[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"page:de-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Ftransformation-zukunfts-und-sozialtarifvertrag-musashii-tzs-tv":3},{"id":4,"slug":5,"title":6,"short_title":7,"intro_text":8,"meta_description":8,"seo_title":8,"path":9,"content_type":10,"locale":11,"go_live_at":7,"first_published_at":12,"page_created_at":13,"published_at":12,"edit_url":14,"breadcrumbs":15,"seo":23,"data":31,"children":94,"content_type_view":95,"extra_breadcrumbs":96,"body":98,"body_blocks":109,"related_pages":113},3505,"tarifvertrag","Tarifvertrag",null,"","\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag","collective_agreements.collectiveagreementoverview","de_DE","2025-08-12T18:41:12.273027+00:00","2026-04-02T08:57:20.720180+00:00","\u002Fcms\u002Fpages\u002F3505\u002Fedit\u002F",[16,19,22],{"title":17,"slug":18},"Deutschland","de-de",{"title":20,"slug":21},"Arbeiten in Deutschland","arbeiten-in-deutschland",{"title":6,"slug":5},{"title":6,"description":8,"image":24,"canonical":25,"robots":26,"og_type":27,"twitter_card":28,"locale":18,"created_at":29,"last_modified_at":30},"https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fmedia\u002Fimages\u002FSocial_media_preview_image_-_2025.2e16d0ba.fill-1200x630.png","https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002F","index, follow","website","summary_large_image","2025-08-12T20:41:12.273027+02:00","2026-04-02T10:57:20.890821+02:00",{"cba":32,"clauses":43,"details":92,"translations":93},{"id":33,"uid":34,"url":35,"name":36,"locale":11,"override_title":8,"title":37,"browser_title":38,"browser_description":39,"text":40},"transformation-zukunfts-und-sozialtarifvertrag-musashii-tzs-tv","9e655728-4443-11ee-88f7-f23c91080f70","https:\u002F\u002Fcobra.wageindicator.org\u002Fcountries\u002Fgermany\u002Ftransformation-zukunfts-und-sozialtarifvertrag-musashii-tzs-tv\u002Ftransformation-zukunfts-und-sozialtarifvertrag-musashii-tzs-tv\u002F","Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV)","Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV) - 2022","Germany - Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV) - 2022","Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV) - 2022 - Verarbeitendes Gewerbe",{"name":41,"data":42},"2022_05_18_Transformations- Zukunfts- SozialTV_ohne Anlage_Musashi .html","\n\u003C!--?xml version=\"1.0\" encoding=\"UTF-8\"?-->\n\n\n  \u003Cmeta http-equiv=\"content-type\" content=\"text\u002Fhtml; charset=UTF-8\">\n  \u003Ctitle>német\u003C\u002Ftitle>\n  \u003Cmeta name=\"generator\" content=\"Amaya, see http:\u002F\u002Fwww.w3.org\u002FAmaya\u002F\">\n\n\n\n\u003Ch1>Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV)\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Cp>Zwischen der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Europe GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Bad Sobernheim GmbH &amp; Co. KG,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Bockenau GmbH &amp; Co. KG,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Grolsheim GmbH &amp; Co. KG,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Lüchow GmbH,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Hann. Münden Forging GmbH,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Hann. Münden Machining GmbH &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Hann. Münden Holding GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Leinefelde Forging GmbH &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Leinefelde Machining GmbH &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>im Folgenden MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>- einerseits -\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>und der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IG Metall Bezirksleitung Mitte und der IG Metall Bezirksleitung\nNiedersachsen- Sachsenanhalt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>im Folgenden IG Metall (IGM)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>- andererseits -\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>wird folgender Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag (TZS-TV)\nvereinbart:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Präambel\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>MUSASHi und die IG Metall sind sich der hohen Verantwortung für das\nUnternehmen und alle seine Standorte und Arbeitsplätze bewusst. Dieser TZS-TV\nwird in dem gemeinsamen Willen vereinbart den Transformationsprozess der\nAutomobil- und Zulieferindustrie bei MUSASHi als einen „Fairen Wandel\"\ngemeinsam zu gestalten, um Musashi in Europa zukunfts- und wettbewerbsfähig zu\ngestalten. Dabei ist der gemeinsam gewollte Grundsatz - entsprechend der\nUnternehmensphilosophie von MUSASHi als „one goal - one team\", dass dieser\nWandel fair, ökologisch, sozial gerecht und unter aktiver Beteiligung der\nBeschäftigten von MUSASHi bis 2030 erfolgen muss. Daran arbeiten die deutsche\nGeschäftsführung und Arbeitnehmer:innenvertretungen (Betriebsräte und IG\nMetall) von MUSASHi Europe gemeinsam. MUSASHi und IG Metall setzen sich für\nmöglichst schnelle\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-green_trigger\">\u003Cp>Klimaneutralität durch grünen Strom und grünen Stahl und Beteiligung an\nder Wasserstoffinitiative ein, sowie für das schnelle Voranbringen der\ne-Mobilität und schnelle Digitalisierung aller Prozesse. Dabei sollen die\nArbeitsplätze soweit wie möglich und alle deutschen MUSASHi Standorte bis zum\nEnde der Laufzeit dieses TZS-TV erhalten bleiben. Ziel des TZS-TV ist es, alle\nStandorte von MUSASHi zukunfts- und wettbewerbsfähig und profitabel kurz- und\nmittelfristig aufzustellen. Dabei stimmen MUSASHi und die IG Metall überein,\ndass aufgrund des Transformationsprozesses und der aktuellen wirtschaftlichen\nKrisen (Corona, Probleme bei den globalen Lieferketten und dem Ukrainekrieg) es\njetzt schon absehbar ist, dass nicht alle Arbeitsplätze erhalten werden\nkönnen (obwohl dies gemeinsames Ziel aller ist). Daher besteht jetzt schon\nEinigkeit darüber, dass dieser Prozess soweit möglich unter Vermeidung\nbetriebsbedingter Kündigungen bis 2030 sozialverträglich gemeinsam gestaltet\nwerden soll und muss. Dazu muss es gemeinsam vereinbarte Garantien für alle\nStandorte und eine sozialverträgliche Auffanglinie im Transformationsprozess\ngeben. MUSASHi verpflichtet sich in enger Zusammenarbeit mit der IG Metall und\nden Betriebsräten die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im\nTransformationsprozess aktiv zu fördern und durch die Umsetzung der\nbeteiligungsorientierten Führungskultur von MUSASHi als Grundlage für\nwirtschaftlichen Erfolg gemeinsam mit einer motivierten Belegschaft und ihren\nInteressenvertretungen den Weg in die Zukunft entschlossen zu gehen. Dazu wird\nMUSASHi einerseits die notwendigen Zukunftsinvestitionen vornehmen und die\nBelegschaft und ihre Interessenvertretungen IG Metall und Betriebsräte\nkurzfristig aktiv beteiligen und zur Sicherung des Unternehmens und der\nArbeitsplätze beitragen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Dies vorausgeschickt wird als gemeinsame tarifvertragliche Grundlage dieser\nTransformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag wie folgt vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 1Geltungsbereich\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>1.1.Persönlicher Geltungsbereich\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Allgemeiner Geltungsbereich I\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser TZS-TV gilt gern. § 3 Absatz 1 des Tarifvertragsgesetzes für alle\nBeschäftigten (Arbeitnehmerlinnen) und Auszubildenden, die unter den\npersönlichen Geltungsbereich der jeweiligen flächentarifvertraglichen\nRegelungen (MTV RLP, TV Auszubildende RLP, MTV Niedersachsen) bzw. der\nhaustarifvertraglichen Regelungen der Musashi Leinefelde Forging GmbH &amp;\nCo.KG und Musashi Leinefelde Machining GmbH &amp; Co.KG fallen und Mitglied der\nIG Metall sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Spezieller Geltungsbereich II\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Einzelne Vorschriften gelten gern. § 3 Absatz 1TVG für alle Beschäftigten\n(Arbeitnehmerinnen und Auszubildende, die unter den persönlichen\nGeltungsbereich der jeweiligen flächentarifvertraglichen Regelungen (MTV RLP,\nTV Auszubildende RLP, MTV Niedersachsen) bzw. der haustarifvertraglichen\nRegelungen der Musashi Leinefelde Forging GmbH &amp;. Co.KG und Musashi\nLeinefelde Machining GmbH &amp; Co.KG fallen und die am 18. März 2022 Mitglied\nder IG Metall waren und es bis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages\nsind. Die Anwendung des speziellen persönlichen Geltungsbereiches II muss in\nden folgenden Vorschriften ausdrücklich vermerkt sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.2.Räumlicher Geltungsbereich\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser TZS-TV gilt für alle Standorte von MUSASHi in Deutschland:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bad Sobernheim, Bockenau, Grolsheim, Lüchow, Hann.Münden und\nLeinefelde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 2Transformations- und Zukunftstarifvertrag\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>2.1.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Auf der Basis der MUSASHi Strategie „Elektrifizierung- und Zukunftsbilder\"\nwerden entsprechend der flächentarifvertraglichen Regelung Tarifvereinbarung\nZukunftssicherung¬und Wettbewerbsfähigkeit durch das Unternehmen die\nZielbilder bis 2030 für MUSASHi Gesamt und die Standorte Bad\nSobernheim-Bockenau-Grolsheim, Lüchow, Hann. Münden und Leinefelde gemeinsam\nvon Geschäftsführung, Betriebsräten und IG Metall im Beteiligungsverfahren\ndieses TZS-TV bis Ende 2022 weiterentwickelt und die Umsetzung nach\nEntscheidung der Geschäftsführung umgehend begonnen. Die Entwürfe für die\nZielbilder für MUSASHi und die einzelnen Standorte werden als Anlage\nBestandteil dieses TZS-TV .\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zielbilder der MUSASHi - Standorte in Deutschland für 2030:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Transformation des Antriebsstrangs in der Automobilindustrie wird\nMUSASHi als Hersteller von Massivumformteilen im PKW erheblich beeinflussen.\nFür 2030 geht man im Szenario \"BEV 100%\" von einem Anteil von 100%\nvollelektrisch neuzugelassenen PKW in Europa aus, was die Herausforderungen\nfür MUSASHi deutlich zutage treten lässt. Maßgebliche Volumen-, Umsatz- und\nErgebnisbringer wie Hohl-, Gang- und Tellerräder oder Kupplungskörper werden\nim Elektroantrieb nicht mehr bzw. kaum mehr verbaut werden, wodurch sämtliche\nAnstrengungen in die Erschließung von zukunftsfähigen Produkten mit\nauskömmlicher Marge und hinreichendem Beschäftigungspotential gesteckt werden\nmüssen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur Erreichung von ausreichend Umsatz, Ergebnis und Beschäftigung unter\nBerücksichtigung der transformativen Rahmenbedingungen müssen sämtliche\nStandorte konsequent den Transformationsprozess weiter vorantreiben und unter\nEinbindung von Belegschaften, Belegschaftsvertretungen und der IG Metall\nzukunftsfähig ausgerichtet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Unternehmen hat Entwürfe für erste Zielbilder für die MUSASHi -\nStandorte unter Nennung von potentiellen Zielprodukten, Beschäftigtenzahlen\nsowie notwendigen Investitionen in Anlagen und Qualifikationen aufbereitet.\nDiese werden unter der Berücksichtigung von Beteiligungsorientierung,\nBeschäftigungssicherheit und Zukunftsfähigkeit sowie mit der Zielsetzung\neiner energieeffizienten und kiimafreundlichen Ausrichtung aller Standorte\ngemeinsam mit Belegschaften und IG Metall bis Ende 2022  angepasst,\nkonkretisiert und bekannt gegeben. Die fortlaufende Fortschreibung der\nZielbilder erfolgt dann ab 2023 in den in diesem TZS-TV definierten\nSteuerungsgremien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Standortübergreifende Maßnahmen zur Zielbilderreichung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Grundlegend notwendig für alle MUSASHi-Standorte in Deutschland ist es, die\nBelegschaften für die bestehenden und zukünftigen Aufgaben in die Lage zu\nversetzen, den Anforderungen an die jeweiligen Arbeitsplätze zu genügen.\nHierfür wird für alle Standorte bis 31.12.2022 eine\nQualifizierungsbedarfsanalyse unter Berücksichtigung der aktuellen Aufgaben\nsowie der transformationsbedingten Zukunftstätigkeiten an den Standorten\ndurchgeführt und in den Steuerungsgremien vorgestellt. Anschließend werden in\nden Steuerungskreisen die hieraus abzuleitenden Qualifizierungsmaßnahmen und\nentsprechende Zeit- und Qualifizierungspläne beraten und unter\nBerücksichtigung des Tarifvertrags Bildung für die Metall- und\nElektroindustrie von Unternehmensseite beschlossen. Die\nbetriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungs- und Mitbestimmungsrechte werden\ndurch diese Regelung nicht tangiert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Weiterbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen sollen neben den\nfachlichen Qualifizierungen, die für den Transformationsprozess der Standorte\nMUSASHi erforderlich sind, auch Qualifizierungsmaßnahmen zur Befähigung zur\naktiven Beteiligung der Einzelnen, Prozesskompetenz, Projektmanagement und\nErhöhung der Teamfähigkeit, Förderung der beteiligungsorientieren\nFührungskultur und Führungsverhalten in der Transformation enthalten.\nAußerdem sollen die Qualifizierungsmaßnahmen zur Förderung des flexiblen\nEinsatzes der Beschäftigten an möglichst vielen Arbeitsplätzen dienen. Dazu\ngehört auch der Wissenstransfair des Erfahrungswissens der Belegschaften\nzwischen „Jung und Alt\".\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Qualifizierung und Weiterbildung aller Beschäftigten sind notwendiger\nBestandteil des Transformationsprozesses. Die beschlossenen\nQualifizierungsmaßnahmen finden daher unter Fortzahlung der Bezüge statt.\nSoweit die Kosten für die Qualifizierungsmaßnahmen nicht von Dritten\nübernommen werden, werden diese von MUSASHi als Zukunftsinvestition\ngetragen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur Zukunftsfähigkeit von MUSASHi gehört auch das Verfolgen engagierter\nKlima- und Nachhaltigkeitsziele. Daher sind im Rahmen der Ausarbeitung der\nZielbilder 2030 auch Energieeffizienz-\u002F Nachhaltigkeitsthemen dringend zu\nberücksichtigen und umzusetzen (z. B. Prüfung von Investitionen zur\nAbwärmenutzung, Prüfung der Etablierung von PV- Anlagen zur\nEigenstromerzeugung, Nutzung von Wasserstoffinitiativen im jeweiligen\nBundesland, etc.).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zusätzlich zu den Qualifizierungsmaßnahmen wird die Vertriebsseite ihre\nBemühungen zur Gewinnung von Aufträgen in den Zukunftsmärkten der\nElektromobilität in Zusammenspiel mit der Produktentwicklung\u002F Konstruktion\nintensivieren und hierbei auch die standortspezifischen Auslastungssituationen\nin Abstimmung mit den jeweiligen Standortverantwortlichen\nmitberücksichtigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Geschäftsgrundlage für diesen TZS-TV ist, dass Beiträge der\nBeschäftigten in den Unternehmen verbleiben und für die Zukunft investiert\nwerden. Weiter ist Geschäftsgrundlage dieses TZS-TV, dass MUSASHi notwendige\nInvestitionen zur Zukunftssicherung darüber hinaus zur Verfügung stellt. Die\nEinzelheiten der Entscheidungen von MUSASHi werden im zentralen Steuerungs- und\nLenkungskreis dieses TZS-TV ausführlich einmal im Geschäftsjahr an Hand der\nvorhandenen Unterlagen erläutert und werden als Protokollnotiz diesem TZS-TV\njährlich aktualisiert beigefügt . Dazu gehören auch die in diesem TZS-TV\nbereits jetzt in den Zielbildern angedachten Investitionen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Damit soll die Zukunft von MUSASHi gemeinsam während der Laufzeit\nerfolgreich gestaltet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zu sämtlichen Zukunftsthemen wird das Unternehmen - ggfs. unter\nHinzuziehung externer Beratung - die Verfügbarkeit von Fördermitteln (EU\u002F\nBund\u002F Land) prüfen und - bei positivem Prüfergebnis - beantragen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.2.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gemeinsames Ziel und Grundlage dieses TZS-TV ist der Erhalt aller Standorte\nvon MUSASHi in Deutschland (Bad Sobernheim-Bockenau-Grolsheim, Lüchow,\nLeinefelde und Hann.Münden) bis mindestens 2030 und deren zukunftsfähige\nAufstellung für und im Transformationsprozess, sowie der Erhalt möglichst\nvieler und die Schaffung neuer Arbeitsplätze an allen Standorten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.Tarifliche Garantien\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.1.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Betriebsbedingte Beendigungskündigungen gegenüber anspruchsberechtigten\nBeschäftigten (Geltungsbereich II) sind bis zum 31. Dezember 2025\nausgeschlossen. Betriebsbedingte Änderungskündigungen sind weiterhin\nzulässig.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.2\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi garantiert bis 2030 tarifvertraglich folgende\nMindestpersonalbemessungen an den bestehenden Standortclustern:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für Bad Sobernheim, Bockenau, Grolsheim: insgesamt 732 (Headcount =\nKopfzahl),\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für Hann.Münden und Leinefelde: insgesamt 314, davon 77 in Hann.Münden\nund 237 in Leinefelde, für Lüchow: 200.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ende 2026 überprüft der zentrale Steuerung- und Lenkungskreis anhand der\naktualisierten Zielbilder, ob eine Anpassung der Mindestpersonalbemessungen\naufgrund der Entwicklungen erfolgen muss.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wird die Mindestpersonalbemessung dauerhaft unterschritten oder zeichnet\nsich dies ab, tritt der zentrale Steuerungs- und Lenkungskreis unverzüglich\nzusammen, um eine Lösung zu finden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.3\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Betriebsbedingte Beendigungskündigungen gegenüber den vom Geltungsbereich\nII erfassten Beschäftigten, die zu einem Unterschreiten der\nMindestpersonalbemessungsgrenze führen, sind bis zum Ende der Laufzeit des\nTZS-TV ausgeschlossen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Davon kann im besonderen Ausnahmefall nur mit Zustimmung der IG Metall\nabgewichen werden. Bei Streitigkeiten über die Nichterteilung der Genehmigung\nentscheidet analog § 102 Abs. 6 BetrVG die tarifliche Schlichtungsstelle nach\ndiesem TZS-TV abschließend.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Betriebsbedingte Änderungskündigungen sind weiterhin zulässig.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.4\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingfund\">\u003Cp>MUSASHi fördert die Berufsausbildung als Teil der Zukunftssicherung. Dafür\ngarantiert MUSASHi weiterhin Ausbildungsplätze in der Größenordnung von\nmindestens 4% bei MUSASHi an den deutschen Standorten anzubieten und baut neben\nder Berufsausbildung auch das duale Studium aus.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Übernahmeanspruch:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Allen Auszubildenden - soweit nicht persönliche oder fachliche Gründe\nentgegenstehen - wird nach erfolgreichem Ausbildungsabschluss ein unbefristetes\nArbeitsverhältnis durch MUSASHi an den jeweiligen Standortclustern angeboten.\nSollte dies im Ausnahmefall nicht möglich sein, muss eine unbefristete\nÜbernahme an einem anderen Standortcluster angeboten werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-healthandsafetypolicy\">\u003Cp>3.TransFair-Zukunftsprojekt Prozessorganisation\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi, der Konzernbetriebsrat iVm mit den Standort-Betriebsräten und die\nIG Metall werden ein TransFair-Zukunftsprojekt „Nachhaltige Transformation\nder MUSASHi Standorte in Deutschland\" initiieren. Ziel dieses Projekts ist es,\nunter aktiver Beteiligung der Beschäftigten Potenziale zur Effizienzsteigerung\nund Kosteneinsparung zu heben, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und\nBeschäftigungssicherheit der Standorte zu verbessern. Dies erfolgt unter\nBerücksichtigung der unternehmerischen Zielvorgaben, Planungsprämissen im\nKonzernverbund sowie den unter 2.1 genannten Zielbildern. Das\nTransFair-Zukunftsprojekt setzt sich aktiv für Kooperationen mit der\nWissenschaft an Hochschulen und Fachhochschulen der beteiligten Bundesländer\nsowie für den Austausch mit Vertretern der jeweiligen Landesregierungen und\nkommunalen Vertretern ein.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Dazu wird ein paritätisch besetzter Beirat mit 5 Vertreterinnen aus\nBetriebsräten bzw. Konzernbetriebsrat, zwei IG Metall-Vertreter:innen und\nentsprechender Besetzung von Unternehmensseite unter Vorsitz des CEO oder eines\nvon ihm benannten Vertreters der Geschäftsführung von MUSASHi gebildet. Der\nKonzernbetriebsrat kann einen wirtschaftlichen Sachverständigen für den\nTransformationsprozess der tbs-RLP hinzuziehen. Der Beirat tagt auf Anfrage\neiner Partei einmal im Quartal. Thematische Schwerpunkte sind\nbeispielsweise:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Zielgrößen und Erfolgskriterien für Zukunftsprojekte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp> •Effizienzsteigerung und Kosteneinsparung im Interesse einer\nnachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Austausch mit Akteuren aus Wissenschaft, Industrie, Politik, Verbänden\nzu aktuellen Entwicklungen mit Auswirkungen auf MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Gemeinsamer Einsatz zum Erhalt von Fördermitteln für den\nTransformationsprozess\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Zusammenarbeit und Kooperation mit den Transformationsagenturen der\nBundesländer Rheinland-Pfalz, Niedersachsen und Thüringen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•MUSASHi (Geschäftsführung und Betriebsrat) und die IG Metall fördern\naktiv Transformationsnetzwerke in den Regionen der Standortcluster.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien sind sich im Benehmen mit den Betriebsparteien\neinig, dass von allen Projektbeteiligten die §§ 79, 120 BetrVG zu beachten\nsind. Die Kosten des Projekts trägt MUSASHi, soweit es nicht von Drittmitteln\nfinanziert werden kann.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Steuerungs- und Lenkungskreise: Transparenz und aktive Beteiligung beim\nTransformations- und Zukunftsprozess für MUSASHi in Deutschland als Grundlage\nvon gemeinsamem Erfolg\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi und die IG Metall gehen gemeinsam davon aus, dass aktive Beteiligung\naller Beschäftigten die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg und Motivation\nder Belegschaften ist. Dabei verfolgt MUSASHi die Zielrichtung, dass „Erfolg\nist, wenn die Umsetzung\" erfolgt und will dies mit den Arbeitnehmervertretungen\n(IG Metall und Betriebsrat) unverzüglich angehen und umsetzen. Die\nBeteiligungsprozesse müssen transparent organsiert und regelmäßig aus- und\nbewertet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.1. Standortebene:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es werden folgende regionale paritätisch besetzte Steuerungs- und\nLenkungskreise zur Steuerung und Überwachung der Transformationsprozesse\ngebildet:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Steuerungskreis Nahe für die Standorte Bad Sobernheim, Bockenau und\nGrolsheim - Steuerungskreis Hann.Münden, Leinefelde\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Steuerungskreis Lüchow\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Diese regionalen Kreise bestehen unter dem Vorsitz eines Standortleiters aus\nfolgenden Mitgliedern:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für Nahe: vier Vertretern von MUSASHi, drei der lokalen Betriebsräte sowie\nein hauptamtlicher Vertreter der zuständigen IG Metall Geschäftsstelle,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für Hann.Münden, Leinefelde: fünf Vertreter von MUSASHi, drei der lokalen\nBetriebsräte und zwei hauptamtliche Vertreter der zu ständigen IG Metall\nGeschäftsstellen,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Lüchow:drei Vertretern von MUSASHi, zwei der lokalen Betriebsräte sowie\nein hauptamtlicher Vertreter der zuständigen IG Metall Geschäftsstelle\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Betriebsrat kann einen Sachverständigen gemäß § 80 Abs. 3 BetrVG\nhinzuziehen, für den MUSASHi die Kostenübernahme zusagt. MUSASHi wird die\nregionalen Kreise regelmäßig über Entwicklung, Fortschritte und aktuelle\nProbleme des Transformationsprozesses unterrichten sowie die Schritte zur\nErreichung der vereinbarten Zielbilder darlegen. Der Steuerungskreis berät\nüber notwendige daraus folgende Maßnahmen, insbesondere über die\nregelmäßige Information der Beschäftigten und unterbreitet MUSASHi\nVorschläge zum weiteren Vorgehen. Im Steuerungskreis können darüber hinaus\nbetriebliche Experten von jeder Seite zu konkreten Themen mit eingeladen\nwerden. Auch Ideen von Beschäftigten zur Verbesserung von Wirtschaftlichkeit,\nErhöhung von Effizienz, Beschäftigungssicherung, Klima- und Energieeffizienz\nund Investitionstätigkeit können von zusätzlichen Beschäftigtenvertretern\nauf Antrag der Beschäftigtenseite im Steuerungs- und Lenkungskreis eingebracht\nwerden. Das Unternehmen unterstützt durch Bereitstellung etwaiger\nInformationsbedarfe zur Prüfung bzw. Validierung von Vorschlägen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Vertreter von Betriebsrat und IG Metall erhalten für die Vorbereitung\nihrer Tätigkeit im Steuerungskreis regelmäßig von MUSASHi alle\nerforderlichen Informationen, die den Informationen des Wirtschaftsausschusses\nentsprechen. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass alle Mitglieder\nder Steuerungskreise sowie interne wie externe Sachverständige den\nVorschriften der §§ 79, 120 BetrVG unterliegen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die regionalen Steuerungskreise treten spätestens erstmalig im 3. Quartal\n2022 zusammen und regeln ihre Geschäftsordnung und Sitzungstermine selbst.\nDiese sollen einmal im Quartal vor den Betriebsversammlungen stattfinden. Die\nerste Aufgabe der Steuerungskreise wird die Konkretisierung und Vorbereitung\nder finalen Zielbilder 2030 auf Grundlage der unter 2.1 beschriebenen\nZielbildentwürfe sein und die Organisation des Beteiligungsprozesses der\nBeschäftigten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die regionalen Steuerungskreise berichten ihre Ergebnisse an den\nübergeordneten Steuerungs- und Lenkungskreis auf Konzernebene und adressieren\nauf diesem Weg auch Entscheidungs- oder Klärungsnotwendigkeiten auf der höher\ngelagerten Ebene der Geschäftsführung von MUSASHi.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.2Konzernebene MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi und der Konzernbetriebsrat bilden unter Hinzuziehung der IG Metall\neinen paritätischen Steuerungs- und Lenkungskreis zur Steuerung und\nÜberwachung des bundesweiten MUSASHi-Transformationsprozesses auch auf der\nEbene MUSASHi.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser besteht unter Vorsitz des CEO (oder eines von ihm benannten\nVertreters aus der Konzernleitung) aus bis zu 8 Vertretern von MUSASHi und auf\nArbeitnehmerlinnenseite ebenfalls aus bis zu 8 Vertretern: aus 7 Vertretern des\nKonzernbetriebsrates (je 1 Vertreter pro Standort und dem\nKonzernbetriebsratsvorsitzenden) sowie dem hauptamtlichen\nMUSASHi-Konzernbetreuer des Vorstandes der IG Metall.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Aufgabe und Zielsetzung des Steuerungs- und Lenkungskreises auf Konzernebene\nist die standortübergreifende Koordinierung der Transformation von MUSASHi.\nAuf dieser Ebene soll zusätzlich zu den unter 4.1 genannten Aktivitäten die\nEntwicklung der Standorte auf\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>einer höheren Ebene nachverfolgt werden und die Zielerreichung von\nZielbildrealisierung und Transformationszielen auf der Gruppenebene diskutiert\nwerden. Zusätzlich werden hier etwaige Zielkonflikte zwischen Standorten\nberaten sowie Entscheidungen, die von lokaler Ebene adressiert wurden, beraten\nund nach Möglichkeit im Einvernehmen getroffen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dazu gehören auch die Beratung über Zukunftsinvestitionen in jedem\nGeschäftsjahr, über die MUSASHi Europe entschieden hat und der jährliche\nNachweis unter Vorlage aller Unterlagen, dass Beiträge der Beschäftigten nach\ndiesem TZS-TV im Unternehmen verblieben sind und für die zukünftige bessere\nEntwicklung eingesetzt und investiert wurden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Vertreter von Konzernbetriebsrat und IG Metall erhalten für die\nVorbereitung ihrer Tätigkeit im Steuerungskreis regelmäßig von MUSASHi alle\nerforderlichen Informationen, die den Informationen des Wirtschaftsausschusses\nentsprechen. Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass alle Mitglieder\ndes Steuerungs- und Lenkungskreises sowie interne wie externe Sachverständige\nden Vorschriften der §§ 79, 120 BetrVG unterliegen. Es wird ein\nSachverständiger der tbs-R.lp zu den bekannten Konditionen auf Kosten von\nMUSASHi zum zentralen Lenkungs- und Steuerungskreis hinzugezogen durch KBR und\nIG Metall.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Konzern-Steuerungs- und Lenkungskreis tritt spätestens erstmalig im 3.\nQuartal 2022 nach der Konstituierung der regionalen Steuerungs- und\nLenkungskreise zusammen und regelt seine Geschäftsordnung, Prozess- und\nArbeitsorganisation und Sitzungstermine selbst.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sowohl die regionalen Steuerungskreise als auch der Steuerungs- und\nLenkungskreis auf Konzernebene unterrichten die Belegschaft regelmäßig in\numfassender Form (unter Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen) über\nihre Aktivitäten und die daraus resultierenden Maßnahmen und Auswirkungen auf\ndie einzelnen Standorte bzw. auf MUSASHi in Deutschland\u002FEuropa. Dies erfolgt\nauf jeden Fall auf den Betriebsversammlungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Transformationsprozess für die MUSASHi Standorte in Deutschland wird\nnur erfolgreich sein, wenn er transparent und unter aktiver Beteiligung der\nBeschäftigten organisiert und gut kommuniziert wird. Die Beschäftigten sollen\nauf Grundlage der guten Kommunikation aktiviert werden, eigene Ideen\neinfließen lassen, um die Zukunft der Unternehmen und ihrer Arbeitsplätze\naktiv mitzugestalten. Die Beteiligung findet während der Arbeitszeit als\nfester Bestandteil der arbeitsvertraglichen Aufgaben statt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur Aktivierung, Förderung und Umsetzung des Beteiligungsprozesses führt\ndie IG Metall für ihre Mitglieder direkt nach jeder Betriebsversammlung eine\neinstündige Mitgliederversammlung am gleichen Ort durch, die wie die\nBetriebsversammlung wie Arbeitszeit bezahlt wird. Die näheren Einzelheiten\nüber Ort und Zeit regeln die Betriebsparteien (Geschäftsführung und\nBetriebsrat im Benehmen mit der örtlichen IG Metall Geschäftsstelle.)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur aktiven Förderung und Umsetzung des Beteiligungs- und\nTransformationsprozesses stellt MUSASHi dem örtlichen Betriebsrat die\nMitglieder der örtlichen Tarifkommissionen der IG Metall gern. § 80 II Satz 4\nBetrVG als Auskunftspersonen des Betriebsrates und sachkundige\nArbeitnehmerinnen zur Verfügung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Da es an den Standorten in Hann.Münden und Leinefelde derzeit keine\nfreigestellten Betriebsräte gemäß § 38 BetrVG gibt, werden in Hann.Münden\nund in Leinefelde für die Laufzeit des TZS-TV je ein Betriebsratsmitglied\nentsprechend § 38 BetrVG freigestellt. In Hann. Münden erfolgt für den\nBetriebsrat des gemeinsamen Betriebes die Freistellung eines\nBetriebsratsmitglieds (100% der Arbeitszeit). Im Betriebsrat der Leinefelde\nMachining und im Betriebsrat der Leinefelde Forging wird je ein\nBetriebsratsmitglied für 50% der Arbeitszeit freigestellt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In den zuletzt genannten Fällen (Freistellung für 50% der Arbeitszeit)\nkann für einen Zeitraum von 6 Monaten einmalig eine Freistellung zu 100%\nerfolgen. Der Beginn des Zeitraumes ist durch den jeweiligen Betriebsrat\nmitzuteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Steigt die Beschäftigungszahl in einem der von dieser Freistellungsregelung\nbetroffenen Unternehmen auf 200 Arbeitnehmerlinnen, gelten ausschließlich die\nRegelungen des § 38 BetrVG. Die übrigen betriebsverfassungsrechtlichen\nBestimmungen zur Freistellung von den arbeitsvertraglichen Verpflichtungen zur\nErledigung von Betriebsratsarbeit bleiben unberührt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>B.Ergänzungstarifvertrag Zukunftssicherung MUSASHi\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Zur aktuellen Sicherung der Zukunft bei MUSASHi sind Beiträge der\nBeschäftigten erforderlich. Darüber stimmen MUSASHi und die IG Metall im\nBenehmen mit den Betriebsparteien MUSASHi (Geschäftsführung und Betriebsrat)\nüberein. Dies ist auch ein sehr deutliches Signal nach innen und außen und an\ndie Muttergesellschaft, dass die Beschäftigten aktiv und gemeinsam mit der\nGeschäftsführung sowie den Arbeitnehmervertretungen Betriebsräte und IG\nMetall die Zukunft des Unternehmens und die Sicherung der Arbeitsplätze und\nder tariflichen Arbeitsbedingungen aktiv fördern, sichern und erhalten wollen.\nDies wird auch durch die Vereinbarung dieses TZS-TV zum Ausdruck gebracht. Mit\ndem folgenden deutlichen Signal wollen die Beschäftigten von MUSASHi und ihre\nInteressenvertretung - im sozialverträglichen Maße - MUSASHi aktiv\nunterstützen, um Unternehmen und Arbeitsplätze in dem Transformationsprozess\nzu sichern und zu fördern. Dies vorausgeschickt wird folgendes vereinbart:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Als Beiträge der Beschäftigten werden tarifvertraglich für den\nTransformationsprozess zur Verfügung gestellt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight focus\" id=\"clause-apprenticeships\">\u003Cp>1.Aussetzung T-Zug B bis 2030\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Während der Laufzeit haben die Beschäftigten und Auszubildenden abweichend\nvon § 2 des Tarifvertrages zum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG) keinen\nAnspruch auf das T-ZUG (B).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Aussetzung Transformationsgeld 2023 -2027\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In den Jahren 2023 bis 2027 haben die Beschäftigten und Auszubildenden\nabweichend von § 2 des Tarifvertrages zum Tariflichen Zusatzgeld (TVT-ZUG)\nkeinen Anspruch auf das Transformationsgeld,\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Dieser Beitrag der Beschäftigten aus allen Standorten wird auch zur\nGleichstellung der tariflichen Arbeitsbedingungen in Ost und West als\nSolidarbeitrag durch MUSASHi Europe am Standort Leinfelde verwandt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sofern sich die Auslastungssituation bis Ende 2026 in allen\nFertigungsbereichen in den MUSASHi Gesellschaften in Leinefelde signifikant\nbessert und diese Arbeitsbereiche effektiv in mehr als 15 Schichten arbeiten,\nwird das Transformationsgeld für das Jahr 2027 an die Beschäftigten und an\ndie Auszubildenden ausgezahlt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Verschiebung der Tariferhöhungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die erste während der Laufzeit dieses Tarifvertrages wirksam werdende\nErhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen (Tabellenerhöhungen) tritt\nerst mit einer Verzögerung von 12 Monaten, also ein Jahr nach dem im\nEntgelttarifvertrag jeweils festgelegten Beginn, in Kraft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die zwei folgenden Erhöhungen der Entgelte und Ausbildungsvergütungen\ntreten jeweils mit einer Verzögerung von 6 Monaten in Kraft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wird anstelle einer Tabellenerhöhung eine neue Sonderzahlung vereinbart\n(wie z.B. das Transformationsgeld), vereinbaren die Tarifvertragsparteien eine\nergänzende Regelung, die zu einer der Verschiebung entsprechenden\nKostenentlastung führt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In den Entgelttarifverträgen möglicherweise vereinbarte Pauschalbeträge\nkommen unverändert wie dort geregelt zur Auszahlung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Sonderregelung für die Beschäftigten und Auszubildenden am Standort\nLeinefelde\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Beschäftigten und Auszubildenden am Standort Leinefelde haben durch den\nSanierungs- und Zukunftstarifvertrag für den Standort Leinefelde bereits\nBeiträge für die Zukunftssicherung des Standortes eingebracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vor diesem Hintergrund gilt abweichend von Ziff. 1 bis 3 für die\nBeschäftigten und Auszubildenden am Standort Leinefelde Folgendes:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In den Jahren 2026 bis 2030 besteht abweichend von § 2 des Tarifvertrages\nzum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG) bzw. der zugrundeliegenden\nhaustarifvertraglichen Regelung kein Anspruch auf das T-ZUG (B).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die erste während der Laufzeit dieses Tarifvertrages wirksam werdende\nErhöhung der Entgelte und Ausbildungsvergütungen (Tabellenerhöhungen) tritt\nerst mit einer\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verzögerung von 12 Monaten, also ein Jahr nach dem im Entgelttarifvertrag\nbzw. dem in der zugrundeliegenden haustarifvertraglichen Regelung jeweils\nfestgelegten Beginn, in Kraft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Ansprüche der Beschäftigten auf Nachzahlungen für die während der\nLaufzeit dieses Tarifvertrages entfallenden Zahlungen entstehen nur auf der\nGrundlage von Ziff. 9 (Besserungsschein).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Sollten während der Laufzeit dieses Tarifvertrages das\nTransformationsgeld oder das T-ZUG (B) in den Flächentarifverträgen\nentfallen, treffen die Tarifvertragsparteien eine tarifliche Regelung, die zu\neiner entsprechenden Kostenentlastung führt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Beiträge der Geschäftsführer, leitenden Angestellten und\nAT-Beschäftigten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Mitglieder der Geschäftsführung, die leitenden Angestellten\neinschließlich der Beschäftigten der MUSASHi Holdings Europe sowie alle\naußertariflichen Beschäftigten in deutschen MUSASHi Europe Gesellschaften\nhaben für die Jahre 2022 bis 2030 einen wertgleichen Beitrag zu erbringen. Bei\nder Hann.Münden Holding GmbH wurden aufgrund des Sanierungs- und\nZukunftstarifvertrages für den Standort Leinfelde bereits entsprechende\nBeiträge erbracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Erfüllung dieser Verpflichtung ist Geschäftsgrundlage der Beiträge\nder Tarifbeschäftigten nach diesem TZS-TV. Gegenüber IG Metall und dem\nKonzernbetriebsrat ist die Erfüllung dieser Verpflichtung jährlich durch\nBestätigung eines Wirtschaftsprüfers nachzuweisen. Dies ist dem zentralen\nSteuerungs- und Lenkungskreis zu berichten. Kann der Nachweis nicht oder nicht\nvollständig erbracht werden, wird dort eine einvernehmliche Lösung gesucht.\nKann eine einvernehmliche Lösung nicht erreicht werden, hat die IG Metall ein\nSonderkündigungsrecht und kann diesen TZS-TV ganz oderteilweise\naußerordentlich kündigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.MUSASHi verpflichtet sich, die Beteiligung der nichtorganisierten\nBeschäftigten an den Beiträgen aus diesem TZS-TV sicherzustellen. Sollten\nnichtorganisierte Beschäftigte die Leistungen dennoch erhalten, besteht ein\nSonderkündigungsrecht der IG Metall mit einwöchiger Ankündigungsfrist diesen\nTZS-TV ganz oder teilweise zu kündigen. Die Beiträge der\nanspruchsberechtigten Beschäftigten sind in diesem Fall zurückzuerstatten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>9.Besserungsschein\u002FGewinnbeteiligung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei verbesserter wirtschaftlicher Situation erklärt sich die Musashi Europe\n- im Sinne der Musashi-Philosophie, in schlechten Zeiten die Schmerzen und in\nguten Zeiten jedoch auch die Freude zu teilen - für die Laufzeit dieses\nTarifvertrages zu einer Gewinnbeteiligung bereit. Die Gewinnbeteiligung ist\nfrühestens dann fällig, wenn ein positives Ergebnis von mindestens 1,0% des\nUmsatzes ausgewiesen wird. Das Ergebnis versteht sich als Jahresüberschuss\n(Net Income) vor einer eventuellen Rückstellung für die Gewinnbeteiligung\ngemäß der jährlich vom Wirtschaftsprüfer geprüften IFRS „Consolidated\nFinancial Information\" der Musashi Europe Region („Konzern\") für die\nBerichterstattung z. B. an Banken, Kunden und nach Japan. Das Ergebnis\nermittelt sich nach folgenden Grundsätzen a) bisher angewandte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden einschließlich der\nBetrachtungsmethoden für konzerninterne Verrechnungspreise und Umlagen werden\nbeibehalten, b) Rückstellgebot Vorratsbewertungen, Wertberichtigungen und\nSonderabschreibungen sind nur insoweit vorzunehmen, wie sie nach den IFRS\nmöglich sind c) Leistungen einer Gesellschaft auf Grund eines Beherrschungs-\nund Gewinnabführungsvertrages werden eliminiert, d) Verlustübernahmen oder\nGewinnabführungen von Tochtergesellschaften werden eliminiert. Der\nWirtschaftsprüfer prüft mindestens jährlich das IFRS-Reporting und damit die\nEinhaltung dieser Grundsätze.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das die 1,0% Marge übersteigende Ergebnis wird zu 50% in gleichen Teilen an\nalle vom Geltungsbereich I erfassten Beschäftigten ausgezahlt.\nÖffnungsklausel: Über die Modalitäten und Zeitpunkte der Auszahlung einigen\nsich die Betriebsparteien von Musashi Europe (Geschäftsführung und\nBetriebsräte). Diese Gewinnbeteiligung ist solange auszuzahlen, bis die\nGewinnbeteiligung den Wert der zusätzlich geleisteten Beiträge der MUSASHi\nBeschäftigten erreicht hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>C.Sozialtarifvertrag\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die sozialverträgliche Gestaltung des Transformationsprozesses bei MUSASHi\nerfolgt durch folgende soziale Auffanglinie mit diesem Sozialtarifvertrag. Mit\ndiesem sollen betriebsbedingte Beendigungskündigungen bis zum Ende der\nLaufzeit des TZS-TV grundsätzlich vermieden werden. Sie sind nur zulässig,\nwenn als milderes Mittel kein in diesem Sozialtarifvertrag festgelegtes\nInstrument (Gut in Arbeit, Gut in Rente, Transfergesellschaft,\nFreiwilligenprogramm) in Betracht kommt und auch bei Beendigung von Mehrarbeit,\nAbbau von Arbeitszeitkonten, Reduzierung von Leiharbeit den Beschäftigten kein\nvergleichbarer Arbeitsplatz angeboten werden kann. Er stellt eine tarifliche\nRahmenregelung mit tariflichen Mindeststandards für Mitglieder der IG Metall\ndar, die unter den Geltungsbereich II dieses TZS-TV fallen. Ansprüche aus\nSozialplänen oder einzelvertraglichen Vereinbarungen werden mit den\ntariflichen Ansprüchen verrechnet, so dass keine Doppelzahlung erfolgen\nkann.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Sozialtarifvertrag regelt den Ausgleich und die Milderung der\nwirtschaftlichen Nachteile der von dem Transformationsprozess und\nunternehmerischen Entscheidungen während der Laufzeit des TZS betroffenen und\nnach dem Geltungsbereich II dieses Tarifvertrages anspruchsberechtigten\nBeschäftigten. Daher ist er anzuwenden auf alle zur Vermeidung einer\nbetriebsbeendigten Beendigungskündigung abgeschlossenen\nAltersteilzeitverträge, betriebsbedingten Aufhebungsverträge, dreiseitigen\nVerträge zum Wechsel in die Transfergesellschaft und - im Ausnahmefall - für\nbetriebsbedingte Beendigungskündigungen, die nach dem Inkrafttreten des TZS-TV\nvereinbart oder ausgesprochen wurden und werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Folgende Personengruppen der anspruchsberechtigten Beschäftigten haben\nkeinen Anspruch auf die in diesem Sozialtarifvertrag geregelten Leistungen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>- leitende Angestellte i.S.d. § 5 Absatz 3 und 4 BetrVG,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beschäftigte, die in einem befristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt sind\nund deren Arbeitsverhältnis durch Ablauf der Befristung endet,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Zugangs einer betriebsbedingten\nKündigung bzw. des Abschlusses eines dreiseitigen Vertrages oder eines\nAufhebungsvertrages eine Betriebszugehörigkeit von weniger als sechs Monaten\naufweisen, Beschäftigte, die die persönlichen Voraussetzungen eines\ngesetzlichen oder vergleichbaren Renteneintritts mit abschlagsfreiem Anspruch\nauf ein Altersruhegeld erfüllen oder im Rahmen der jeweils einschlägigen\nKündigungsfristen erfüllen werden; hiervon ausgenommen sind Beschäftigte,\ndie Anspruch auf eine Altersrente aufgrund von Schwerbehinderung haben,\nBeschäftigte, bei denen die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer\nunbefristeten Erwerbsminderungsrente bestehen oder die diese bis zum Ablauf der\njeweils einschlägigen Kündigungsfrist erfüllen werden, Beschäftigte, deren\nArbeitsverhältnis aus einem personen- oder verhaltensbedingten Grund fristlos\noder fristgerecht beendet wurde bzw. wird oder deren Arbeitsverhältnis aus\nwichtigem Grund gemäß § 626 BGB anderweitig aufgelöst wird, für\nAuszubildende und dual Studierende, Werkstudenten, Bacheloranden, Masteranden,\nDiplomanden, Doktoranden und Praktikanten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beschäftigte, die unmittelbar im Anschluss an ihr Ausscheiden bei MUSASHi\nin einer anderen Konzerngesellschaft ein Arbeitsverhältnis beginnen oder eine\nzumutbare Weiterbeschäftigung unter Anrechnung der bei MUSASHi erworbenen oder\nvon ihr zuvor anerkannten Betriebszugehörigkeiten in einer Konzerngesellschaft\nannehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 1\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Gute Arbeit - Gut in Rente - Altersteizeitprogramm MUSASHi\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Nach übereinstimmender Ansicht der Tarifvertragsparteien im Benehmen mit\nden Betriebsparteien sollen Altersteilzeitverträge an allen Standorten das\nHauptinstrument zur sozialverträglichen Gestaltung eines durch den\nTransformationsprozess erforderlich werdenden Personalabbaus zur Vermeidung\nbetriebsbedingter Beendigungskündigungen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Falle eines auf einer unternehmerischen Entscheidung beruhenden\nPersonalabbaus erhalten Beschäftigte an dem betroffenen Standort, die die\nsozialrechtlichen, gesetzlichen und tariflichen Voraussetzungen für den\nAbschluss eines Altersteilzeitvertrages im Rahmen der Laufzeit des TZS-TV\nerfüllen, zur Vermeidung betriebsbedingter Beendigungskündigungen nach\nMöglichkeit - ohne Gewähr eines entsprechenden Anspruchs darauf - ein Angebot\nauf Abschluss eines Altersteilzeitvertrages gemäß den Regelungen des TV\nFlexÜ. Die tarifliche Quote des TV FlexÜ von 4% ist in diesen Fällen\nunbeachtlich. Es ist gemeinsames und erklärtes Ziel, zur Vermeidung\nbetriebsbedingter Beendigungskündigungen möglichst vielen Beschäftigten\neinen Altersteilzeitvertrag anzubieten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur weiteren Förderung dieser Altersteilzeitverträge wird der Arbeitgeber\nzum Ausgleich finanzieller Nachteile beim Bezug einer geminderten Altersrente\nnach Beendigung der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>X ßs\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Altersteilzeit auf Nachweis durch den Beschäftigten in Altersteilzeit 20 %\ndes Beitrags, der gemäß § 187a SGB VI durch die Rentenversicherung zum\nAusgleich der verminderten Altersrente bescheinigt worden ist, in die\nRentenversicherung einzahlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die nach § 12 Ziff. 2 TV FlexÜ anspruchsberechtigten Beschäftigten\nerhalten zusätzlich zu den tarifvertraglichen Regelungen eine Erhöhung der\nAbfindung daraus um 250 €. Die gesamte Abfindungssumme oder Teile davon\nkönnen auf Wunsch des Beschäftigten in Rentenversicherung durch MUSASHi\neingezahlt oder bei Ausscheiden als Abfindung ausgezahlt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ATZ-Initiative MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beschäftigte, die bis zum 01.07.2026 zur Vermeidung von betriebsbedingten\nBeendigungskündigungen auf Veranlassung und Angebot des Arbeitgebers einen\nAltersteilzeitvertrag in der Laufzeit dieses TZS-TV abschließen, erhalten\neinen Vorsorgebaustein von 10.000 Euro brutto. Der Vorsorgebaustein kann als\nAbfindung ausgezahlt oder zusätzlich in die gesetzliche Rentenversicherung auf\nWunsch des anspruchsberechtigen Beschäftigten zugeführt werden. Voraussetzung\nist jeweils, dass das Altersteilzeitverhältnis bis zum 31. Dezember 2030\nbeendet ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Weitere Abfindungsansprüche aus diesem Sozialtarifvertrag bestehen bei\nAltersteilzeitverträgen nicht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 2\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-SENIOR_trigger\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-contractseverancepay\">\u003Ch3>Tariflich Mindestabfindungen für anspruchsberechtigte Beschäftigte\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-pensionfund\">\u003Cp>2.1.Tarifliche Mindestabfindungsleistungen für rentenferne Beschäftigte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch den Verlust des\nArbeitsplatzes erhalten die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages\nfallenden anspruchsberechtigten Beschäftigten, denen kein\nAltersteilzeitvertrag angeboten wurde und die aufgrund der unternehmerischen\nEntscheidung eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten oder einen\nbetriebsbedingten Aufhebungsvertrag oder einen dreiseitigen Vertrag zum Wechsel\nin eine Transfergesellschaft abschließen, einen Anspruch auf eine tarifliche\nMindestabfindung nach den folgenden Regelungen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Tarifliche Mindestabfindung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-severance_perc\">\u003Cp>Die anspruchsberechtigten Beschäftigten erhalten eine tarifliche\nMindestabfindung von1,5 Bruttomonatsentgelten x Beschäftigungsjahr\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Das zugrunde zu legende Jahresbruttoeinkommen wird ermittelt aus dem\nmonatlichen Grundentgelt einschließlich Leistungszulage und möglicher\nverstetigter Zulagen (z.B. freiwillige AT Zulage, Funktionszulage) sowie aller\ntariflichen Sonder- und Einmalzahlungen wie Urlaubs- und Weihnachtsgeld, T-ZUG,\nT-Geld, regelmäßiger Nacht- und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Spätschichtzuschläge. Nicht zu berücksichtigen sind Wochenend-,\nFeiertags- und Überstundenzuschläge. Die sich daraus ergebene Summe wird\ndurch 12 geteilt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Beschäftigungsjahre werden monatsgenau berechnet einschließlich der\nZeiten der Berufsausbildung bei MUSASHi bzw. den Rechtsvorgängern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.2.Tarifliche Zusatzabfindung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tariflichen Mindestabfindungen werden erhöht um tarifliche\nZusatzabfindungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>eine tarifliche Zusatzabfindung von 2.500 Euro brutto je\nunterhaltspflichtigem Kind und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>eine tarifliche Zusatzabfindung von 500 Euro brutto je 10 Punkten Grad der\nBehinderung, beginnend ab einem Grad der Behinderung (GdB) von 20.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Freiwilligenprogramm\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Anspruchsberechtige Beschäftigte, die aufgrund beiderseitiger\nFreiwilligkeit einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag oder einen\ndreiseitigen Vertrag zum Wechsel in die Transfergesellschaft unterschreiben,\nerhalten für die damit verbundene Flexibilität bei der Unterstützung der\nMaßnahmenumsetzung als weiteren Baustein der Abfindung einen Betrag von 7.500\nEuro brutto.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Angebot zum Abschluss eines betriebsbedingten Aufhebungsvertrages oder\neines dreiseitigen Vertrages wird jedenfalls vor Ausspruch einer\nbetriebsbedingten Kündigung unterbreitet. Dies gilt auch dann, wenn ein\nfrüheres Angebot abgelehnt wurde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Voraussetzung ist jeweils, dass das schriftliche Angebot zu einem\nbetriebsbedingten Aufhebungsvertrag oder einem dreiseitigen Vertrag vom\nBeschäftigten innerhalb einer Frist von zwei Wochen nach Übermittlung des\nAngebots für einen solchen Aufhebungsvertrag oder einen dreiseitigen Vertrag\ndurch Unterzeichnung angenommen wird (entscheidend für die Einhaltung der\nFrist ist der Zugang des unterzeichneten Vertrages beim Arbeitgeber).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.3.Deckelung der Gesamtabfindung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Deckelung der Gesamtabfindung beträgt 160.000 Euro brutto. Die\ntariflichen Zusatzbeträge werden nicht von der Deckelung erfasst.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.4.Abfindungsleistungen für rentennahe Beschäftigte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für rentennahe Beschäftigte, die zum Zeitpunkt des Ausscheidens aus dem\nBeschäftigungsverhältnisses das 57. Lebensjahr vollendet haben, erfolgt eine\nvon den vorstehenden Regelungen abweichende Ermittlung des\nAbfindungsanspruchs:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zunächst wird eine Abfindungssumme gemäß den Regelungen dieses\nSozialtarifvertrages bis zu einer absoluten Obergrenze von 160.000 Euro brutto\nunter Einbeziehung aller individuell einschlägigen Bausteine der Abfindung in\ndie Deckelung errechnet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Daneben wird unter den persönlichen Voraussetzungen eine alternative\nAbfindungssumme errechnet, die das laufende, regelmäßige Bruttomonatsentgelt\n(Arbeitnehmerbrutto) zum Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses bis\nzum Tag des erstmaligen Anspruchs auf Regelaltersrente oder Altersrente für\nbesonders langjährig Beschäftigte aufsummiert. Maßgeblich ist die Vorlage\nder individuellen Rentenauskunft (mit Versicherungsverlauf) und den daraus\nersichtlichen Informationen. Die Vorlage ist für den Beschäftigten\nverpflichtend. Auf diesen fiktiv errechneten Abfindungsbetrag wird für den\nBemessungszeitraum von zwei Jahren, in denen der Bezug von Arbeitslosengeld I\nnach SGB III erfolgen kann, ein pauschalierter Abschlag von 67% vorgenommen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nach Ablauf dieses Zeitraums bis zum Eintritt in eine Regelaltersrente oder\nAltersrente für besonders langjährig Beschäftigte, erfolgt ein\npauschalierter Abschlag von 40% auf die fiktiv errechnete Abfindungssumme.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Beschäftigte hat nur Anspruch auf die niedrigere Abfindungssumme nach\nden vorstehenden Regelungen jeweils aus dem Sozialtarifvertrag bzw. der\nindividuellen Ermittlung errechneten Abfindungsbeträgen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die absolute Obergrenze der Abfindungssumme liegt unabhängig davon immer\nbei max. 160.000 Euro brutto unter Einbeziehung aller individuell\neinschlägigen Bausteine der Abfindung in die Deckelung errechnet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Anrechnung von Abfindungsleistungen aus anderem Rechtsgrund\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Jedwede andere als in diesem Tarifvertrag nicht ausdrücklich bezeichnete\ngesetzliche, tarifvertragliche, andere kollektiv- oder individualvertragliche\nAbfindung oder gerichtlich bzw. außergerichtlich in Kündigungsschutzprozessen\nvereinbarte Abfindung und Nachteilsausgleich oder sonstige\nEntschädigungsleistung (etwa gemäß §§ 9, 10 KSchG, §§ 112, 113 BetrVG)\nwird auf die in diesem Tarifvertrag geregelten Abfindungen (tarifliche\nAbfindung sowie etwaige freiwillige Leistungen und Leistungen aus dem\nHärtefonds) angerechnet. Es findet ebenfalls eine wechselseitige Anrechnung\nder betrieblichen und tariflichen Abfindungsleistungen aus der vorliegenden\nRegelung statt, um Doppelzahlungen auszuschließen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Ausschluss der Abtretung, Unverpfändbarkeit und Vererblichkeit der\nGesamtabfindung; Fälligkeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Anspruch auf die Gesamtabfindung ist nicht abtretbar oder verpfändbar.\nEr entsteht mit Abschluss eines Altersteilzeitvertrages, eines\nbetriebsbedingten Aufhebungsvertrages oder dem Abschluss eines dreiseitigen\nVertrages zum Wechsel in die Transfergesellschaft oder - im Ausnahmefall - mit\ndem Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung und ist ab diesem Zeitpunkt\nvererblich. Der Anspruch wird fällig mit Ablauf des Tages der rechtlichen\nBeendigung des Arbeitsverhältnisses mit MUSASHi. Die Auszahlung der\nGesamtabfindung erfolgt nach Abzug der gesetzlichen Abgaben und unter Abzug der\nim Rahmen der steuerlichen Vorschriften (z. B. nach §§ 24, 34 EStG)\ngeregelten Steuern mit der letzten Entgeltabrechnung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Hemmung der Auszahlung der Abfindungsansprüche\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Erhebt ein Beschäftigter Kündigungsschutzklage, so ist die Fälligkeit der\nAbfindungszahlung bis zum rechtskräftigen Abschluss des\nKündigungsschutzprozesses durch gerichtliche Entscheidung oder\nbestandskräftigen Vergleich gehemmt. Sie wird erst dann fällig, wenn das\nVerfahren abgeschlossen ist und rechtskräftig feststeht, dass das\nArbeitsverhältnis beendet ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Anwendung der tariflichen Ausschlussfristen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tarifvertragliche Ausschlussfristen aus dem MTV der Metall- und\nElektroindustrie Rheinland-Pfalz, dem MTV Niedersachsen bzw. der\nhaustarifvertraglichen Regelungen für Leinefelde und arbeitsvertragliche\nAusschlussfristen finden auf die Ansprüche aus diesem Sozialtarifvertrag\nAnwendung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Rückzahlungsanspruch von MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Werden Beschäftigte, die mit einer Abfindung ausgeschieden sind, innerhalb\nvon 36 Monaten nach Ausscheiden unbefristet bei einer Gesellschaft von MUSASHi\nunter Anrechnung ihrer bisherigen Betriebszugehörigkeit wieder eingestellt,\nsind diese verpflichtet, die Abfindung anteilig zurückzuzahlen. Für jeden\nvollen Monat, den sie vor Ablauf des Zeitraums von 36 Monaten zurückkehren,\nbeträgt die Rückzahlungspflicht 1\u002F36. Bezugspunkt ist die an den\nBeschäftigten ausgezahlte (Netto-)Abfindung. Beleg ist die Abrechnung des\nMonats, in dem die Abfindung ausbezahlt wurde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 3\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>TransferPLUS-Lösung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Im Falle von Maßnahmen, die eine Zahlung von Transferkurzarbeitergeld\nauslösen können, nehmen die Betriebsparteien zunächst die Beratung der\nAgentur für Arbeit gemäß § 110 SGB III in Anspruch. Sofern die Agentur für\nArbeit davon ausgeht, dass die Voraussetzungen zur Leistung von\nTransferkurzarbeitergeld vorliegen, werden die Betriebsparteien die\nnachfolgende TransferPLUS-Lösung vereinbaren:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Unter der Voraussetzung der Bewilligung von Transferkurzarbeitergeld durch\ndie Bundesagentur für Arbeit wird für anspruchsberechtigte Beschäftigte, die\ndas 57. Lebensjahr zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens aus dem Arbeitsverhältnis\nnoch nicht vollendet haben (rentenferne Beschäftigte), und aufgrund des\nTransformationsprozesses und unternehmerischen Entscheidungen von einer\nbetriebsbedingten Kündigung betroffen wären und die die persönlichen\nVoraussetzungen für den Bezug von Transferkurzarbeitergeld erfüllen, eine\nsoziale Auffanglösung mittels einer Transfergesellschaft mit einem\nindividuellen Rechtsanspruch auf 12 Monate Verweildauer unter Einbringung von\n50% der individuellen Kündigungsfrist nach den folgenden Regelungen\nzusätzlich zu den tariflichen Mindestabfindungen vereinbart. Damit sollen\nbetriebsbedingte Kündigungen im Transformationsprozess vermieden werden. Dies\nist ein weiterer Baustein zur fairen und sozialverträglichen Gestaltung der\nTransformation\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Kosten der Transfermaßnamen und der Transfergesellschaft\n(Transferprojekt)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi trägt die Kosten für sämtliche Transfermaßnahmen und die\nTransfergesellschaft gern. §§ 110, 111 SGB III, soweit sie nicht durch Dritte\n(etwa die Bundesagentur für Arbeit) getragen werden, einschließlich der\nVerwaltungs- und Remanenzkosten, ggf. Treuhandkosten sowie die Kosten der\nindividuellen Ansprüche der anspruchsberechtigten Beschäftigten nach den\nnachfolgenden Regelungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Transfermaßnahmen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vor dem Übergang in die Transfergesellschaft werden im bestehenden\nArbeitsverhältnis erste Transfermaßnahmen (§ 110 SGB III) durchgeführt,\nsoweit diese nicht in einem von MUSASHi angebotenen anderen\nQualifizierungsprogramm durchgeführt worden sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dazu gehören mindestens eine Informationsveranstaltung in Kleingruppen vor\nUnterzeichnung der Vereinbarungen der einzelnen Beschäftigten über die\nRegelungen des dreiseitigen Vertrages zum Wechsel in die Transfergesellschaft\nsowie das für die teilnehmenden Beschäftigten gesetzlich verpflichtend\nvorgeschriebene Profiling. An den Kosten für die Transfermaßnahmen beteiligt\nsich MUSASHi in dem Umfang, in dem die Kosten nicht durch die Erstattung\ngemäß § 110 SGB III durch die Bundesagentur für Arbeit gedeckt werden (50 %\nder Kosten, bis maximal 2.500 Euro).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Qualitätsstandards für eine Transfergesellschaft MUSASHi\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Übergeordnetes Ziel der Tarifvertragsparteien im Benehmen mit den\nBetriebsparteien ist es, die anspruchsberechtigten Beschäftigten professionell\nund individuell in einer schwierigen Krisensituation aktiv zu unterstützen,\nsich eine nachhaltige berufliche Perspektive zu erschließen. Dafür gilt es,\ndie folgenden Qualitätsstandards einzuhalten:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die vereinbarten finanziellen Mittel müssen von MUSASHi insolvenzsicher,\nd. h. treuhänderisch oder durch Bankbürgschaft vom Arbeitgeber abgesichert\nwerden oder vollständig vor Beginn der Transfergesellschaft an diese\nausgekehrt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Büro der Transfergesellschaft in an den jeweiligen Orten\u002FRegion der\nStandorte von MUSASHi.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die Vermittlung erfolgt durch die Transfergesellschaft nur in den ersten\nArbeitsmarkt. Keine Vermittlung in Leih-\u002FZeitarbeitsverhältnisse während der\nLaufzeit der Transfergesellschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Durchführung des Transferprojektes\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mit der Durchführung und Organisation der Transfermaßnahmen und der\nTransfergesellschaft für die einzelnen Standorte bzw. Standortcluster\nbeauftragt MUSASHi unter Berücksichtigung des Einkaufsprozesses zertifizierte\nDrittgesellschaft. Über die Auswahl der Transfergesellschaft für jeden\nStandort stellen MUSASHi und die örtlichen Geschäftsstellen der IG Metall\nEinvernehmen her. Sollte dies nicht möglich sein, wird dies im zentralen\nSteuerungs- und Lenkungskreis beraten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi verpflichtet sich, mit der ausgewählten Transfergesellschaft einen\nDienstleistungsvertrag zur Erfüllung der Ansprüche aus diesem TZS-TV zu\nschließen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur Vermeidung und vor dem Ausspruch einer betriebsbedingten\nBeendigungskündigung erhalten die betroffenen Beschäftigten von MUSASHi ein\nschriftliches Angebot für einen betriebsbedingten Aufhebungsvertrag und ein\nschriftliches Angebot eines Arbeitsvertrages mit der Transfergesellschaft in\neinem dreiseitigen Vertrag.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Folgende Regelungen müssen den anspruchsberechtigten Beschäftigten in den\no.g. Verträgen zur Vermeidung betriebsbedingter Beendigungskündigungen durch\nMUSASHi angeboten werden:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Individuelle Laufzeit der Transfergesellschaft 12 Monate unter Einbringung\nvon 50% der individuellen Kündigungsfrist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Während der Dauer der Beschäftigung in der Transfergesellschaft erhalten\ndie Beschäftigten Transferkurzarbeltergeld nach § 111 SGB III.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Transferkurzarbeitergeld wird auf Basis des jeweiligen\nsozialversicherungsbeitragspflichtigen Gesamtjahresbruttoeinkommens der letzten\n12 Monate vor dem Übertritt in die Transfergesellschaft, dividiert durch den\nDivisor 12, ermittelt. Daraus ergibt sich das pauschalierte monatliche\nNettoentgelt, welches unter Berücksichtigung des Leistungssatzes (erhöhter\nLeistungssatz: 67% oder allgemeiner Leistungssatz: 60%) und der in der\nelektronischen Lohnsteuerkarte des Beschäftigten eingetragenen\nLohnsteuerklasse aus der jeweils aktuellen Tabelle zur Berechnung des\nKurzarbeitergeldes abgelesen wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für die Dauer des Bezugs von Transferkurzarbeitergeld stockt der\nArbeitgeber das Transferkurzarbeitergeld um die Differenz zwischen 87% (bei\nerhöhtem Leistungssatz) bzw. 80% (bei allgemeinem Leistungssatz) des wie\nvorstehend beschrieben ermittelten Nettoeinkommens und dem\nTransferkurzarbeitergeld auf.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte das Transferkurzarbeitergeld gekürzt werden, erhöht das den\nAufstockungsbetrag nicht. Wird das Transferkurzarbeitergeld nach § 111 Abs. 4\nS. 2 i.V.m § 98 Abs. 4 SGB III nicht gezahlt, weil der Mitarbeiter bei den\ndurchzuführenden Maßnahmen nicht in der von der Agentur für Arbeit\nverlangten und gebotenen Weise mitwirkt, ist auch der Zuzahlungsbetrag nicht\ngeschuldet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Qualifizierungsbudget von 3.000 Euro pro Beschäftigten. Daraus entsteht\nkein individueller Rechtsanspruch. Vielmehr wird nach dem Profiling und nach\nBeschlussfassung des Beirates durch die Geschäftsführung der\nTransfergesellschaft der Einsatz der Mittel nach sachlichen Gesichtspunkten\nfestgelegt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Restmittel verbleiben bis zum Abschluss des Projektes im Projekt und\nwerden nach der Abschlussabrechnung an das Unternehmen zurückgezahlt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die individuelle Arbeitszeit in der Transfergesellschaft bleibt wie mit\nMUSASHi individualrechtlich vereinbart, maximal 35 Stunden wöchentlich. Die\nTransferkurzarbeit wird als „Kurzarbeit Null\" durchgeführt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Urlaub in der Transfergesellschaft wird entsprechend den gesetzlichen\nRegelungen gewährt (gesetzlicher Mindesturlaub nach BUrIG).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Anspruch auf eine Sprinterprämie bei vorzeitigem, endgültigem Ausscheiden\naus der Transfergesellschaft. Diese ist in Höhe von 50% der bis zum Ende der\nindividuellen Verweildauer in der Transfergesellschaft ersparten Remanenzkosten\n(Zuzahlung auf das Transferkurzarbeitergeld und eingesparte Kosten für die\nSozialversicherung) als zusätzliche Abfindung an den Beschäftigten\nauszuzahlen. Die Sprinterprämie wird rückwirkend berechnet, wenn das\nArbeitsverhältnis zur Aufnahme eines Zweitarbeitsverhältnisses ruhend\ngestellt wurde und ein nahtloser Übergang in das neue Arbeitsverhältnis\nerfolgt. Die Sprinterprämie wird mit der letzten Entgeltabrechnung der\nTransfergesellschaft fällig.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Durchführung von Praktika\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Anspruch auf Freistellung für Arbeitsaufnahme in einem\nZweitarbeitsverhältnis\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Rückkehranspruch in die Transfergesellschaft aus dem\nZweitarbeitsverhältnis bis zum Ende der individuellen Verweildauer (12\nMonate)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Beirat der Transfergesellschaft\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es wird ein paritätisch besetzter Beirat an den Standorten oder bei\nDurchführung der Transfergesellschaft an mehreren Standorten eines Clusters\nein Beirat an den Standortclustern oder bei der Durchführung durch eine\nTransfergesellschaft an allen Standorten gleichzeitig bei der\nGeschäftsführung der Transfergesellschaft gebildet. Beisitzer sind jeweils\nzwei Vertreter der Arbeitnehmerseite (der Vorsitzende des örtlichen\nBetriebsrates oder der KBR Vorsitzende und der 1. Bevollmächtigte der IG\nMetall der örtlichen Geschäftsstelle oder von diesem jeweils benannte\nVertreter oder der Unternehmensbeauftragte der IG Metall oder ein\u002Fe\nVertreterin) und zwei Vertreter von MUSASHi. Den Vorsitz im Beirat führt die\nGeschäftsführung der Transfergesellschaft. Entscheidungsbefugte Beauftragte\nder zuständigen Bundesagentur für Arbeit sollen nach Möglichkeit mit\nberatender Stimme teilnehmen. Die Tätigkeit für den Beirat erfolgt\nunentgeltlich und ehrenamtlich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Beirat entscheidet über individuelle Qualifizierungsmaßnahmen und\nkontrolliert auf Grundlage schriftlicher Berichte der Geschäftsführung die\nTätigkeit und den Fortschritt des Gesamtprojektes. Die Entscheidungen sollen\neinvernehmlich erfolgen. Wenn dies ausnahmsweise nicht der Fall ist,\nentscheidet die Stimme der Geschäftsführung der Transfergesellschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 4\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Härtefonds\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Es wird ein Härtefonds für den Transformationsprozess für die vom\nGeltungsbereich II des TZS-TV erfassten Beschäftigten und Auszubildenden\nvereinbart, den MUSASHi einmalig mit 3,2 Millionen Euro brutto bis Ende 2022\nbefüllen wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Aus dem Härtefonds wird im Hinblick auf die besondere Situation des\nTransformationsprozesses an allen Standorten von MUSASHi eine einmalige\nTransformationssonderzahlung gewährt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die IG Metall wird unverzüglich nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages\nden Nachweis der Zahl der zu berücksichtigenden Mitglieder aus allen\nStandorten durch eine entsprechende Bestätigung eines von MUSASHi benannten\nNotars erbringen. Die Kosten trägt MUSASHi.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Über die weiteren Details der Verwendung dieses Fonds entscheidet eine\nparitätische Kommission von Geschäftsführung und Konzernbetriebsrat MUSASHi\nentsprechend dem Vorschlag der zentralen Tarifkommission der IG Metall bei\nMUSASHi. Die paritätische Kommission ist besetzt mit drei Vertretern je Seite.\nAuf Beschäftigtenseite werden zwei Konzernbetriebsratsmitglieder und der\nBeauftragte der IG Metall Bezirksleitungen Mitte und\nNiedersachsen-Sachsenanhalt entsandt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte wider Erwarten in der paritätischen Kommission keine Einigung\nzustande kommen, erhält der oder die Vertreterin der IG Metall ein\nDoppelstimmrecht zur abschließenden Entscheidung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Auszahlung erfolgt spätestens mit der Entgeltabrechnung im Dezember\n2022. Die Auszahlungsmodalitäten werden mit dem Konzernbetriebsrat\nabgestimmt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§ 5\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Tarifbindung in der Metall- und Elektroindustrie als gemeinsame Grundlage\nder fairen Gestaltung des Transformationsprozesses\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>1.Die Flächentarifverträge Metall- und Elektroindustrie bleiben für den\ngemeinsam zu bewältigenden Transformationsprozess bewährte und gesicherte\nGrundlage der Zusammenarbeit bei MUSASHi. Daher verpflichtet sich die MUSASHi\nHann.Münden Holding GmbH und die MUSASHi Europe GmbH mit Wirkung zum 1. Juli\n2022 tarifgebundenes Mitglied des jeweiligen Arbeitgeberverbandes zu werden und\nbis zum Ende der Laufzeit dieses Tarifvertrages zu bleiben. Sollte dennoch aus\ntatsächlichen oder rechtlichen Gründen ein Austritt aus einem der jeweiligen\nArbeitgeberverbände erfolgen, schließt die MUSASHi schon jetzt einen\nAnerkennungstarifvertrag mit der IG Metall ab, der alle Tarifverträge der IG\nMetall für die Metall- und Elektroindustrie im Tarifgebiet Rheinland-Pfalz\noder Niedersachsen auf dem jeweils aktuellen Stand, zum Zeitpunkt des\nAustrittes aus dem Arbeitgeberverband, anerkennt. Dies beinhaltet auch die\nFortgeltung der Tarifverträge im Falle einer Abspaltung und Ausgliederung. Bei\nKündigung der Mitgliedschaft im Arbeitgeberverband als T-Mitglied hat die IG\nMetall ein Sonderkündigungsrecht zur fristlosen ganzen oder teilweisen\nKündigung dieses TZS-TV.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-hourstxt\">\u003Cp>2.Tarifbindung Leinefelde\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.1Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit\n36,5 Stunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ab dem 1. Januar 2028 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35,5\nStunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ab dem 1. Januar 2029 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35\nStunden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Zu den obigen Zeitpunkten der Verkürzung der tariflichen wöchentlichen\nArbeitszeit werden die Faktoren\u002FDivisoren gemäß § 15 Hausmanteltarifvertrag\nwie folgt angepasst und zur Anwendung gebracht:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab dem 1. Januar 2027 auf 1\u002F158,775\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab dem 1. Januar 2028 auf 1\u002F154,425\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab dem 1. Januar 2029 auf 1\u002F152,25.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.2. Die Höhe der Sonderzahlungen gemäß § 3 Tarifvertrag über\nSonderzahlungen für Beschäftigte betragen ab 1. Januar 2023 nach einer am\nAuszahlungstag bestehenden Betriebszugehörigkeit von\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6 Monaten 25%\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>12 Monaten 35%\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>24 Monaten 45%\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>36 Monaten 55% einer regelmäßigen Ausbildungsvergütung bzw.\nMonatsvergütung (Durchschnitt der letzten 3 Monate).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-ANNLEAVE_trigger\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-PAIDLEAV_trigger\">\u003Cp>2.3. Ab dem 1. Januar 2023 wird anstelle des Urlaubsgeldes auf der Grundlage\ndes Hausmanteltarifvertrages das Urlaubsgeld gemäß § 19 Ziff. 4\nManteltarifvertrag Thüringen gezahlt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.4Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 werden die MUSASHi Leinefelde Forging GmbH\n&amp;. Co.KG und die MUSASHi Leinefelde Machining GmbH &amp; Co.KG\ntarifgebundene Mitglieder im VMET Thüringen. Die zum Zeitpunkt des Eintritts\ngültigen Haustarifverträge sowie der TZS-TV bilden während der Laufzeit\ndieses Tarifvertrages die alleinige tarifliche Grundlage für die beiden\nUnternehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>C.Schlechtwetterklausel \u002F Tarifliche Schlichtung TZS-TV\u002F Regelung zur\nStreitbeilegung\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch3>§ 1\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>„Schlechtwetterklause!\"\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Sollten schwerwiegender Gründe zu einer signifikanten Verschlechterung der\nwirtschaftlichen Lage des Unternehmens führen prüfen die\nTarifvertragsparteien, ob Anpassungsverhandlungen geführt werden sollen. Als\nwirtschaftlicher Sachverständiger 23\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>wird der IG Metall auf Kosten von MUSASHi die tbs-RJp im Rahmen der\nbekannten Kosten in diesem Fall zur Verfügung gestellt. Alle dazu\nerforderlichen Unterlagen werden dem KBR und der IG Metall vorgelegt und im\nzentralen Steuerungs- und Lenkungsausschuss beraten. Kann kein Einvernehmen\nerzielt werden, kann MUSASHi die tarifliche Schlichtungsstelle anrufen, um\ninnerhalb von 2 Monaten eine Einigung einvernehmlich zu versuchen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte dieser Einigungsversuch nicht gelingen, kann MUSASHi diesen TZS-TV\nzum Ende des nächsten Monats kündigen. Mit Zugang der Kündigung entfällt\ndie Friedenspflicht aus diesem TZS-TV. Die flächentarifvertraglichen\nRegelungen treten dann ebenfalls mit Zugang der Sonderkündigung unverändert\nin der aktuellen Fassung sofort wieder in Kraft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>§ 2 Tarifliche Schlichtung TZS-TV\u002F Regelung zur Streitbeilegung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es wird zwischen den Tarifvertragsparteien MUSASHI und IG Metall eine\ntarifliche Schlichtungsstelle vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ihre Aufgaben sind in diesem TZS-TV in den einzelnen Vorschriften\nbeschrieben und sie dient der einvernehmlichen Beilegung von Streitigkeiten\nüber Auslegung und Anwendung des TZS-TV.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zunächst wird eine einvernehmliche Beilegung der Streitigkeiten durch die\nTarifvertragsparteien unter Hinzuziehung der Betriebsparteien versucht mit dem\nZiel einer einvernehmlichen Regelung im zentralen Steuerungs- und Lenkungskreis\ndieses TZS-TV.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte dies wider Erwarten nicht möglich sein, kann die tarifliche\nSchlichtungsstelle von jeder Tarifvertragspartei angerufen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Als Vorsitzende der tariflichen Schlichtungsstelle wird der\u002Fdie\nMinisterpräsidenten des Landes Rheinland-Pfalz oder im Verhinderungsfall\nder\u002Fdie Transformationsministerün Rheinland-Pfalz oder eine oder ein von\nihr\u002Fihm Beauftragter der Landesregierung berufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Streitigkeiten aus den Standorten in Niedersachsen oder Thüringen\nkönnen die dortigen Ministerpräsidenten oder ihre Beauftragten gebeten\nwerden, den Vorsitz der tariflichen Schlichtungsstelle zu übernehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die tarifliche Schlichtungsstelle besteht aus 4 Beisitzern je Seite. Der\nSpruch der Schlichtungsstelle ersetzt die Einigung in Mitbestimmungsfragen oder\nim TZS-TV ausdrücklich geregelten Fällen zwischen den Tarifvertragsparteien.\nAnsonsten versucht sie eine Einigung zwischen den Tarifvertragsparteien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Kosten für das tarifliche Schlichtungsverfahren trägt MUSASHi (mit\nAusnahme der Kosten für die hauptamtlichen Beisitzer der IG Metall und der\nöffentlich-rechtlich beschäftigten Mitglieder der tariflichen\nSchlichtung).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mit der Einigung vor der tariflichen Schlichtungsstelle oder dem Spruch der\nSchlichtungsstelle sind die zugrundeliegenden Streitigkeiten erledigt. Erst ab\ndiesem Zeitpunkt kann ein anspruchsberechtigter Beschäftigter, der\nBetriebsrat, die IG Metall oder MUSASHi den Rechtsweg beschreiten. Dieser\nRechtsweg hemmt die Umsetzung von Maßnahmen nach diesem TZS-TV nicht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start_date\">\u003Cp>D.In krafttreten\u002FLauf zeit\u002FSonstig es Dieser Tarifvertrag - mit Ausnahme des\nTeil C. Sozialtarifvertrag - tritt am 18. Mai 2022 in Kraft.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Der Sozialtarifvertrag Teil C. tritt zum 1. Januar 2026 in Kraft. Hiervon\nausgenommen ist § 4 Sozialtarifvertrag. Dieser tritt am 1. Juni 2022 in\nKraft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_end_date\">\u003Cp>Der TZS-TV hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030 und tritt nach Ende\nder Laufzeit ohne Nachwirkung außer Kraft, ohne dass es einer Kündigung\nbedarf.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Er kann während der Laufzeit nicht ordentlich gekündigt werden. Das Recht\nauf außerordentliche Kündigung und Sonderkündigungsrechte nach diesem TZS-TV\nbleibt davon unberührt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für die Regelungen aus diesem TZS-TV besteht bis zum Ende der Laufzeit\nFriedenspflicht. Aus den Regelungen dieses Tarifvertrages ergibt sich keine\nFriedenspflicht für Forderungen, die im Rahmen flächentarifvertraglicher\nAuseinandersetzungen zwischen dem vem.die arbeitgeber e.V., Niedersachsenmetall\nund\u002Foder VMET durch die IG Metall erhoben werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Frankfurt, Bad Sobernheim, Hannover den 18. Mai 2022\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>CFO CTO Musashi Europe für\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Europe GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Bad Sobernheim GmbH &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Bockenau GmbH &amp; Co. KG, MUSASHi Grolsheim GmbH &amp; Co. KG,\nMUSASHi Lüchow GmbH,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>MUSASHi Hann. Münden Forging GmbH, MUSASHi Hann. Münden Machining GmbH\n&amp; Co. KG MUSASHi Hann. Münden Holding GmbH MUSASHi Leinefelde Forging GmbH\n&amp; Co. KG MUSASHi Leinefelde Machining GmbH &amp; Co. KG \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IG Metall Bezirksleitung Niedersachsen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n",{"cbadate_start_date":44,"cbadate_end_date":48,"trainingfund":52,"apprenticeships":56,"pensionfund":60,"contractseverancepay":64,"severance_perc":68,"healthandsafetypolicy":72,"green_trigger":76,"PAIDLEAV_trigger":80,"hourstxt":84,"ANNLEAVE_trigger":88,"SENIOR_trigger":90},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start_date","D.In krafttreten\u002FLauf zeit\u002FSonstig es Di","D.In krafttreten\u002FLauf zeit\u002FSonstig es Dieser Tarifvertrag - mit Ausnahme des\nTeil C. Sozialtarifvertrag - tritt am 18. Mai 2022 in Kraft.",{"bindId":49,"name":50,"text":51},"cbadate_end_date","Der TZS-TV hat eine Laufzeit bis zum 31.","Der TZS-TV hat eine Laufzeit bis zum 31. Dezember 2030 und tritt nach Ende\nder Laufzeit ohne Nachwirkung außer Kraft, ohne dass es einer Kündigung\nbedarf.",{"bindId":53,"name":54,"text":55},"trainingfund","MUSASHi fördert die Berufsausbildung als","MUSASHi fördert die Berufsausbildung als Teil der Zukunftssicherung. Dafür\ngarantiert MUSASHi weiterhin Ausbildungsplätze in der Größenordnung von\nmindestens 4% bei MUSASHi an den deutschen Standorten anzubieten und baut neben\nder Berufsausbildung auch das duale Studium aus.",{"bindId":57,"name":58,"text":59},"apprenticeships","1.Aussetzung T-Zug B bis 2030 Während de","1.Aussetzung T-Zug B bis 2030\n\nWährend der Laufzeit haben die Beschäftigten und Auszubildenden abweichend\nvon § 2 des Tarifvertrages zum Tariflichen Zusatzgeld (TV T-ZUG) keinen\nAnspruch auf das T-ZUG (B).\n\n2.Aussetzung Transformationsgeld 2023 -2027\n\nIn den Jahren 2023 bis 2027 haben die Beschäftigten und Auszubildenden\nabweichend von § 2 des Tarifvertrages zum Tariflichen Zusatzgeld (TVT-ZUG)\nkeinen Anspruch auf das Transformationsgeld,",{"bindId":61,"name":62,"text":63},"pensionfund","2.1.Tarifliche Mindestabfindungsleistung","2.1.Tarifliche Mindestabfindungsleistungen für rentenferne Beschäftigte\n\nZum Ausgleich wirtschaftlicher Nachteile durch den Verlust des\nArbeitsplatzes erhalten die unter den Geltungsbereich dieses Tarifvertrages\nfallenden anspruchsberechtigten Beschäftigten, denen kein\nAltersteilzeitvertrag angeboten wurde und die aufgrund der unternehmerischen\nEntscheidung eine betriebsbedingte Beendigungskündigung erhalten oder einen\nbetriebsbedingten Aufhebungsvertrag oder einen dreiseitigen Vertrag zum Wechsel\nin eine Transfergesellschaft abschließen, einen Anspruch auf eine tarifliche\nMindestabfindung nach den folgenden Regelungen.",{"bindId":65,"name":66,"text":67},"contractseverancepay","Tariflich Mindestabfindungen für anspruc","Tariflich Mindestabfindungen für anspruchsberechtigte Beschäftigte",{"bindId":69,"name":70,"text":71},"severance_perc","Die anspruchsberechtigten Beschäftigten ","Die anspruchsberechtigten Beschäftigten erhalten eine tarifliche\nMindestabfindung von1,5 Bruttomonatsentgelten x Beschäftigungsjahr",{"bindId":73,"name":74,"text":75},"healthandsafetypolicy","3.TransFair-Zukunftsprojekt Prozessorgan","3.TransFair-Zukunftsprojekt Prozessorganisation\n\nMUSASHi, der Konzernbetriebsrat iVm mit den Standort-Betriebsräten und die\nIG Metall werden ein TransFair-Zukunftsprojekt „Nachhaltige Transformation\nder MUSASHi Standorte in Deutschland\" initiieren. Ziel dieses Projekts ist es,\nunter aktiver Beteiligung der Beschäftigten Potenziale zur Effizienzsteigerung\nund Kosteneinsparung zu heben, um langfristig die Wettbewerbsfähigkeit und\nBeschäftigungssicherheit der Standorte zu verbessern. Dies erfolgt unter\nBerücksichtigung der unternehmerischen Zielvorgaben, Planungsprämissen im\nKonzernverbund sowie den unter 2.1 genannten Zielbildern. Das\nTransFair-Zukunftsprojekt setzt sich aktiv für Kooperationen mit der\nWissenschaft an Hochschulen und Fachhochschulen der beteiligten Bundesländer\nsowie für den Austausch mit Vertretern der jeweiligen Landesregierungen und\nkommunalen Vertretern ein.",{"bindId":77,"name":78,"text":79},"green_trigger","Klimaneutralität durch grünen Strom und ","Klimaneutralität durch grünen Strom und grünen Stahl und Beteiligung an\nder Wasserstoffinitiative ein, sowie für das schnelle Voranbringen der\ne-Mobilität und schnelle Digitalisierung aller Prozesse. Dabei sollen die\nArbeitsplätze soweit wie möglich und alle deutschen MUSASHi Standorte bis zum\nEnde der Laufzeit dieses TZS-TV erhalten bleiben. Ziel des TZS-TV ist es, alle\nStandorte von MUSASHi zukunfts- und wettbewerbsfähig und profitabel kurz- und\nmittelfristig aufzustellen. Dabei stimmen MUSASHi und die IG Metall überein,\ndass aufgrund des Transformationsprozesses und der aktuellen wirtschaftlichen\nKrisen (Corona, Probleme bei den globalen Lieferketten und dem Ukrainekrieg) es\njetzt schon absehbar ist, dass nicht alle Arbeitsplätze erhalten werden\nkönnen (obwohl dies gemeinsames Ziel aller ist). Daher besteht jetzt schon\nEinigkeit darüber, dass dieser Prozess soweit möglich unter Vermeidung\nbetriebsbedingter Kündigungen bis 2030 sozialverträglich gemeinsam gestaltet\nwerden soll und muss. Dazu muss es gemeinsam vereinbarte Garantien für alle\nStandorte und eine sozialverträgliche Auffanglinie im Transformationsprozess\ngeben. MUSASHi verpflichtet sich in enger Zusammenarbeit mit der IG Metall und\nden Betriebsräten die Aus- und Weiterbildung der Beschäftigten im\nTransformationsprozess aktiv zu fördern und durch die Umsetzung der\nbeteiligungsorientierten Führungskultur von MUSASHi als Grundlage für\nwirtschaftlichen Erfolg gemeinsam mit einer motivierten Belegschaft und ihren\nInteressenvertretungen den Weg in die Zukunft entschlossen zu gehen. Dazu wird\nMUSASHi einerseits die notwendigen Zukunftsinvestitionen vornehmen und die\nBelegschaft und ihre Interessenvertretungen IG Metall und Betriebsräte\nkurzfristig aktiv beteiligen und zur Sicherung des Unternehmens und der\nArbeitsplätze beitragen.",{"bindId":81,"name":82,"text":83},"PAIDLEAV_trigger","2.3. Ab dem 1. Januar 2023 wird anstelle","2.3. Ab dem 1. Januar 2023 wird anstelle des Urlaubsgeldes auf der Grundlage\ndes Hausmanteltarifvertrages das Urlaubsgeld gemäß § 19 Ziff. 4\nManteltarifvertrag Thüringen gezahlt.",{"bindId":85,"name":86,"text":87},"hourstxt","2.Tarifbindung Leinefelde 2.1Ab dem 1. J","2.Tarifbindung Leinefelde\n\n2.1Ab dem 1. Januar 2027 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit\n36,5 Stunden.\n\nAb dem 1. Januar 2028 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35,5\nStunden.\n\nAb dem 1. Januar 2029 beträgt die tarifliche wöchentliche Arbeitszeit 35\nStunden.",{"bindId":89,"name":82,"text":83},"ANNLEAVE_trigger",{"bindId":91,"name":66,"text":67},"SENIOR_trigger","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>Transformation-, Zukunfts- und Sozialtarifvertrag MUSASHIi (TZS-TV) - 2022\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2022-05-18\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;2030-12-31\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Verarbeitendes Gewerbe\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Metallerzeugung und -bearbeitung\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMEMPL_1\">\n                Name Gesellschaft: &rarr;&nbsp;\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        IGM - IG Metall\n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section social-security-pensions\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SOCSEC_trigger\">Soziale Sicherheit und Renten\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-pensionfund\">Arbeitgeber trägt zur Pensionskasse der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilityfund\">Arbeitgeber trägt zum Arbeitsunfähigkeitsfond der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-unemploymentfund\">Arbeitgeber trägt zur Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section sickness-disability\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Krankheit und Unfähigkeit\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-longtermillness\">Bestimmungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, z.B. Krebsbehandlung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-menstruationleave\">Bezahter Menstruationsurlaub &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilitypay\">Bezahlung im Falle von Behinderung nach einem Arbeitsunfall &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n\n        \u003Cdiv class=\"section health-medical-assistence\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Gesundheit und Sicherheit und medizinische Versorgung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccess\">Medizinische Versorgung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccessrelatives\">Medizinische Versorgung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurance\">Beitrag zur Krankenversicherung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurancerelatives\">Krankenversicherung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetypolicy\">Gesundheits- und Sicherheitspolitik vereinbart: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetytraining\">Gesundheits- und Sicherheitstraining vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-protectiveclothing\">Schutzkleidung bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-hivpolicy\">Regelmäßige oder jährliche ärztliche Untersuchung oder Visite bereitgestellt durch Arbeitgeber: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-monitoring\">Kontrolle von Muskel-und Knochenersuchen an Arbeitsplätzen, Berufsrisiken und\u002F oder der Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit: &rarr;&nbsp;Insufficient data\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-funeralpay\">Bestattungsleistungen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section work-family-arrangements\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKFAM_trigger\">Arbeits- und Familienarragements\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-jobsecuritymothers\">Arbeitsplatzsicherheit nach dem Antritt des Mutterschaftsurlaubs: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-maternitydiscrimination\">Verbot der Mutterschaft-bezogenen Diskriminierung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-breastfeeding_dangerouswork\">Verbot schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit zu verpflichten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-riskassessment\">Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zur Sicherheit und Gesundheit von schwangeren oder stillenden Frauen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-alternatives\">Verfügbarkeit von Alternativen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-timeoff\">Ausfallzeit für pränatale medizinische Untersuchungen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningnonstandard\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Regulisierung von Nicht-Standardarbeitskräften: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningpromotion\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Beförderung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv> \n            \u003Cdiv id=\"display-nursingmothers\">Einrichtungen\u002F Räumlichkeiten für stillende Mütter: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcareprovision\">Durch Arbeitgeber bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcaresubsidy\">Durch Arbeitgeber bezuschusste Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \u003Cdiv id=\"display-educationtuition\">Schulgeld\u002F Zuschuss für die Ausbildung der Kinder: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \n            \n\n            \n                        \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n        \u003Cdiv class=\"section gender-equality-issues\">\n            \u003Ch3 id=\"display-GENEQ_trigger\">Themen der Geschlechtergleichstellung\u003C\u002Fh3>\n         \u003Cdiv id=\"display-eqpay\">Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n         \n         \u003Cdiv id=\"display-discrimination\">Klauseln zur Diskriminierung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-eqpromotion\">Gleiche Chancen der Beförderung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv> \n        \u003Cdiv id=\"display-eqtraining\">Gleiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>     \n        \u003Cdiv id=\"display-eqofficer\">Gewerkschaftlicher Vertantwortlicher für die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-sexualhar\">Klauseln über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violence\">Klauseln über Gewalt am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violenceleave\">Sonderurlaub für Arbeitnehmer, die häuslicher Gewalt oder Gewalt durch den Intimpartner ausgesetzt sind: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-support_disabilities\">Unterstützung für Arbeitnehmerinnen mit Behinderung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-equalitymonitoring\">Kontrolle der Gleichstellung der Geschlechter &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n             \n         \u003C\u002Fdiv>\n         \n\n        \u003Cdiv class=\"section employment-contracts\">\n            \u003Ch3 id=\"display-EMPCONTR_trigger\">Arbeitsverträge\u003C\u002Fh3>\n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-severance_perc\">\n                Abfindung nach 5 Dienstjahren (Anteil des Monatsgehalts): &rarr;&nbsp;Insufficient data&nbsp;%\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-severance_perc_1_tenure\">\n                Abfindung nach einem Dienstjahr (Anteil des Monatsgehalts): &rarr;&nbsp;Insufficient data&nbsp;%\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-part_time_excluded\">Teilzeitbeschäftigte von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-tempagency\">Bestimmungen zu Zeitarbeitern: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprentices_excluded\">Auszubildende von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-minijobs_excluded\">Minijobs\u002F Studentenjobs von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysdays\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-9.0 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysweeks\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-9.0 Wochen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n             \n            \n            \n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-ANNLEAVE_trigger\">Zuzahlung zu Jahresurlaub:\u003C\u002Fh4>\n                \n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-SENIOR_trigger\">Dienstalterprämie\u003C\u002Fh4>\n\n                \n\n                \n\n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier Rechtsbeistand &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[97],{"title":37,"slug":33},[99],{"type":100,"data":101},"call_to_action_body_block",{"title":102,"description":103,"variant":104,"link":105},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und Ländern","dark",{"title":102,"url":106,"description":102,"rel":107,"type":108},"\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Ftarifvertrage-vergleichen","follow","internal",[110],{"type":100,"data":111},{"title":102,"description":103,"variant":104,"link":112},{"title":102,"url":106,"description":102,"rel":107,"type":108},[]]