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GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Grabauer Straße 49, 21493 Schwarzenbek\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hauni Primary GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Grabauer Straße 49, 21493 Schwarzenbek\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>und der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-CBA_MEMTRAD4_1\">\u003Cp>IG Metall Bezirksleitung Küste\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Kurt-Schumacher-Allee 10, 20097 Hamburg\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Präambel\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die Unternehmen des Geschäftsfelds Tabak befinden sich in einer\nangespannten wirtschaftlichen Lage. Es gibt große Schwankungen und\nUnsicherheiten in den Märkten und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>diese nehmen weiter zu. Annahmen für Langfristprognosen, die früher noch\ngültig waren, greifen nicht mehr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In der Konsequenz heißt das: Nach der hohen Investitionstätigkeit der\nKunden des Geschäftsfelds Tabak in den vergangenen Jahren im THP-Bereich gibt\nes seit Anfang 2019 einen drastischen Investitionsrückgang. Zudem verschärft\nsich der Preisdruck im Markt durch die bestehende Überkapazität und den\ndadurch entstehenden Wettbewerb deutlich. Das deutlich veränderte\nInvestitionsverhalten betrifft insbesondere den Maschinenbau, aber auch im\nAnlagenbau gibt es eine spürbar reduzierte Nachfrage.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Am 10.03.2020 haben sich Vertreter der Arbeitgeberseite und\nArbeitnehmerseite des Geschäftsfelds Tabak, vertreten durch die\nBetriebsparteien der Hauni Maschinenbau\u002FBaltic Metalltechnik und Universelle\nEngineering und die IG Metall Region Hamburg, auf ein Eckpunktepapier\nverständigt, um dem geringen Auftragsvolumen, dem erhöhten Kostendruck, den\nVeränderungen in der Nachfragestruktur und den deutlichen höheren\nMarkschwankungen Rechnung zu tragen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dies soll u.a. durch ein innovatives und neu ausgerichtetes Produkt- und\nServiceportfolio, umfangreiche Qualifizierung der Beschäftigten, die\nEinführung neuer Arbeitsmethoden, flexiblen Abläufen mit weniger\nSchnittstellen und eine Neuordnung der Unternehmen an den Standorten Bergedorf\nund Schwarzenbek erreicht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das gemeinsam erklärte Ziel ist es, auf betriebsbedingte Kündigungen zu\nverzichten und die BA Tobacco als den marktführenden Anbieter zu stärken und\nauf die zukünftigen Anforderungen bis 2030 auszurichten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es besteht Einigkeit, dass bis zum 04.12.2020 der Plan für die\nVerschmelzung der von diesem Zukunftstarifvertrag betroffenen Unternehmen dem\nLenkungskreis vorgelegt werden soll; Zielsetzung ist es, diese bis zum August\n2021 ganz oder teilweise umzusetzen. Bis zum 30.06.2021 soll zudem eine\nMachbarkeitsstudie für die physische Konsolidierung der Standorte Bergedorf\nund Schwarzenbek vorgelegt werden. Die inhaltliche und zeitliche Umsetzung\nergibt sich hieraus und wird unter Wahrung der betriebsverfassungsrechtlichen\nMitbestimmung umgesetzt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In personeller Hinsicht wurde vereinbart, dass künftig mit einem\nStammbelegschaftskonzept von 1600 Stellen („Stammbelegschaft“) im Rahmen\ndieses Zukunftstarifvertrags und in den von diesem Zukunftstarifvertrag\nvereinbart betroffenen Unternehmen gearbeitet werden soll. Damit ist die\nArbeitgeberseite um 253 abzubauende Stellen von ihrem ursprünglichen Konzept\nabgewichen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In wirtschaftlicher Hinsicht wurde vereinbart, dass mit Ausnahme\nbetriebsbedingter Kündigungen alle notwendigen Instrumente für eine\nwirtschaftliche Entlastung genutzt werden müssen, um eine Verlustsituation an\nden Standorten Schwarzenbek und Bergedorf zu vermeiden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In struktureller Hinsicht wurde vereinbart, dass durch paritätische\nProjektgruppen unter anderem zu den Themen „Digitalisierung“, „Montage \u002F\nInbetriebnahme“, „Baltic \u002F Mechanische Fertigung“ und „Konstruktion \u002F\nF&amp;E“ Vorschläge für die zukünftige Organisation und Struktur des\nGeschäftsfelds Tabak an den Standorten Bergedorf und Schwarzenbek erarbeitet\nwerden. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass den Beschäftigten und\nBetriebsräten des Geschäftsfelds Tabak die Möglichkeit gegeben wird, ihre\nVorstellungen zur künftigen Ausrichtung der Fabrik der Zukunft\u002FHG 21+ im Sinne\nder betriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung in wirtschaftlichen\nAngelegenheiten einzubringen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Hinblick auf den organisatorischen Ablauf des Projekts Fabrik der Zukunft\n\u002F HG21 + wurde vereinbart, dass der Lenkungskreis, der sich aus Vertretern der\nArbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie einem Vertreter der IG Metall\nzusammensetzt, in regelmäßigen Abständen die Ergebnisse der Projektgruppen\nüberprüft und bewertet, und somit den organisatorischen Ablauf des Projekts\nFabrik der Zukunft \u002F HG 21+ sicherstellt und entstehende Probleme in der\nUmsetzung löst.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Als ein Teil des Projekts Fabrik der Zukunft\u002F HG21 + haben sich die\nArbeitgeberseite und die IG Metall darauf verständigt, einen\nZukunftstarifvertrag abzuschließen. Darüber hinaus schließen die\nArbeitgeberseite und die Betriebsräte die für die Umsetzung erforderlichen\n(Teil-) Interessenausgleiche ab.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Herauszustellen ist, dass das am 10.03.2020 vereinbarte Eckpunktepapier\n(siehe Anlage) die Grundlage für diesen Zukunftstarifvertrag bildet. Die\nParteien dieses\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zukunftstarifvertrags stimmen überein, dass die Regelungen dieses\nZukunftstarifvertrags der Umsetzung der tariflich regelbaren Vereinbarungen des\nEckpunktepapiers dienen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die nötige Transformation der genannten Unternehmen gelingt nur gemeinsam\nund in enger Zusammenarbeit zwischen den Beschäftigten, dem Betriebsrat dem\nManagement und der IG Metall.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Tarifvertrag und die auf der betrieblichen Ebene geschlossenen und\nnoch abzuschließenden Vereinbarungen sollen dazu beitragen, dass die\nBetriebsänderungen und die damit zusammenhängenden Transformationsprozesse\nohne zeitliche Verzögerung, transparent und nachhaltig umgesetzt werden\nkönnen. Dies liegt im Interesse des Unternehmens und der Beschäftigten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dies vorausgeschickt, vereinbaren die Parteien dieses Zukunftstarifvertrages\nFolgendes:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-coverregion\">\u003Ch2>1.Geltungsbereich\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Dieser Zukunftstarifvertrag gilt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(1)räumlich für\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Hauni Maschinenbau GmbH,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Baltic Metalltechnik GmbH,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Universelle Engineering U.N.I. GmbH und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Hauni Primary GmbH\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>und deren Betriebe an den Standorten Bergedorf und Schwarzenbek (zusammen\n„Geschäftsfeldbetrieb-Tabak“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-coverunion_trigger\">\u003Cp>(2)persönlich für alle Arbeitnehmer, die unter den Anwendungsbereich des\nManteltarifvertrags (MTV) fallen (nachfolgend „Beschäftigte“ genannt), die\nAuszubildenden und die AT-Beschäftigten.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_trigger\">\u003Ch2>2.Maßnahmen\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(1)Der Personalabbau auf Zielgröße einer Stammbelegschaft von 1600 Stellen\n(umfassen die Tarifbeschäftigten, außertariflich Beschäftigten und Leitenden\nAngestellten) und die grundlegenden Änderungen der Betriebsorganisation, der\nBetriebsabläufe sowie die Einführung neuer Arbeitsmethoden,\nFührungsmethoden, Geschäftsprozesse und Schnittstellen sowie\nProduktionsverfahren stellen Betriebsänderungen gern. § 111 BetrVG dar , die\naufgrund eines einheitlichen Konzepts im Rahmen eines Projekts erfolgen. Die\nMaßnahmen zur Umsetzung der Betriebsänderungen werden unter Wahrung der\nbetriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung und unter Berücksichtigung der im\nEckpunktepapier und in diesem Zukunftstarifvertrag vereinbarten Grundsätze\nzwischen den Parteien vereinbart. Die Betriebsänderungen erfolgen aufgrund von\nstrukturellen Erfordernissen in Folge eines massiv veränderten\nAuftragsvolumens. Gleichzeitig sind im Rahmen der Strukturänderung\nEffizienzsteigerungen sowie Qualifizierungsmaßnahmen der Beschäftigten\nvorgesehen. Die Betriebsänderungen zur Umsetzung des Projekts sind mit einer\nReduzierung des Personalbedarfes verbunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die auf betrieblicher Ebene im Rahmen einer Betriebsänderung gemäß § 112\nBetrVG notwenigen Teilinteressenausgleiche mit den Themen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Rahmenteilinteressenausgleich\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Digital\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Finanzen \u002F Controlling\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich IT\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich HR und Facility Management\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Secondary\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Services\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Supply Chain Management \u002F Fertigung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Global Sales\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich sonstige Querschnittsfunktionen \u002F Stabstellen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Teilinteressenausgleich Hauni Primary\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>sollen zwischen den Betriebsparteien möglichst bis zum 04.12.2020\nvereinbart werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sofern die Betriebsparteien im Laufe des Projektes Fabrik der Zukunft \u002F HG21\n+ feststellen, dass weitere Interessenausgleiche notwendig sind, werden diese\nentsprechend geschlossen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Der Personalabbau, der sich aus einer Reduzierung der Belegschaft von\n2296 Stellen (Unbefristete Verträge Stand Jan. 2020 ohne Vaping) auf eine\nZielgröße von 1600 Stellen (ohne Vaping) ergibt, soll sozialverträglich\ndurch zwischen den Betriebsparteien zu vereinbarende Regelungen über ein\nAltersteilzeitprogramm und ein Freiwilligenprogramm sowie sich ergebende bzw.\nabsehbare Fluktuationen (geplante und ungeplante Abgänge) bis spätestens\n31.12.2024 erreicht werden. Zur Umsetzung wurden zwischen den Betriebsparteien\nBetriebsvereinbarungen zur Ausgestaltung eines Freiwilligenprogramms 2.0 und\nzur Ausgestaltung eines Altersteilzeitprogramms 2.0 abgeschlossen. Die\nWirksamkeit dieses ATZ- und Freiwilligenprogrammes ist im Hinblick auf die\nErreichung der Zielgröße der Stammbelegschaft monatlich mit den\nBetriebsräten zu prüfen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In diesem Zusammenhang sagen die Unternehmen, die Parteien dieses\nZukunftstarifvertrags sind, den Ausschluss von betriebsbedingten\nBeendigungskündigungen zu. Die Unternehmen, die Parteien dieses\nZukunftstarifvertrags sind, verpflichten sich, diesen Ausschluss von\nbetriebsbedingten Beendigungskündigungen auch auf außertarifliche\nArbeitnehmer anzuwenden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ausgenommen von diesem Kündigungsausschluss sind betriebsbedingte\nÄnderungskündigungen als „ultima ratio“ sobald hierzu eine abschließende\neinvernehmliche Regelung zwischen den Betriebsparteien getroffen wurde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die getroffenen Regelungen in diesem Zukunftstarifvertrag und auf der\nbetrieblichen Ebene dienen dazu, die Unternehmen in Bergedorf und Schwarzenbek\nzukunftssicher neu ausrichten. Alle Maßnahmen auf tariflicher und\nbetrieblicher Ebene sollen dieses Vorhaben unterstützen und die Arbeitsplätze\nauch über das Jahr 2024 hinaus wirksam und nachhaltig absichern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Parteien dieses Zukunftstarifvertrages sowie die Betriebsräte haben das\ngemeinsame Ziel, die Betriebsänderungen ohne betriebsbedingte Kündigungen\numzusetzen und stimmen überein, dass bis zum 31.03.2021 die erforderlichen\nBeendigungsvereinbarungen unter dem Altersteilzeit- bzw. Freiwilligenprogramm\nzur Erreichung des Stammbelegschaftskonzeptes unter Wahrung der\nbetriebsverfassungsrechtlichen Mitbestimmung erreicht werden müssen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte sich abzeichnen, dass dies nicht der Fall ist, werden die Parteien\ndieses Zukunftstarifvertrags bis zum 30.06.2021 Lösungen erarbeiten und\nvereinbaren, wie die Erreichung des vorgenannten Personalabbauziels bzw. die\ndamit verbundene Personalkostenentlastung innerhalb des vorgegebenen\nZeitrahmens bis 2024 sichergestellt werden kann. In Betracht zu ziehen sind\nhierfür auch Möglichkeiten der Arbeitszeitabsenkung oder vergleichbare\nVorgehensweisen. In diesem Zusammenhang wird arbeitgeberseitig auch überprüft\nund sofern dem keine wesentlichen Gründe entgegenstehen auch umgesetzt werden,\nwie eine Darstellung der Beschäftigtenebene auf FTE (Full-Time-Equivalent)\nerfolgen kann, um den Erfolg der Bemühungen auch nachvollziehbar zu messen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollten die Betriebsparteien bis zum 30.06.2021 keine Lösung gefunden\nhaben, wird in einem weiteren Schritt der Eskalationsweg auf die Konzernebene\nbeschritten unter dem gemeinsamen Verständnis, dass die sichere Erreichung der\nStammbelegschaft von 1600 Stellen eine Grundvoraussetzung für die Umsetzung\ndes gemeinsam vereinbarten Eckpunktepapiers ist. In gemeinsamer Anstrengung und\nals gemeinsames Ziel von Arbeitgeberseite, Gewerkschaften und Betriebsräten\nsind wirksame Lösungen zu erarbeiten und umzusetzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollten trotz intensiver Bemühung und unter Ausschöpfung aller\nverfügbaren Mittel auf der Geschäftsfeldebene und auf der Konzernebene unter\nBeteiligung der Arbeitgeberseite, Gewerkschaft und Betriebsräte bis zum\n31.12.2021 keine Perspektive für die sichere Erreichung des\nStammbelegschaftskonzeptes bzw. der erwarteten Reduktion der Personalkosten\nwährend der Laufzeit dieses Vertrages erreicht werden, steht es jeder Partei\ndieses Zukunftstarifvertrages frei, diesen Zukunftstarifvertrag mit sofortiger\nWirkung zu beenden, da damit ein wesentlicher Bestandteil des Eckpunktepapiers\nvom 10.03.2020 nicht erfüllt werden kann. Für diesen Fall wird eine\nNachwirkung von 3 Monaten vereinbart. Während der Nachwirkung besteht\nweiterhin ein Schutz vor betriebsbedingten Beendigungskündigungen. \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Unbeschadet der vorstehenden Regelungen dieser Ziffer 2 sollen vorrangig\neinvernehmliche Lösungen z.B. die Erhöhung der Flexibilität der\nBeschäftigten für einen bedarfsgerechten Personaleinsatz und die Nutzung der\nfortlaufenden Personalanpassungen für die Nachbesetzung der freiwerdenden\nStellen genutzt werden. Zwischen den Betriebsparteien der Unternehmen besteht\nEinigkeit darüber, dass insbesondere vor dem Hintergrund der Neuordnung und\nTransformation, eine strategische und qualitative Personalplanung erforderlich\nist. Zu diesem Zwecke sollen die Betriebsparteien bis zum 28.02.2021 Kriterien\nentwickeln und vereinbaren (z. B. interne Versetzung vor externer Einstellung),\nwie eine solche strategische und qualitative Personalplanung vorgenommen werden\nkann\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>3.Standort- und Beschäftigungssicherung, Investitionen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Zur Sicherung der Arbeitsverhältnisse der Stammbelegschaft wird Folgendes\nvereinbart:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(1)Solange aufgrund einer betrieblichen Unterauslastung die\narbeitsrechtlichen Instrumente der Kurzarbeit und des Tarifvertrags Aufbau und\nSicherung von Beschäftigung (nachfolgend „TV Besch“ genannt) in der\njeweils gültigen Fassung genutzt werden, soll in den betroffenen Bereichen\nMehrarbeit (gemeint sind zuschlagspflichtige Überstunden in Sinne der\nbetrieblichen Regelungen) durch die Arbeitgeberseite möglichst vermieden\nwerden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte Mehrarbeit notwendig werden, ist die vorherige Genehmigung durch den\njeweils zuständigen Betriebsrat sicherzustellen. Ausnahmeregelungen haben\ngrundsätzlich weiterhin bestand (z.B. TKD).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Weiterhin werden auf der betrieblichen Ebene Möglichkeiten erhalten oder\nerarbeitet und sofern wirtschaftlich sinnvoll und machbar bis zum 31.03.2021\nvereinbart, um Mehrarbeit und die damit verbundenen Zuschläge in\nentsprechenden Zeitkonten zu speichern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind, stellen\ndie Überprüfung der vorhandenen Arbeitsverträge mit verlängerter Vollzeit\n(40-Stunden-\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vertage) gern. § 3 MTV sicher und reduzieren diese bei gegebener\nNotwendigkeit. Die Umsetzung erfolgt in Abstimmung mit den jeweiligen\nBetriebsparteien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind,\nverpflichten sich, insgesamt 1600 Stellen (umfassen die Tarifbeschäftigten,\naußertariflich Beschäftigten und Leitenden Angestellten) als Stammbelegschaft\nwährend der Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrags zu erhalten und\nbeabsichtigen, diese Stammbelegschaft während der Laufzeit dieses\nZukunftstarifvertrages beschäftigt zu halten es sei denn, die\nTarifvertragsparteien vereinbaren auf Grund aktueller Entwicklungen etwas\nanderes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es besteht zwischen den Tarifvertragsparteien Einvernehmen darüber, dass\ngrundsätzlich die Beschäftigung der Stammbelegschaft Vorrang vor dem Einsatz\nvon Leiharbeitskräften hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrages sind, können\nvon der Zielgröße von 1600 Stellen nach oben abweichen. Dies gilt\ninsbesondere, wenn die prognostizierten Umsätze durch neue Geschäftsbereiche\npositiv abweichen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bevor ein Personalaufbau stattfindet, sind die Entwicklungen des\nAuftragsbestandes, des Umsatzes und des Betriebsergebnisses zu\nberücksichtigen. Zu den Beratungen ist neben den Betriebsparteien die IG\nMetall hinzuzuziehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Der Leistungsumfang der Standorte Bergedorf und Schwarzenbek (nur\nUniverselle) sowie die Wertschöpfungstiefe wurden im Rahmen von paritätischen\nProjektgruppen mit Ergebnis vom 28.09.2020 durch den Lenkungskreis festgelegt\nund von den Betriebsräten Hauni\u002FBaltic und Universelle bestätigt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Das Verfahren zu Fremdvergaben während der Laufzeit dieses\nZukunftstarifvertrags soll für die Unternehmen, die unter diesen\nZukunftstarifvertrag fallen, von den Betriebsparteien im Rahmen einer\nKonzernbetriebsvereinbarung „Make or Buy“ vereinbart werden. Diese\nKonzernbetriebsvereinbarung soll möglichst bis zum 31.12.2020 abgeschlossen\nwerden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Arbeitgeberseite verpflichtet sich, grundsätzlich während der Laufzeit\ndieses Zukunftstarifvertrages nicht durch die Fremdvergabe von Arbeitsaufgaben\noder Dienstleistungen des gegenwärtigen Aufgabenspektrums eine mögliche\nUnterauslastung der Stammbelegschaft herbeizuführen oder zu verschärfen.\nNähere Abgrenzungen und Regeln werden zwischen den Betriebsparteien in der\nKonzernbetriebsvereinbarung „Make or buy“ geregelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Es wird ein Sonderbudget für einen beteiligungsorientierten\nInnovationsprozess für die Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrags definiert.\nDieses Sonderbudget dient der Förderung von Innovationsideen aus der\nBelegschaft für die Entwicklung von marktorientierten Produkten,\nDienstleistungen und Lösungen im Maschinen- und Anlagenbau auch über Tabak\nhinaus.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Prozess wird gesteuert über den Lenkungskreis Tabak und umfasst a)\ndie Beantragung für eine Ideenausarbeitung und b) Vorstellung der\nausgearbeiteten Idee mit technischer und kommerzieller Ausarbeitung. Die so\ngenerierten Ansätze werden dann in den regulären Innovationsprozess der\njeweiligen Segmente eingesteuert. Ein Anspruch auf finale Umsetzung besteht\nnicht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vom beantragten Budget dürfen maximal 20% an externe Dienstleister vergeben\nwerden. Die Bearbeitung und interne Abstimmung liegt in der Eigenverantwortung\ndes Antragstellers. Das Budget beträgt pro Jahr 1,0 Mio. € (Kosten der\ninternen Leistungsverrechnung und externe Kosten).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(7)Es besteht Einigkeit darüber, dass die Kurzarbeit mit den aktuell\ngeltenden Regelungen (d.h. insbesondere Erstattung der SV-Beiträge zu 100%\n,Corona- Kurzarbeit') maximal genutzt werden soll, sofern gesetzlich möglich\nund betriebswirtschaftlich sinnvoll.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind vereinbaren,\ndass für die Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrages der tarifvertraglich\ngeregelte Nulldurchlauf (§ 3 Ziff. 4.5 Manteltarifvertrag (MTV) iVm. § 10\nTarifvertrag Aufbau und Sicherung von Beschäftigung (TV Besch)) im Hinblick\nauf die momentan bestehenden Regelungen zu Arbeitszeitkonten keine Anwendung\nfindet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(8)Nach Auslaufen der Kurzarbeit mit den aktuellen Regelungen\n(,Corona-Kurzarbeit') wird falls erforderlich und sinnvoll möglich, der TV\nBesch (insbesondere Absenkung der Arbeitszeit) zur Anwendung gebracht. Soweit\nkollektivrechtlich erforderlich, erfolgt die Umsetzung durch Vereinbarungen der\njeweiligen Betriebsparteien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In diesem Zusammenhang wird vereinbart, dass die Betriebsparteien einen\nRegelmechanismus definieren und implementieren, der sicherstellt, dass\ninsbesondere bei niedrigen Entgeltgruppen durch die Anwendung des TV-Besch\nentstehende finanzielle Härten abgemildert werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(9)Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind, stimmen\nüberein, dass auch ein wertgleicher Beitrag (relative Entgeltminderung bei den\nfixen Vergütungsbestandteilen) der außertariflich Beschäftigten und\nLeitenden Angestellten durch die vereinbarten Maßnahmen dieses\nZukunftstarifvertrages und weiteren Regelungen erfolgt. Der Nachweis darüber\nerfolgt in geeigneter, transparenterWeise an die Vertreter der\nLenkungskreisebene. Erfolgt für 2021 kein Nachweis darüber, dass die\naußertariflich Beschäftigten und Leitenden Angestellten einen wertgleichen\nBeitrag geleistet haben, ist auf der Lenkungskreisebene bis 31.08.2021 eine\nLösung zu erarbeiten. Kann keine Lösung erarbeitet werden, wird die\nT-ZUG(B)-Zahlung für 2021 für alle Anspruchsberechtigten im Jahr 2021 zur\nAuszahlung gebracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-TRAINING_trigger\">\u003Ch2>4.Personal\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes\">\u003Cp>(1)Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind, werden\nweiterhin verstärkte Anstrengungen für die Personalentwicklung und Ausbildung\nunternehmen und vereinbaren.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine Betriebsvereinbarung, die sowohl die Anzahl der Bedarfs- als auch\nÜberbedarfsauszubildenden und den Zeitraum der Übernahme bis einschließlich\nEnde 2024 regelt, wurde bereits abgeschlossen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Auszubildenden, die bis zum 01.07.2020 (Stichtag) Mitglied der IG Metall\ngeworden sind, erhalten gemäß dieser Betriebsvereinbarung nach Vorlage eines\nentsprechenden Mitgliedsnachweises ein um drei Monate verlängertes\nÜbernahmeangebot.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-apprenticeships\">\u003Cp>Die Betriebsparteien haben mit dieser Betriebsvereinbarung die gemäß TV\nBesch eingeräumten Möglichkeiten zur Abweichung vom Grundsatz der\nunbefristeten Übernahme von Auszubildenden im Sinne des TV Besch modifiziert.\nDie Parteien dieses Zukunftstarifvertrags stimmen dieser Betriebsvereinbarung\n„Übernahme der Auszubildenden, dualen Studenten, Bachelor- und\nMasterstudenten während des Projekts Fabrik der Zukunft \u002F HG21+\" zu.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(2)Es besteht Einvernehmen, dass durch den Stellenabbau ein erhöhter\nQualifizierungsbedarf entsteht und eine strategische und qualitative\nPersonalplanung unabdingbar ist. Weiterhin besteht Einigkeit darüber, dass das\ndafür notwenige Qualifizierungsbudget zur Verfügung gestellt wird.\nArbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter werden in diesem Zusammenhang ein\ngemeinsames Konzept möglichst bis zum 31.12.2020 entwickeln. Die Umsetzung\nerfolgt durch Vereinbarungen der jeweiligen Betriebsparteien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Der Tarifvertrag zur Qualifizierung (TV Q) findet Anwendung mit der\nMaßgabe, dass abweichend von § 5 Ziff. 3 und § 7 des Tarifvertrages zur\nQualifizierung vom 26.02.2015 Zeiten für Qualifizierungsmaßnahmen für die\nLaufzeit des Zukunftstarifvertrags nicht zu vergüten sind, die während der\nKurzarbeit in der Ausfallzeit durchgeführt werden, soweit diese Maßnahmen\nnach den geltenden Regelungen zur Kurzarbeit (derzeit ab 01.01.2021 geregelt im\nGesetz zur Beschäftigungssicherung infolge der COVID-19-Pandemie)\nberücksichtigungsfähig sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Betriebsrat wird über die Qualifizierungsmaßnahmen und die von der\nArbeitsverwaltung geforderten Qualifikationspläne für betrieblich\ndurchgeführte Maßnahmen informiert. Das Mitbestimmungsrecht gern. § 98\nBetrVG gilt für Maßnahmen in der Ausfallzeit entsprechend. Werden zwischen\nBetriebsrat und Arbeitgeber Qualifizierungsprogramme in der Ausfallzeit\nvereinbart, ist die Teilnahme an diesen Maßnahmen, sollte nichts Abweichendes\ngeregelt werden, verpflichtend.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>5.Überprüfung bestehender betrieblicher Regelungen und Abschluss von\nneuen betrieblichen Regelungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>(1)Im Rahmen der Verhandlungen zum Eckpunktepapier haben sich die\nbeteiligten Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertreter darauf verständigt, dass\ndie bestehenden Betriebsvereinbarungen sowie sonstigen betrieblichen Regelungen\nüberprüft und soweit erforderlich angepasst werden sollen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Parteien dieses Zukunftstarifvertrages stimmen überein, dass die\nbestehenden Betriebsvereinbarungen sowie sonstige betriebliche Regelungen im\nRahmen des Projekts Fabrik der Zukunft\u002FHG 21+ insbesondere unter folgenden\nGesichtspunkten überprüft und soweit erforderlich angepasst werden sollen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Förderung, Unterstützung und Qualifizierung der Beschäftigen für den\nStrukturwandel\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Flexibilität des Personaleinsatzes und administrative Entlastung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•New ways of working (insb. Mobiles Arbeiten, 4-Tage-Woche,\nArbeitsplatzteilung (Desk Sharing) und Digitalisierung (Unterstützung durch\nSoftwareapplikationen))\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Kostenentlastung der Unternehmen, die Parteien dieses\nZukunftstarifvertrags sind\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Während der Laufzeit dieses Tarifvertrages ist die Kürzung von\nbetrieblichen Sonderzahlungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sollten\nAnpassungen im Rahmen der Überprüfung von betrieblichen Regelung gern, den\nvorgenannten Ausführungen erforderlich sein, wird dies auf der betrieblichen\nEbene geregelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>6.T-ZUG (A) und (B)\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>(1)Ergänzend zu § 3 Ziff. 10 Manteltarifvertrag (MTV) - Tarifliche\nFreistellungszeit T-ZUG (A) - in der gültigen Fassung vom 17.12.2018 wird\nFolgendes geregelt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(a)Aufgrund der nachgewiesenen und auch weiterhin zu erwartenden\nUnterauslastung wurde bezüglich des tariflichen Zusatzgelds T-ZUG (A) die\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wandlung von Geld in Zeit (8 tarifliche Freistellungstage) für das Jahr\n2020 verpflichtend vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(b)Für das Kalenderjahr 2021 ist grundsätzlich eine freiwillige Wandlung\nder T-Zug (A)-Zahlung in Freistellungstage für alle nach dem Tarifvertrag\nüber ein tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG) anspruchsberechtigten\nBeschäftigten möglich. Es werden bei den nach dem MTV Anspruchsberechtigten\n(gemeint sind hier die Beschäftigten, die einen Anspruch auf das tarifliche\nZusatzgeld T-ZUG (A) und nach dem MTV ohnehin die Wandlungsmöglichkeit haben)\n8 bezahlte freie Tage und den nach dem MTV Nichtanspruchsberechtigten (gemeint\nsind hier die Beschäftigten, die einen Anspruch auf das tarifliche Zusatzgeld\nT-ZUG (A) aber nach dem MTV nicht die Wandlungsmöglichkeit haben) 6 bezahlte\nfreie Tage umgewandelt. Für das Jahr 2021 muss der Antrag bis zum 15.12.2020\ngeltend gemacht werden. Nähere Regelungen werden zwischen den Betriebsparteien\ngetroffen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es erfolgt eine Prüfung auf eine verpflichtende Umwandlung mit Abschluss\ndes 1. Quartals und Ausblick für das Restjahr 2021.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte eine verpflichtende Umwandlung erforderlich sein, wird dies auf der\nbetrieblichen Ebene geregelt und es werden bei den nach dem MTV\nAnspruchsberechtigten 8 bezahlte freie Tage und den nach dem MTV\nNichtanspruchsberechtigten 6 bezahlte freie Tage umgewandelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zudem wird festgehalten, dass den Betriebsparteien auch für die\nKalenderjahre 2022 bis 2024 die Möglichkeit offen steht, die verpflichtende\nWandlung analog zum Verfahren wie im Jahr 2021 von Geld in Zeit und\u002Foder die\nfreiwillige Wandlung von Geld in Zeit vorzusehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(c)Bis einschließlich 31.12.2024 ist allen Mitgliedern der IG Metall auf\nAntrag die Wandlung der T-ZUG (A)-Zahlung in freie Tage zu gewähren, wobei\nauch hier gilt, dass für 2021 den nach dem MTV Anspruchsberechtigten 8 Tage\nund den Nichtanspruchsberechtigten 6 Tage gewährt werden. Ab 2022 wird allen\nIG Metallmitgliedern eine Umwandlung in 8 Tage Freizeit zugestanden. Der Antrag\nder Beschäftigten muss bis zum 31.10. eines Jahres für das Folgejahr geltend\ngemacht werden. Für das Jahr 2021 muss der Antrag bis zum 15.12.2020 geltend\ngemacht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)In Anlehnung an § 4 Tarifvertrag über tarifliches Zusatzgeld (TV T-ZUG)\n- Differenzierungsmöglichkeiten des T-ZUG (B) - wird der T-ZUG (B) aufgrund\nder wirtschaftlichen Situation für 2020 und 2021 für alle\nAnspruchsberechtigten nicht zur Auszahlung gebracht und entfällt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte sich per Ende des 2. Quartals 2021 die wirtschaftliche Situation in\nBezug auf die Ertragslage der deutschen Gesellschaften stabilisiert haben und\ndiese gern, den vorliegenden Prognosen mindestens ein ausgeglichenes Ergebnis\n(EBITA- Berechnung siehe unten) erzielen, kommt die T-ZUG (B)-Zahlung für 2021\nin 2021 zur Auszahlung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte in 2021 die T-ZUG (B)-Zahlung nicht zur Auszahlung gebracht worden\nsein, sich aber für das Gesamtjahr 2021 die Ertragslage besser entwickeln als\nerwartet, die Gesellschaften der Standorte Bergedorf und Schwarzenbek\nmindestens ein ausgeglichenes EBITA Ergebnis (Berechnung siehe unten) ausweisen\nund die Gesamt EBITA Rendite des Geschäftsfeldes Tabak gern.\nKonzernrechnungslegung &gt; 5% vom Umsatz sein, wird die T-ZUG (B)-Zahlung im\nMärz des Folgejahres ausgezahlt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sofern es die wirtschaftliche Lage erfordert, kann die obige Regelung auch\nfür die Folgejahre angewendet werden. Eine Vereinbarung erfolgt spätestens\nbis zum 30.06. des jeweiligen Jahres. Dazu ist die Zustimmung der IG Metall\nerforderlich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Den Mitgliedern der IG Metall wird als Entschädigung für die nicht\ngeleistete Zahlung des T-ZUG (B) in 2020 und ggfs. 2021 jährlich ein Bonus in\nHöhe von EUR 200,00 (brutto) gewährt. Die Mitgliedschaft der IG Metall muss\nbis spätestens 01.10.2020 erfolgt sein. Die Zahlung erfolgt für 2020 nachdem\nder Tarifvertrag rechtskräftig abgeschlossen wurde; in 2021 zum regulären\nZahlungstermin des T-Zug B. Diese Entschädigungszahlungen werden auf ggfs.\nerfolgte Nachzahlungen im Folgejahr angerechnet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>7.Zeugnis\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die ausscheidenden Beschäftigten erhalten auf Wunsch ein wohlwollendes\nqualifiziertes Endzeugnis zum Zeitpunkt ihres Ausscheidens. Die gesetzlichen\nRegelungen zu diesem Thema bleiben unberührt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>8.Neueinstellungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Bei Neueinstellungen in Folge eines unplanmäßigen Personalbedarfes in der\nZukunft werden ausgeschiedene Beschäftigte unter der Voraussetzung einer\ngleichen Eignung im Hinblick auf das zu besetzende Tätigkeitsprofil gegenüber\nanderen Bewerbern bevorzugt eingestellt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bezüglich der Rückzahlungsverpflichtungen von gezahlten Abfindungen und\nder Anrechnung von Betriebszugehörigkeiten gelten die betrieblichen\nRegelungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-strikes_trigger\">\u003Ch2>9.Lenkungsausschuss\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-direct_participation_trigger\">\u003Cp>(1)Die Tarifvertragsparteien und die Betriebsparteien sind sich darüber\neinig, dass während der Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrages ein\nLenkungsausschuss auf Geschäftsfeldebene eingerichtet wird, um Themen zu\nbesprechen, die im Sinne der Unternehmen und der Beschäftigten sind und um\neine unnötige Zuspitzung von Konflikten zu vermeiden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(2)Themen können dabei die Anwendung und Umsetzung der in diesem\nTarifvertrag umzusetzenden Maßnahmen sein, beteiligungsorientierte\nInnovationen Prozessverbesserungen, Personalplanung (auch die dynamische\nPersonalanpassung), Fremdvergabe etc..\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Stellt sich heraus, dass Regelungen dieses Zukunftstarifvertrages oder der\nbegleitenden Betriebsvereinbarungen in der praktischen Anwendung nicht oder\nentsprechend der Vorstellungen umgesetzt werden können oder zum Ziel führen,\nsoll auf eine Anpassung im Lenkungsausschuss hingewirkt werden. Der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Lenkungsausschuss wird dann die Tarifvertragsparteien anrufen, um eine\nÄnderung des Tarifvertrags zu erreichen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-TRADEUNLEAV_trigger\">\u003Cp>(3)Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Arbeitgebervertretern und\nfünf Arbeitnehmervertretern zusammen. Zuzüglich zu den fünf\nArbeitnehmervertretern ist ein Gewerkschaftsvertreter der IG Metall\nGeschäftsstelle Region Hamburg zu berücksichtigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollten im Zuge von Verschmelzungen und\u002Foder Standortänderungen\nVeränderungen der betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen erfolgen, wird\neinvernehmlich eine neue Besetzung festgelegt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-direct_participation_hrs\">\u003Cp>Die Arbeitnehmervertreter sind für die Aufgaben des Lenkungsausschusses\nfreizustellen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(4)Der Lenkungsausschuss tagt mindestens 1x monatlich. Die wesentlichen\nInhalte der Sitzung sind in einem Kurzprotokoll festzuhalten. Die im\nLenkungsausschuss erarbeiteten (zukünftigen) Ziele sind im Hinblick auf die\nAbarbeitung nachzuhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Der zuvor beschriebene Lenkungsausschuss bezieht auf die Ebene im\nGeschäftsfeld Tabak. Sollte dieser Lenkungsausschuss bei Problemstellungen\nkeine Einigkeit erzielen, wird ausnahmsweise der übergeordnete\nLenkungsausschuss auf der Konzernebene einberufen. Zuvor müssen sämtliche\nEinigungsversuche (mindestens zwei nach Feststellung der Uneinigkeit) auf der\nGeschäftsfeldebene gescheitert sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Auf Antrag einer Seite der Betriebsparteien hat dieser Lenkungsausschuss\ninnerhalb von zwei Wochen zu tagen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Ausschuss setzt sich wie folgt zusammen: CEO Körber AG, 1. und 2.\nBevollmächtigte(r) der IG Metall Geschäftsstelle Region Hamburg, die\nbetreuende Gewerkschaftssekretärin, Betriebsratsvorsitzende der beteiligten\nUnternehmen dieses Zukunftstarifvertrages, Vorsitzende(r) des\nBA-Tobacco-Ausschusses sowie Vertreter der Geschäftsfeldleitung Tabak.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start\">\u003Ch2>10.Inkrafttreten\u002F Streitigkeiten\u002F Schlussbestimmungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>(1)Dieser Zukunftstarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2020 in\nKraft und gilt bis zum 31.12.2024.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(2)Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund und mit sofortigerWirkung\nmöglich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ein solcher wichtiger Grund liegt vor, sofern entweder\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(a)nach dem maximalen Ausschöpfen der in diesem Tarifvertrag geregelten\nInstrumente (gesetzliche ,Corona‘-Kurzarbeit und TV Besch in der jeweils\ngültigen Fassung) zur Entlastung von massiver Unterbeschäftigung, der\nkonsolidierte rollierende 12-Monats-Auftragseingang im Geschäftsfeld immer\nnoch unter 665m EUR liegt oder wieder hierunterfällt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Derzeit wird zeitlich erwartet, dass die oben genannten Instrumente den\nZeitraum bis Dezember 2024 überbrücken. Sollten sich die gesetzlichen oder\ntariflichen Rahmenbedingungen vorteilhaft im Sinne des Zukunftstarifvertrages\nentwickeln (z.B. Verlängerung der Corona-Kurzarbeit), wird dies ausgenutzt,\nsofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind. Wobei gemäß\nEckpunktepapier davon ausgegangen wird, dass im Rahmen der Umsetzung des\nZielbildes ab 2023 über die deutschen Gesellschaften ein positiver\nErgebnisbeitrag erzielt wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Inhaltlich wird festgelegt, dass der Auftragseingang sich definiert aus dem\nweltweiten Geschäft der konsolidierten Unternehmen des Geschäftsfeldes Tabak.\nEs werden ausschließlich die Auftragseingänge von Dritten (d. h. keine\nkonzerninternen Aufträge z. B. an Hauni Hungaria) berücksichtigt, die das\njeweils aktuelle Produktportfolio inkl. zukünftiger Innovationen des\nGeschäftsfeldes Tabak betreffen. Dies bedeutet, dass durch Vertriebs-\n\u002FHandelsgesellschaften an andere Geschäftsfelder des Konzerns durchgeleitete\nAuftragseingänge (z. B. Pharma bei Hauni Japan) herauszurechnen sind.\nWeiterhin werden die Auftragseingänge für Vaping nicht berücksichtigt. Es\nwerden aber Auftragseingänge von Konzerngesellschaften an die deutschen\nStandorte zum Ausgleich von Unterauslastung berücksichtigt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eventuell weitere eintretende strukturelle Auswirkungen werden in der\nErmittlung berücksichtigt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wird dieser Tarifvertrag aufgrund dieser Ziffer (a) gekündigt, ergibt sich\nhieraus dass über die folgenden 6 Monate betriebsbedingte Kündigungen\nausgeschlossen werden, längstens bis zum 31.12.2024.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(b)oder während der Laufzeit dieses Tarifvertrags die Gesellschaften an den\nStandorten Bergedorf und Schwarzenbek insgesamt trotz der eingeleiteten\nMaßnahmen im jeweiligen Geschäftsjahr kein ausgeglichenes Ergebnis\nerzielen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zu den Gesellschaften zählen die Parteien dieses Tarifvertrages.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es wird das EBITA-Ergebnis gern. Konzernrechnungslegung ermittelt.\nHerausgerechnet werden Ergebniseinflüsse von anderen Gesellschaften (derzeit\nHauni Malaysia, Decoufle). Eventuell weitere eintretende strukturelle\nAuswirkungen werden in der Ermittlung berücksichtigt. Eine Überprüfung\nerfolgt erstmalig für das Geschäftsjahr 2021. Die Überprüfung erfolgt nach\nAbschluss der Prüfungshandlungen durch den Wirtschaftsprüfer (voraussichtlich\nper 31.01. des Folgejahres) und wird dann binnen 4 Wochen dem Lenkungskreis\nTabak vorgestellt. Ggfs. weitergehende Überprüfungen durch die\nTarifvertragsparteien sind binnen 4 Wochen nach Vorstellung im Lenkungskreis\nabzuschließen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Liegt ein wichtiger Grund vor, kann jedes Unternehmen bzw. die IG Metall den\nZukunftstarifvertrag mit Wirkung für sich selbst und\u002Foder für alle\nUnternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind, kündigen. Die\nKündigung muss schriftlich gegenüber der IG Metall Bezirksleitung Küste\nerklärt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Falle einer unterjährigen Kündigung bleiben bereits erfolgte Maßnahmen\nnach Ziffer 6 dieses Zukunftstarifvertrags unberührt, sodass T-Zug(A)-Tage\nnicht wieder in ein Zusatzgeld umgewandelt werden. Die nicht erfolgte\nAuszahlung des Zusatzgeldes T-Zug (B) muss jedoch erstattet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Eine Abänderung dieses Zukunftstarifvertrages bedarf der Zustimmung der\nTarifvertragsparteien.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Eine Nachwirkung nach Kündigung oder Ablauf des Beendigungsdatums wird\nausdrücklich ausgeschlossen, sofern zuvor in diesem Tarifvertrag nichts\nanderes geregelt wurde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Da in diesem Tarifvertrag für die von diesem Zukunftstarifvertrag\nerfassten Unternehmen vom Flächentarifvertrag abweichende Bestimmungen (z.B.\nArbeitszeit und Entgelt) geregelt sind, wird für Tarifauseinandersetzungen\nfolgendes vereinbart:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es besteht für die von diesem Zukunftstarifvertrag betroffenen Unternehmen\nkeine Friedenspflicht für Forderungen, die im Rahmen von flächenbezogenen\nTarifauseinandersetzungen zwischen NORDMETALL, Verband der Metall- und\nElektroindustrie e.V. und der IG Metall erhoben werden. Es besteht weiterhin\nkeine Friedenspflicht für tarifliche Regelungen, die zukünftig neu in den\nTarifverträgen zwischen NORDMETALL, Verband der Metall- und Elektroindustrie\ne.V. und der IG Metall vereinbart werden. Es gelten die Fristen der Schieds-\nund Schlichtungsvereinbarung vom 14.12.1979, sofern in der Fläche nichts\nAbweichendes vereinbart wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hamburg, den äoUÖOHamburg, den Qo c\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ina'Mewes\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Gewerkschaftssekretärin der IG Metall Region Hamburg)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ina Morgenroth\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Geschäftsführerin der IG Metall Region Hambu g)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Daniel Friedrich\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Bezirksleiter der IG Metall Küste)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hamburg, den\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dr. Daniela Haller\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Geschäftsleitung Personal &amp; Soziales Hauni Maschinenbau GmbH)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Schwarzenbek, den \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Frank Geretshauser\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Geschäftsführer der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Universelle Engineering U.N.I. GmbH)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hamburg, den\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Schwarzenbek, den\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wilfried Martin\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(Geschäftsführer der\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Baltic Metalltechnik GmbH)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sven SiedhoS^ (Geschäftsführe&lt;der Hauni Primary 3mbH)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch1>Betriebsparteien Körber\u002FHauni und IG Metall Region Hamburg verständigen\nsich auf folgende Eckpunkte:\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch2>Präambel\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Aufgrund der wirtschaftlichen Situation und der mittel- bis langfristigen\nMarktsituation sieht der Arbeitgeber die Notwendigkeit, die BA Tobacco neu zu\nstrukturieren. Die aktuelle Marktentwicklung im konventionellen Tabak-Bereich\nist negativ.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitgeber leitet aus diesen Themen ab, dass 953 Arbeitsplätze nach\neinem unternehmerischen Konzept abgebaut werden sollten. Darüber hinaus\nsollten die Fertigung und Montage am Standort Hamburg und Schwarzenbek\ngeschlossen bzw. stark reduziert werden. Die Arbeitnehmervertretung und die IG\nMetall haben Alternativen zu diesen Planungen in dem Konzept Fabrik der Zukunft\nvorgelegt, um die Wertschöpfungskette zu optimieren und um Fertigung und\nMontage in den Standorten Bergedorf und Schwarzenbek für die Zukunft zu\nerhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die strukturelle Neuausrichtung muss dabei sowohl dem geringeren Volumen,\ndem erhöhten Kostendruck, die Veränderungen in der Nachfragestruktur und den\ndeutlich höheren Marktschwankungen Rechnung tragen. Das gemeinsam erklärte\nZiel ist es, auf betriebsbedingte Kündigungen zu verzichten und die BA Tobacco\nals den marktführenden Anbieter zu stärken und auf die zukünftigen\nAnforderungen bis 2030 auszurichten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Ergebnis wurden die folgenden Eckpunkten festgelegt und sollen in\nVerhandlung in einem Gesamtpaket münden:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Voraussetzung für die Umsetzung der folgenden Eckpunkte ist ein\nsofortiges Moratorium, dass sämtliche Verlagerungsaktivitäten- mit Ausnahme\nder bereits abgestimmten Massnahmen für den Zeitraum der Verhandlungen\nausgesetzt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Personalabbau, 700 Arbeitsplätze bis spätestens Ende 2024 wirtschaftlich\nwirksam. Die Geschäftsführung wird die bestehende Regelung zur Altersteilzeit\nbis zum 31.12.2020 aufrecht erhalten und unbegrenzt öffnen für alle\nBerechtigten. Spätester Beginn der Altersteilzeit ist der 01.01.2021.\nHärtefälle werden gemeinsam überprüft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Der Personalabbau soll sozialverträglich erfolgen durch Altersteilzeit\nund ein Freiwilligenprogramm. Für die Attraktivität der Programme sind diese\nweiterzuentwickeln und regelmäßig auf Betriebsebene auf ihre Wirksamkeit zu\nüberprüfen, hierzu sind unverzüglich Verhandlungen aufzunehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Die Arbeitgeberseite sagt zu, auf betriebsbedinge Kündigungen im Rahmen\ndes Veränderungsprozesses bis zum 31.12.2024 zu verzichten. Im Gegenzug dazu\nsagen die Betriebsparteien zu, den Personalabbau aktiv zu begleiten und weiter\nflankierende Maßnahmen zu Kostenreduzierung und Flexibilisierung zu\nvereinbaren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.1.monatliche Überprüfungszeiträume auf Ebene der Betriebsparteien und\nuu Iv \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.2.vierteljährliche Überprüfungszeiträume auf Ebene des\nLenkungskreises. Eckpunkte für die monatliche\u002Fquartärliche Überprüfung\nsind\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>a)Auftragseingang\u002FAuslastungssituation im Geschäftsfeld\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>b)Auftragseingang\u002FAuslastungssituation in den Gesellschaften Bergedorf und\nSchwarzenbek\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>c)Entwicklung Ertragssituation in den Gesellschaften Bergedorf und\nSchwarzenbek d) Umsetzung des gemeinsamen Zielbildes bis 2024\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Weitergehende Details sind zu erarbeiten, in jedem Fall besteht jedoch\nHandlungs- und Anpassungsbedarf sofern der kumulierte 12-Monats Auftragseingang\nim Geschäftsfeid unter 665 mEUR fällt oder in den Jahren 2020\u002F2021 und 2022\nbei den Gesellschaften an den Standorten Bergedorf und Schwarzenbek kein\nausgeglichenes Ergebnis trotz der definierten Massnahmen erzielt wird. Wobei\ndavon ausgegangen wird das im Rahmen der Umsetzung des Zielbildes ab 2023 über\ndie deutschen Gesellschaften ein positiver Ergebnisbeitrag erzielt wird (unter\nVorbehalt einer Überprüfung der Zahlen zur Herstellung eines gemeinsamen\nVerständnisses)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Der Arbeitgeber sagt zu, die Wertschöpfungstiefe an den Standorten\nBergedorf und Schwarzenbek im Rahmen des gemeinsamen Zielkonzeptes zu\nerhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Der Leistungsumfang der Standorte Ungarn, Malaysia und Deutschland ist zu\ndefinieren und festzuschreiben (Footprint-Konzept\u002FCenter of Excellence).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Für die Ausrichtung der neuen Struktur ist eine strategische und\nqualitative Personalplanung mit einem Stammbelegschaftskonzept in Verbindung\nmit flexiblen Kapazitätsangleich notwendig (intern vor extern). Dazu sind\nentsprechende Betriebsvereinbarungen zwischen den örtlichen Betriebsparteien\nabzuschließen. Die Fortschritte über den Abschluss geeigneter\nBetriebsvereinbarungen werden im monatlichen Gespräch zwischen dem Betriebsrat\nund der Geschäftsfeldleitung dokumentiert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.Es werden paritätisch besetzte Projektgruppen gebildet. Die einzelnen\nProjektgruppen verfolgen zum Beispiel die Themen a) Mechanische Fertigung b)\nKonstruktion\u002FEntwicklung c) Montage\u002FInbetriebnahme d) Prozesse und\nSchnittstellen und e) Digitale Projekte. Die erforderlichen\nRessourcen\u002FFachkompetenzen werden zur Verfügung gestellt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.1.Zeitschiene bisl5.06.2020. Die entsprechenden Meilensteine sind zum\n31.03, 30.04. 31.05. vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.2.Ziel ist es, bis Ende April 2020 ein gemeinsames Verständnis für ein\nZielbild zu definieren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>9.Für Innovationen, Digitalisierung und Neuentwicklungen werden\nInvestitionsmittel zur Verfügung gestellt und unterstützende,\nbeteiligungsorientierte Maßnahmen zur Förderung von Innovation am Standort\nDeutschland eingeführt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>10.Für zukünftige Outsourcing und Verlagerungsvorhaben soll eine\nBetriebsvereinbarung für ein transparentes Verfahren zur Einbeziehung der\nMitbestimmung zeitnah vereinbart werden (Make oder buy).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>11.Zur Überbrückung der konjunkturellen Auslastungssituation, ist folgende\nKaskade der Maßnahme zur Sicherung der Beschäftigung zu prüfen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>a)Stopp aller Formen von Mehrarbeit (Ausnahmen sind zu besprechen)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>b)Abbau von Arbeitszeitkonten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>c)Reduzierung verlängerte Vollzeit (40h-Verträge)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>d)Insourcing von Fremdvergaben - wo betriebswirtschaftlich sinnvoll\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>e)Qualifizierungszeiten in Phasen der Unterbeschäftigung ausweiten\n(TV-Quali und gesetzliche Regelungen sind zu prüfen)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>f)Gesetzliche Kurzarbeit gegebenenfalls mit Aufzahlung in\nAbhängigkeitder\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gesamtmassnahmen (Zeitachse, Umfang etc)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>g)Tarifliche Kurzarbeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>h)Tarifvertrag zur Beschäftigungssicherung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>12.Der Arbeitgeber wird geeignete Massnahmen entwickeln, dass im Verhältnis\nein wertgleicher Beitrag der AT-Beschäftigten und Leitenden Angestellten\nerfolgt. Darüber sind die Arbeitnehmervertreter in geeigneter Weise zu\ninformieren\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>13.Konfliktlösungsmechanismus: Lenkungsausschuss\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>14.Für die Umsetzung dieser Instrumente verpflichtet sich der Arbeitgeber\nim Gegenzug den Mitglieder*innen der IG Metall die Wandlung derT-Zug Zahlungen\nohne Erfüllung der Anspruchsvoraussetzung zu ermöglichen. Dieses gilt für\ndie Laufzeit dieser Vereinbarung. Bei bestehender Unterauslastung ist T-Zug\nverpflichtend für alle Mitarbeiterinnen zu regeln.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>15.Dieses Konzept beinhaltet ebenfalls eine Überprüfung der aktuellen\nRegelungen zur Übernahme der Auszubildenden und Dualstudierenden, mit dem Ziel\njungen Menschen eine Perspektive im Unternehmen zu bieten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>16.Darüber hinaus werden im Rahmen der Verhandlungen die bestehenden\nBetriebsvereinbarungen sowie sonstige betriebliche Regelung im Hinblick auf die\nErfordernisse des Gesamtkonzepts überprüft und soweit erforderlich angepasst\noder neu geschlossen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollten die hier vereinbarten Maßnahmen nicht ausreichend sein und\u002Foder\nangepasst werden müssen, werden auf Initiative einer der beteiligten Parteien\nunter Zugrundelegung aller notwendigen Daten und Fakten, Gespräche\naufgenommen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die hier aufgeführten Eckpunkte stehen unter den jeweiligen\nGremienvorbehalten, welche bis zum 18.03.2020 einzuholen sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hamburg, 10.03.2020\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n",{"cbadate_start":44,"CBA_MNCOMPA_1":48,"CBA_MEMTRAD4_1":51,"TRAINING_trigger":54,"trainingprogrammes":57,"apprenticeships":61,"strikes_trigger":65,"direct_participation_hrs":68,"direct_participation_trigger":72,"TRADEUNLEAV_trigger":76,"coverregion":80,"coverunion_trigger":83,"newtech_trigger":87},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start","10.Inkrafttreten\u002F Streitigkeiten\u002F Schlus","10.Inkrafttreten\u002F Streitigkeiten\u002F Schlussbestimmungen\n\n(1)Dieser Zukunftstarifvertrag tritt rückwirkend zum 01. Oktober 2020 in\nKraft und gilt bis zum 31.12.2024.",{"bindId":49,"name":50,"text":50},"CBA_MNCOMPA_1","Hauni Maschinenbau GmbH",{"bindId":52,"name":53,"text":53},"CBA_MEMTRAD4_1","IG Metall Bezirksleitung Küste",{"bindId":55,"name":56,"text":56},"TRAINING_trigger","4.Personal",{"bindId":58,"name":59,"text":60},"trainingprogrammes","(1)Die Unternehmen, die Parteien dieses ","(1)Die Unternehmen, die Parteien dieses Zukunftstarifvertrags sind, werden\nweiterhin verstärkte Anstrengungen für die Personalentwicklung und Ausbildung\nunternehmen und vereinbaren.",{"bindId":62,"name":63,"text":64},"apprenticeships","Die Betriebsparteien haben mit dieser Be","Die Betriebsparteien haben mit dieser Betriebsvereinbarung die gemäß TV\nBesch eingeräumten Möglichkeiten zur Abweichung vom Grundsatz der\nunbefristeten Übernahme von Auszubildenden im Sinne des TV Besch modifiziert.\nDie Parteien dieses Zukunftstarifvertrags stimmen dieser Betriebsvereinbarung\n„Übernahme der Auszubildenden, dualen Studenten, Bachelor- und\nMasterstudenten während des Projekts Fabrik der Zukunft \u002F HG21+\" zu.",{"bindId":66,"name":67,"text":67},"strikes_trigger","9.Lenkungsausschuss",{"bindId":69,"name":70,"text":71},"direct_participation_hrs","Die Arbeitnehmervertreter sind für die A","Die Arbeitnehmervertreter sind für die Aufgaben des Lenkungsausschusses\nfreizustellen.",{"bindId":73,"name":74,"text":75},"direct_participation_trigger","(1)Die Tarifvertragsparteien und die Bet","(1)Die Tarifvertragsparteien und die Betriebsparteien sind sich darüber\neinig, dass während der Laufzeit dieses Zukunftstarifvertrages ein\nLenkungsausschuss auf Geschäftsfeldebene eingerichtet wird, um Themen zu\nbesprechen, die im Sinne der Unternehmen und der Beschäftigten sind und um\neine unnötige Zuspitzung von Konflikten zu vermeiden.",{"bindId":77,"name":78,"text":79},"TRADEUNLEAV_trigger","(3)Der Lenkungsausschuss setzt sich aus ","(3)Der Lenkungsausschuss setzt sich aus fünf Arbeitgebervertretern und\nfünf Arbeitnehmervertretern zusammen. Zuzüglich zu den fünf\nArbeitnehmervertretern ist ein Gewerkschaftsvertreter der IG Metall\nGeschäftsstelle Region Hamburg zu berücksichtigen.\n\nSollten im Zuge von Verschmelzungen und\u002Foder Standortänderungen\nVeränderungen der betriebsverfassungsrechtlichen Strukturen erfolgen, wird\neinvernehmlich eine neue Besetzung festgelegt werden.\n\nDie Arbeitnehmervertreter sind für die Aufgaben des Lenkungsausschusses\nfreizustellen.",{"bindId":81,"name":82,"text":82},"coverregion","1.Geltungsbereich",{"bindId":84,"name":85,"text":86},"coverunion_trigger","(2)persönlich für alle Arbeitnehmer, die","(2)persönlich für alle Arbeitnehmer, die unter den Anwendungsbereich des\nManteltarifvertrags (MTV) fallen (nachfolgend „Beschäftigte“ genannt), die\nAuszubildenden und die AT-Beschäftigten.",{"bindId":88,"name":89,"text":89},"newtech_trigger","2.Maßnahmen","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>DEU Hauni Maschinenbau GmbH - 2020\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2020-10-01\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;2024-12-31\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Verarbeitendes Gewerbe\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Maschinenbau\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1\">\n\n                \n                    \n                    \u003Cdiv>\n                        Name Firma: &rarr;&nbsp;\n                        Hauni Maschinenbau GmbH\n                    \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        IGM - IG Metall\n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n\n        \n\n        \n        \n        \n         \n\n        \n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n             \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-tradeunleavdays\">\n                Bezahlter Urlaub für gewerkschaftliche Aktivitäten: &rarr;&nbsp; Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;Yes\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[95],{"title":37,"slug":33},[97],{"type":98,"data":99},"call_to_action_body_block",{"title":100,"description":101,"variant":102,"link":103},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und Ländern","dark",{"title":100,"url":104,"description":100,"rel":105,"type":106},"\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Ftarifvertrage-vergleichen","follow","internal",[108],{"type":98,"data":109},{"title":100,"description":101,"variant":102,"link":110},{"title":100,"url":104,"description":100,"rel":105,"type":106},[]]