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KG\u003C\u002Fh1>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch1>Spitalerstraße 12, 20095 Hamburg\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>(„Arbeitgeberin“)\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch2>und\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch1>Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di, Fachbereich Handel\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>Paula-Thiede-Ufer 10, 10179 Berlin\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>(„ver.di“)\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>Abschnitt 1\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Allgemeines sowie Arbeitsstrukturen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch4>§1\u003C\u002Fh4>\n\n\u003Ch4>Geltungsbereich\u003C\u002Fh4>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Tarifvertrag gilt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(1)\u003Cstrong>räumlich:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für alle Betriebe der H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG im\nGebiet der Bundesrepublik Deutschland.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)\u003Cstrong>persönlich:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für alle Beschäftigten der vom räumlichen Geltungsbereich erfassten\nBetriebe, das sind die Arbeitnehmerinnen einschließlich der Auszubildenden mit\nAusnahme der Personen, die nach § 5 Abs. 2 und 3 BetrVG nicht als\nArbeitnehmerinnen im Sinne des BetrVG gelten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)\u003Cstrong>sachlich:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für die Digitalisierung des Unternehmens und die diesbezügliche\nBeteiligung der Tarifvertragsparteien, der Betriebsparteien und der\nBeschäftigten zur Wahrung gesundheitsförderlicher und sicherer\nArbeitsbedingungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§2\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Leitgedanken\u002FZielsetzungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Die Tarifvertragsparteien bekennen sich zu der Zukunft des stationären\nEinzelhandels und zur Digitalisierung des Unternehmens. Die gemeinsame\nmenschengerechte Gestaltung der Digitalisierung ist erforderlich, um das\nUnternehmen zum Vorbild und Vorreiter zu machen, um gute Arbeitsbedingungen zu\ngewährleisten, den benötigten Fortschritt im Rahmen der Digitalisierung zu\nerreichen und das Unternehmen auf diese Weise langfristig zu sichern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Tarifvertragsparteien sprechen sich gemeinsam für IT-Systeme in den\nFilialen aus. Technik soll dabei dienen und nutzen, Arbeitsplätze aber nicht\nersetzen. Assistenztechnik unterstützt\u002Fassistiert den Menschen, um\nTätigkeiten und Arbeitsprozesse leichter zu gestalten und zu optimieren\n(effizienter, schneller) und freiwerdende Ressourcen, insbesondere auch für\neine bessere und intensivere Kundenberatung, nutzen zu können.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Dabei ist den Tarifvertragsparteien bewusst, dass die IT-Systeme immer\nkomplexer werden, so dass es neuer Prozesse zur beschleunigten Einführung und\nmenschengerechten Gestaltung von IT-Systemen bedarf.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Mit diesem Tarifvertrag verfolgen die Tarifvertragsparteien das Ziel,\nmittels betriebsverfassungsrechtlicher Normen - und durch „Verzahnung“ mit\neiner zeitgleich mit diesem Tarifvertrag vereinbarten „Prozess-GBV zur\nEinführung und Änderung von IT-Systemen“\n(„\u003Cstrong>Prozess-GBV\u003C\u002Fstrong>“) - planbare und zweckbestimmte\nBeteiligungsprozesse bei der Gestaltung und Einführung von IT-Systemen zu\nschaffen. Sie verfolgen des Weiteren das Ziel der Implementierung eines\ngemeinsamen und fortlaufenden Prozesses zur Unterstützung der Betriebsparteien\nund zur Beteiligung der Beschäftigten am Zukunftskonzept (wie unten\ndefiniert).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)„Verzahnt“ mit der Prozess-GBV stellt dieser Tarifvertrag einen neuen\nWeg dar, die Zusammenarbeit der Tarif- und Betriebsparteien im Rahmen der\nDigitalisierung im Interesse aller Beteiligten zu stärken. Die Prozesse nach\ndiesem Tarifvertrag und der Prozess-GBV stehen dabei trotz „Verzahnung“\nunabhängig nebeneinander.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Im Rahmen der Evaluierung gemäß untenstehendem § 20 soll rechtzeitig\nvor Auslaufen dieses Tarifvertrags Anfang 2025 durch die Tarifvertragsparteien\ngeprüft werden, ob dieser Tarifvertrag - „verzahnt“ mit der Prozess-GBV -\ndie beiderseits erwünschten Erwartungen erfüllt hat, mit der Perspektive, die\nGeltung dieses Tarifvertrages über seine Laufzeit hinaus zu verlängern, also\nmöglicherweise über den 30.09.2025 hinaus fortzuführen und ggf.\nweiterzuentwickeln.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>PROTOKOLLNOTIZ zu § 2 Abs. 5\u003C\u002Fstrong>: Ein IT-System und\u002Foder\nderen wesentliche Änderung kann nach Durchlauf der Mitbestimmungsphase (s.\nProzess-GBV) eingeführt werden, auch wenn sich die Gestaltungsphase weiterhin\nim Prozess befindet.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§3\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Begriffsdefinitionen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Soweit nicht im Text dieses Tarifvertrages gesondert definiert, haben\nfolgende Begriffe die nachfolgend genannten Bedeutungen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Begriff „\u003Cstrong>Arbeitssystem\u003C\u002Fstrong>\" in diesem Tarifvertrag folgt\nder Definition der DIN EN ISO 6385: Ein Arbeitssystem ist demzufolge ein\nSystem, welches das Zusammenwirken eines einzelnen oder mehrerer Beschäftigter\nmit den Arbeitsmitteln umfasst, um die Funktion des Systems innerhalb des\nArbeitsraums und der Arbeitsumgebung unter den durch die Arbeitsaufgabe\nvorgegebenen Bedingungen zu erfüllen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>„\u003Cstrong>Betriebsparteien\u003C\u002Fstrong>“ im Sinne dieses Tarifvertrages sind\nder Gesamtbetriebsrat und die Arbeitgeberin.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>„\u003Cstrong>Bewertungshilfe\u003C\u002Fstrong>“ meint das Dokument für die\nSpezifizierungsdialoge für IT-Systeme und die damit im Zusammenhang stehenden\nArbeitssysteme (s. \u003Cstrong>Anlage 1\u003C\u002Fstrong>).\n„\u003Cstrong>Gesundheitsförderliche Arbeit\u003C\u002Fstrong>\" bedeutet die\nGewährleistung eines Arbeitsplatzes, an dem die Gesundheit gefördert und\nGesundheitsrisiken durch Arbeitsbelastungen reduziert werden sowie das\nkörperliche, geistige, seelische und soziale Wohlbefinden gewährleistet und\ngefördert wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>„\u003Cstrong>IT-Systeme\u003C\u002Fstrong>“ sind alle IT-Produkte, IT-Services und\nIT-Anwendungen, unabhängig davon, ob sie der Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1\nNr. 6 BetrVG unterliegen. „Menschengerechte Arbeitsgestaltung\" meint eine\nGestaltung von Arbeitssystemen nach den sieben (7) Kriterien menschengerechter\nArbeitsgestaltung nach DIN EN ISO 9241-2:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Benutzerorientierung,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Vielseitigkeit,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Ganzheitlichkeit,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Bedeutsamkeit\u002FEindeutigkeit,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Handlungsspielraum,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Rückmeldung sowie\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Lern- und Entwicklungsmöglichkeiten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>„\u003Cstrong>Zukunftskonzept\u003C\u002Fstrong>“ beinhaltet die ersten strategischen\nÜberlegungen zur weiteren Digitalisierung der Stores, inkl.\nVeränderungsprozesse im Kontext von Digitalisierung, die zu Änderungen von\nArbeitsweisen und der Arbeitsorganisation führen können.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§4\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Arbeitsstrukturen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Um die Umsetzung der Leitgedanken und Zielsetzungen dieses Tarifvertrages\nzu gewährleisten und dadurch auch die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen\nden Tarifvertrags- und den Betriebsparteien zu fördern, bilden die\nTarifvertragsparteien für die Laufzeit dieses Tarifvertrages, d.h. für eine\nLaufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages, einen\nDigitalisierungsbeirat („\u003Cstrong>Digitalisierungsbeirat\u003C\u002Fstrong>“)sowie\neinen Digitalisierungsausschuss\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(„\u003Cstrong>Digitalisierungsausschuss\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Der \u003Cstrong>Digitalisierungsausschuss\u003C\u002Fstrong> wird von den\nBetriebsparteien (d.h. der Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat) gebildet.\nDer Digitalisierungsausschuss besteht aus jeweils fünf (5) Mitgliedern sowie\nbis zu fünf (5) Ersatzmitgliedern je Seite (für den Verhinderungsfall). Eine\nVertretung von ver.di hat das Recht, an den Sitzungen des\nDigitalisierungsausschusses zusätzlich beratend teilzunehmen. In den Sitzungen\ndes Digitalisierungsausschusses können je Seite auch weniger als fünf (5)\nMitglieder teilnehmen, es müssen jedoch mindestens drei (3) je Betriebspartei\nanwesend sein. In diesem Falle bleibt die Stimmengewichtung paritätisch. Der\nDigitalisierungsausschuss fasst seine Beschlüsse mit einfacher Mehrheit. Der\nDigitalisierungsausschuss hat sich im Einvernehmen eine Geschäftsordnung zu\ngeben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Der \u003Cstrong>Digitalisierungsbeirat\u003C\u002Fstrong> wird von den\nTarifvertragsparteien (Arbeitgeberin und ver.di- BTK) gebildet. Er wird\nparitätisch besetzt mit jeweils vier (4) Vertreterinnen der Arbeitgeberin und\nvier (4) Mitgliedern der Bundestarifkommission der ver.di („\u003Cstrong>ver.di-\nBTK\u003C\u002Fstrong>“) sowie bis zu vier (4) Ersatzmitgliedern je Seite (für den\nVerhinderungsfall). Im Verhinderungsfall rücken die Ersatzmitglieder in den\nDigitalisierungsbeirat entsprechend der von der sie benennenden\nTarifvertragspartei bestimmten Reihenfolge nach. Der Digitalisierungsbeirat\ndient als strategisches Beratungsgremium und unterstützt bei Bedarf den\nDigitalisierungsausschuss bei Konflikten, führt ein regelmäßiges Monitoring\ndurch sowie einen Dialog über strategische Überlegungen der Arbeitgeberin\n(siehe nachfolgend unter § 6). Der Digitalisierungsbeirat kann sich im\nEinvernehmen eine Geschäftsordnung geben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§5\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Digitalisierungsausschuss\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Die betriebsverfassungsrechtlichen Beteiligungsrechte werden auf Basis\ndieses Tarifvertrages für die Laufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten\ndieses Tarifvertrages um die Aufgaben des Digitalisierungsausschusses nach § 7\nbis § 11 (Module 1 und 2) erweitert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>PROTOKOLLNOTIZ zu § 4 Abs. 2 S. 5\u003C\u002Fstrong>: Sofern nur drei (3)\nMitglieder einer Betriebspartei an der Sitzung des Digitalisierungsausschusses\nteilnehmen, übt jedes Mitglied dieser Seite 1 2h Stimmrechte aus; sofern nur\nvier (4) Mitglieder einer Seite an der Sitzung des Digitalisierungsausschusses\nteilnehmen, übt jedes Mitglied dieser Seite 1 1U Stimmrechte aus.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Im Rahmen der früh ansetzenden und fortlaufenden Beteiligung bewerten\ndie Betriebsparteien gemeinsam im Digitalisierungsausschuss in eigenständigen\nSitzungen die IT-Systeme und deren Auswirkungen auf die Arbeitssysteme schon im\nVorfeld vor deren Einführung und bei deren wesentlichen Änderungen, mit dem\nZiel, IT-Systeme und die mit ihnen im Zusammenhang stehenden Arbeitssysteme\nggf. im Wege eines Spezifizierungsdialogs im Sinne dieses Tarifvertrages zu\ngestalten („\u003Cstrong>Gestaltungsphase\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Der Digitalisierungsausschuss dokumentiert seine Tätigkeit in Textform.\nDie Betriebsparteien haben auf Verlangen Anspruch auf Einsichtnahme in die\nDokumentation. Die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses können zu\nSitzungen des Gesamtbetriebsrates eingeladen werden und der\nDigitalisierungsausschuss hat auf den Betriebsräteversammlungen einen\nTätigkeitsbericht abzugeben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes\">\u003Cp>(4)Die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses werden zur\nordnungsgemäßen und effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben - möglichst\ngemeinsam - regelmäßig geschult. Die Kosten der Schulungen trägt die\nArbeitgeberin.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(5)Die von dem Gesamtbetriebsrat benannten Mitglieder des\nDigitalisierungsausschusses werden für die Teilnahme an den Sitzungen sowie zu\nderen Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang von der Arbeit\nfreigestellt. Es besteht für den Zeitraum der Freistellung von der Arbeit ein\nVergütungsanspruch. Aufwendungen (z.B. Reisekosten) werden von der\nArbeitgeberin erstattet. Die §§ 37 Abs. 1 bis 3 und 40 Abs. 1 BetrVG gelten\nentsprechend. Für die Sitzungen des Digitalisierungsausschusses stellt die\nArbeitgeberin geeignete Technik und Räumlichkeiten zur Verfügung. Die\nGesamtschwerbehindertenvertretung hat das Recht, an allen Sitzungen des\nDigitalisierungsausschusses beratend teilzunehmen (§ 178 Abs. 4 S. 1 Hs. 1 SGB\nIX analog). Die gesetzlichen Regelungen zur Freistellung, Vergütung und\nKostentragung gelten für die Teilnahme an den Sitzungen des\nDigitalisierungsausschusses entsprechend.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6) Jede Betriebspartei kann zu den Sitzungen des\nDigitalisierungsausschusses in begründeten Fällen im Einvernehmen\n(Mehrheitsbeschluss) externe oder unternehmensinterne Sachverständige und\nAuskunftspersonen hinzuziehen; unternehmensinterne\nSachverständige\u002FAuskunftspersonen sind nach den vorgenannten Grundsätzen\nunter Fortzahlung der Vergütung von den arbeitsvertraglichen Pflichten\nfreizustellen; entstehende Kosten des\u002Fder internen und externen\nSachverständigen trägt die Arbeitgeberin, sofern die Hinzuziehung nach\nvorstehenden Grundsätzen im Einvernehmen (Mehrheitsbeschluss) erfolgt. Sofern\ndie von dem Gesamtbetriebsrat benannten Mitglieder des\nDigitalisierungsausschusses einstimmig die Hinzuziehung eines externen\nSachverständigen beantragen, insoweit aber keine Mehrheit im\nDigitalisierungsausschuss zustande kommt, ist die Hinzuziehung solcher\nSachverständigen auf Kosten der Arbeitgeberin ebenfalls möglich, sofern die\nKosten hierfür einen Gesamtbetrag von € 15.000 netto (zzgl. MwSt.) je\nGeschäftsjahr nicht übersteigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§6\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Digitalisierungsbeirat\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Zur Wahrnehmung seiner Aufgaben tagt der Digitalisierungsbeirat\ntumusgemäß halbjährlich („\u003Cstrong>Halbjahressitzungen\u003C\u002Fstrong>“) und\ndarüber hinaus bis zu zwei (2) Mal jährlich anlassbezogen\n(„\u003Cstrong>außerordentliche Sitzungen\u003C\u002Fstrong>“). Die Halbjahressitzungen\nfinden in der Regel in Präsenz statt. Die Terminierung der Halbjahressitzungen\nerfolgt mittels einer Jahresplanung, die spätestens in der letzten\nHalbjahressitzung des Vorjahres für das Folgejahr erfolgt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die von ver.di benannten, bei der Arbeitgeberin beschäftigten Mitglieder\ndes Digitalisierungsbeirats werden für die Teilnahme an den Sitzungen sowie zu\nderen Vor- und Nachbereitung in angemessenem Umfang von der Arbeit\nfreigestellt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es gelten für die Freistellung von der Arbeit, Vergütungsausgleich sowie\nErstattung von Aufwendungen (z.B. Reisekosten) die §§ 37 Abs. 1 bis 3 und 40\nAbs. 1 BetrVG entsprechend. Für die Sitzungen des Digitalisierungsbeirats\nstellt die Arbeitgeberin Räumlichkeiten und den bei ihr beschäftigten\nMitgliedern des Digitalisierungsbeirats zudem geeignete Technik zur\nVerfügung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Der Digitalisierungsbeirat kommt jährlich im Frühjahr zu einer\nturnusgemäßen Halbjahressitzung zusammen. Erstmals findet die Sitzung im\nFebruar 2023 („\u003Cstrong>Frühjahrssitzung\u003C\u002Fstrong>“) statt. Die zweite\nturnusmäßige Halbjahressitzung des Digitalisierungsbeirats findet in der\nRegel im September des jeweiligen Jahres statt\n(„\u003Cstrong>Herbstsitzung\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Soweit kein Mitglied des Bundesvorstands (bzw. Bundesfachgruppenleiter*in\nEinzelhandel) Mitglied der ver.di-BTK sein sollte, so nimmt an den\nturnusgemäßen Halbjahressitzungen des Digitalisierungsbeirats zusätzlich ein\nMitglied des Bundesvorstandes (bzw. Bundesfachgruppenleiter*in Einzelhandel)\nteil. An den turnusgemäßen Halbjahressitzungen des Digitalisierungsbeirats\nnimmt darüber hinaus auf Seiten der Arbeitgeberin zusätzlich ein Mitglied der\nGeschäftsleitung teil, sollte dem Digitalisierungsbeirat kein Mitglied der\nGeschäftsleitung angehören.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Rahmen der außerordentlichen Sitzungen können sich das Mitglied des\nBundesvorstandes (bzw. Bundesfachgruppenleiter*in Einzelhandel) und auf Seiten\nder Arbeitgeberin das Mitglied der Geschäftsleitung vertreten lassen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gegenstand der Halbjahressitzungen sind folgende Themen\u002FAufgaben:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Die Arbeitgeberin stellt dem Digitalisierungsbeirat während der beiden\nHalbjahressitzungen die jeweiligen strategischen Überlegungen zum\nZukunftskonzept vor, so dass auf diese durch Beratung Einfluss genommen werden\nkann.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-In den Sitzungen können die Vertreterinnen der ver.di-BTK eigene\nVorschläge und Vorschläge der Belegschaft zur Gestaltung des Zukunftskonzepts\neinbringen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>- In den Sitzungen soll zudem über etwaige Anträge des\nDigitalisierungsausschusses zur Anpassung der Bewertungshilfe beraten werden\n(wobei eine Anpassung der Bewertungshilfe der anschließenden Zustimmung der\nTarifvertragsparteien (Arbeitgeberin und ver.di-BTK) bedarf).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Mindestens einmal jährlich findet anlässlich der Halbjahressitzungen,\njedoch frühestens in der Herbstsitzung 2023, eine Erörterung statt, ob dieser\nTarifvertrag, auch im Hinblick auf sein Zusammenwirken, also die sog.\n„Verzahnung\", mit der Prozess-GBV, mit ihren jeweiligen Instrumenten, die\nLeitgedanken und Zielsetzungen dieses Tarifvertrages, auch im Hinblick auf die\nGestaltungsphasc erfüllt („\u003Cstrong>Monitoring\u003C\u002Fstrong>“). Die Ergebnisse\ndes Monitorings sollen in die Evaluierung und in die Verhandlungen über eine\nmögliche Verlängerung und ggf. mögliche Weiterentwicklung dieses\nTarifvertrages über den 30.09.2025 hinaus mit einfließen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Darüber hinaus hat der Digitalisierungsbeirat die folgenden Aufgaben,\nwelche er im Rahmen der Halbjahressitzungen und\u002Foder außerordentlichen\nSitzungen erfüllt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Der Digitalisierungsbeirat unterstützt die Betriebsparteien bei der\nWahrnehmung ihrer Beteiligungsrechte nach diesem Tarifvertrag und der\nProzess-GBV.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Der Digitalisierungsbeirat hat die Aufgabe, den Betriebsparteien klärend\nim Fall von möglichen Meinungsverschiedenheiten und Konflikten im Zusammenhang\nmit der Durchführung dieses Tarifvertrages zur Seite zu stehen. Dies gilt\ninsbesondere bei Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang (a) mit der\nAuslegung und Anwendung der Bestimmungen dieses Tarifvertrages und (b) mit der\nGestaltungsphase und insoweit insbesondere mit dem Spezifizierungsdialog.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Die bis zu zwei (2) jährlichen außerordentlichen Sitzungen finden nur\nauf Antrag einer Tarifvertragspartei oder Betriebspartei des\nDigitalisierungsausschusses statt. Beratungsgegenstände können nur solche\nnach vorstehendem Absatz 3 sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Jede Tarifvertragspartei kann zu den Sitzungen des\nDigitalisierungsbeirats auf eigene Kosten Sachverständige hinzuziehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Rechtzeitig im Vorfeld der Halbjahressitzungen sind den Mitgliedern des\nDigitalisierungsbeirats durch die Tarifvertragsparteien geeignete Informationen\nund Unterlagen zur Vorbereitung der Sitzung und den vorgesehenen Beratungen zu\nübermitteln.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Abschnitt 2:\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch2>Module\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch3>Modul 1:\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Beteiligung der Beschäftigten am Zukunftskonzept\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§7\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Gestaltungsphase\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Wie oben unter § 5 Abs. 2 vorgesehen, bewerten die Betriebsparteien\nwährend einer Laufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages\nim Rahmen der früh ansetzenden und fortlaufenden Beteiligung gemeinsam im\nDigitalisierungsausschuss in eigenständigen Sitzungen die IT-Systeme und deren\nAuswirkungen auf die Arbeitssysteme schon im Vorfeld von deren Einführung und\nbei deren wesentlichen Änderungen\n(„\u003Cstrong>Gestaltungsphase\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine „\u003Cstrong>wesentliche Änderung\u003C\u002Fstrong>“ eines IT-Systems liegt\nvor, wenn eine Betriebspartei die begründete Annahme hat, dass eine Änderung\neines IT-Systems zu einer wesentlichen Änderung der menschengerechten\nArbeitsgestaltung führt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight focus\" id=\"clause-newtech_topics\">\u003Cp>(2)Die Gestaltungsphase beginnt spätestens mit der Vorstellung des\nIT-Systems im IT-Jour Fixe (gemäß Prozess-GBV)\n(„\u003Cstrong>Erstinformation\u003C\u002Fstrong>“). In der Erstinformation wird der\nDigitalisierungsausschuss von der Arbeitgeberin unter Vorlage von geeigneten\nUnterlagen zu den neu einzuführenden oder wesentlich zu ändernden IT-Systemen\nunterrichtet, so dass der Digitalisierungsausschuss in die Lage versetzt wird,\ninsbesondere die möglichen Auswirkungen auf\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Tätigkeit der Beschäftigten, \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Arbeitsintensität und Leistungsdefinitionen, \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Belastungen und\u002Foder den Gesundheitsschutz, \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Arbeitszeit und den Arbeitsort,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Kontrolle und die Abhängigkeit (Entscheidungsspielräume der\nBeschäftigten), \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-die Arbeitsumgebung und die Ergonomie (einschl. Softwareergonomie)\n(nachfolgend zusammen „Merkmalsbereiche“) zu bewerten.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Sofern ein Testbetrieb gemäß nachfolgendem § 8 beabsichtigt ist, teilt\ndie Arbeitgeberin dies ebenfalls im Rahmen der Erstinformation unter Mitteilung\nder konkreten Testfilialen mit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Der Digitalisierungsausschuss bewertet das IT-System und dessen\nAuswirkungen auf die Arbeitssysteme mittels der Bewertungshilfe, die die o.g.\nMerkmalsbereiche zum Gegenstand hat (sog.\n„\u003Cstrong>Bewertungsphase\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Werden im Rahmen der Bewertungsphase Bedarfe hinsichtlich der\nmenschengerechten Gestaltung eines IT-Systems und der damit zusammenhängenden\nArbeitssysteme vom Digitalisierungsausschuss festgestellt, findet auf Antrag\neiner der Betriebsparteien im Digitalisierungsausschuss ein\nsog.Spezifizierungsdialog des Digitalisierungsausschusses mit der Arbeitgeberin\ngemäß den Bestimmungen dieses Tarifvertrags statt.\n„\u003Cstrong>Spezifizierungsdialog\u003C\u002Fstrong>' meint die Konkretisierung von\nAnforderungen und weiterer Prozessschritte zur Gestaltung des IT-Systems und\nder damit im Zusammenhang stehenden Arbeitssysteme anhand der\nBewertungshilfe.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§8\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Testbetriebe\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Unter „\u003Cstrong>Testbetrieb\u003C\u002Fstrong>“ ist die Erprobung eines\nIT-Systems in einem oder mehreren Betrieben als Machbarkeitsstudie in der\nLive-Environment mit einem hohen Grad an\nAdaptierungsmöglichkeitenundschnellenEntscheidungsfindungenzur Implementierung\nals aber auch zum Verwerfen der Idee zu verstehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Beabsichtigt die Arbeitgeberin, ein neues IT-System oder eine wesentliche\nÄnderung eines IT-Systems zu testen, ist dies frühestens vier (4) Wochen nach\nder Erstinformation des Digitalisierungsausschusses möglich, um auch Feedback\nzur menschengerechten Gestaltung von IT-Systemen bzw. der wesentlichen\nÄnderung und dessen jeweiligen Auswirkungen auf die Arbeitssysteme einzuholen\nund diese in den Spezifizierungsdialog mit einfließen zu lassen, soweit nach\nden Regelungen dieses Tarifvertrags ein Spezifizierungsdialog durchgeführt\nwird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Der Testbetrieb eines IT-Systems ist - vorbehaltlich einer anderen\nAbsprache im Digitalisierungsausschuss - auf zehn (10) Betriebe für eine\nLaufzeit von jeweils bis zu sechs (6) Monaten begrenzt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Die Arbeitgeberin schlägt die Betriebe, in denen die Tests durchgeführt\nwerden, vor. Sie teilt diese dem Digitalisierungsausschuss im Rahmen der\nErstinformation mit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beabsichtigt die Arbeitgeberin die Tests in zwei (2) oder drei (3) Filialen\ndurchzuführen, so muss mindestens in einer (1) Filiale ein Mitglied des GBR\nbeschäftigt sein. Beabsichtigt die Arbeitgeberin Tests in vier (4) oder mehr\nFilialen durchzuführen, so muss mindestens in einem Viertel der Filialen\njeweils ein Mitglied des GBR und in einem weiteren Viertel jeweils ein Mitglied\nbzw. Ersatzmitglied der ver.di-BTK beschäftigt sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§9\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Digitalisierungsschub zum Omni Store Operating Model\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(1)In der Prozess-GBV haben sich die Betriebsparteien darauf verständigt,\nbeginnend ab dem 01.01.2023 und parallel zu den nachfolgend genannten Workshops\nin bis zu 50 Filialen die IT-Systeme einzuführen, die gemäß der gegenüber\ndem Gesamtbetriebsrat erfolgten Vorstellung der Arbeitgeberin vom 09.08.2022\nzum Omni Store Operating Model gehören\n(„\u003Cstrong>Digitalisierungsschub\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Gestaltungsphasen zu dem Digitalisierungsschub folgen den\nBestimmungen dieses Tarifvertrages. In Ergänzung wird hiermit Folgendes\ngeregelt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>- Der Digitalisierungsausschuss wird die Umsetzung der Gestaltungsphasen des\nDigitalisierungsschubs in vier (4) ausgewählten Filialen durch Workshops\nbegleiten, die in folgenden Testfilialen mit den Beschäftigten aus diesen\nTestbetrieben stattfinden:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Testfiliale Heidelberg (Store 708)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Testfiliale Dortmund (Store 709)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Testfiliale Frankfurt am Main (Store 667)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Testfiliale Hamburg Poppenbüttel (Store 318)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Durch die Workshops werden Beschäftigte im Rahmen des\nDigitalisierungsschubs besonders beteiligt, die menschengerechte Gestaltung der\nneuen Arbeitsweisen zu evaluieren und Anforderungen an die Weiterentwicklung zu\nstellen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Die Workshops werden bis zum 31.12.2022 von zwei (2) von den\nTarifvertragsparteien benannten Personen (je Seite eine) entwickelt und im Jahr\n2023 gemeinsam durchgeführt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Aus den Workshops werden Ergebnisberichte dem Digitalisierungsausschuss\nvorgestellt, der die Ergebnisse evaluiert und daraus Gestaltungsvorschläge\nfür die Weiterentwicklung des Omni Store Operating Models erarbeitet.\n„Weiterentwicklung“ meint insoweit die Gestaltungsphasen in Bezug auf die\nIT- Systeme und der damit im Zusammenhang stehenden Arbeitssysteme (soweit sie\nTeil des Omni Store Operating Models sind).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Modul 2:\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch2>Beteiligung der Beschäftigten mit dem Ziel guter, gesundheitsförderlicher\nArbeit\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§10\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Bewertungshilfe für die Spezifizierungsdialoge\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Der Digitalisierungsausschuss hat zur Aufgabe, während einer Laufzeit\nvon 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages, im Rahmen seiner\nTätigkeit die Bewertungshilfe in regelmäßigen Abständen von mindestens 12\nMonaten auf Praxistauglichkeit zu überprüfen und fortzuentwickeln.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Der Digitalisierungsausschuss kann dem Digitalisierungsbeirat durch\nMehrheitsbeschluss Änderungen zu der Bewertungshilfe vorschlagen. Ebenso\nkönnen solche Vorschläge einstimmig seitens der vom Gesamtbetriebsrat\nentsandten Mitglieder des Digitalisierungsausschussesunterbreitetwerden. Im\nRahmen der Halbjahressitzungen soll der Digitalisierungsbeirat die Vorschläge\nerörtern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Bei Bedarf nehmen die Tarifvertragsparteien im Nachgang zu der Beratung\nim Digitalisierungsbeirat einvernehmlich Änderungen der Bewertungshilfe\nvor.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Die vom Digitalisierungsausschuss ausgefüllte Bewertungshilfe und die\nErgebnisse des Spezifizierungsdialogs sind dem Gesamtbetriebsrat zur Kenntnis\nzu bringen, damit dieser jeweilige Abschriften zu den Unterlagen nehmen\nkann.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§11\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Spezifizierungsdialog\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Wenn im Prozess der Bewertung nach obigem § 7 (Gestaltungsphase)\nund\u002Foder im Rahmen des Testbetriebs nach obigem § 8 eine der Betriebsparteien\nim Digitalisierungsausschuss einen Gestaltungsbedarf zur Förderung\nmenschengerechter Arbeitsgestaltung erkennt, findet während einer Laufzeit von\n36 Monaten nach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages auf deren Antrag ein\nSpezifizierungsdialog zwischen dem Digitalisierungsausschuss und der\nArbeitgeberin statt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Dazu erarbeitet der Digitalisierungsausschuss konkrete Anforderungen zur\nGestaltung des IT-Systems und dessen Auswirkungen auf die Arbeitssysteme. Die\ngeeinten Anforderungen aus der Bewertungshilfe werden der Arbeitgeberin zur\nVerfügung gestellt. Die Arbeitgeberin wird auf Basis dieser Anforderungen mit\nden Verantwortlichen auf Seiten der Technikanbieter erörtern, ob sich diese\numsetzen lassen. Die Arbeitgeberin wird dem Digitalisierungsausschuss das\nErgebnis dieser Erörterung in Textform mitteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Geeinte organisatorische oder die Arbeitsumgebung betreffende\nAnforderungen aus der Bewertungshilfe bezüglich des Einsatzes neuer IT-Systeme\nund\u002Foder des damit zusammenhängenden Arbeitssystems werden der Arbeitgeberin\nzur Verfügung gestellt. Die Arbeitgeberin wird die Anforderungen prüfen und\nden Stand einer möglichen Umsetzung dem Digitalisierungsausschuss in Textform\nmitteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Besteht im Digitalisierungsausschuss im Rahmen des Spezifizierungsdialogs\nkein Einvernehmen über die Gestaltung von IT-Systemen, so wird der\nDigitalisierungsbeirat gemäß § 6 Abs. 3 dieses Tarifvertrages hinzugezogen,\num beratend eine Klärung herbeizuführen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Modul 3:\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch2>Beteiligung der Beschäftigten mit dem Ziel nachhaltiger\nBeschäftigungssicherung\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§12\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-tempagency\">\u003Ch3>Regelungen zur Leiharbeit\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Der Einsatz von Leiharbeit wird während einer Laufzeit von 36 Monaten\nnach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages nicht dazu genutzt, festangestellte\nBeschäftigte zu ersetzen. Die Arbeitgeberin wird daher Leiharbeit als Ausnahme\nund zweckbestimmt nur vorübergehend zur Schließung von Personallücken und\nzur Abdeckung von Bedarfsspitzen einsetzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und die\nMitbestimmungsrechte der örtlichen Betriebsräte nach dem BetrVG bleiben im\nÜbrigen unberührt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes_newtech\">\u003Ch3>§13\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Qualifizierungsinitiative für alle Beschäftigte in den Filialen\u003C\u002Fh3>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(1)Die Beschäftigten in den Filialen (außer Leitende Angestellte) haben im\nRahmen der bestehenden Learning &amp; Development-Maßnahmen einen tariflichen\nAnspruch auf einmalig mindestens sieben (7) Trainingsstunden\u002FKopf (im\nEinzelfall bei Bedarf bis zu 14 Stunden) zur Optimierung der Kundenberatung und\n-ansprache (einschließlich Stilberatung und Warenkunde). Für schwerbehinderte\nund ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen sind die Regelungen gemäß SGB IX\nzu beachten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Die Tarifvertragsparteien sind sich einig, dass bei der Arbeitgeberin die\nKundenberatung durch die Beschäftigten ein wesentlicher Schlüssel zum Erfolg\nist und deshalb Beschäftigte einen Anspruch auch auf Qualifizierungsmaßnahmen\nzur Verbesserung von Beratung haben. \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die Durchführung von Schulungs- und Qualifizierungsmaßnahmen soll\ninnerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Gesamtbetriebsvereinbarung\ngemäß Absatz 6, spätestens bis zum 31.12.2024, erfolgen. Es erfolgen\nfollow-up-Schulungen auch nach Ablauf der 18 Monate.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Anspruchsberechtigt sind auch Beschäftigte in den Filialen (außer\nLeitende Angestellte), wenn sie während des Zeitraums von 18 Monaten nach\nInkrafttreten des Tarifvertrages neu eingestellt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Die Schulungen finden während der Arbeitszeit statt und sind als\nArbeitszeit zu erfassen. Es werden vorrangig interne Trainer*innen eingesetzt\nund eine Kombination aus digitalen und Präsenztrainings genutzt. Für\nschwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Arbeitnehmerinnen sind die\nRegelungen gemäß SGB IX zu beachten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Die Arbeitgeberin wird - sofern noch nicht geschehen - unverzüglich nach\nAbschluss dieses Tarifvertrages, spätestens bis 30.11.2022, mit dem Ziel einer\nzeitnahen Einigung in Verhandlungen mit dem Gesamtbetriebsrat über den\nAbschluss einer Gesamtbetriebsvereinbarung zu den Inhalten sowie über die Art\nund Weise der Durchführung der Bildungsmaßnahmen nach Absatz 1 treten. Kommt\neine Einigung über den Inhalt und die Art und Weise der Durchführung der\nBildungsmaßnahme nicht zustande, ersetzt der Spruch der Einigungsstelle die\nEinigung zwischen der Arbeitgeberin und dem Gesamtbetriebsrat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§14\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Abgruppierungsschutz\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Die Beschäftigten in den Filialen (außer Leitende Angestellte) werden\nwährend der Laufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses\nTarifvertrages\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-infolge der Einführung oder Veränderung von IT-Systemen oder\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-infolge der Änderung eines Arbeitssystems, soweit diese Änderung mit der\nEinführung oder Veränderung eines oder mehrerer IT-Systeme in Zusammenhang\nsteht,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>nicht abgruppiert. Die Beschäftigten haben einen Anspruch auf Erhalt der\nerreichten Eingruppierung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Dieser Abgruppierungsschutz gilt für neu einzustellende Beschäftigte in\nden Filialen (außer Leitende Angestellte) für die Laufzeit des Tarifvertrages\nentsprechend und führt nicht zu einer niedrigeren Eingruppierung bzw.\nschlechteren Bewertung der zu besetzenden Stelle.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§15\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Beschäftigungssicherung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Während einer Laufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses\nTarifvertrages sind solche betriebsbedingten Beendigungskündigungen gegenüber\nBeschäftigten in den Filialen (außer\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Leitenden Angestellten) ausgeschlossen, die \u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-infolge der Einführung oder Veränderung von IT-Systemen erfolgen oder\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-infolge der Änderung eines Arbeitssystems, soweit diese Änderung aus der\nEinführung oder Veränderung eines oder mehrerer IT-Systeme resultiert.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§16\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Standortsicherung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Die Tarifvertragsparteien sind sich darüber einig, dass die\nDigitalisierung, die Qualifizierung der Beschäftigten sowie die Beratung durch\nqualifizierte Beschäftigte eine Chance ist, um den stationären Handel im\nRahmen der Omnichannelstrategie zu erhalten und zu stärken.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Dieser Tarifvertrag stellt sicher, dass die Beschäftigten ihre\nArbeitsplätze aufgrund der Digitalisierung und insbesondere aufgrund der\nEinführung der Omnichannelstrategie nicht verlieren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die Tarifvertragsparteien schaffen mit diesem Tarifvertrag Strukturen, um\ndie Marken der Arbeitgeberin zukunfts- und wettbewerbsfähig zu machen und gute\nsowie gesundheitsförderliche Arbeitsbedingungen zu bieten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)In den turnusmäßigen halbjährlichen Sitzungen des\nDigitalisierungsbeirats werden Ideen und Anregungen aller Beteiligten zur\nStrategie und Zukunftssicherung der Filialstandorte im Rahmen der\nturnusmäßigen Zusammenkünfte reflektiert und beraten. Dies schließt etwaige\nMaßnahmen zu einem geplanten Outsourcing mit ein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Abschnitt 3:\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch2>Sonderzahlungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§17\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Tarifliche Halbjahreszahlungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Während einer Laufzeit von 36 Monaten nach Inkrafttreten dieses\nTarifvertrages gewährt die Arbeitgeberin - unter der Voraussetzung der\nwirtschaftlichen Finanzierbarkeit im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt - allen\nBeschäftigten in den Filialen (außer Leitenden Angestellten) eine tarifliche\nhalbjährliche Zahlung, d.h. insgesamt bis zu sechs (6) Zahlungen, erstmalig\nzum 28.02.2023 und letztmalig 31.08.2025.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Voraussetzung für den Anspruch auf die halbjährliche Zahlung ist\nferner, dass das Arbeitsverhältnis der*des Arbeitnehmerin*s zum Zeitpunkt der\nAuszahlung mindestens sechs (6) Monaten besteht und dieses ungekündigt ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die Höhe der halbjährlichen Sonderzahlung hängt von den individuellen\nWochenarbeitsstunden („\u003Cstrong>WAZ\u003C\u002Fstrong>“) der jeweiligen Beschäftigten\nund wird wie folgt bemessen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bis einschl. 20 Std. WAZ: 250 € brutto (= 500 € brutto je Jahr)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>21 bis 30 Std. WAZ: \u003Cspan style=\"color:#ffffff\">*******\u003C\u002Fspan>400 € brutto\n(= 800 € brutto je Jahr)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ab 31. Std. WAZ:\u003Cspan style=\"color:#ffffff\">**********\u003C\u002Fspan>\u003Cspan style=\"color:#ffffff\">\u003C\u002Fspan>450 € brutto (= 900 € brutto je Jahr)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Bei der Bestimmung der WAZ kommt es bei Vollzeit- und Teilzeitverträgen\nmit festen Wochenarbeitsstunden auf die durchschnittlichen Wochenstunden im\nReferenzzeitraum an. Bei flexiblen WAZ (wie bei der Jahresarbeitszeit) ist der\nwöchentliche Durchschnitt der vergüteten Stunden im Referenzzeitraum nach\nAbsatz 5 maßgeblich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Die Referenzzeiträume sind: 01.12. bis 31.05. und 01.06. bis 30.11. Für\ndie erste halbjährliche Zahlung zum 28.02.2023 ist die WAZ im Referenzzeitraum\nvom 01.06.2022 bis zum 30.11.2022 maßgeblich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Bei der Berechnung anderer Leistungen (wie z.B. Weihnachts- oder\nUrlaubsgeld, Zulagen etc.) bleibt die Sonderzahlung nach diesem § 17 außer\nBetracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(7)Die wirtschaftliche Finanzierbarkeit im jeweiligen Fälligkeitszeitpunkt\nliegt vor, sofern im jeweiligen Referenzzeitraum die Bruttoumsatzerlöse der\nsog. „vergleichbaren Filialen“ („comparable Stores“) nicht mehr als um\n5% im Vergleich zu den Vergleichszeiträumen 01.12.2021 bis 31.05.2022 bzw.\n01.06.2022 bis 30.11.2022 zurückgehen. Zur Klarstellung: Filialschließungen,\ndie im jeweiligen Referenzzeitraum stattfinden, werden nicht in die Betrachtung\nmit einbezogen, ver.di ist berechtigt, die Angaben zur wirtschaftlichen\nFinanzierbarkeit überprüfen zu lassen, sollte sich die Arbeitgeberin auf die\nfehlende wirtschaftliche Finanzierbarkeit berufen. Die Bestimmungen des § 22\nAbs. 5 S. 2 bis 5 gelten entsprechend.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(8)In Bezug auf die halbjährlichen Zahlungen, die zum 28.02.2023 und\n31.08.2023 fällig werden, wird sich die Arbeitgeberin nicht auf die fehlende\nwirtschaftliche Finanzierbarkeit berufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>PROTOKOLLNOTIZ zu § 17 Abs. 5 S. 1:\u003C\u002Fstrong> Der zeitliche\nVersatz von drei (3) Monaten zwischen dem jeweiligen Referenzzeitraum und der\njeweiligen Fälligkeit der halbjährlichen Zahlung ist dem Umstand geschuldet,\ndass die Arbeitgeberin im Folgemonat auf den Referenzzeitraum die jeweilige WAZ\nder individuellen Beschäftigten kalkuliert, im darauffolgenden Monat die\nBeschäftigten über die Höhe der jeweiligen halbjährlichen Zahlungen\ninformiert und sodann zum Letzten des darauf folgenden Monats die\nhalbjährlichen Zahlungen über die Gehaltsabrechnung zur Auszahlung\nbringt.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Abschnitt 4:\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch2>Schlussbestimmungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§18\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Übergangsregelungen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Sofern sog. Alt-GBVen (wie in der Prozess-GBV definiert) die sog.\nMitbestimmungsphase nach der Prozess-GBV durchlaufen, ist auch eine\nGestaltungsphase nach den Bestimmungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>dieses Tarifvertrages durchzuführen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§19\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Konfliktklärungsmechanismen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1)Im Falle von Meinungsverschiedenheiten zur Anwendung und Auslegung dieses\nTarifvertrages sollen die Tarifvertragsparteien im Digitalisierungsbeirat im\nRahmen der Halbjahressitzungen oder der außerordentlichen Sitzungen beraten\nund sich mit dem ernsthaften Willen zur Einigung um eine einvernehmliche\nLösung bemühen („\u003Cstrong>Konfliktklärungsmodus\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Kommt im Rahmen des Konfliktklärungsmodus im Digitalisierungsbeirat kein\nEinvernehmen zustande, kann jede Tarifvertragspartei eine tarifliche\nSchlichtungsstelle zur Entscheidung durch Spruch anrufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die tarifliche Schlichtungsstelle besteht aus jeweils drei (3)\nBeisitzerinnen (benannt durch Arbeitgeberin\u002Fver.di-BTK) und einem\nunabhängigen, neutralen Vorsitz.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Soweit nicht innerhalb von zwei (2) Wochen eine der Tarifvertragsparteien\ndem Spruch widerspricht, wird dieser Spruch verbindlich wirksam und ist\numzusetzen. Die Frist beginnt mit Begründung des Spruchs. Die Begründung ist\nden Tarifvertragsparteien in Textform zu übergeben\u002Fzuzusenden. Der Widerspruch\nist der*m Vorsitz gegenüber in Textform zu erklären. Gleichzeitig ist die\nandere Tarifvertragspartei durch Zusendung einer Kopie in Kenntnis zu\nsetzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Auf die Person der*s Vorsitzes der Schlichtungsstelle verständigen sich\ndie Tarifvertragsparteien im Einvernehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Die Schlichtung soll spätestens vier (4) Wochen nach Anrufung der\nSchlichtungsstelle erfolgen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(7)Für das Verfahren und die Kosten der Schlichtungsstelle wird die\nAnwendung der §§ 76 und 76a BetrVG mit der Maßgabe vereinbart, dass die für\ndie Einigungsstelle geltenden Regelungen (z.B. Kostentragung durch die\nArbeitgeberin, Entscheidungsfindung und Rechtsweg) vollumfänglich entsprechend\nangewendet werden, soweit hier nicht etwas Abweichendes geregelt ist. Die\nRegelung in vorstehendem Absatz 4 bleibt dementsprechend unberührt (d.h. keine\nZwangsschlichtung).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(8)Die Regelungen zur Schlichtung nach § 19 dieses Tarifvertrags gelten\nnicht in Bezug auf Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit der\nGestaltungsphase, d.h. auch nicht im Zusammenhang mit dem\nSpezifizierungsdialog.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§20\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Evaluierung und Weiterentwicklung des Tarifvertrages\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>(1) Neben demAustausch im Rahmen der regelmäßigenSitzungen des\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Digitalisierungsbeirats werden die Tarifvertragsparteien diesen Tarifvertrag\nim Frühjahr 2025, insbesondere unter Berücksichtigung der Leitgedanken und\nZiele dieses Tarifvertrages sowie dessen Zusammenwirken mit der Prozess-GBV,\nauf dessen Wirksamkeit evaluieren („\u003Cstrong>Evaluierung\u003C\u002Fstrong>“).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(2)Im Rahmen der Evaluierung soll auch beraten werden, ob und inwieweit die\nRegelungen zu den Modulen 1 bis 3 über den 30.09.2025 hinaus fortgeführt und\ngegebenenfalls weiterentwickelt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(3)Die Ergebnisse der Evaluierung fließen sodann in die Beratungen zu einer\nmöglichen Verlängerung und möglichen Weiterentwicklung dieses Tarifvertrages\n(siehe dazu auch untenstehender § 22 Abs. 3) mit ein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§21\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-discrimination\">\u003Ch3>Benachteiligungsverbot\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Beschäftigte dürfen bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Ausübung von\nRechten nach diesem Tarifvertrag nicht benachteiligt werden (§ 612a BGB).\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>§22\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>Laufzeit, Wiederaufnahme der Verhandlungen und außerordentliche Kündigung\n\u002F Freistellung ver.di-BTK\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start\">\u003Cp>(1)Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.10.2022 in Kraft.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_end\">\u003Cp>(2)Aufgrund der Tatsache, dass ein Digitalisierungstarifvertrag erstmals\nüberhaupt im Handel angewandt wird und es daher an entsprechenden\nErfahrungswerten in der Branche fehlt, schließen die Tarifvertragsparteien\ndiesen Tarifvertrag bewusst zunächst für eine Dauer von 36 Monaten ab. Der\nTarifvertrag endet somit, vorbehaltlich der Verlängerung gemäß Absatz 3,\nunter Ausschluss der Nachwirkung zum 30.09.2025, ohne dass es einer Kündigung\nbedarf.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>(3)Eine Verlängerung der Laufzeit dieses Tarifvertrages bedarf der\nausdrücklichen Vereinbarung der Tarifvertragsparteien. Im Nachgang zu der\nEvaluierung des Tarifvertrages (siehe dazu obenstehender § 20) nehmen die\nTarifvertragsparteien spätestens zum 01.04.2025 Verhandlungen zu einer\nmöglichen Verlängerung dieses Tarifvertrages auf.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(4)Sollte die Prozess-GBV wider Erwarten vor dem 30.09.2025 aufgrund\naußerordentlicher Kündigung durch den Gesamtbetriebsrat enden, steht den\njeweiligen Tarifvertragsparteien das Recht zu, diesen Tarifvertrag\naußerordentlich mit einer Frist von einem (1) Monat zum Monatsende,\nfrühestens zum Zeitpunkt der vorzeitigen Beendigung der Prozess-GBV, zu\nkündigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(5)Der Arbeitgeberin steht darüber hinaus ein außerordentliches\nKündigungsrecht von einem (1) Monat zum Monatsende zu, wenn sich das\nUnternehmen, also die H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG für\nsich alleine betrachtet, in einer existenz-bedrohendenwirtschaftlichen Notlage\nbefindet. DasVorliegen einer existenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage muss\ndurch ein unabhängiges Gutachten einer*s von ver.di benannte*n\nWirtschaftsprüfer*^ (aus dem Kreis der marktführenden internationalen\nWirtschaftsprüfergesellschaften) attestiertwerden.Der*m Wirtschaftsprüfer*^\nsind hierfür die notwendigen Einblicke in alle Geschäfts- und\nVermögensverhältnisse zu gewähren. Das Gutachten ist binnen einer Frist von\nsechs\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Wochen zu erstellen. Die Frist beginnt in dem Zeitpunkt, in dem die\nArbeitgeberin sich gegenüber der ver.di auf das Vorliegen einer\nexistenzbedrohenden wirtschaftlichen Notlage beruft. Die Kosten trägt die\nArbeitgeberin.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(6)Die Mitglieder*innen der ver.di-BTK sind im Rahmen dieses Tarifvertrages\nfür die Wahrnehmung der BTK-Sitzungen sowie zur Vor- und\u002Foder Nachbereitung\nder Sitzungen unter Fortzahlung der Vergütung von der Erbringung ihrer\nArbeitsleistung freizustellen. Der Freistellungs- und Vergütungsanspruch ist\nje Mitglied auf acht (8) Tage p.a. begrenzt. Reisekosten werden nicht\nerstattet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch3>\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Ch3>§ 23 Salvatorische Klausel\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Sollten Bestimmungen dieses Tarifvertrages ganz oder teilweise nicht\nrechtswirksam sein oder ihre Rechtswirksamkeit später verlieren, so soll\nhierdurch die Gültigkeit der übrigen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bestimmungen nicht berührt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Tarifvertragsparteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen\nBestimmung eine Regelung zu treffen, die - soweit rechtlich möglich - dem am\nnächsten kommt, was die Tarifvertragsparteien gewollt hätten, sofern sie\nbei Abschluss dieses Tarifvertrages die Unwirksamkeit der Regelung erkannt\nhätten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cem>\u003Cstrong>PROTOKOLLNOTIZ §22 Abs. 6:\u003C\u002Fstrong> Die Zusage von acht (8)\nTage je Mitglied p.a. basiert auf der Annahme, dass sich die Größe der\nver.di-BTK während der Laufzeit des Tarifvertrages nicht wesentlich\nvergrößern wird.\u003C\u002Fem>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hamburg______10.2022\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"1\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>Thorsten\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Mindermann\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Geschäftsführung\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>Maximilian\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Schüssler\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Geschäftsleitung\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>Boris \u003Csup>\u003C\u002Fsup>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Feilendorf\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Verhandlungs­\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>führung\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>Stefanie\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Nutzenberger\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Vorstand\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"117\">\u003Cp>Cosimo-Damiano\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Quinto\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Verhandlungs­\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>führung\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"115\">\u003Cp>Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft ver.di\n        Bundesverwaltung, Fachbereich Handel\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"117\">\u003Cp>Vereinte Dienstleistungs­gewerkschaft ver.di\n        Bundesverwaltung, Fachbereich Handel\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Anlage:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>• Anlage 1\u003C\u002Fstrong> - Bewertungshilfe für die\nSpezifizierungsdialoge für IT-Systeme und die damit in Zusammenhang stehenden\nArbeitssysteme\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Anlage 1 zum Diqitalisierungstarifvertraq:\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003Cstrong>Bewertungshilfe für die Spezifizierungsdialoge für IT-Systeme und\ndie damit in Zusammenhang stehenden Arbeitssysteme\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es sind nicht alle Fragestellungen zwangsläufig für jedes IT-System von\nRelevanz; es sollten aber alle Fragen auf ihre Relevanz überprüft werden. Bei\nder Bearbeitung der Bewertungshilfe sind die Beschreibung der Zweckbestimmung,\nDefinition der Nutzer*innen, Funktionsbeschreibungen, ggf. Handbücher oder\nPflichtenhefte, zu berücksichtigen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"1\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Grundlage\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Name der zu bewertenden IT-Systeme\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Welche Nutzungsdauer \u002F -häufigkeit innerhalb eines\n        Arbeitstages oder einer Woche wird erwartet?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd colspan=\"4\" width=\"488\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd colspan=\"2\" width=\"384\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd colspan=\"4\" width=\"488\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Prüfinhalte\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"108\">\u003Cp>Bewertung\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"136\">\u003Cp>Ermittelte An­forderungen an das Arbeitssys­tem\n        (Technik, Organisation, Ar­beitsumgebung)\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"117\">\u003Cp>Einigung auf\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>folgende\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Änderung\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>durch Spezi-\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>ifizierungs-\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>dialog\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"127\">\u003Cp>Umsetzungs­\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>kontrolle:\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Änderungen\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>geprüft\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>1.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf Tätigkeiten\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Welche Veränderungen in der Tätigkeit\n        der Beschäftigten wird durch die Einführung des IT-Systems erwartet\n        (z.B. Änderungen der Arbeitsschritte oder der Art der Tätigkeit)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird durch das IT-System der Entscheidungs- und\n        Hand­lungsspielraum in Bezug auf den Arbeitsablauf verändert (z.B.\n        die Möglichkeit, die Reihenfolge von Arbeitsschritten zu\n        bestimmen)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Fördert oder hemmt das IT-System den Einsatz\n        unterschiedlicher Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten\n        (körperlich und mental)?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"108\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"136\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"117\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"127\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"1\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"33\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"270\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Entsteht durch die Einführung des IT-\n        Systems der Bedarf einer Qualifizierung der Anwenderinnen?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Bekommen durch das IT-System bereits bestehende\n        Fähigkeiten und Qualifikationen eine größere oder geringere\n        Bedeutung?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird durch das IT-System die Zusammenarbeit von\n        Beschäftigten erleichtert oder erschwert (z.B. durch bessere oder\n        schlechtere Erreichbarkeit)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Führt das IT-System zu einer Entlastung der\n        Beschäftigten, die eine Intensivierung der Beratung von Kundinnen\n        ermöglicht?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erleichtert oder erschwert das IT- System die\n        fachkundige Beratung durch die Beschäftigten?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"64\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"33\">\u003Cp>2.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf die Arbeits­intensität\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"270\">\u003Cp>• Führt das IT-System zu einer Erhöhung der\n        Senkung der Arbeitsintensität bei einer von Beschäftigten ausgeübten\n        Tätigkeit innerhalb einer vorgegebenen Zeitspanne?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"64\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"33\">\u003Cp>3.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf Be­lastungen und\u002F oder\n        Gesund­heitsschutz\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"270\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Führt das IT-System zu einer Steigerung\n        oder Senkung des Arbeitstempos der Beschäftigten?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erleichtert oder hemmt das IT-System die Möglichkeit,\n        kurzfristig den Arbeitsplatz zu verlassen?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Werden durch das IT-System Leistungsvorgaben\n        übermittelt?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"64\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"1\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>4.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf Arbeitszeit und\n        Arbeitsort\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Beeinflusst das IT-System die\n        Möglichkeit der (Eigen-) Gestaltung von Pausen?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ergeben sich aus dem IT-System Möglichkeiten der\n        „zeitlichen Entgrenzung“ von Arbeit (Ausweitung ins Private\n        etc.)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Ergibt sich aus dem IT-System der Bedarf einer\n        Änderung von Arbeitszeiten (z.B. durch geänderte Öffnungszeiten,\n        Arbeitszeitregeln etc.)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Wird durch das IT-System der mögliche Ort der\n        Arbeitserbringung erweitert oder eingeschränkt?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Entstehen durch das IT-System Möglichkeiten einer\n        kapazitäts­orientierten Arbeitszeit (Formen von „Arbeit auf\n        Abruf“)?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"67\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>5.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf Kontrolle und\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Abhängigkeit\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Erleichtert oder erschwert das IT-\n        System die eigenständige Steuerung oder Organisation von\n        Arbeits­prozessen durch die Beschäftigten?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp;&nbsp; Verändert oder ersetzt das IT-System\n        Führungsaufgaben?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"67\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>6.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Mögliche Auswirkungen auf die Arbeitsum­gebung \u002F\n        Ergonomie\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>• Treten durch die Einführung des IT- Systems\n        Änderungen der ergonomischen Bedingungen der Tätigkeit und\u002Foder der\n        Arbeitsumgebung ein?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"67\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"32\">\u003Cp>7.\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"112\">\u003Cp>Kriterien der\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Software-\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>Ergonomie\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"271\">\u003Cp>• Sind die Zeichen auf dem Bildschirm (z.B. in\n        Menüs und Formularen) immer gut lesbar und unterscheidbar?\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"67\">\u003Cp>&nbsp;\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable border=\"1\">\n  \u003Ccolgroup>\u003Ccol>\n  \u003Ccol>\n  \u003C\u002Fcolgroup>\u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd>bzw. Dialog- gestaltung\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd>•Werden den Anwender*innen des IT- System nur Informationen\n        angezeigt (bzw. übermittelt), die für die Tätigkeit benötigt werden\n        oder dafür hilfreich sind?\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•Ist bei fehlerhaften Eingaben der Fehler immer erkennbar und ist\n        klar, wie der Fehler (mit möglichst geringem Aufwand) behoben werden\n        kann?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•Werden Anwender innen bei fehlerhaften Eingaben vor Aktionen mit\n        gravierenden Folgen durch die Software geschützt (z.B. durch\n        Sicherheitsabfragen)?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•Können Anwender*innen bei Bedarf für sie ungünstige\n        Voreinstellungen ändern?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>•Führt das IT-System auf einem klaren und kurzen Weg zum Ziel?\n        Liefert das IT-System Rückmeldungen, die verständlich und hilfreich\n        sind?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>• Ist das IT-System individualisierbar? Ist dabei eine\n        barrierefreie Gestaltung (ggf. zur Schaffung eines möglich?\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n        \u003Cp>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd>\u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd>\u003Cstrong>Soll eine Testphase durchgeführt werden ?\u003C\u002Fstrong>\u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\n",{"cbadate_start":44,"cbadate_end":48,"trainingprogrammes":52,"tempagency":56,"discrimination":60,"newtech_topics":64,"CBA_MNCOMPA_2":68,"CBA_MNCOMPA_1":71,"CBA_MNE_1":73,"trainingprogrammes_newtech":75},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start","(1)Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.10.2","(1)Dieser Tarifvertrag tritt zum 01.10.2022 in Kraft.",{"bindId":49,"name":50,"text":51},"cbadate_end","(2)Aufgrund der Tatsache, dass ein Digit","(2)Aufgrund der Tatsache, dass ein Digitalisierungstarifvertrag erstmals\nüberhaupt im Handel angewandt wird und es daher an entsprechenden\nErfahrungswerten in der Branche fehlt, schließen die Tarifvertragsparteien\ndiesen Tarifvertrag bewusst zunächst für eine Dauer von 36 Monaten ab. Der\nTarifvertrag endet somit, vorbehaltlich der Verlängerung gemäß Absatz 3,\nunter Ausschluss der Nachwirkung zum 30.09.2025, ohne dass es einer Kündigung\nbedarf.",{"bindId":53,"name":54,"text":55},"trainingprogrammes","(4)Die Mitglieder des Digitalisierungsau","(4)Die Mitglieder des Digitalisierungsausschusses werden zur\nordnungsgemäßen und effektiven Wahrnehmung ihrer Aufgaben - möglichst\ngemeinsam - regelmäßig geschult. Die Kosten der Schulungen trägt die\nArbeitgeberin.",{"bindId":57,"name":58,"text":59},"tempagency","Regelungen zur Leiharbeit (1)Der Einsatz","Regelungen zur Leiharbeit\n\n(1)Der Einsatz von Leiharbeit wird während einer Laufzeit von 36 Monaten\nnach Inkrafttreten dieses Tarifvertrages nicht dazu genutzt, festangestellte\nBeschäftigte zu ersetzen. Die Arbeitgeberin wird daher Leiharbeit als Ausnahme\nund zweckbestimmt nur vorübergehend zur Schließung von Personallücken und\nzur Abdeckung von Bedarfsspitzen einsetzen.\n\n(2)Die Regelungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) und die\nMitbestimmungsrechte der örtlichen Betriebsräte nach dem BetrVG bleiben im\nÜbrigen unberührt.",{"bindId":61,"name":62,"text":63},"discrimination","Benachteiligungsverbot Beschäftigte dürf","Benachteiligungsverbot\n\nBeschäftigte dürfen bei der Wahrnehmung von Aufgaben und Ausübung von\nRechten nach diesem Tarifvertrag nicht benachteiligt werden (§ 612a BGB).",{"bindId":65,"name":66,"text":67},"newtech_topics","(2)Die Gestaltungsphase beginnt späteste","(2)Die Gestaltungsphase beginnt spätestens mit der Vorstellung des\nIT-Systems im IT-Jour Fixe (gemäß Prozess-GBV)\n(„Erstinformation“). In der Erstinformation wird der\nDigitalisierungsausschuss von der Arbeitgeberin unter Vorlage von geeigneten\nUnterlagen zu den neu einzuführenden oder wesentlich zu ändernden IT-Systemen\nunterrichtet, so dass der Digitalisierungsausschuss in die Lage versetzt wird,\ninsbesondere die möglichen Auswirkungen auf\n\n-die Tätigkeit der Beschäftigten, \n\n-die Arbeitsintensität und Leistungsdefinitionen, \n\n-die Belastungen und\u002Foder den Gesundheitsschutz, \n\n-die Arbeitszeit und den Arbeitsort,\n\n-die Kontrolle und die Abhängigkeit (Entscheidungsspielräume der\nBeschäftigten), \n\n-die Arbeitsumgebung und die Ergonomie (einschl. Softwareergonomie)\n(nachfolgend zusammen „Merkmalsbereiche“) zu bewerten.",{"bindId":69,"name":70,"text":70},"CBA_MNCOMPA_2","H & M Hennes & Mauritz B.V. & Co. KG",{"bindId":72,"name":70,"text":70},"CBA_MNCOMPA_1",{"bindId":74,"name":70,"text":70},"CBA_MNE_1",{"bindId":76,"name":77,"text":78},"trainingprogrammes_newtech","§13 Qualifizierungsinitiative für alle B","§13\n\nQualifizierungsinitiative für alle Beschäftigte in den Filialen","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>Digitalisierungstarifvertrag zwischen H &amp; M Hennes &amp; Mauritz B.V. &amp; Co. KG Unterschrift_Verhandlungsführung - 2022\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2022-10-01\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;2025-09-30\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Datenverarbeitung und Datenbanken\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Erbringung von sonstigen Dienstleistungen der Informationstechnologie  \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1\">\n\n                \n                    \n                    \u003Cdiv>\n                        Name Firma: &rarr;&nbsp;\n                        \n                    \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft\n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section social-security-pensions\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SOCSEC_trigger\">Soziale Sicherheit und Renten\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-pensionfund\">Arbeitgeber trägt zur Pensionskasse der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilityfund\">Arbeitgeber trägt zum Arbeitsunfähigkeitsfond der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-unemploymentfund\">Arbeitgeber trägt zur Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section sickness-disability\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Krankheit und Unfähigkeit\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-longtermillness\">Bestimmungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, z.B. Krebsbehandlung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-menstruationleave\">Bezahter Menstruationsurlaub &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilitypay\">Bezahlung im Falle von Behinderung nach einem Arbeitsunfall &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n\n        \u003Cdiv class=\"section health-medical-assistence\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Gesundheit und Sicherheit und medizinische Versorgung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccess\">Medizinische Versorgung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccessrelatives\">Medizinische Versorgung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurance\">Beitrag zur Krankenversicherung vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurancerelatives\">Krankenversicherung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetypolicy\">Gesundheits- und Sicherheitspolitik vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetytraining\">Gesundheits- und Sicherheitstraining vereinbart: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-protectiveclothing\">Schutzkleidung bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-hivpolicy\">Regelmäßige oder jährliche ärztliche Untersuchung oder Visite bereitgestellt durch Arbeitgeber: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-monitoring\">Kontrolle von Muskel-und Knochenersuchen an Arbeitsplätzen, Berufsrisiken und\u002F oder der Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-funeralpay\">Bestattungsleistungen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section work-family-arrangements\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKFAM_trigger\">Arbeits- und Familienarragements\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-jobsecuritymothers\">Arbeitsplatzsicherheit nach dem Antritt des Mutterschaftsurlaubs: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-maternitydiscrimination\">Verbot der Mutterschaft-bezogenen Diskriminierung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-breastfeeding_dangerouswork\">Verbot schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit zu verpflichten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-riskassessment\">Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zur Sicherheit und Gesundheit von schwangeren oder stillenden Frauen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-alternatives\">Verfügbarkeit von Alternativen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-timeoff\">Ausfallzeit für pränatale medizinische Untersuchungen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningnonstandard\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Regulisierung von Nicht-Standardarbeitskräften: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningpromotion\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Beförderung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv> \n            \u003Cdiv id=\"display-nursingmothers\">Einrichtungen\u002F Räumlichkeiten für stillende Mütter: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcareprovision\">Durch Arbeitgeber bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcaresubsidy\">Durch Arbeitgeber bezuschusste Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \u003Cdiv id=\"display-educationtuition\">Schulgeld\u002F Zuschuss für die Ausbildung der Kinder: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n   \n            \n\n            \n                        \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n        \u003Cdiv class=\"section gender-equality-issues\">\n            \u003Ch3 id=\"display-GENEQ_trigger\">Themen der Geschlechtergleichstellung\u003C\u002Fh3>\n         \u003Cdiv id=\"display-eqpay\">Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n         \n         \u003Cdiv id=\"display-discrimination\">Klauseln zur Diskriminierung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-eqpromotion\">Gleiche Chancen der Beförderung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv> \n        \u003Cdiv id=\"display-eqtraining\">Gleiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>     \n        \u003Cdiv id=\"display-eqofficer\">Gewerkschaftlicher Vertantwortlicher für die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-sexualhar\">Klauseln über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violence\">Klauseln über Gewalt am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violenceleave\">Sonderurlaub für Arbeitnehmer, die häuslicher Gewalt oder Gewalt durch den Intimpartner ausgesetzt sind: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-support_disabilities\">Unterstützung für Arbeitnehmerinnen mit Behinderung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-equalitymonitoring\">Kontrolle der Gleichstellung der Geschlechter &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n             \n         \u003C\u002Fdiv>\n         \n\n        \u003Cdiv class=\"section employment-contracts\">\n            \u003Ch3 id=\"display-EMPCONTR_trigger\">Arbeitsverträge\u003C\u002Fh3>\n\n            \n            \n            \n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-part_time_excluded\">Teilzeitbeschäftigte von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-tempagency\">Bestimmungen zu Zeitarbeitern: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprentices_excluded\">Auszubildende von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-minijobs_excluded\">Minijobs\u002F Studentenjobs von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n            \n             \n            \n            \n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier Rechtsbeistand &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[84],{"title":37,"slug":33},[86],{"type":87,"data":88},"call_to_action_body_block",{"title":89,"description":90,"variant":91,"link":92},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und 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