\nDie Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass während der Laufzeit dieses\nTarifvertrages eine Gewinnbeteiligung zu Gunsten der Beschäftigten im\nVerhältnis zu ihren individuell erbrachten Arbeitnehmerbeiträgen erfolgen\nsoll. Die Auszahlung einer möglichen jährlichen Gewinnbeteiligung erfolgt mit\nder März Abrechnung des Folgejahres.\n\nDie Gewinnbeteiligung erfolgt unter den nachfolgend genannten\nVoraussetzungen:\n\n>PBT TRILUX Licht\n\n>2 % = Rückzahlung von 1 Monat individuellem Arbeitnehmerbeitrag des\njeweiligen Jahres\n\n>3 % = Rückzahlung von 6 Monaten individuellem Arbeitnehmerbeitrag des\njeweiligen Jahres\n\nDie Ergebnisermittlung kann jährlich auf Verlangen der Tarifkommission von\ndem Beratungsunternehmen Sustain Consult, Kaiserstraße 24, 44135 Dortmund,\nüberprüft werden.",{"bindId":95,"name":58,"text":96},"wageincreasefirmperformance","Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass während der Laufzeit dieses\nTarifvertrages eine Gewinnbeteiligung zu Gunsten der Beschäftigten im\nVerhältnis zu ihren individuell erbrachten Arbeitnehmerbeiträgen erfolgen\nsoll. Die Auszahlung einer möglichen jährlichen Gewinnbeteiligung erfolgt mit\nder März Abrechnung des Folgejahres.",{"bindId":98,"name":99,"text":100},"onceonly2type2","1.Die Tarifvertragsparteien sind sich ei","1.Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass Entgelterhöhungen im\nRahmen der während der Laufzeit dieses Tarifvertrags abgeschlossenen\nTarifrunden der Metall- und Elektroindustrie NRW bis zum Wirksamwerden einer\nmöglichen Entgelterhöhung im Rahmen der sich jeweils anschließenden\nTarifrunde der Metall- und Elektroindustrie NRW verschoben werden. Des Weiteren\nbesteht Einigkeit, dass etwaige im Rahmen der Tarifrunden der Metall- und\nElektroindustrie NRW während der Laufzeit dieser Vereinbarung vereinbarte\nEinmalzahlungen Entfallen und auf den Betrag des Kosteneinspareffektes in Höhe\nvon 4,4 Mio Euro angerechnet werden.\n\nIm letzten Jahr der Laufzeit dieses Tarifvertrages wird die zuletzt\nverschobene Tariferhöhung drei Monate vor Ablauf des Vertrages umgesetzt.\n\nDies gilt solange, höchstens jedoch bis zum Ende der Laufzeit dieses\nTarifvertrages, bis ein Kosteneinspareffekt in einer Gesamthöhe von 4,4 Mio.\nEuro erreicht ist.",{"bindId":102,"name":103,"text":103},"direct_participation_trigger","§ 11Beteiligung des Betriebsrates",{"bindId":105,"name":106,"text":106},"coverunion_trigger","§ 1Geltungsbereich",{"bindId":108,"name":109,"text":110},"coveragegroup_comments","1.Dieser Tarifvertrag gilt für alle tari","1.Dieser Tarifvertrag gilt für alle tarifgebundenen Beschäftigten der\nFirmen TRILUX GmbH & Co. KG und TRILUX Group Management GmbH Sinne des § 5\nAbsatz 1 BetrVG mit Ausnahme der Auszubildenden und der in Altersteilzeit\nbefindlichen Arbeitnehmer\u002F-innen.",{"bindId":112,"name":113,"text":114},"newtech_comments","TRILUX befindet sich zurzeit in der schw","TRILUX befindet sich zurzeit in der schwierigen Übergangsphase von der\nLED-Technologie hin zur nächsten Technologieherausforderung der\nDigitalisierung. Dies bedeutet nicht nur eine große Herausforderung für das\nUnternehmen zur erfolgreichen Bewältigung dieser Transformation, sondern auch\neinen erhöhten Qualifizierungsbedarf bei den Beschäftigten, um durch Um- und\nWeiterqualifizierung den Wegfall von Tätigkeiten im Zuge der Digitalisierung\ngefährdeter Arbeitsverhältnisse für die Zukunft zu verhindern.",{"bindId":116,"name":117,"text":118},"newtech_aiam","§ 8 Kernkompetenz und technologischer Sc","§ 8 Kernkompetenz und technologischer Schwerpunkt\n\nDie Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass für die zukünftige\nStandortentwicklung Kernkompetenz und technologischer Schwerpunkt des\nUnternehmens von erheblicher Bedeutung sind.\n\nNachfolgende Grundsätze werden berücksichtigt:\n\n-Organisationsentwicklung im Hinblick auf Applikationsorientierung\n\n-Kompetenzcenter Lichtband inklusive neues Lichtband am Standort Arnsberg\n\nKompetenzcenter Architectural\n\nInvestitionen in einen Service- und leistungsorientierten Vertrieb\n\n-Digitalisierungsprojekte im Admin-Bereich mit dem Fokus\nVertriebsinnendienst\n\n-KeyBiz als zeitgemäß Online-Anbindung an Zielgruppen inklusive\nE-Commerce\n\nDie Tarifvertragsparteien befürworten das klare Commitment der\nBetriebsparteien zum Standort Arnsberg in Bezug auf Kernkompetenzen und\ntechnologische Schwerpunkte.",{"bindId":120,"name":117,"text":118},"newtech_trigger",{"bindId":122,"name":117,"text":118},"newtech_topics","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>DEU TRILUX GmbH &amp; Co. KG - 2021\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2021-01-01\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;2025-12-31\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Verarbeitendes Gewerbe\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Herstellung von Büromaschinen, Datenverarbeitungsgeräten und -einrichtungen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_2\">\n\n                \n                    \n                    \u003Cdiv>\n                        Namen der Arbeitgeber: &rarr;&nbsp;\n                        TRILUX GmbH &amp; Co. KG\n                    \u003C\u002Fdiv>\n                \n            \n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_2_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        IGM - IG Metall\n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section social-security-pensions\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SOCSEC_trigger\">Soziale Sicherheit und Renten\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-pensionfund\">Arbeitgeber trägt zur Pensionskasse der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilityfund\">Arbeitgeber trägt zum Arbeitsunfähigkeitsfond der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-unemploymentfund\">Arbeitgeber trägt zur Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n\n        \n\n        \n        \n        \n         \n\n        \n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-hourspweek\">\n                Arbeitsstunden pro Woche: &rarr;&nbsp;37,5\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysdays\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-9.0 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysweeks\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-9.0 Wochen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n             \n            \n            \n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-STRUCINCR_trigger\">Gehaltserhöhung:\u003C\u002Fh4>\n                \n                \n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier Rechtsbeistand &rarr;&nbsp;\n            \u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[128],{"title":37,"slug":33},[130],{"type":131,"data":132},"call_to_action_body_block",{"title":133,"description":134,"variant":135,"link":136},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und Ländern","dark",{"title":133,"url":137,"description":133,"rel":138,"type":139},"\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Ftarifvertrage-vergleichen","follow","internal",[141],{"type":131,"data":142},{"title":133,"description":134,"variant":135,"link":143},{"title":133,"url":137,"description":133,"rel":138,"type":139},[]]