[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"page:de-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Fcharta-der-zeitarbeit-im-volkswagen-konzern-2012":3},{"id":4,"slug":5,"title":6,"short_title":7,"intro_text":8,"meta_description":8,"seo_title":8,"path":9,"content_type":10,"locale":11,"go_live_at":7,"first_published_at":12,"page_created_at":13,"published_at":12,"edit_url":14,"breadcrumbs":15,"seo":23,"data":31,"children":76,"content_type_view":77,"extra_breadcrumbs":78,"body":80,"body_blocks":91,"related_pages":95},3505,"tarifvertrag","Tarifvertrag",null,"","\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag","collective_agreements.collectiveagreementoverview","de_DE","2025-08-12T18:41:12.273027+00:00","2026-04-02T08:57:20.720180+00:00","\u002Fcms\u002Fpages\u002F3505\u002Fedit\u002F",[16,19,22],{"title":17,"slug":18},"Deutschland","de-de",{"title":20,"slug":21},"Arbeiten in Deutschland","arbeiten-in-deutschland",{"title":6,"slug":5},{"title":6,"description":8,"image":24,"canonical":25,"robots":26,"og_type":27,"twitter_card":28,"locale":18,"created_at":29,"last_modified_at":30},"https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fmedia\u002Fimages\u002FSocial_media_preview_image_-_2025.2e16d0ba.fill-1200x630.png","https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002F","index, follow","website","summary_large_image","2025-08-12T20:41:12.273027+02:00","2026-04-02T10:57:20.890821+02:00",{"cba":32,"clauses":43,"details":74,"translations":75},{"id":33,"uid":34,"url":35,"name":36,"locale":11,"override_title":8,"title":37,"browser_title":38,"browser_description":39,"text":40},"charta-der-zeitarbeit-im-volkswagen-konzern-2012","82da1e62-83f3-11ea-87b8-f23c91080f70","https:\u002F\u002Fcobra.wageindicator.org\u002Fcountries\u002Fgermany\u002Fcharta-der-zeitarbeit-im-volkswagen-konzern-2012\u002Fcharta-der-zeitarbeit-im-volkswagen-konzern-2012\u002F","Charta der Zeitarbeit im Volkswagen Konzern, 2012","DEU Volkswagen Group - 2012","Germany - DEU Volkswagen Group - 2012","DEU Volkswagen Group - 2012 - Verarbeitendes Gewerbe",{"name":41,"data":42},"Volkswagen_Temporarywork_DE.html","\n              \n              \n\n\n  \u003Cmeta http-equiv=\"content-type\" content=\"text\u002Fhtml; charset=UTF-8\">\n  \u003Ctitle>New4\u003C\u002Ftitle>\n  \u003Cmeta name=\"generator\" content=\"Amaya, see http:\u002F\u002Fwww.w3.org\u002FAmaya\u002F\">\n\n\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-tempagency\">\u003Ch1>Charta der Zeitarbeit im Volkswagen Konzern, 2012\u003C\u002Fh1>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch2>Präambel\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die Konzernleitung, der Europäische Konzernbetriebsrat und der Weltkonzern\nbetriebsrat des Volkswagen Konzerns verständigen sich in dieser Charta auf\nGrundsätze zur Zeitarbeit im Volkswagen Konzern. Diese dienen zur\nSicherstellung angemessener Beschäftigungs- und Entlohnungsbedingungen von\nZeitarbeitnehmern bei Volkswagen sowie zur einheitlichen Handhabung des\nInstruments Zeitarbeit im gesamten Volkswagen Konzern.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Arbeitnehmer- und Unternehmensseite stimmen über Folgendes überein:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Der maßvolle Einsatz von Zeitarbeit ist für Volkswagen ein notwendiges\nFlexibilitätsinstrument.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Das Equal-pay-Prinzip wird im Rahmen eines Stufenplans umgesetzt, die\nEntlohnung der Zeitarbeitnehmer im Konzern entwickelt sich anschließend mit\nsteigender Erfahrung und Qualifizierung analog der Stammbelegschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Zeitarbeit im Volkswagen Konzern ist immer mit Qualifizierungsangeboten\nfür die Zeitarbeitskräfte verbunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>•Zeitarbeit ist neben Berufsausbildung und der Einstellung von\nHochschulabsolventen ein dritter Zugangsweg in die Volkswagen\nStammbelegschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zeitarbeit wird so für den Einzelnen1, wenn er die notwendigen\nQualifikationen erworben hat und im Unternehmen entsprechende Bedarfe bestehen,\nzur individuellen Chance auf Übernahme in die Stammbelegschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1 Männliche und weibliche Bezeichnungen werden aus Gründen der\nsprachlichen Verständlich¬keit in dieser Charta synonym gebraucht. Gemeint\nsind stets beide Geschlechter.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gleichzeitig dient Zeitarbeit bei Volkswagen zum Ausgleich konjunktureller\nSchwankungen oder zur Bewältigung von besonderen Aufgaben wie dem Aufbau von\nBetrieben oder großen Betriebsteilen, für die ein temporärer Personalbedarf\nbesteht. Hier kann Zeitarbeit neben externen Einstellungen eine\npersonalpolitisch sinnvolle und unternehmerisch notwendige Ergänzung der\nStammbelegschaft sein, sofern sie den im Folgenden vereinbarten Grundsätzen\nfolgt, die sowohl dem Schutz der Stammbelegschaft wie dem Schutz der\nZeitarbeitskräfte dienen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Definition\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Unter Zeitarbeit werden im Sinne dieser Charta Arbeitsverhältnisse\nverstanden, bei denen der Arbeitnehmer einen Arbeitsvertrag mit einem\nVerleihunternehmen hat und von diesem für einen vertraglich definierten\nZeitraum für die Arbeit unter der Aufsicht und Leitung von Volkswagen\nüberlassen wird. Hiervon zu unterscheiden ist die Erbringung vertraglich\ndefinierter Arbeitsleistungen für Volkswagen, bei denen die Arbeitgeberrechte\nund -pflichten im Hinblick auf Arbeitszeiten, Weisungen, Qualifizierung etc.\nvollständig bei der Fremdfirma verbleiben. Der Einsatz von Ferienarbeitern ist\nnicht Gegenstand dieser Vereinbarung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>Ausgestaltung der Zeitarbeit bei Volkswagen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Ch3>a)Begrenzung der Zahl der Zeitarbeitskräfte\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Die Zahl der Zeitarbeitskräfte im Volkswagen Konzern hat stets in einem\nangemessenen Verhältnis zur Stammbelegschaft zu stehen. Als Richtgröße\nhierfür gelten 5 Prozent Zeitarbeiter pro Standort. Unternehmens- und\nArbeitnehmervertretung können an jedem Standort einvernehmlich abweichende\nQuoten vereinbaren. Werden die 5 Prozent pro Standort überschritten,\nverpflichten sich Unternehmens- und Arbeitnehmervertretung im Rahmen der in der\nCharta der Arbeitsbeziehungen festgelegten Konsultationsmechanismen, Beratungen\ndarüber aufzunehmen, ob eine Absenkung des Anteils der Zeitarbeitnehmer\nnotwendig ist und hierüber eine einvernehmliche Lösung herbeizuführen.\nBereits bestehende Mitbestimmungsrechte und durch die Umsetzung der Charta der\nArbeitsbeziehungen zukünftig erworbene Mitbestimmungsrechte werden hierdurch\nnicht eingeschränkt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Europäische Konzernbetriebsrat und der Weltkonzernbetriebsrat haben das\nRecht, sich von der Konzernleitung jederzeit über die Anzahl der eingesetzten\nZeitarbeitskräfte im Unternehmen oder an einzelnen Standorten sowie über\nderen prozentualen Anteil an der Gesamtbelegschaft informieren zu lassen. Die\nArbeitnehmervertretungen vor Ort haben für ihre jeweilige Ebene die gleichen\nRechte wie der Europäische Konzernbetriebsrat und der Weltkonzernbetriebsrat\nfür das Gesamtunternehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-eqpay\">\u003Ch3>b)Equal Pay und Equal Treatment\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Bezugsbasis für Equal Pay ist das jeweilige Grundentgelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Alle weiteren Entgeltbestandteile, z.B. Schicht- und Mehrarbeitszuschläge,\nrichten sich nach orts- bzw. branchenüblichen, wenn vorhanden tariflich\ngeregelten Sätzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es kann ein Einarbeitungsentgelt gezahlt werden, dass sich an den\nbetrieblichen und standortbezogenen Regelungen orientiert. Spätestens nach\nAblauf von neun Monaten erhält der Zeitarbeitnehmer das gleiche Grundentgelt\nwie ein vergleichbarer Stammmitarbeiter. Die Höhe des Einarbeitungsentgelts\nwird von den zuständigen Tarifparteien einvernehmlich festgelegt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Leistungsorientierte Entgeltbestandteile wie z.B. Teambonus und\nindividueller Leistungsbonus stehen den Zeitarbeitskräften ab dem zweiten Jahr\nihrer Beschäftigung, wenn ihre Leistung erstmals evaluiert werden konnte, in\nanaloger Höhe zur Stammbelegschaft zu. Bei Leistungsbewertungen gelten für\nZeitarbeitnehmer die gleichen Kriterien wie für Stammbeschäftigte.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tochtergesellschaften des Volkswagen Konzerns, die als Verleihunternehmen\nfungieren, gewähren ihren Beschäftigten eine Ergebnisbeteiligung. Das\nAusschüttungsvolumen der Ergebnisbeteiligung beträgt für die gesamte\nBelegschaft mindestens 10% des operativen Ergebnisses der jeweiligen\nKonzerntochter. Dieses Volumen verteilt sich auf die Anspruchsberechtigten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Volkswagen Konzern trägt Sorge dafür, dass die Verleihunternehmen, das\nauf der Basis dieser Vereinbarung festgelegte Entgelt vollumfänglich an die\nMitarbeiter auszahlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zahlungen, die an die dauerhafte Zugehörigkeit zum Volkswagen Konzern\ngeknüpft sind, fallen nicht unter diese Equal-pay-Regelung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Festlegung der arbeitszeitlichen Regelungen, z.B. wöchentliche\nArbeitszeit, Pausen- und Ruhezeiten etc. richtet sich nach den geltenden\nRegelungen des Einsatzbereiches des Standorts des Volkswagen Konzerns, in dem\nder Zeitarbeitnehmer eingesetzt ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es ist untersagt, Zeitarbeitnehmer in rechtmäßig bestreikten Betrieben\neinzusetzen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-healthandsafetypolicy\">\u003Cp>Zeitarbeitskräfte werden während des Einsatzes für Volkswagen in ihren\nBeschäftigungsbedingungen der Stammbelegschaft gleichgestellt. Zum equal\ntreatment gehört eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer zum Beispiel beim\nZugang zu allgemeinen Unternehmensinformationen, beim Gesundheits- und\nArbeitsschutz, dem Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten sowie bei\nden Sozialstandards, soweit es sich nicht um Angebote und Einrichtungen\nhandelt, die aus zwingenden Gründen nur für Angehörige der Stammbelegschaft\nvorgesehen sind.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Alle den Einsatz betreffenden Vertretungsrechte werden durch die\nArbeitnehmervertreter von Volkswagen wahrgenommen, wenn gesetzliche oder\nbetriebliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch3>c)Begrenzung der individuellen Einsatzdauer\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Zum Schutz der Zeitarbeitnehmer soll, soweit national keine kürzeren\nFristen gelten, die jeweilige Einsatzdauer im Volkswagen Konzern insgesamt drei\nVertragsverlängerungen oder den Zeitraum von insgesamt 36 Monaten nicht\nübersteigen. Hat der Zeitarbeitnehmer die Höchstdauer seiner\nBeschäftigungszeit erreicht, wird seine Übernahme in die Stammbelegschaft von\nden zuständigen Stellen individuell geprüft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Den Zeitarbeitskräften muss eine Mindesteinsatzdauer von sechs Monaten\nangeboten werden, weiterhin soll die angebotene Laufzeit von\nVertragsverlängerungen mindestens sechs Monate betragen. Innerhalb der\nEinsatzzeit werden Zeitarbeitnehmer jeweils mindestens vier Wochen vor einer\nVerlängerung ihres Einsatzes über diese Verlängerung und ihre geplante Dauer\nunterrichtet. Soweit nationale Gesetze und tariflich verhandelte Normen es\nerlauben, können Unternehmens- und Arbeitnehmervertretung an jedem Standort\neinvernehmlich abweichende Mindesteinsatzdauern und Laufzeiten vereinbaren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-trainingprogrammes\">\u003Ch3>d)Chance auf Übernahme und Qualifizierung\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Wenn erkennbar ist, dass Zeitarbeitnehmer auf Basis der Personalplanungen\ndauerhaft eingesetzt werden können, werden sie nach zwischen dem Unternehmen\nund der Arbeitnehmervertretung für den Standort vereinbarten\nÜbernahmekriterien bevorzugt in die Stammbelegschaft übernommen. Eine\nÜbernahme nach 18 Monaten wird bei Vorliegen entsprechender Qualifikationen,\npersönlicher Voraussetzungen und einem nachhaltigen Personalbedarf geprüft.\nDamit wird Zeitarbeit bei Volkswagen zur Chance auf Übernahme in die\nStammbelegschaft und neben Berufsausbildung und Trainee-Programmen sowie\nexternen Direkteinstellungen zu einem dritten Zugangsweg in das Unternehmen.\nAlle Marken und Gesellschaften stellen sicher, dass Zeitarbeitnehmer bei\nnachhaltigen Personalbedarfen bei Einstellungen vorrangig berücksichtigt\nwerden. Sie verpflichten sich weiterhin, ihre fachlich bezogenen\nQualifizierungsangebote den Zeitarbeitskräften ebenso anzubieten, wie der\nStammbelegschaft der jeweiligen Standorte.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight focus\" id=\"clause-LOWWAGE_government\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-LOWWAGE_trigger\">\u003Ch3>e) Auswahl der Verleihunternehmen\u003C\u002Fh3>\n\n\u003Cp>Entleihverträge werden nur mit Verleihunternehmen abgeschlossen, welche die\n„Anforderungen des Volkswagen Konzerns zur Nachhaltigkeit in den Beziehungen\nzu Geschäftspartnern“ anerkennen. Ist in einem Land die Zeitarbeit tarifiert\noder durch einen gesetzlichen Mindestlohn reguliert, verpflichtet sich\nVolkswagen, nur mit Firmen zu kooperieren, die diese Mindeststandards\neinhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine „verdeckte“ Zeitarbeit durch die Kooperation mit\nVerleihunternehmen, die als Abnehmer von Werksaufträgen auftreten, ihre\nArbeitgeberrechte aber lediglich formal ausüben, wird von den Vertragsparteien\nausgeschlossen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch2>Abschließende Bestimmungen\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Diese Charta stellt eine Ergänzung und Weiterentwicklung bestehender\nVereinbarungen und Erklärungen, insbesondere der Charta der Arbeitsbeziehungen\nim Volkswagen Konzern und der Erklärung zu den sozialen Rechten und den\nindustriellen Beziehungen bei Volkswagen, dar. Sie gilt für die\nGesellschaften, die im Europäischen Konzernbetriebsrat und\nWeltkonzernbetriebsrat des Volkswagen Konzerns vertreten sind. Aus ihr können\ndurch Dritte keine Ansprüche geltend gemacht werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die beteiligten Parteien erkennen die landesspezifischen gewerkschaftlichen\nTraditionen und unterschiedlichen gesetzlichen sowie tariflichen Regelungen in\nverschiedenen Ländern an. Die Bestimmungen dieser Charta müssen mit lokalen\nGegebenheiten vereinbar sein. Stellt die Einhaltung von länderspezifischen\nStandards für die Zeitarbeitskräfte eine Verschlechterung im\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vergleich zu dieser Charta oder anderer Grundsätze des Volkswagen Konzerns\ndar, so greift stets diejenige Regelung, die für die Zeitarbeitskräfte\ngünstiger ist. Stellen nationale tarifliche oder betriebliche Regelungen oder\nGesetze die Zeitarbeitskräfte günstiger, werden diese Regelungen von dieser\nCharta nicht berührt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sollte es bei der Auslegung dieser Charta oder der Praktizierung der hier\nfestgeschriebenen Grundsätze zu Unstimmigkeiten kommen, beraten zunächst\nörtliche Einigungsgremien aus Vertretern der Arbeitnehmer- und\nArbeitgeberseite über eine einvernehmliche Lösung. Wird auf dieser Ebene\nkeine Einigung erzielt, werden der Präsident und der Generalsekretär des\nEuropäischen Konzernbetriebsrats bzw. des Weltkonzernbetriebsrates sowie der\nArbeitsdirektor und der Leiter Konzern Personal International zur\nLösungsfindung einbezogen. Das aus diesen Personen bestehende Gremium fungiert\nals Schieds- und Schlichtungsstelle.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Diese Vereinbarung kann, wenn beide Seiten dies wünschen, einvernehmlich\nangepasst werden. Sollte eine Regelung dieser Vereinbarung unwirksam sein,\nvereinbaren die Parteien eine neue zu finden, die der unwirksamen möglichst\nnahe kommt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Diese Charta ist in deutscher Sprache verfasst worden. Sollten sich durch\nÜbersetzung der Originalfassung dieser Charta in eine andere Sprache\nAbweichungen ergeben, so gilt im Zweifel die deutsche Fassung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Charta tritt mit ihrer Unterzeichnung in Kraft und gilt nicht\nrückwirkend. Die betrieblichen oder tariflichen Parteien an den jeweiligen\nStandorten verständigen sich auf eine Umsetzung dieser Charta bis zum 30. Juni\n2013.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start_date\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start\">\u003Cp>München, den 30. November 2012\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-casignemployees\">\u003Cp>für\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>den Europäischen Volkswagen Konzernbetriebsrat und den Volkswagen\nWeltkonzernbetriebsrat\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>für\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Volkswagen Konzernleitung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>für\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IndustriALL Global Union\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n\n            \n            ",{"cbadate_start":44,"cbadate_start_date":47,"casignemployees":49,"trainingprogrammes":53,"tempagency":57,"healthandsafetypolicy":60,"LOWWAGE_trigger":64,"LOWWAGE_government":68,"eqpay":70},{"bindId":45,"name":46,"text":46},"cbadate_start","München, den 30. 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Zum equal\ntreatment gehört eine Gleichbehandlung der Zeitarbeitnehmer zum Beispiel beim\nZugang zu allgemeinen Unternehmensinformationen, beim Gesundheits- und\nArbeitsschutz, dem Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen und -diensten sowie bei\nden Sozialstandards, soweit es sich nicht um Angebote und Einrichtungen\nhandelt, die aus zwingenden Gründen nur für Angehörige der Stammbelegschaft\nvorgesehen sind.\n\nAlle den Einsatz betreffenden Vertretungsrechte werden durch die\nArbeitnehmervertreter von Volkswagen wahrgenommen, wenn gesetzliche oder\nbetriebliche Regelungen dem nicht entgegenstehen.","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>DEU Volkswagen Group - 2012\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2012-11-30\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;Ohne nähere Angaben\u003C\u002Fdiv>\n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Verarbeitendes Gewerbe\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Fahrzeugbau und Fertigung von KFZ-Teilen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In the private sector\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1\">\n\n                \n                    \n                    \u003Cdiv>\n                        Name Firma: &rarr;&nbsp;\n                        Volkswagen Group\n                    \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MNCOMPA_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        \n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-casignemployees\">\n                Name andere Unterzeichner der Arbeitnehmerseite: &rarr;&nbsp;Europäischen Volkswagen Konzernbetriebsrat und den Volkswagen Weltkonzernbetriebsrat\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \n\n\n        \n\n        \n        \n        \u003Cdiv class=\"section gender-equality-issues\">\n            \u003Ch3 id=\"display-GENEQ_trigger\">Themen der Geschlechtergleichstellung\u003C\u002Fh3>\n         \u003Cdiv id=\"display-eqpay\">Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n         \u003Cdiv id=\"display-gender\">\n                Besondere Verweis auf Geschlechter zur Lohngleichheit: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n         \u003Cdiv id=\"display-discrimination\">Klauseln zur Diskriminierung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-eqpromotion\">Gleiche Chancen der Beförderung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv> \n        \u003Cdiv id=\"display-eqtraining\">Gleiche Möglichkeiten zur Weiterbildung und Umschulung für Frauen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>     \n        \u003Cdiv id=\"display-eqofficer\">Gewerkschaftlicher Vertantwortlicher für die Geschlechtergleichstellung am Arbeitsplatz &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-sexualhar\">Klauseln über sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violence\">Klauseln über Gewalt am Arbeitsplatz: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-violenceleave\">Sonderurlaub für Arbeitnehmer, die häuslicher Gewalt oder Gewalt durch den Intimpartner ausgesetzt sind: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-support_disabilities\">Unterstützung für Arbeitnehmerinnen mit Behinderung: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003Cdiv id=\"display-equalitymonitoring\">Kontrolle der Gleichstellung der Geschlechter &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n             \n         \u003C\u002Fdiv>\n         \n\n        \u003Cdiv class=\"section employment-contracts\">\n            \u003Ch3 id=\"display-EMPCONTR_trigger\">Arbeitsverträge\u003C\u002Fh3>\n\n            \n            \n            \n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-part_time_excluded\">Teilzeitbeschäftigte von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-tempagency\">Bestimmungen zu Zeitarbeitern: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprentices_excluded\">Auszubildende von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-minijobs_excluded\">Minijobs\u002F Studentenjobs von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-LOWWAGE_government\"> \n            Bestimmung, dass die Mindestlöhne von der Regierung beachtet werden müssen: &rarr;&nbsp;Yes\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;No\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier Rechtsbeistand &rarr;&nbsp;No\n            \u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n    \u003C\u002Fdiv>\n\n\u003C\u002Fhtml>\n",[],[],"collective_agreement",[79],{"title":37,"slug":33},[81],{"type":82,"data":83},"call_to_action_body_block",{"title":84,"description":85,"variant":86,"link":87},"Tarifverträge vergleichen","Vergleichen Sie die Artikel der Tarifverträge in Deutschland zwischen einzelnen Sektoren, Themen und Ländern","dark",{"title":84,"url":88,"description":84,"rel":89,"type":90},"\u002Fde-de\u002Farbeiten-in-deutschland\u002Ftarifvertrag\u002Ftarifvertrage-vergleichen","follow","internal",[92],{"type":82,"data":93},{"title":84,"description":85,"variant":86,"link":94},{"title":84,"url":88,"description":84,"rel":89,"type":90},[]]