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Künstliche Intelligenz)\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start\">\u003Ch1>(KI Manifest)\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>vom 21.10.2022\u003C\u002Fh1>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Einführung\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die Deutsche Telekom AG greift zur Gestaltung ihrer internen Prozesse, zur\nSteigerung der Qualität ihrer Dienstleistungsangebote und zur Verbesserung\nihres Kundenservices zunehmend auch auf Systeme zurück, die als künstliche\nIntelligenz oder lernende Maschinen bezeichnet werden (KI- Systeme). Davon sind\nauch die Beschäftigten betroffen. Der Einsatz von KI-Systemen birgt für die\nBeschäftigten Chancen und Risiken.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gegenstand dieser Verabredung sind lernende informationstechnische Systeme,\ndie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben fortentwickeln, sich selbst optimieren\nund Probleme lösen, indem sie eigenständig Muster erkennen,\nSchlussfolgerungen ziehen und Entscheidungen vorbereiten oder treffen. Häufig\nnutzen sie elektronische Sensorik für ihren Input und Maschinenkommunikation\nfür ihren Output.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieses Manifest entwickelt erste Prinzipien, die für die Einführung von\nKI-Systemen sowie für bereits eingeführte Systeme gelten und nach denen ein\nstandardisierter betrieblicher Ordnungsrahmen für derartige Systeme entwickelt\nwerden soll. Es baut auf den nationalen und internationalen (EU) rechtlichen\nRegelungen und (technischen) Standards auf und ergänzt die\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Konzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme, die Leitlinien Digitale Ethik des\nKonzerns zum Umgang mit künstlicher Intelligenz und die Konzernrichtlinie zum\nDatenschutz.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>KI-Systeme haben für die Deutsche Telekom und den KBR unterschiedliche\nKritikalität in Abhängigkeit von ihrer Ausprägung, ihrem Zweck und ihren\nFolgen. Sie bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten, entwickeln sich als\ndynamische Werkzeuge fort, können sich auf eine Vielzahl von\nPersönlichkeitsrechten auswirken und werden aller Erwartung nach die\nProzessgeschwindigkeit im Unternehmen weiter erhöhen. Mit dem Einsatz\nentsprechender KI-Systeme können die Innovationskraft der Firma ausgebaut, die\nQualität erhöht, Fehler reduziert und mit der Entwicklung neuer\nGeschäftsmodelle Beschäftigungswirksamkeit erzielt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>KI-Systeme sollen für die Interessen der Beschäftigten und die\nWertschöpfung des Unternehmens nützlich sein. Dieses Manifest soll Vertrauen\nzur Nutzung derartiger Systeme fördern und Vorbehalte zum KI-Einsatz abbauen,\nindem von den Betriebsparteien gemeinsam getragene Bedingungen für die\nKI-Systeme bei der deutschen Telekom geschaffen und Transparenz sowie\nVerständlichkeit erhöht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Manifest verfolgt dort, wo Beschäftigte betroffen sind, das Ziel, die\nArbeit im Umgang mit entsprechenden Systemen zu erleichtern und Zeit zu sparen,\nindem ein einheitlicher Ordnungsrahmen für die Vielzahl der zu erwartenden\nAnwendungen Maßstäbe und Standards liefert. Damit kann künftig die\nGestaltungsarbeit auf risikorelevante Systeme fokussiert und für Systeme mit\nunterschiedlicher Risikorelevanz ein adäquater Beteiligungsprozess verabredet\nwerden. Die gemeinsamen Anstrengungen zielen darauf, Abstimmungsprozesse zu\nbeschleunigen, Doppelarbeit und Fehlinterpretationen zu vermeiden, Risiken\neinzudämmen und die Arbeit zu erleichtern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Digitale Ethik „KI Leitlinien“ unterstreichen das\nVerantwortungsbewusstsein der Deutschen Telekom AG gegenüber ihren Kunden\nsowie der Gesellschaft und gemeinsam mit diesem Manifest gegenüber\nBeschäftigten und Bewerbern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ethische Grundsätze sollen operationalisiert und systematisch\nPraxiserfahrungen zur Entwicklung künftiger Standards zusammengeführt\nwerden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>1.Korrespondierende Regelwerke\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine Vielzahl von inner- und außerbetrieblichen Normen für die Sicherung\nihrer Qualität existieren bereits. KI-Systeme bleiben IT-Systeme, trotz ihrer\nBesonderheiten. Deshalb sind auch für KI-Anwendungen die allgemein im Konzern\nfür IT-Systeme geltenden Vorgaben maßgeblich. Dies sind insbesondere:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die Konzernrichtlinie „Datenschutz - Binding corporate rules privacy“\nmit ihren Vorgaben zu den Rechten und zur Information der Betroffenen, zum\nAnspruch an Rechtskonformität und technisch organisatorische Schutzmaßnahmen\nsowie den Regeln zur Auditierung von Anwendungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die Konzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme, die Vorgaben macht unter\nanderem zu den Rechten der Betroffenen, dem Datenschutz, zur regelkonformen\nAnwendung von Systemen, zur Reglementierung maschineller Leistungs- und\nVerhaltenskontrolle und dem Schutz der Betroffenen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die Konzernvorgaben zur Hard- und Softwareergonomie.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die ethischen Leitlinien der Deutschen Telekom AG zum Einsatz von\nSystemen künstlicher Intelligenz haben Leitliniencharakter für Verantwortung,\nSicherheit und Schutz, Erklärbarkeit, Selbstbestimmung, und\nChancengleichheit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Der Verhaltenskodex für Lieferanten. Er gibt daneben\nNachvollziehbarkeit, Dokumentierbarkeit, Diskriminierungsfreiheit,\nBarrierefreiheit, Transparenz, Not- Aus- Optionen, Möglichkeiten zum\nMonitoring und die Orientierung auf Europäische Grundwerte als Leitlinien für\ndie Beschaffung von KI- Systemen vor. Er will die die Würde und Privatsphäre\njedes Menschen respektiert sehen und reklamiert Rechtskonformität, Sicherheit\nam Arbeitsplatz und Nachhaltigkeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>2.Charta der Prinzipien\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Die Interaktion zwischen Beschäftigten und lernenden Maschinen wird so\ngestaltet, dass die Beschäftigten darüber informiert werden, dass sie mit\neiner solchen Maschine interagieren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Zum Schutz vor maschineller Leistungs- und Verhaltenskontrolle und zum\nVerwertungsverbot für unerlaubt gewonnenen Daten, kommen die Verabredungen der\nKonzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme (KBV IT-Systeme) zur Anwendung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Personalrelevante Schlussfolgerungen zu treffen, die rechtliche Wirkung\ngegenüber Beschäftigten entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich\nbeeinflussen, ist menschlichen Entscheidungsträgern vorbehalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Beschäftigte, die mittelbar von maschinellen Schlussfolgerungen mit\npersonenbezogenen Wirkungen betroffen sind, können von den Verantwortlichen\neine Überprüfung der Systementscheidung verlangen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•KI-Systeme werden nicht eingesetzt, um Informationen oder\nSchlussfolgerungen über die Beschäftigten zu gewinnen, hinsichtlich deren\npolitischer Meinungen, weltanschauliche Überzeugungen,\nGewerkschaftszugehörigkeit und sexueller Orientierung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•KI-Systeme werden nicht eingesetzt, um Emotionen von Beschäftigten oder\nderen psychische Verfassung zu analysieren, zu beeinflussen oder diese zu\nsteuern. Biometrische Daten von Beschäftigten und KI-Systeme, die das\nWohlbefinden der Beschäftigten verbessern sollen, werden nur verwendet, wenn\neine Betriebsvereinbarung dies zulässt. Es werden keine KI- Systeme\neingesetzt, die dem Zweck dienen, Charaktereigenschaften zuzuschreiben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>3.Gemeinsame Zielsetzungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mit dieser Vereinbarung wird ein Ordnungsrahmen für den Einsatz von\nKl-Systemen geschaffen. Der Konzernbetriebsrat und die Deutsche Telekom wollen\nunmittelbar nach Verabredung dieses Manifests gemeinsam eine Anlage zur KBV\nIT-Systeme entwickeln, die dem Charakter lernender Systeme gerecht wird und\ndafür einen verallgemeinerbaren Ordnungsrahmen schafft. Bereits für die Phase\nder Entwicklung von Standards und der dafür erforderlichen Modelltests, mit\nder die Nützlichkeit, als auch die erforderlichen Gestaltungsbedingungen für\nKI-Systeme untersucht werden sollen, werden Verfahrensverabredungen und die\nvorstehende Charta der Prinzipien verabredet. Ziel ist es, alle\nPersönlichkeitsrechte der Beschäftigten entsprechend der europäischen\nGrundrechtscharta zu schützen, wie dies Art. 1 Abs. 2 der Europäischen\nDatenschutz-Grundverordnung verlangt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>4.Verfahrensverabredungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.1.\u003C\u002Fstrong> Die Deutsche Telekom sucht im Dialog mit dem KBR einen\nallgemein gültigen Ordnungsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen, von denen\nBeschäftigte betroffen sind. Während der gemeinsamen Suche werden derartige\nSysteme zunächst auf insbesondere folgende Qualitäts- und Vertrauensfaktoren\nausgerichtet:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Rechts- und Regelkonformität\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Transparenz\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Vereinbarkeit mit den Digitale Ethik„KI-Leitlinien“\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Nützlichkeit im Leistungsprozess\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Risikoangemessenheit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Kontrollierbarkeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Schutz der Persönlichkeitsrechte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Ergonomie\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Sozialverträglichkeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Gute Arbeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Robustheit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Nachhaltigkeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.2\u003C\u002Fstrong>.Im Rahmen des Einführungsprozesses des jeweiligen KI\nSystems und der Modelltests (siehe Ziffer 4.5) wird auf die Umsetzung der\nQualitätsanforderungen der unter Ziffer 1 genannten Regelwerke und der unter\nZiffer 4.1 genannten Qualitäts- und Vertrauensfaktoren durch Qualitätschecks\nhingearbeitet. Die darin gewonnenen Erkenntnisse über nicht hinnehmbare\nAbweichungen von den Qualitäts- und Vertrauensstandards des Konzerns sollen\nzum Anlass der Prüfung von technisch-organisatorischer Maßnahmen und von\nAlternativen gemacht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.3\u003C\u002Fstrong>.Bereits im Einkauf und bei der Entwicklung von\nKI-Systemen werden die gemeinsam definierten Qualitätsfaktoren zur Beurteilung\nder Systeme herangezogen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.4\u003C\u002Fstrong>.Im Rahmen des bereits verabredeten System-Steckbriefs\nfür IT-Systeme werden künftig auch Spezifika von KI-Systemen, von denen\nBeschäftigte betroffen sind, näher erläutert. Der Standardsteckbrief der KBV\nIT-Systeme wird um entsprechende Informationsanforderungen ergänzt zu:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Datenquellen des KI-Systems und Einschätzungen zur Aussagekraft und\nIntegrität der Daten,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Systembeschreibung \u002F Modell des KI-Systems,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Planungen zur Evaluation der Modellqualität im laufenden Betrieb und\nNotfallkonzept, abhängig von der jeweiligen Risikoklassifizierung und\nPlanungsphase,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Referenzerfahrungen zu Verzerrungsfreiheit, Fairnessmetrik und\nGenauigkeit des KI-Systems, sofern diese vorhanden sind,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Dimension der Berechtigungen des KI-Systems (teil)autonome\nSchlussfolgerungen zu ziehen,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>einen begründeten Vorschlag für eine Risikoklassifizierung,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes\">\u003Cp>Planungen oder Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Training des\nKI-Systems,\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>KI-spezifische Elemente der Folgenabschätzung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.5\u003C\u002Fstrong>.Zur Findung eines geeigneten Verfahrens zur\nRisikoklassifizierung und eines den jeweiligen Risikostufen angemessenen\nOrdnungsrahmens, werden fünf (5) Modelltests mit bereits eingeführten\nKI-Systemen durchgeführt. Die Modelltests werden von einem gemeinsamen\nExpertenkreis begleitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Rahmen der Modelltests wird untersucht, über welche möglichen\nBeurteilungsfaktoren KI- Systeme zu unterschiedlichen Kritikalitätsstufen\nzugeordnet werden können und welche Reglementierung für die Systeme\nunterschiedlicher Einstufung erforderlich ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Empfehlungen für künftige Systemeinführungen werden erarbeitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der gemeinsame Expertenkreis erhält Informationen über Ergebnisse und\nMethoden der Systemtraining und -tests. Er wird beteiligt an der Entwicklung\nvon Verfahren zur Folgeabschätzung, Standards zur Beurteilung von\nRisikodimensionen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie an der\nErarbeitung von Methoden zur Analyse von Nützlichkeitspotenzialen und\nChecklisten zur Evaluation und Erstprüfung von KI-Systemen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zur Entwicklung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens wird der gemeinsame\nExpertenkreis, um KI-Sachverständige von Seiten des Unternehmens und seitens\nder Betriebsräte ergänzt. Auch externe Sachverständige können berufen\nwerden. Der so besetzte Expertenkreis dient der Realisierung der Ansprüche\ndieses Manifests und zur Begleitung der Modelltests.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Expertenkreis besteht aus je vier festen Mitgliedern (mit jeweils einem\nfesten Vertreter) auf Arbeitgeberseite und auf Seiten des KBR. Die Mitglieder\nauf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite können jeweils nur einheitlich\nabstimmen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung können beide\nParteien bei Bedarf weitere Experten als Sachverständige hinzuziehen. Der\nExpertenkreis wird bei KI-Systemen mit hohem Risiko für betroffene\nBeschäftigte eingebunden und gibt eine Handlungsempfehlung ab. Der\nExpertenkreis kann von einer der Parteien angerufen werden, wenn Uneinigkeit\nhinsichtlich der Risikoklassifizierung besteht. In diesem Fall gibt er\nzusätzlich eine eigene Risikoklassifikation ab.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Entwicklungen am Markt (z.B. EU AI Act) werden beobachtet, um Doppelarbeiten\nzu vermeiden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.6\u003C\u002Fstrong>.Die Robustheit und Manipulationsfreiheit der Systeme\nwerden durch die Einhaltung eines definierten Sicherheitsstandards\ngewährleistet. Die Durchführung des PSA Verfahrens ist für KI-Systeme\nobligatorisch.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für die Folgeabschätzung und Risikoklassifizierung werden gemeinsame\nStandards entwickelt, ebenso ein Standard für Beteiligungsverfahren, der der\nunterschiedlichen Kritikalität von Systemen gerecht werden kann und\ngleichzeitig die Arbeit erleichtert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-discrimination\">\u003Cp>Das Training der KI-Systeme mit Beschäftigtenrelevanz wird darauf\nausgerichtet, die konzerninternen Qualitätsmaßstäbe zu verwirklichen und\ninsbesondere Verzerrungen und Diskriminierungen zu vermeiden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Während des Testbetriebs oder des Trainings der KI-Systeme findet eine\nGefährdungsanalyse unter Beteiligung von betroffenen Beschäftigten statt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Standards zur Dokumentation und Evaluation der Systeme werden gemeinsam\nentwickelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die in diesem Manifest beschriebenen KI-Systeme im Wirkbetrieb und deren\nRisikoklassifizierung werden nach festgelegten Regeln und bei begründetem\nAnlass einer Konformitäts- und Schlüssigkeitsprüfung unterzogen.\nBetriebsräte können von den Systemverantwortlichen ein außerplanmäßiges\nMonitoring verlangen, wenn Indizien für eine nicht verabredungskonforme\nNutzung oder Fehlentwicklung des Systems vorliegen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beschäftigte können Vorschläge zum Einsatz von KI über das\nIdeenmanagement einreichen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.7.\u003C\u002Fstrong>Für Prüfung und Evaluation von KI-Systemen kann der\nKBR im Rahmen der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>betriebsverfassungsrechtlichen Regelungen einen externen Sachverständigen\nbeauftragen. Der Expertenkreis gibt auf Anforderung einer Betriebspartei eine\nEinschätzung zur Risikoklassifikation, Folgeabschätzung, Regulierung,\nTraining und Evaluation der KI-Systeme ab. Der Expertenkreis kann eine interne\noder externe Expertise anfordern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Folgeabschätzung (für Aspekte, die über den Datenschutz hinausgehen)\nfür derartige Systeme wird von der MMS oder einer Einrichtung mit\nvergleichbarer Erfahrung durchgeführt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Datenschutzfolgeabschätzung für derartige Systeme wird von GPR\ngrundsätzlich im PSA Verfahren erstellt. Wenn dies noch nicht durchlaufen ist,\nwird eine GPR Stellungnahme vorab erfolgen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei Ressourcenmangel beauftragt GPR eine Datenschutzfolgenabschätzung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.8\u003C\u002Fstrong>.Unternehmen und Konzernbetriebsrat wirken darauf hin,\nfür alle Einheiten des Konzerns\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>verallgemeinerbare Verfahren für Mitbestimmung und Qualitätssicherung zu\nKI-Systemen von denen Beschäftigte betroffen sind zu schaffen. Dazu wollen die\nBetriebsparteien Maßstäbe für die Prüfprozesse, Checklisten zur\nFolgeabschätzung, Standards zur Kritikalitätseinstufung und\nRegulierungsvorgaben entwickeln, die sowohl einen übergeordneten\nOrdnungsrahmen für alle KI-Systeme als auch eine spezifische Regulierung\nunterschiedlicher Anwendungen zulassen. Ein Katalog von Beispielen soll\nerstellt werden, um für weitere Mitbestimmungsverfahren Orientierung zu\nbieten. \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.9\u003C\u002Fstrong>.Die Betriebsräte im Telekom Konzern können, gemeinsam\nmit den Verantwortlichen der Arbeitgeber, im Rahmen von Mitbestimmungsverfahren\nzu KI-Systemen, zentral erarbeitete Regulierungsstandards zur Anwendung\nbringen. Diese werden dafür derart dokumentiert, dass eine nachvollziehbare\nBezugnahme ermöglicht wird. Zur Lösung innerbetrieblicher\nMeinungsverschiedenheiten über den Einsatz von KI-Systemen von denen\nBeschäftigte betroffen sind, können beide Seiten den gemeinsamen\nExpertenkreis anrufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.10\u003C\u002Fstrong>.Für die Beschäftigten soll dieses Manifest zum\nEinsatz von KI-Systemen im Konzern bekannt gemacht werden. Sie sollen über\ngängige Feedbackinstrumente bei den fachlich Verantwortlichen Gelegenheit\nerhalten, gemeinsam formulierte Qualitätsstandards zu unterstützen. Den\nBeschäftigten werden im internen Informationssystem (zurzeit YAM United)\nverständliche Informationen über die Funktionsmechanismen, Ziele und\nWirkungen der freigegebenen KI-Systeme, von denen Beschäftigte betroffen sind,\nzugänglich gemacht. Der Informationsumfang steigt mit der Risikorelevanz.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Betriebliche funktionale Verantwortungsträger für die KI-Anwendungen und\nVertreterInnen der Betriebsräte werden zur Anwendung dieses Manifestes\nfortgebildet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>4.11\u003C\u002Fstrong>.H inweisgeber (Whistleblower) können ohne\narbeitsrechtliche Folgen den zentralen Expertenkreis oder den\nKonzernbetriebsrat über eine nicht regelgerechte Nutzung von KI-Systemen\ninformieren. Hierzu können sie auch die Anlaufstellen nutzen, die vom\nCompliance-Bereich eingerichtet sind (TellMe).\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>Unterschriften\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Bonn, den 21.10.2022\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für die Deutsche Telekom AG\u003Cspan style=\"color:#ffffff\">***********************\u003C\u002Fspan>Für den\nKonzernbetriebsrat\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ppa. Sigrid Heudorf\u003Cspan style=\"color:#ffffff\">*******************************\u003C\u002Fspan>Kerstin Marx\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>i.V. Claudia Stumpf\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n",{"cbadate_start":44,"trainingprogrammes":48,"discrimination":52,"CBA_MNCOMPA_1":56,"casignemployees":59,"newtech_trigger":62,"newtech_topics":66,"newtech_aiam":68},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start","(KI Manifest) vom 21.10.2022","(KI Manifest)\n\nvom 21.10.2022",{"bindId":49,"name":50,"text":51},"trainingprogrammes","Planungen oder Erfahrungen im Zusammenha","Planungen oder Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Training des\nKI-Systems,",{"bindId":53,"name":54,"text":55},"discrimination","Das Training der KI-Systeme mit Beschäft","Das Training der KI-Systeme mit Beschäftigtenrelevanz wird darauf\nausgerichtet, die konzerninternen Qualitätsmaßstäbe zu verwirklichen und\ninsbesondere Verzerrungen und Diskriminierungen zu vermeiden.",{"bindId":57,"name":58,"text":58},"CBA_MNCOMPA_1","Konzern Deutschen Telekom",{"bindId":60,"name":61,"text":61},"casignemployees","Konzernbetriebsrat",{"bindId":63,"name":64,"text":65},"newtech_trigger","Manifest zwischen dem Konzern Deutschen ","Manifest zwischen dem\n\nKonzern Deutschen Telekom\n\n(nachfolgend: „Telekom“) und dem\n\nKonzernbetriebsrat\n\n(nachfolgend: „KBR“)\n\nüber die Einführung und Nutzung lernender informationstechnischer Systeme\n(sog. Künstliche Intelligenz)\n\n(KI Manifest)\n\nvom 21.10.2022\n\n\n\nEinführung\n\nDie Deutsche Telekom AG greift zur Gestaltung ihrer internen Prozesse, zur\nSteigerung der Qualität ihrer Dienstleistungsangebote und zur Verbesserung\nihres Kundenservices zunehmend auch auf Systeme zurück, die als künstliche\nIntelligenz oder lernende Maschinen bezeichnet werden (KI- Systeme). Davon sind\nauch die Beschäftigten betroffen. Der Einsatz von KI-Systemen birgt für die\nBeschäftigten Chancen und Risiken.\n\nGegenstand dieser Verabredung sind lernende informationstechnische Systeme,\ndie sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben fortentwickeln, sich selbst optimieren\nund Probleme lösen, indem sie eigenständig Muster erkennen,\nSchlussfolgerungen ziehen und Entscheidungen vorbereiten oder treffen. Häufig\nnutzen sie elektronische Sensorik für ihren Input und Maschinenkommunikation\nfür ihren Output.\n\nDieses Manifest entwickelt erste Prinzipien, die für die Einführung von\nKI-Systemen sowie für bereits eingeführte Systeme gelten und nach denen ein\nstandardisierter betrieblicher Ordnungsrahmen für derartige Systeme entwickelt\nwerden soll. Es baut auf den nationalen und internationalen (EU) rechtlichen\nRegelungen und (technischen) Standards auf und ergänzt die\n\nKonzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme, die Leitlinien Digitale Ethik des\nKonzerns zum Umgang mit künstlicher Intelligenz und die Konzernrichtlinie zum\nDatenschutz.\n\nKI-Systeme haben für die Deutsche Telekom und den KBR unterschiedliche\nKritikalität in Abhängigkeit von ihrer Ausprägung, ihrem Zweck und ihren\nFolgen. Sie bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten, entwickeln sich als\ndynamische Werkzeuge fort, können sich auf eine Vielzahl von\nPersönlichkeitsrechten auswirken und werden aller Erwartung nach die\nProzessgeschwindigkeit im Unternehmen weiter erhöhen. Mit dem Einsatz\nentsprechender KI-Systeme können die Innovationskraft der Firma ausgebaut, die\nQualität erhöht, Fehler reduziert und mit der Entwicklung neuer\nGeschäftsmodelle Beschäftigungswirksamkeit erzielt werden.\n\nKI-Systeme sollen für die Interessen der Beschäftigten und die\nWertschöpfung des Unternehmens nützlich sein. Dieses Manifest soll Vertrauen\nzur Nutzung derartiger Systeme fördern und Vorbehalte zum KI-Einsatz abbauen,\nindem von den Betriebsparteien gemeinsam getragene Bedingungen für die\nKI-Systeme bei der deutschen Telekom geschaffen und Transparenz sowie\nVerständlichkeit erhöht werden.\n\nDas Manifest verfolgt dort, wo Beschäftigte betroffen sind, das Ziel, die\nArbeit im Umgang mit entsprechenden Systemen zu erleichtern und Zeit zu sparen,\nindem ein einheitlicher Ordnungsrahmen für die Vielzahl der zu erwartenden\nAnwendungen Maßstäbe und Standards liefert. Damit kann künftig die\nGestaltungsarbeit auf risikorelevante Systeme fokussiert und für Systeme mit\nunterschiedlicher Risikorelevanz ein adäquater Beteiligungsprozess verabredet\nwerden. Die gemeinsamen Anstrengungen zielen darauf, Abstimmungsprozesse zu\nbeschleunigen, Doppelarbeit und Fehlinterpretationen zu vermeiden, Risiken\neinzudämmen und die Arbeit zu erleichtern.\n\nDie Digitale Ethik „KI Leitlinien“ unterstreichen das\nVerantwortungsbewusstsein der Deutschen Telekom AG gegenüber ihren Kunden\nsowie der Gesellschaft und gemeinsam mit diesem Manifest gegenüber\nBeschäftigten und Bewerbern.\n\nEthische Grundsätze sollen operationalisiert und systematisch\nPraxiserfahrungen zur Entwicklung künftiger Standards zusammengeführt\nwerden.\n\n\n\n1.Korrespondierende Regelwerke\n\n\n\nEine Vielzahl von inner- und außerbetrieblichen Normen für die Sicherung\nihrer Qualität existieren bereits. KI-Systeme bleiben IT-Systeme, trotz ihrer\nBesonderheiten. Deshalb sind auch für KI-Anwendungen die allgemein im Konzern\nfür IT-Systeme geltenden Vorgaben maßgeblich. Dies sind insbesondere:\n\n•Die Konzernrichtlinie „Datenschutz - Binding corporate rules privacy“\nmit ihren Vorgaben zu den Rechten und zur Information der Betroffenen, zum\nAnspruch an Rechtskonformität und technisch organisatorische Schutzmaßnahmen\nsowie den Regeln zur Auditierung von Anwendungen.\n\n•Die Konzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme, die Vorgaben macht unter\nanderem zu den Rechten der Betroffenen, dem Datenschutz, zur regelkonformen\nAnwendung von Systemen, zur Reglementierung maschineller Leistungs- und\nVerhaltenskontrolle und dem Schutz der Betroffenen.\n\n•Die Konzernvorgaben zur Hard- und Softwareergonomie.\n\n•Die ethischen Leitlinien der Deutschen Telekom AG zum Einsatz von\nSystemen künstlicher Intelligenz haben Leitliniencharakter für Verantwortung,\nSicherheit und Schutz, Erklärbarkeit, Selbstbestimmung, und\nChancengleichheit.\n\n•Der Verhaltenskodex für Lieferanten. Er gibt daneben\nNachvollziehbarkeit, Dokumentierbarkeit, Diskriminierungsfreiheit,\nBarrierefreiheit, Transparenz, Not- Aus- Optionen, Möglichkeiten zum\nMonitoring und die Orientierung auf Europäische Grundwerte als Leitlinien für\ndie Beschaffung von KI- Systemen vor. Er will die die Würde und Privatsphäre\njedes Menschen respektiert sehen und reklamiert Rechtskonformität, Sicherheit\nam Arbeitsplatz und Nachhaltigkeit.\n\n\n\n2.Charta der Prinzipien\n\n\n\n•Die Interaktion zwischen Beschäftigten und lernenden Maschinen wird so\ngestaltet, dass die Beschäftigten darüber informiert werden, dass sie mit\neiner solchen Maschine interagieren.\n\n•Zum Schutz vor maschineller Leistungs- und Verhaltenskontrolle und zum\nVerwertungsverbot für unerlaubt gewonnenen Daten, kommen die Verabredungen der\nKonzernbetriebsvereinbarung IT-Systeme (KBV IT-Systeme) zur Anwendung.\n\n•Personalrelevante Schlussfolgerungen zu treffen, die rechtliche Wirkung\ngegenüber Beschäftigten entfalten oder sie in ähnlicher Weise erheblich\nbeeinflussen, ist menschlichen Entscheidungsträgern vorbehalten.\n\n•Beschäftigte, die mittelbar von maschinellen Schlussfolgerungen mit\npersonenbezogenen Wirkungen betroffen sind, können von den Verantwortlichen\neine Überprüfung der Systementscheidung verlangen.\n\n•KI-Systeme werden nicht eingesetzt, um Informationen oder\nSchlussfolgerungen über die Beschäftigten zu gewinnen, hinsichtlich deren\npolitischer Meinungen, weltanschauliche Überzeugungen,\nGewerkschaftszugehörigkeit und sexueller Orientierung.\n\n•KI-Systeme werden nicht eingesetzt, um Emotionen von Beschäftigten oder\nderen psychische Verfassung zu analysieren, zu beeinflussen oder diese zu\nsteuern. Biometrische Daten von Beschäftigten und KI-Systeme, die das\nWohlbefinden der Beschäftigten verbessern sollen, werden nur verwendet, wenn\neine Betriebsvereinbarung dies zulässt. Es werden keine KI- Systeme\neingesetzt, die dem Zweck dienen, Charaktereigenschaften zuzuschreiben.\n\n\n\n3.Gemeinsame Zielsetzungen\n\n\n\nMit dieser Vereinbarung wird ein Ordnungsrahmen für den Einsatz von\nKl-Systemen geschaffen. Der Konzernbetriebsrat und die Deutsche Telekom wollen\nunmittelbar nach Verabredung dieses Manifests gemeinsam eine Anlage zur KBV\nIT-Systeme entwickeln, die dem Charakter lernender Systeme gerecht wird und\ndafür einen verallgemeinerbaren Ordnungsrahmen schafft. Bereits für die Phase\nder Entwicklung von Standards und der dafür erforderlichen Modelltests, mit\nder die Nützlichkeit, als auch die erforderlichen Gestaltungsbedingungen für\nKI-Systeme untersucht werden sollen, werden Verfahrensverabredungen und die\nvorstehende Charta der Prinzipien verabredet. Ziel ist es, alle\nPersönlichkeitsrechte der Beschäftigten entsprechend der europäischen\nGrundrechtscharta zu schützen, wie dies Art. 1 Abs. 2 der Europäischen\nDatenschutz-Grundverordnung verlangt.\n\n\n\n4.Verfahrensverabredungen\n\n\n\n4.1. Die Deutsche Telekom sucht im Dialog mit dem KBR einen\nallgemein gültigen Ordnungsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen, von denen\nBeschäftigte betroffen sind. Während der gemeinsamen Suche werden derartige\nSysteme zunächst auf insbesondere folgende Qualitäts- und Vertrauensfaktoren\nausgerichtet:\n\n\n\n•Rechts- und Regelkonformität\n\n•Transparenz\n\n•Vereinbarkeit mit den Digitale Ethik„KI-Leitlinien“\n\n•Nützlichkeit im Leistungsprozess\n\n•Risikoangemessenheit\n\n•Kontrollierbarkeit\n\n•Schutz der Persönlichkeitsrechte\n\n•Ergonomie\n\n•Sozialverträglichkeit\n\n•Gute Arbeit\n\n•Robustheit\n\n•Nachhaltigkeit\n\n\n\n4.2.Im Rahmen des Einführungsprozesses des jeweiligen KI\nSystems und der Modelltests (siehe Ziffer 4.5) wird auf die Umsetzung der\nQualitätsanforderungen der unter Ziffer 1 genannten Regelwerke und der unter\nZiffer 4.1 genannten Qualitäts- und Vertrauensfaktoren durch Qualitätschecks\nhingearbeitet. Die darin gewonnenen Erkenntnisse über nicht hinnehmbare\nAbweichungen von den Qualitäts- und Vertrauensstandards des Konzerns sollen\nzum Anlass der Prüfung von technisch-organisatorischer Maßnahmen und von\nAlternativen gemacht werden.\n\n4.3.Bereits im Einkauf und bei der Entwicklung von\nKI-Systemen werden die gemeinsam definierten Qualitätsfaktoren zur Beurteilung\nder Systeme herangezogen.\n\n4.4.Im Rahmen des bereits verabredeten System-Steckbriefs\nfür IT-Systeme werden künftig auch Spezifika von KI-Systemen, von denen\nBeschäftigte betroffen sind, näher erläutert. Der Standardsteckbrief der KBV\nIT-Systeme wird um entsprechende Informationsanforderungen ergänzt zu:\n\n•Datenquellen des KI-Systems und Einschätzungen zur Aussagekraft und\nIntegrität der Daten,\n\n•Systembeschreibung \u002F Modell des KI-Systems,\n\n•Planungen zur Evaluation der Modellqualität im laufenden Betrieb und\nNotfallkonzept, abhängig von der jeweiligen Risikoklassifizierung und\nPlanungsphase,\n\n•Referenzerfahrungen zu Verzerrungsfreiheit, Fairnessmetrik und\nGenauigkeit des KI-Systems, sofern diese vorhanden sind,\n\n•Dimension der Berechtigungen des KI-Systems (teil)autonome\nSchlussfolgerungen zu ziehen,\n\neinen begründeten Vorschlag für eine Risikoklassifizierung,\n\nPlanungen oder Erfahrungen im Zusammenhang mit dem Training des\nKI-Systems,\n\nKI-spezifische Elemente der Folgenabschätzung.\n\n4.5.Zur Findung eines geeigneten Verfahrens zur\nRisikoklassifizierung und eines den jeweiligen Risikostufen angemessenen\nOrdnungsrahmens, werden fünf (5) Modelltests mit bereits eingeführten\nKI-Systemen durchgeführt. Die Modelltests werden von einem gemeinsamen\nExpertenkreis begleitet.\n\nIm Rahmen der Modelltests wird untersucht, über welche möglichen\nBeurteilungsfaktoren KI- Systeme zu unterschiedlichen Kritikalitätsstufen\nzugeordnet werden können und welche Reglementierung für die Systeme\nunterschiedlicher Einstufung erforderlich ist.\n\nEmpfehlungen für künftige Systemeinführungen werden erarbeitet.\n\nDer gemeinsame Expertenkreis erhält Informationen über Ergebnisse und\nMethoden der Systemtraining und -tests. Er wird beteiligt an der Entwicklung\nvon Verfahren zur Folgeabschätzung, Standards zur Beurteilung von\nRisikodimensionen und deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie an der\nErarbeitung von Methoden zur Analyse von Nützlichkeitspotenzialen und\nChecklisten zur Evaluation und Erstprüfung von KI-Systemen.\n\nZur Entwicklung eines gemeinsamen Ordnungsrahmens wird der gemeinsame\nExpertenkreis, um KI-Sachverständige von Seiten des Unternehmens und seitens\nder Betriebsräte ergänzt. Auch externe Sachverständige können berufen\nwerden. Der so besetzte Expertenkreis dient der Realisierung der Ansprüche\ndieses Manifests und zur Begleitung der Modelltests.\n\nDer Expertenkreis besteht aus je vier festen Mitgliedern (mit jeweils einem\nfesten Vertreter) auf Arbeitgeberseite und auf Seiten des KBR. Die Mitglieder\nauf Arbeitgeberseite und Arbeitnehmerseite können jeweils nur einheitlich\nabstimmen. In Abhängigkeit von der jeweiligen Fragestellung können beide\nParteien bei Bedarf weitere Experten als Sachverständige hinzuziehen. Der\nExpertenkreis wird bei KI-Systemen mit hohem Risiko für betroffene\nBeschäftigte eingebunden und gibt eine Handlungsempfehlung ab. Der\nExpertenkreis kann von einer der Parteien angerufen werden, wenn Uneinigkeit\nhinsichtlich der Risikoklassifizierung besteht. In diesem Fall gibt er\nzusätzlich eine eigene Risikoklassifikation ab.\n\nEntwicklungen am Markt (z.B. EU AI Act) werden beobachtet, um Doppelarbeiten\nzu vermeiden.\n\n4.6.Die Robustheit und Manipulationsfreiheit der Systeme\nwerden durch die Einhaltung eines definierten Sicherheitsstandards\ngewährleistet. Die Durchführung des PSA Verfahrens ist für KI-Systeme\nobligatorisch.\n\nFür die Folgeabschätzung und Risikoklassifizierung werden gemeinsame\nStandards entwickelt, ebenso ein Standard für Beteiligungsverfahren, der der\nunterschiedlichen Kritikalität von Systemen gerecht werden kann und\ngleichzeitig die Arbeit erleichtert.\n\nDas Training der KI-Systeme mit Beschäftigtenrelevanz wird darauf\nausgerichtet, die konzerninternen Qualitätsmaßstäbe zu verwirklichen und\ninsbesondere Verzerrungen und Diskriminierungen zu vermeiden.\n\nWährend des Testbetriebs oder des Trainings der KI-Systeme findet eine\nGefährdungsanalyse unter Beteiligung von betroffenen Beschäftigten statt.\n\nStandards zur Dokumentation und Evaluation der Systeme werden gemeinsam\nentwickelt.\n\nDie in diesem Manifest beschriebenen KI-Systeme im Wirkbetrieb und deren\nRisikoklassifizierung werden nach festgelegten Regeln und bei begründetem\nAnlass einer Konformitäts- und Schlüssigkeitsprüfung unterzogen.\nBetriebsräte können von den Systemverantwortlichen ein außerplanmäßiges\nMonitoring verlangen, wenn Indizien für eine nicht verabredungskonforme\nNutzung oder Fehlentwicklung des Systems vorliegen.\n\nBeschäftigte können Vorschläge zum Einsatz von KI über das\nIdeenmanagement einreichen.\n\n4.7.Für Prüfung und Evaluation von KI-Systemen kann der\nKBR im Rahmen der\n\nbetriebsverfassungsrechtlichen Regelungen einen externen Sachverständigen\nbeauftragen. Der Expertenkreis gibt auf Anforderung einer Betriebspartei eine\nEinschätzung zur Risikoklassifikation, Folgeabschätzung, Regulierung,\nTraining und Evaluation der KI-Systeme ab. Der Expertenkreis kann eine interne\noder externe Expertise anfordern.\n\nDie Folgeabschätzung (für Aspekte, die über den Datenschutz hinausgehen)\nfür derartige Systeme wird von der MMS oder einer Einrichtung mit\nvergleichbarer Erfahrung durchgeführt.\n\nDie Datenschutzfolgeabschätzung für derartige Systeme wird von GPR\ngrundsätzlich im PSA Verfahren erstellt. Wenn dies noch nicht durchlaufen ist,\nwird eine GPR Stellungnahme vorab erfolgen.\n\nBei Ressourcenmangel beauftragt GPR eine Datenschutzfolgenabschätzung.\n\n4.8.Unternehmen und Konzernbetriebsrat wirken darauf hin,\nfür alle Einheiten des Konzerns\n\nverallgemeinerbare Verfahren für Mitbestimmung und Qualitätssicherung zu\nKI-Systemen von denen Beschäftigte betroffen sind zu schaffen. Dazu wollen die\nBetriebsparteien Maßstäbe für die Prüfprozesse, Checklisten zur\nFolgeabschätzung, Standards zur Kritikalitätseinstufung und\nRegulierungsvorgaben entwickeln, die sowohl einen übergeordneten\nOrdnungsrahmen für alle KI-Systeme als auch eine spezifische Regulierung\nunterschiedlicher Anwendungen zulassen. Ein Katalog von Beispielen soll\nerstellt werden, um für weitere Mitbestimmungsverfahren Orientierung zu\nbieten. \n\n4.9.Die Betriebsräte im Telekom Konzern können, gemeinsam\nmit den Verantwortlichen der Arbeitgeber, im Rahmen von Mitbestimmungsverfahren\nzu KI-Systemen, zentral erarbeitete Regulierungsstandards zur Anwendung\nbringen. Diese werden dafür derart dokumentiert, dass eine nachvollziehbare\nBezugnahme ermöglicht wird. Zur Lösung innerbetrieblicher\nMeinungsverschiedenheiten über den Einsatz von KI-Systemen von denen\nBeschäftigte betroffen sind, können beide Seiten den gemeinsamen\nExpertenkreis anrufen.\n\n4.10.Für die Beschäftigten soll dieses Manifest zum\nEinsatz von KI-Systemen im Konzern bekannt gemacht werden. Sie sollen über\ngängige Feedbackinstrumente bei den fachlich Verantwortlichen Gelegenheit\nerhalten, gemeinsam formulierte Qualitätsstandards zu unterstützen. Den\nBeschäftigten werden im internen Informationssystem (zurzeit YAM United)\nverständliche Informationen über die Funktionsmechanismen, Ziele und\nWirkungen der freigegebenen KI-Systeme, von denen Beschäftigte betroffen sind,\nzugänglich gemacht. Der Informationsumfang steigt mit der Risikorelevanz.\n\nBetriebliche funktionale Verantwortungsträger für die KI-Anwendungen und\nVertreterInnen der Betriebsräte werden zur Anwendung dieses Manifestes\nfortgebildet.\n\n4.11.H inweisgeber (Whistleblower) können ohne\narbeitsrechtliche Folgen den zentralen Expertenkreis oder den\nKonzernbetriebsrat über eine nicht regelgerechte Nutzung von KI-Systemen\ninformieren. Hierzu können sie auch die Anlaufstellen nutzen, die vom\nCompliance-Bereich eingerichtet sind (TellMe).",{"bindId":67,"name":64,"text":65},"newtech_topics",{"bindId":69,"name":64,"text":65},"newtech_aiam","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>DEU Deutsche Telekom - 2022\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2022-10-21\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;Ohne nähere Angaben\u003C\u002Fdiv>\n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Datenverarbeitung und Datenbanken\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Datenverarbeitungsdienste\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1\">\n\n                \n                    \n                    \u003Cdiv>\n                        Name Firma: &rarr;&nbsp;\n                        Deutsche Telekom\n                    \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMEMPL_1\">\n                Name Gesellschaft: &rarr;&nbsp;\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-casignemployees\">\n                Name andere Unterzeichner der Arbeitnehmerseite: &rarr;&nbsp;Group Works Council\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section social-security-pensions\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SOCSEC_trigger\">Soziale Sicherheit und Renten\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-pensionfund\">Arbeitgeber trägt zur Pensionskasse der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilityfund\">Arbeitgeber trägt zum Arbeitsunfähigkeitsfond der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-unemploymentfund\">Arbeitgeber trägt zur Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section sickness-disability\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Krankheit und Unfähigkeit\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-longtermillness\">Bestimmungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, z.B. Krebsbehandlung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-menstruationleave\">Bezahter Menstruationsurlaub &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilitypay\">Bezahlung im Falle von Behinderung nach einem Arbeitsunfall &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n\n        \u003Cdiv class=\"section health-medical-assistence\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Gesundheit und Sicherheit und medizinische Versorgung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccess\">Medizinische Versorgung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccessrelatives\">Medizinische Versorgung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurance\">Beitrag zur Krankenversicherung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurancerelatives\">Krankenversicherung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetypolicy\">Gesundheits- und Sicherheitspolitik vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetytraining\">Gesundheits- und Sicherheitstraining vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-protectiveclothing\">Schutzkleidung bereitgestellt: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-hivpolicy\">Regelmäßige oder jährliche ärztliche Untersuchung oder Visite bereitgestellt durch Arbeitgeber: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-monitoring\">Kontrolle von Muskel-und Knochenersuchen an Arbeitsplätzen, Berufsrisiken und\u002F oder der Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-funeralpay\">Bestattungsleistungen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section work-family-arrangements\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKFAM_trigger\">Arbeits- und Familienarragements\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-jobsecuritymothers\">Arbeitsplatzsicherheit nach dem Antritt des Mutterschaftsurlaubs: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-maternitydiscrimination\">Verbot der Mutterschaft-bezogenen Diskriminierung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-breastfeeding_dangerouswork\">Verbot schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit zu verpflichten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-riskassessment\">Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zur Sicherheit und Gesundheit von schwangeren oder stillenden Frauen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-alternatives\">Verfügbarkeit von Alternativen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-timeoff\">Ausfallzeit für pränatale medizinische Untersuchungen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningnonstandard\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Regulisierung von Nicht-Standardarbeitskräften: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningpromotion\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Beförderung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv> \n            \u003Cdiv id=\"display-nursingmothers\">Einrichtungen\u002F Räumlichkeiten für stillende Mütter: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcareprovision\">Durch Arbeitgeber bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcaresubsidy\">Durch Arbeitgeber bezuschusste Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \u003Cdiv id=\"display-educationtuition\">Schulgeld\u002F Zuschuss für die Ausbildung der Kinder: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \n            \n\n            \n                        \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n        \u003Cdiv class=\"section gender-equality-issues\">\n            \u003Ch3 id=\"display-GENEQ_trigger\">Themen der Geschlechtergleichstellung\u003C\u002Fh3>\n         \u003Cdiv id=\"display-eqpay\">Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n         \n         \u003Cdiv id=\"display-discrimination\">Klauseln zur Diskriminierung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-eqpromotion\">Gleiche Chancen der Beförderung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv> \n        \u003Cdiv id=\"display-eqtraining\">Gleiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>     \n        \u003Cdiv id=\"display-eqofficer\">Gewerkschaftlicher Vertantwortlicher für die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-sexualhar\">Klauseln über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violence\">Klauseln über Gewalt am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violenceleave\">Sonderurlaub für Arbeitnehmer, die häuslicher Gewalt oder Gewalt durch den Intimpartner ausgesetzt sind: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-support_disabilities\">Unterstützung für Arbeitnehmerinnen mit Behinderung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-equalitymonitoring\">Kontrolle der Gleichstellung der Geschlechter &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n             \n         \u003C\u002Fdiv>\n         \n\n        \u003Cdiv class=\"section employment-contracts\">\n            \u003Ch3 id=\"display-EMPCONTR_trigger\">Arbeitsverträge\u003C\u002Fh3>\n\n            \n            \n            \n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-part_time_excluded\">Teilzeitbeschäftigte von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-tempagency\">Bestimmungen zu Zeitarbeitern: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprentices_excluded\">Auszubildende von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-minijobs_excluded\">Minijobs\u002F Studentenjobs von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n             \n            \n            \n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier Rechtsbeistand &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[75],{"title":37,"slug":33},[77],{"type":78,"data":79},"call_to_action_body_block",{"title":80,"description":81,"variant":82,"link":83},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und 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