[{"data":1,"prerenderedAt":-1},["ShallowReactive",2],{"page:de-at\u002Farbeiten-in-osterreich\u002Fdatenbank-der-tarifvertrage\u002Freiseb-ros-rahmen-01-01-2019":3},{"id":4,"slug":5,"title":6,"short_title":7,"intro_text":8,"meta_description":8,"seo_title":8,"path":9,"content_type":10,"locale":11,"go_live_at":7,"first_published_at":12,"page_created_at":13,"published_at":12,"edit_url":14,"breadcrumbs":15,"seo":23,"data":31,"children":243,"content_type_view":244,"extra_breadcrumbs":245,"body":247,"body_blocks":258,"related_pages":262},3421,"datenbank-der-tarifvertrage","Tarifvertrag",null,"","\u002Fde-at\u002Farbeiten-in-osterreich\u002Fdatenbank-der-tarifvertrage","collective_agreements.collectiveagreementoverview","de_AT","2025-08-12T16:37:36.749000+00:00","2026-04-01T15:42:35.237020+00:00","\u002Fcms\u002Fpages\u002F3421\u002Fedit\u002F",[16,19,22],{"title":17,"slug":18},"Österreich","de-at",{"title":20,"slug":21},"Arbeiten in Österreich","arbeiten-in-osterreich",{"title":6,"slug":5},{"title":6,"description":8,"image":24,"canonical":25,"robots":26,"og_type":27,"twitter_card":28,"locale":18,"created_at":29,"last_modified_at":30},"https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fmedia\u002Fimages\u002FSocial_media_preview_image_-_2025.2e16d0ba.fill-1200x630.png","https:\u002F\u002Fwageindicator.org\u002Fde-at\u002Farbeiten-in-osterreich\u002Fdatenbank-der-tarifvertrage\u002F","index, follow","website","summary_large_image","2025-08-12T18:37:36.749000+02:00","2026-04-01T17:42:35.337568+02:00",{"cba":32,"clauses":43,"details":241,"translations":242},{"id":33,"uid":34,"url":35,"name":36,"locale":11,"override_title":8,"title":37,"browser_title":38,"browser_description":39,"text":40},"reiseb-ros-rahmen-01-01-2019","996c2e66-a5ea-11ec-a03b-f23c91080f70","https:\u002F\u002Fcobra.wageindicator.org\u002Fcountries\u002Faustria\u002Freiseb-ros-rahmen-01-01-2019\u002Freiseb-ros-rahmen-01-01-2019\u002F","Reiseb_ros_Rahmen_01_01_2019","AUT Austrian Federal Economic Chamber - Trade Division - 2019","Austria - AUT Austrian Federal Economic Chamber - Trade Division - 2019","AUT Austrian Federal Economic Chamber - Trade Division - 2019 - Unterhaltung, Kultur, Sport",{"name":41,"data":42},"Reiseb_ros_Rahmen_01_01_2019.html","\n\u003C!--?xml version=\"1.0\" encoding=\"UTF-8\"?-->\n\n\n  \u003Cmeta http-equiv=\"content-type\" content=\"text\u002Fhtml; charset=UTF-8\">\n  \u003Ctitle>New26\u003C\u002Ftitle>\n  \u003Cmeta name=\"generator\" content=\"Amaya, see http:\u002F\u002Fwww.w3.org\u002FAmaya\u002F\">\n\n\n\n\u003Ch1>REISEBÜROS \u002F RAHMEN\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>KOLLEKTIVVERTRAG\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Ch1>für die Angestellten in ReisebürosIn der Fassung vom 1. Jänner 2019\nRedaktionelle Anmerkungen\u003C\u002Fh1>\n\n\u003Cp>Quelle: Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Journalismus, Papier\n[Druckfassung]\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>SPRACHLICHE GLEICHBEHANDLUNG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Soweit im Folgenden personenbezogene Bezeichnungen nur in männlicher Form\nangeführt sind, beziehen sie sich auf Frauen und Männer in gleicher Weise.\nBei der Anwendung auf bestimmte Personen ist die jeweils geschlechtsspezifische\nForm zu verwenden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>VERTRAGSSCHLIESSENDE\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Sprachliche Gleichbehandlung:Soweit im Folgenden personenbezogene\nBezeichnungen nur in männlicher Form angeführt sind, beziehen sie sich auf\nFrauen und Männer in gleicher Weise. Bei der Anwendung auf bestimmte Personen\nist die jeweils geschlechtsspezifische Form zu verwenden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbasignsingle\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-CBA_MEMTRAD4_1\">\u003Cp>Vertragsschließende: Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen dem\nFachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien,\nWiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen\nGewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Papier,\nJournalismus, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, 1030 Wien,\nAlfred-Dallinger-Platz 1, andererseits.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch2>I.GELTUNGSBEREICH\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-framework\">\u003Cp>1.Räumlich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-covercountry\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-transnational\">\u003Cp>Für das Bundesgebiet Österreich\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Fachlich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für alle Betriebe, die dem Fachverband der Reisebüros in der\nWirtschaftskammer Österreich, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,\nangehören.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Persönlich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-coverunion_trigger\">\u003Cp>Für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses\nKollektivvertrages sind alle Dienstnehmer (auch Aushilfskräfte), auf die das\nAngestelltengesetz Anwendung findet.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Abweichend vom Kollektivvertrag gibt es Ausnahmeregelungen für leitende\nAngestellte im § 36 Abs 2 ArbVG, §1 Abs 2 Z 8 AZG und § 1 Abs 2 Z 5 ARG.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>II.GELTUNGSBEGINN\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbadate_start_date\">\u003Cp>Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ch2>III.ANSTELLUNG\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>1.Jede Neuaufnahme von Angestellten ist dem Betriebsrat - sofern ein solcher\nbesteht - vor deren Einstellung in den Betrieb mitzuteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nach der tatsächlichen Einstellung sind dem Betriebsrat weitere Details\ngemäß § 99 Abs 4 ArbVG mitzuteilen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-contracttrialperiod\">\u003Cp>2.Eine Anstellung auf Probe kann nur auf die Dauer eines Monats erfolgen .\nWird das Dienstverhältnis innerhalb der Probezeit nicht gelöst, so gilt die\nAnstellung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für Angestellte, die für eine\nbestimmte Zeit aufgenommen werden, gilt diese Bestimmung nicht.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-apprentices_excluded\">\u003Cp>Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein (§ 19 AngG). Während der\nProbezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit - ohne Angabe von Gründen und\nohne Einhaltung von Fristen - sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Angestellten\ngelöst werden. Die Probezeit für Lehrlinge muss nicht vereinbart werden. Sie\ngilt kraft Gesetzes und beträgt 3 Monate (BAG).\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Bei einem befristeten Dienstverhältnis kann ebenfalls ein Probemonat\nvereinbart werden, jedoch geht dieses Dienstverhältnis nicht in ein\nunbefristetes Dienstverhältnis über, sondern endet durch Zeitablauf.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>IV.ARBEITSZEIT\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-hourspweek\">\u003Cp>1.Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der\nRuhepausen 38,5 Stunden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Die Verteilung der wöchentlichen Normalarbeitszeit (NAZ) auf die\neinzelnen Wochentage, der Beginn und das Ende der täglichen Arbeitszeit, sowie\ndie Dauer und die Lage der Pausen sind unter Berücksichtigung der jeweiligen\nBetriebserfordernisse und unter Bedachtnahme auf die Interessen der\nAngestellten nach Maßgabe der gesetzlichen und kollektivvertraglichen\nBestimmungen festzulegen. Am 24. und 31.Dezember endet die Arbeitszeit um 12\nUhr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beginn, Ende und Verteilung (bei Teilzeit auch Ausmaß) der\nNormalarbeitszeit auf die einzelnen Wochentage sind zwischen Arbeitgeber und\nAngestellten zu vereinbaren. Ein Anordnungsrecht des Arbeitgebers gibt es nur\nin besonderen Ausnahmefällen zur Verhinderung eines unverhältnismäßigen\nwirtschaftlichen Nachteils und wenn andere Maßnahmen nicht zumutbar sind. Eine\nVereinbarung, die dem Arbeitgeber ermöglicht, das Ausmaß der Arbeitszeit zu\nvariieren oder die Lage der Arbeitszeit nach Belieben einseitig festzusetzen,\nwiderspricht daher dieser Bestimmung. Diese Grundsätze gelten auch für die\nPausenregelung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Arbeitszeit und Pausen können durch Betriebsvereinbarung geregelt werden\n(erzwingbare Betriebsvereinbarung gem § 97 Abs 1 Z 2 ArbVG). Für Jugendliche\ngelten besondere Pausenregelungen siehe § 15 Abs 1 und 2 KJBG).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Berufsschulzeit ist in die Arbeitszeit einzurechnen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Dem Angestellten ist eine ununterbrochene wöchentliche Ruhezeit von 36\nStunden, die den Sonntag einschließt, zu gewähren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Wochenendruhe beginnt für alle Angestellten spätestens Samstag um 13\nUhr. Durch Betriebsvereinbarung kann der Beginn der Wochenendruhe bis Samstag\n18 Uhr verschoben werden. In Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet\nist, kann dies auch durch schriftliche Einzelvereinbarung erfolgen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Jahresdurchschnitt soll jeder dritte Samstag arbeitsfrei sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ausgenommen von diesen Regelungen in Ziffer 3 sind Angestellte, die im\nINCOMING- oder Kongress-Bereich, Call Center oder als mobile Reiseberater\ntätig sind (siehe Abschnitt XVII). Werden Messen oder messeähnliche\nVeranstaltungen durchgeführt, dürfen Arbeitnehmer auch während der\nWochenend- und Feiertagsruhe mit Arbeiten beschäftigt werden (§ 17 ARG).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Kongresse, kongressähnliche Veranstaltungen, Konferenzen, Seminare und\nTagungen gibt es in der ARG-VO eine Ausnahme. Erlaubt sind alle Tätigkeiten,\ndie zur Vorbereitung und Durchführung dieser Veranstaltungen und zur Betreuung\nder Teilnehmer unbedingt erforderlich sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer, der während seiner wöchentlichen Ruhezeit beschäftigt\nwird, hat in der folgenden Arbeitswoche Anspruch auf Ersatzruhe, die auf seine\nWochenarbeitszeit anzurechnen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ist. Die Ersatzruhe ist im Ausmaß der während der wöchentlichen Ruhezeit\ngeleisteten Arbeit zu gewähren, die innerhalb von 36 Stunden vor dem\nArbeitsbeginn in der nächsten Arbeitswoche erbracht wurde (§ 6 ARG).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Es kann mit Betriebsvereinbarung ein Durchrechnungszeitraum von bis zu 52\nWochen vereinbart werden. In Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet\nist, kann dies auch durch schriftliche Einzelvereinbarung erfolgen. Beginn und\nEnde sind schriftlich festzulegen. Die wöchentliche Normalarbeitszeit kann in\nden einzelnen Wochen auf bis zu 44 Stunden verlängert werden, wenn innerhalb\ndes festgelegten Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche Normalarbeitszeit\n38,5 Stunden nicht überschreitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Durchrechnungszeitraum erfährt die monatliche Bezahlung der\nNormalarbeitszeit keine Veränderung. Nach Ende des Durchrechnungszeitraums\nsind verbliebene Überstunden mit dem Überstundenzuschlag bis spätestens mit\ndem übernächsten Monatsgehalt auszubezahlen. Auf Wunsch des Arbeitnehmers\nkönnen diese Überstunden mit dem Überstundenzuschlag als Zeitausgleich nach\nEnde des Durchrechnungszeitraumes abgegolten werden. Der Arbeitnehmer hat dies\nbis spätestens 14 Tagen vor Ende des Durchrechnungszeitraumes schriftlich\nbekanntzugeben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei Teilzeitbeschäftigten gilt diese Regelung mit der Maßgabe, dass als\nMehrarbeitsstunden nur jene Arbeitsstunden zu bezahlen sind, die nach Ablauf\nder zuvor genannten Durchrechnungszeiträume über das vereinbarte\nTeilzeitausmaß hinausgehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Aus Gründen der Rechtssicherheit sollte die Arbeitszeiteinteilung immer\nschriftlich erfolgen (Betriebsvereinbarung, Dienstvertrag, Dienstzettel,\nDienstplan usw).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-hourstxt\">\u003Cp>Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf 8 Stunden, ihre\nWochenarbeitszeit 38,5 Stunden nicht überschreiten. Zur Erlangung einer\nlängeren Wochenendfreizeit kann die tägliche Normalarbeitszeit auf 9 Stunden\nausgedehnt werden. Eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit im gleichen Ausmaß\nwie bei volljährigen Angestellten ist möglich (§11 Abs 2a KJBG). Dabei kann\ndie Normalarbeitszeit bis zu 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie im\nDurchschnitt 38,5 Stunden nicht übersteigt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>5.Wird an einem Werktag weniger als 8 Stunden oder überhaupt nicht\ngearbeitet, kann die entfallende Arbeitszeit auf die anderen Tage in der Woche\nverteilt werden, doch darf die tägliche Normalarbeitszeit in diesem Fall 9\nStunden nicht überschreiten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ab der 10. Stunde täglich bzw 45. Stunde wöchentlich fallen in der Regel\nÜberstunden an. Dies gilt auch bei einem vereinbarten Durchrechnungszeitraum.\nAbweichende Regeln gelten gemäß § 4 Abs 8 bzw § 4b Abs 4 AZG.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-standbyallowancetype\">\u003Cp>6.RUFBEREITSCHAFT kann mit dem Angestellten vereinbart werden. Sie liegt\ndann vor, wenn ein Angestellter außerhalb der normalen kollektivvertraglichen\nArbeitszeit auf Anordnung des Arbeitgebers oder dessen Bevollmächtigten\nerreichbar sein muss. Beginn und Ende der Rufbereitschaft muss festgelegt\nwerden. Die Rufbereitschaft ist mit mindestens 10 Prozent des auf die Zeit des\nBereitschaftsdienstes entfallenden Stundengehaltes zu entlohnen. Die\nBestimmungen des AZG betreffend Ruhezeit sind einzuhalten. Rufbereitschaft ist\nkeine Arbeitszeit. Wird innerhalb der Rufbereitschaft Arbeitsleistung erbracht,\nist die entsprechende Zeit als Überstunde zu entlohnen. Sollte die Anwesenheit\nim Betrieb erforderlich sein, so gilt die Wegzeit vom Wohnort als Arbeitszeit,\nsofern nicht unmittelbar nach der Arbeit im Rahmen der Rufbereitschaft\nreguläre Arbeitszeit im Betrieb anschließt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-overtimeallowance_remote\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-CONSECUTVESUNDAYS_trigger\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-FLEXWORK_trigger\">\u003Cp>Ein anfallender Arbeitseinsatz im Rahmen der Rufbereitschaft kann nach\nMöglichkeit auch von zu Hause erfolgen. Die Rufbereitschaft darf an max. 10\nTagen pro Monat (§ 20a AZG) und davon max. 2x während der wöchentlichen\nRuhezeit (§ 6a ARG) vereinbart werden.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>7.Während des Besuches der Berufsschule bleibt das Ausmaß der Verkürzung\nder wöchentlichen Normalarbeitszeit von 1,5 Stunden außer Betracht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>V.RUHETAGE\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-schedulesrestpw\">\u003Cp>Als Ruhetage gelten alle gesetzlichen Feiertage sowie alle Sonntage oder die\nhierfür bestimmten Ersatzruhetage.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-bankholidays1\">\u003Cp>Feiertage: siehe § 7 ARG.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Durch einen gesetzlichen Feiertag darf das Entgelt nicht geschmälert\nwerden. Für die Berechnung des Entgelts sind auch regelmäßige Prämien,\nProvisionen und Überstunden heranzuziehen. Wird an einem Feiertag gearbeitet,\nso gebührt darüber hinaus ein Feiertagsarbeitsentgelt in Höhe von 1\u002F167 pro\nStunde des monatlichen Entgelts innerhalb der Normalarbeitszeit. Bei\nÜberstunden siehe Abschnitt VII.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Verbrauch der Freizeit (Ersatzruhe) kann durch den Arbeitgeber nicht\neinseitig angeordnet werden. Diese hat unmittelbar vor dem Beginn der folgenden\nWochen(end)ruhe zu liegen, soweit vorab nicht anders vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>VI.MEHRARBEIT\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>1.Arbeitsleistung im Ausmaß der Verkürzung der wöchentlichen gesetzlichen\nNormalarbeitszeit von 40 Stunden auf die kollektivvertragliche wöchentliche\nNormalarbeitszeit von 38,5 Stunden ist Mehrarbeit. Diese Mehrarbeit von 1,5\nStunden pro Woche ist zuschlagsfrei zu behandeln und wird auf das erlaubte\nÜberstundenausmaß nicht angerechnet. Dieser Grundsatz gilt auch bei anderer\nVerteilung der Normalarbeitszeit nach den Punkten des Abschnittes IV Ziffer 2.\nHinsichtlich der Anordnung von Mehrarbeit gelten die Bestimmungen analog den\nÜberstunden sinngemäß.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Arbeitszeiten, für die gemäß Abschnitt VII ein Zuschlag von mehr als\n50% gebührt, gelten nicht als Mehrarbeit im Sinne der Ziffer 1, sondern als\nÜberstunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Zur Berechnung der Vergütung von Mehrarbeit ist das Bruttogehalt durch\n167 zu teilen. Anstelle der Bezahlung von Mehrarbeit kann eine Abgeltung durch\nZeitausgleich im Ausmaß 1:1 vereinbart werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>VII.ÜBERSTUNDEN, RUHE- UND FEIERTAGSARBEIT\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>1.Überstunden sind vom Arbeitgeber oder dessen Bevollmächtigten\nausdrücklich angeordnete Arbeitsstunden, die über die tägliche oder\nwöchentliche Normalarbeitszeit hinausgehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dringend notwendig gewordene Überschreitungen der Arbeitszeit, die vorher\nnicht angeordnet werden konnten, sind grundsätzlich zur nachträglichen\nGenehmigung am folgenden Arbeitstag dem Arbeitgeber oder dessen\nBevollmächtigten vorzulegen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Als Überstunden besonders zu entlohnen sind:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Überschreitungen der vereinbarten täglichen oder wöchentlichen\nArbeitszeit,*\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Arbeiten an Samstagen zwischen 13-18 Uhr, ausgenommen Angestellte, die\nwöchentlich für maximal 18 Stunden inkl. Samstag beschäftigt sind und Call\nCenter Mitarbeiter (siehe Abschnitt XVII),\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Arbeiten an Sonntagen und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-an den zu gewährenden freien Samstagen gemäß Abschnitt IV Ziffer 3,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-ebenso Arbeiten an Feiertagen, soweit diese die für den betreffenden\nWochentag festgesetzte Normalarbeitszeit überschreiten.**\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Saldoüberstunden (siehe Abschnitt IV Ziffer 4),\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Arbeitsleistung innerhalb der Rufbereitschaft.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>* Damit ist die Normalarbeitszeit gemäß IV gemeint.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ab der 10. Stunde täglich bzw 45. Stunde wöchentlich fallen in der Regel\nÜberstunden an. Dies gilt auch bei einem vereinbarten Durchrechnungszeitraum.\nAbweichende Regeln gelten gemäß § 4 Abs 8 bzw § 4b Abs 4 AZG.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>** Der Feiertag fällt auf einen Werktag und es wird gearbeitet:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel 1:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Normalarbeitszeit am betreffenden Werktag: 8 Stunden Gearbeitet wird: 7\nStunden\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Angestellte erhält das Feiertagsentgelt für 8 Stunden in Höhe des\nregelmäßig bezahlten Entgelts und darüber hinaus das Feiertagsarbeitsentgelt\nfür 7 Stunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel 2:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Normalarbeitszeit am betreffenden Werktag: 8 Stunden Gearbeitet wird: 9\nStunden\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Angestellte erhält das Feiertagsentgelt für 8 Stunden in Höhe des\nregelmäßig bezahlten Entgelts und darüber hinaus das Feiertagsarbeitsentgelt\nfür 9 Stunden, das 1 Stunde Überstundenentgelt mit 100% Zuschlag enthält.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Anstatt der Auszahlung kann Zeitausgleich vereinbart werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Die tägliche Arbeitszeit (Normalarbeitszeit und Überstunden) soll nicht\nmehr als 10 Stunden betragen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Bei Anordnung von Überstunden sind die gesetzlichen Bestimmungen zu\nbeachten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-overtimeallowancetype\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-MAXHOURS_trigger\">\u003Cp>Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes darf die durchschnittliche\nWochenarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48\nStunden nicht überschreiten. Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als 20\nÜberstunden zulässig (dh 60 Stunden\u002FWoche). Die Tagesarbeitszeit darf 12\nStunden nicht überschreiten.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Es steht Angestellten frei, Überstunden ohne Angabe von Gründen\nabzulehnen, wenn durch diese Überstunden die Tagesarbeitszeit von zehn Stunden\noder die Wochenarbeitszeit von 50 Stunden überschritten wird. Sie dürfen\ndeswegen nicht benachteiligt werden, insbesondere nicht hinsichtlich des\nEntgelts, der Aufstiegsmöglichkeiten und der Versetzung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>lit a. Die Überstundenentlohnung besteht aus dem Grundstundengehalt und\neinem Zuschlag.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Grundstundengehalt für die Berechnung der Überstundenentlohnung\nbeträgt 1\u002F158 des Bruttomonatsgehaltes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Grundstundenlohn errechnet sich aus dem Bruttomonatsgehalt. Das\nbedeutet, dass das regelmäßige Ist-Gehalt (inkl zB fixe\nÜberstundenpauschale, regelmäßige Zulagen, Reformbetrag,...) für die\nBerechnung zu berücksichtigen ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Variable Gehaltsbestandteile (zB unregelmäßige Prämien oder Provisionen,\nunregelmäßige Überstunden nach Anfall) sind nicht Teil des\nBruttomonatsgehaltes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-overtimeallowanceperc1_general\">\u003Cp>Der Überstundenzuschlag beträgt50%,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-NOCTPREM_trigger\">\u003Cp>zwischen 20.00 und 6.00 Uhr an Werktagen100%,\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Samstag zwischen 13 und 18 Uhr (Call Center und\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-standbyallowanceperc1\">\u003Cp>Arbeitsleistung im Rahmen der Rufbereitschaft zwischen 13 und50%.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>20 Uhr)\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>oder an Ruhetagen gemäß ARG100%\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>lit b. Im Einvernehmen können Überstunden durch Freizeit abgegolten\nwerden. Die\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Freizeitabgeltung für Überstunden mit 50%-igen Zuschlag erfolgt im\nVerhältnis 1:1,5 bzw für Überstunden mit 100%-igen Zuschlag im Verhältnis\n1:2. Eine Freizeitabgeltung im Verhältnis 1:1 ist möglich, jedoch bleibt der\nÜberstundenzuschlag gewahrt und ist auszubezahlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Diese Regelung ist eine Klarstellung der geltenden Rechtslage. Eine\nAbgeltung von Überstunden 1:1 ist sittenwidrig und teilnichtig. Erfolgt eine\nAbgeltung 1:1 in Freizeit, ist der entsprechende Zuschlag zu bezahlen. Der\nVerbrauch der Freizeit kann durch den Arbeitgeber nicht angeordnet werden,\nsondern ist zwischen Arbeitgeber und Angestellten zu vereinbaren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Außerhalb der Normalarbeitszeit geleistete Abfertigungsdienste sind\ngrundsätzlich als Überstunden abzugelten, mindestens gebühren jedoch pro\nStunde die im Anhang angeführten Sätze.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Hin- und Rückfahrten wird die Fahrzeit mit höchstens jedoch je einer\nStunde vergütet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Unter Abfertigungsdiensten versteht man Serviceleistungen im Rahmen der An-\nund Abreise der Kunden (Begrüßung, Verabschiedung, Information und Betreuung\nvon Reisenden zB auf dem Flughafen, Bahnhof, Hotel).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Überstunden sind - soweit sie nicht in Freizeit abgegolten werden - am\nEnde der ihrer Arbeitsleistung folgenden Gehaltsperiode zu bezahlen. Nach Ende\neines Durchrechnungszeitraumes gem. Abschnitt IV Ziffer 4 sind verbliebene\nÜberstunden spätestens mit dem übernächsten Monatsgehalt auszubezahlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Durch Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Angestellten kann ein\nÜberstundenpauschale festgesetzt werden, doch darf diese im Durchschnitt eines\nKalenderjahres den Angestellten nicht ungünstiger stellen als die\nÜberstundenentlohnung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.Geltendmachung von Überstunden:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Überstundenansprüche verfallen 3 Monate nach Ende des Monats, in dem die\nÜberstunden geleistet wurden, sofern sie nicht innerhalb dieser Frist\nschriftlich geltend gemacht wurden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verfall des Anspruches: Nach Ablauf der Frist von 3 Monaten geht nicht bloß\ndas Klagsrecht, sondern auch der Anspruch selbst verloren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verjährung des Anspruches: Bei rechtzeitiger Geltendmachung der\nÜberstunden gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren (§ 1486\nABGB).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>VIII.URLAUB\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-holidaysdays\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-disabilityfundtxt\">\u003Cp>Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes. Begünstigte\nBehinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes erhalten einen\nZusatzurlaub von mindestens 3 Tagen pro Urlaubsjahr.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Erkrankt ein Arbeitnehmer während seines Urlaubs und dauert der\nKrankenstand länger als drei Tage, so zählen die Tage des Krankenstandes\nnicht als Urlaub. Dies gilt aber nur dann, wenn der Arbeitnehmer dem\nArbeitgeber den Krankenstand nach dreitägiger Krankheitsdauer unverzüglich\ngemeldet hat und ihm nach dem Urlaub unaufgefordert eine ärztliche\nKrankenstandsbestätigung über die gesamte Dauer der Erkrankung vorlegt (§ 5\nUrlG).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>IX.KÜNDIGUNG\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Die Lösung eines Dienstverhältnisses durch den Dienstgeber kann nur nach\nden Bestimmungen des § 20 Abs. 2 und 3 des Angestelltengesetzes erfolgen. Nach\n4-jähriger Dauer des Dienstverhältnisses ist eine Kündigung durch den\nDienstgeber nur nach den Bestimmungen des § 20 Abs. 2 Angestelltengesetz\nmöglich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Kündigungsfristen für den Arbeitgeber betragen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei einem Dienstverhältnis von\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>weniger als zwei Jahren\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab vollendetem 2. Dienstjahr ab vollendetem 5. Dienstjahr ab vollendetem 15.\nDienstjahr ab vollendetem 25. Dienstjahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Kündigungsfrist\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6 Wochen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2Monate\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3Monate\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4Monate\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5Monate\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gesetzlich - ohne abweichende Vereinbarung - gilt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine Arbeitgeberkündigung ist gemäß § 20 Abs 2 AngG grundsätzlich nur\nunter vorheriger Einhaltung der jeweiligen Kündigungsfrist zu einem\nQuartalsende (letzter Arbeitstag = 31.3., 30.6., 30.9., 31.12.) möglich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Angestellte kann sein Dienstverhältnis unter vorheriger Einhaltung\neiner einmonatigen Kündigungsfrist zu jedem Monatsletzten kündigen (zB Zugang\nder Kündigungserklärung spätestens am 30.4. - Ende des Dienstverhältnisses\nam 31.5.).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mögliche Vereinbarungen im Dienstvertrag:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Kündigung des Dienstverhältnisses durch Arbeitgeber oder Arbeitnehmer\nzum 15. oder Letzten eines jeden Monates kann vereinbart werden. Eine derartige\nVereinbarung ist für den Arbeitgeber nur für die ersten 4 Jahre möglich.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Dienstvertrag können gleich lange Kündigungsfristen für Arbeitgeber\nund Arbeitnehmer vereinbart werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es wird empfohlen, die Kündigung schriftlich durchzuführen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-contractseverancepay\">\u003Ch2>X.ABFERTIGUNG\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Die nachfolgende Regelung des Abschnitt X Z 1-4 ist auf\nArbeitsverhältnisse, die nach dem 31.12.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2002begonnen haben, nicht anzuwenden. Dies gilt auch für\nArbeitsverhältnisse, die vor dem 1.1.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2003bestanden haben und für die ein Teil- oder Vollübertritt vereinbart\nwurde, sofern in der Übertrittsvereinbarung nichts anderes festgelegt ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Übertrittsvereinbarung nach § 47 BMSVG kann vom Mitarbeiter binnen 3\nWochen ab Unterfertigung schriftlich widerrufen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Hinsichtlich der Abfertigung gelten, soweit in diesem Vertrag nicht\ngünstigere Regelungen getroffen werden, die Bestimmungen des\nAngestelltengesetzes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.a)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Fall des Todes eines Angestellten, der länger als 1 Jahr im Betrieb\ntätig war, ist das Gehalt für den Sterbemonat und den folgenden Monat\nweiterzuzahlen. Nach 5-jähriger Betriebszugehörigkeit des Angestellten ist\ndas Gehalt für den Sterbemonat und die beiden\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>b)folgenden Monate weiterzuzahlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Anspruchsberechtigt sind der hinterbliebene Ehegatte (Lebensgefährte),\nsofern bei Tod gemeinsamer Haushalt bestand, ansonsten Kinder oder sonstige\nUnterhaltsberechtigten des Verstorbenen. Sind solche Personen nicht vorhanden,\ndann die physischen Personen, welche\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>c)die Begräbniskosten bezahlt haben, bis zur tatsächlichen Höhe\nderselben.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Besteht neben dem Anspruch auf Weiterzahlung des Gehaltes nach Abs. a und b\nein gesetzlicher Abfertigungsanspruch nach dem Angestelltengesetz, so gilt nur\nder günstigere Anspruch. Entsteht ein gesetzlicher Abfertigungsanspruch und\nist der Ehegatte (Lebensgefährte) anspruchsberechtigt, erhält er um 20 % mehr\nals den ihm gesetzlich zustehenden Anteil.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Weiblichen Angestellten, die nach der Geburt eines lebenden Kindes\ninnerhalb der Schutzfrist gemäß Mutterschutzgesetz austreten, gebührt die\nHälfte der gesetzlich zustehenden Abfertigung, höchstens jedoch das Dreifache\ndes monatlichen Entgeltes sofern das Dienstverhältnis mindestens 5 Jahre\nununterbrochen gedauert hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei Inanspruchnahme eines Karenzurlaubes gemäß Mutterschutzgesetz in der\nist der Austritt spätestens 3 Monate vor Ende des Karenzurlaubes zu\nerklären.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-pensionfundtxt\">\u003Cp>4.Anspruch auf Abfertigung besteht auch dann, wenn der Angestellte wegen\nInanspruchnahme der Pension selbst kündigt. Im Übrigen gelten die\nBestimmungen der §§ 23ff Angestelltengesetz. Für Dienstverhältnisse, die\nbis 31.12.2002 abgeschlossen wurden und kein Übertritt in\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>„Abfertigung neu“ erfolgt ist gelten folgende Abfertigungssätze:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-contractseverancepay1\">\u003Cp>ab vollendetem 15. Dienstjahr6 Monatsentgelte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab vollendetem 20. Dienstjahr9 Monatsentgelte\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab vollendetem 25. Dienstjahr12 Monatsentgelte\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Für Dienstverhältnisse, die ab 1.1.2003 abgeschlossen wurden, gilt das\nMitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XI.FORTZAHLUNG DES GEHALTES BEI DIENSTVERHINDERUNG\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Für die Fortzahlung des Gehaltes bei Dienstverhinderung gelten die\nBestimmungen des Angestelltengesetzes. Gemäß § 8 Abs. 3 des\nAngestelltengesetzes besteht der Anspruch auf Freizeit bei Fortzahlung des\nGehaltes unter anderem in folgenden Fällen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-deathrelativesleave\">\u003C\u002Fdiv>\u003Ctable class=\"MsoNormalTable\" border=\"0\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" style=\"margin-left:-.25pt;border-collapse:collapse\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\" valign=\"bottom\">\u003C\u002Ftd>\u003C\u002Ftr>\u003Ctr>\u003Ctd width=\"50\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">a)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-marriageleave\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        eigener Eheschließung und Verpartnerung (nach dem EPG)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">3\n        Arbeitstage\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">b)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        Tod des Ehegatten bzw des (der) im gemeinsamen Haushalt lebenden\n        Lebensgefährten (Lebensgefährtin)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2\n        Arbeitstage\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">c)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Arbeitstag\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">d)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        Niederkunft der Frau bzw der im gemeinsamen Haushalt lebenden\n        Lebensgefährtin\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Arbeitstag\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">e)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        Tod der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Arbeitstag\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">f)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei\n        Teilnahme an der Beerdigung der unter b) und e) genannten Angehörigen\n        sowie der Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und\n        Urgroßeltern\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Ftd>\u003C\u002Ftr>\u003Ctr>\u003Ctd width=\"441\" valign=\"bottom\">\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Arbeitstag\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">g)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"609\" colspan=\"2\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">bei Wechsel des Hauptwohnsitzes die notwendige Zeit, jedoch\n        höchstens zwei Arbeitstage innerhalb eines Beschäftigungsjahres. Der\n        Wohnungswechsel ist durch Vorlage eines Meldezettels\n        nachzuweisen.\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"50\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">h)\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"609\" colspan=\"2\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">für die\n        notwendige ärztliche oder zahnärztliche Behandlung innerhalb der\n        Arbeitszeit. Auf Verlangen des Arbeitgebers ist eine ärztliche\n        Bescheinigung vorzulegen.\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>Die angeführten Beispiele in a)-h) sind demonstrativ und Mindestansprüche.\nAllfällige darüberhinausgehende Dienstfreistellungen sind im Einzelfall zu\nprüfen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-sicknessmaxdays\">\u003Cp>Fortzahlung des Entgelts bei Krankheit (§ 8 AngG), gültig ab 1.7.2018:\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Im 1. Dienstjahr Ab dem 2. Dienstjahr Ab dem 16. Dienstjahr Ab dem 26.\nDienstjahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Volles Entgelt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6 Wochen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8 Wochen 10 Wochen 12 Wochen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Halbes Entgelt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4 Wochen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4 Wochen 4 Wochen 4 Wochen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-disabilitypay\">\u003Cp>Beruht die Dienstverhinderung auf Arbeitsunfall oder Berufskrankheit,\nbehält der Angestellte seinen Anspruch auf das Entgelt ohne Rücksicht auf\nandere Zeiten einer Dienstverhinderung bis zur Dauer von 8 Wochen. Der Anspruch\nerhöht sich auf 10 Wochen, wenn das Dienstverhältnis 15Jahre ununterbrochen\ngedauert hat.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Der Angestellte hat bei neuerlicher Krankheit innerhalb eines Arbeitsjahres\nAnspruch auf Entgeltfortzahlung nur insoweit, als dieser noch nicht durch die\nbisherigen Krankenstände ausgeschöpft ist. Durch Krankheit (Unglücksfall)\nhat der Lehrling Anspruch auf Fortzahlung der vollen Lehrlingsentschädigung\nfür die Dauer von 4 Wochen, für weitere 2 Wochen erhält er die Differenz\nzwischen Lehrlingsentschädigung und Krankengeld.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Lehrlinge gelten für die Fortzahlung der Lehrlingsentschädigung die\nBestimmungen der §§17 und 17a BAG mit der Maßgabe, dass diese für den Tag\nder Ablegung der Lehrabschlussprüfung gebührt. Diese Bestimmung bedeutet,\ndass der Lehrling sowohl für die schriftliche als auch für die mündliche\nPrüfung den ganzen Tag von der Dienstleistung befreit ist. Die beispielsweise\nAufzählung unter a)-h) gilt auch für Lehrlinge.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-childcare\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-childcareleave\">\u003Cp>Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch\nandere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden\nwährend einer verhältnismäßig kurzen Zeit (bis zu einer Woche) an der\nLeistung seiner Dienste verhindert wird. Unter diese Verhinderungsgründe\nfallen unter anderem:\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Pflege nahestehender Angehöriger (müssen nicht im gleichen Haushalt\nwohnen).WICHTIG: Günstigere Bestimmungen des AngG beachten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>u Verhinderung durch wichtige Gründe (zB „Elternsprechtag“,\nBeistandspflicht gegenüber Eltern, Kindern, Eheschließung eines Elternteiles,\nBeerdigung von nahestehenden Verwandten).\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-ADMINISTRATIVE_trigger\">\u003Cp>Verhinderung durch öffentliche Pflichten zB Vorladungen oder Vorsprachen\nbei Behörden und Ämtern.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-SENIOR_trigger\">\u003Ch2>XII.DIENSTJUBILÄEN\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Für langjährige ununterbrochene Dienste im gleichen Unternehmen werden dem\nAngestellten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>nach\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable class=\"MsoNormalTable\" border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" style=\"border-collapse:collapse;border:none\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"230\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"230\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">20 Jahren\n        mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Monatsgehalt\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"230\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">25 Jahren\n        mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"230\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">30 Jahren\n        mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">3\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"230\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">35\n        Jahren mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">4\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>als einmalige Anerkennungszahlung gewährt. Hierbei werden Dienstzeiten im\nselben Unternehmen angerechnet. Der Angestellte wird an seinem Ehrentag ohne\nSchmälerung seines Entgeltes vom Dienst befreit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Diese Bestimmung gilt für jene Dienstverhältnisse, die ab 1.1. 1989\nvereinbart werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Dienstverhältnisse, die bereits vor 1.1. 1989 bestanden haben, muss\ndie Dienstzeit zur Erlangung des Anspruches nicht ununterbrochen sein.\nDiesbezüglich gilt die Regelung des\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>damaligen Kollektivvertrages „Für langjährige Dienste im gleichen\nBetrieb ...”.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Dienstverhältnisse ab 1.1.2011 gilt folgende Regelung (anstelle der\noben genannten Regelung):\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für langjährige ununterbrochene Dienste im gleichen Betrieb werden dem\nAngestellten nach\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ctable class=\"MsoNormalTable\" border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" style=\"border-collapse:collapse;border:none\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"214\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">15\n        Jahren mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1\n        Monatsgehalt\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"214\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">20 Jahren\n        mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"214\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">25 Jahren\n        mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">3\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"214\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">30\n        Jahren mindestens\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"183\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">3\n        Monatsgehälter\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>als einmalige Anerkennungszahlung gewährt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hierbei werden Dienstzeiten im selben Unternehmen angerechnet. Der\nAngestellte wird an seinem Ehrentag ohne Schmälerung seines Entgeltes vom\nDienst befreit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es gelten auch Zeiten von Lehrverhältnissen oder Dienstverhältnissen als\nArbeiter als Dienste im selben Unternehmen - vorausgesetzt, sie sind ohne\nUnterbrechung aufeinander gefolgt. Die Berechnungsbasis ist das\nBruttomonatsgehalt. Das bedeutet, dass das regelmäßige Ist-Gehalt (inkl zB\nfixe Überstundenpauschale, regelmäßige Zulagen, Reformbetrag,...) für die\nBerechnung zu berücksichtigen ist. Variable Gehaltsbestandteile (zB\nunregelmäßige Prämien oder Provisionen, unregelmäßige Überstunden nach\nAnfall) sind nicht Teil des Bruttomonatsgehaltes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XIII.SONDERZAHLUNGEN\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-ANNLEAVE_trigger\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-oncerise_detail\">\u003Cp>1.Alle Angestellten erhalten am 1.Juni und 1.Dezember jeden Jahres je eine\nSonderzahlung (Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld) in der Höhe eines\nBruttomonatsgehaltes auf Grundlage des dem Auszahlungstermin vorangehenden\nMonatsgehaltes.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Den während des Jahres ein- und austretenden Angestellten gebührt der\naliquote Teil der Sonderzahlung, berechnet unter Zugrundelegung des letzten\nMonatsgehaltes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Wenn ein Angestellter oder Lehrling nach Erhalt des für das laufende\nKalenderjahr gebührenden Urlaubszuschusses sein Dienstverhältnis selbst\naufkündigt, aus seinem Dienstverhältnis ohne wichtigen Grund vorzeitig\naustritt oder infolge Vorliegens eines wichtigen Grundes vorzeitig entlassen\nwird, muss er sich den im laufenden Kalenderjahr anteilsmäßig zu viel\nbezogenen Urlaubszuschuss auf seine ihm aus dem Dienstverhältnis zustehenden\nAnsprüche (insbesondere Restgehalt und Weihnachtsgeld) in Anrechnung bringen\nlassen. Dies gilt nicht, wenn die Entlassung infolge Überschreitung der\nFristen bei Krankheit oder Unglücksfall gemäß § 15 Z.3 lit.f\nBerufsausbildungsgesetz erfolgt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Für die Berechnung des Urlaubszuschusses und des Weihnachtsgeldes bei\nTeilzeitbeschäftigten ist der Durchschnitt der geleisteten Arbeitsstunden\ninnerhalb der letzten 12 Monate als Berechnungsgrundlage heranzuziehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XIV.REISEKOSTEN- UND REISEAUFWANDSENTSCHÄDIGUNG, SCHWUNDGELD\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>1.Die Bestimmungen dieses Abschnittes finden keine Anwendung, wenn durch\nBetriebsvereinbarung oder einzelvertragliche Regelung Reisekosten- und\u002Foder\nReiseaufwands-Entschädigung geregelt oder mit einem vereinbarten Pauschalsatz\noder Entgelt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Reisekosten und\u002Foder Reiseaufwand abgegolten werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für den Angestellten darf dadurch im Jahresdurchschnitt keine\nSchlechterstellung entstehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2. Dienstreise:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine Dienstreise liegt dann vor, wenn der Angestellte über Auftrag des\nArbeitgebers seinen Dienstort zur Durchführung von Dienstverrichtungen\naußerhalb des Dienstortes verlässt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Zeiten, für die eine Reiseaufwandentschädigung gezahlt wird, erfolgt\nin der Regel keine besondere Vergütung von Überstunden. Reisezeiten\naußerhalb der Normalarbeitszeit werden nicht gesondert abgegolten, ausgenommen\nam ersten oder letzten Arbeitstag, falls nach\u002Fvor der Dienstreise Arbeit\nverrichtet wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>in diesem Fall wird die Arbeitszeit am Standort zuzüglich der Reisezeit in\nForm von Normalstunden verrechnet. Die bezahlte Reisezeit ist jedoch nach oben\nmit der Höhe der täglichen Normalarbeitszeit begrenzt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Werden vom Arbeitgeber effektive Dienstleistungen am Zielort der Dienstreise\nüber die tägliche Normalarbeitszeit hinaus angeordnet, so werden neben der\ngebührenden Reiseaufwandsentschädigung die tatsächlich geleisteten\nÜberstunden vergütet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Taggeld dient zur Deckung der Mehrausgaben für Verpflegung sowie aller\nmit der Reise verbundenen persönlichen Aufwendungen (ausschließlich der\nFahrtkosten). Besondere zusätzliche Dienstauslagen sind gesondert zu\nvergüten. Trinkgelder für persönliche Bedienung sind im Taggeld\nenthalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Nachtgeld dient zur Deckung der Unterkunftskosten und des Frühstücks\nbei Fahrten während der Nacht für den anfallenden Mehraufwand. Höhere\nUnterkunftskosten werden nur\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>dann vergütet, wenn sie notwendig sind und durch Belege nachgewiesen\nwerden. Im Falle, dass die Unterkunftskosten nicht durch Beleg nachgewiesen\nwerden können, steht ein Pauschalsatz entsprechend EStG zu.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Fahrtkostenvergütung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es werden die tatsächlich entstandenen Fahrtkosten vergütet. Bei\nMöglichkeit der Benützung verschiedener Verkehrsmittel ist unter Ausnützung\nder möglichen tarifarischen Ermäßigungen jeweils das Billigste zu\nwählen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für die Verwendung des Privat-PKW des Angestellten bei einer Dienstreise\nist eine ausdrückliche Bewilligung des Arbeitgebers erforderlich. Bei\nVorliegen einer derartigen Bewilligung wird zur Abdeckung des durch die Haltung\nund Benützung des PKW entstehenden Aufwandes ein Kilometergeld gewährt. Über\ndas Kilometergeld hinaus bestehen keine weiteren Ansprüche auf\nFahrtkostenvergütung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Als Kilometergeld werden höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden\nSätze gewährt. Erfolgt die Fahrt mit dem PKW über eigenen Wunsch des\nAngestellten, dann richtet sich der Fahrtkostenvergütung nach der individuell\ngetroffenen Vereinbarung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Benützung des eigenen PKWs durch den Angestellten - Haftung bei\nausdrücklicher Anordnung durch den Arbeitgeber:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei ausdrücklicher Anordnung im Rahmen einer Dienstreise, den eigenen PKW\nzu benützen, besteht seitens des Arbeitgebers eine Haftung für Sachschäden,\ndie der Angestellte aus einem Unfall erlitten hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zum Umfang des Schadenersatzes bei Verschulden des Angestellten sind die\nGrundsätze des\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dienstnehmer-Haftpflichtgesetzes in der Fassung des BGBl Nr 169\u002F1983\nsinngemäß\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>heranzuziehen. a)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Bei Dienstreisen im Sinne der Z 2 sind dem Angestellten eine\nFahrtvergütung bzw Reisekosten- und Aufwandsentschädigung zu gewähren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Inlandsreisen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Aufwandsentschädigung für Inlandsreisen richtet sich nach dem § 26 Z\n4 EStG in der Fassung des BGBl I Nr 4\u002F20168.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>a2)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-mealvouchers\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-commutingallowanceamount1\">\u003Cp>Wird der Aufwand für Verpflegung von dem Arbeitgeber, der die Reisekosten\nbestreitet, getragen, so ist dies auf den Tagesgebührensatz mit 15% für das\nFrühstück, mit 35% auf das Mittag- bzw 35% auf das Abendessen anzurechnen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Eine Reisekosten- und Reiseaufwandsentschädigung entfällt bei Entsendung\ndes Angestellten zu Veranstaltungen (zB Seminaren, Kursen,\nInformationsveranstaltungen) sofern die Reise und Aufenthaltskosten im\nZusammenhang mit der Teilnahme an diesen Veranstaltungen vom Arbeitgeber selbst\noder dem Einladenden getragen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Auslandsreisen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gemäß § 26 Einkommensteuergesetz in der Fassung des BGBl I Nr 4\u002F2018 sind\nbei Auslandsreisen an Tages- und Nächtigungsgeldern jene Sätze zu gewähren,\ndie in der Verordnung der Bundesregierung über die Festsetzung der\nReisezulagen für Dienstverrichtungen im Ausland festgelegt sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Stattdessen kann auch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart\nwerden, dass nur die tatsächlichen Kosten verrechnet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Im Übrigen gelten auch hier die bereits bei den Inlandsreisen angeführten\nGrundsätze der lit a1) und a2) mit folgenden Abweichungen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die volle Tagesgebühr steht zu, wenn der ununterbrochene Aufenthalt\naußerhalb der Dienststelle die Dauer von 12 Stunden übersteigt; übersteigt\ndie Dauer des ununterbrochenen Aufenthalts 8 Stunden, so gebühren zwei Drittel\ndieser Tagesgebühr; übersteigt die Dauer des ununterbrochenen Aufenthaltes 5\nStunden, so gebührt ein Drittel dieser Tagesgebühr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die festgesetzte Reisezulage gebührt für die Dauer des Aufenthaltes im\nAusland, der bei Dienstreisen vom Inland in das Ausland oder vom Ausland in das\nInland jeweils mit dem Grenzübertritt beginnt oder endet. Wird bei solchen\nDienstreisen ein Flugzeug benützt, so gilt als Grenzübertritt der Abflug bzw\ndie Ankunft im inländischen Flughafen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei Flugreisen richtet sich die Tagesgebühr nach dem Ansatz für das Land,\nin das die Reise führt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Ein Schwundgeld soll mindestens in der Höhe von 0,1 Promille des\nKassenumsatzes ausbezahlt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Angestellten, die auf Messen am Dienstort tatsächliche Arbeit am\nMessestand verrichten, stehen pro Tag 50% der Diäten zu, die anteilsmäßige\nBezahlung richtet sich nach der Bestimmung der Z 4 lit a) dieses\nAbschnittes.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Dieser Abschnitt wird bis Ende 2020 überarbeitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XV.SONDERBESTIMMUNG FÜR LEHRLINGE\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Für die Weiterverwendung von Lehrlingen nach Ende der Lehrzeit gelten die\ngesetzlichen Bestimmungen mit folgender Ergänzung: Wenn die\nWeiterverwendungszeit nicht mit dem Letzten des Kalendermonats endet, ist sie\nauf diesen zu erstrecken.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-commutingallowancetype\">\u003Cp>Die Fahrtkosten für das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel vom\nim Inland gelegenen Wohn- oder Dienstort zur Berufsschule und zurück werden\ndreimal pro Lehrgang ersetzt. Wenn sich der Wohnort des Lehrlings im Ausland\nbefindet, wird der Fahrtkostenersatz ab\u002Fbis Staatsgrenze gewährt.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-paidmaternityleave\">\u003Ch2>XVI.SONDERBESTIMMUNG FÜR DIE ANRECHNUNG DES ELTERNKARENZURLAUBES\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Für Karenzantritte bis zum 31.12.2018 gilt folgende Regelung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die erste Karenz im Dienstverhältnis wird für die Bemessung der\nKündigungsfrist, die Dauer der Entgeltsfortzahlung im Krankheitsfall\n(Unglücksfall), das Urlaubsausmaß, sowie das Jubiläumsgeld und Vorrückungen\nin der Gehaltstabelle bis zum Höchstausmaß von insgesamt 12 Monaten\nangerechnet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für Karenzantritte ab dem 1.1.2019 gilt folgende Regelung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-paidmaternityleaveduration\">\u003Cp>Karenzzeiten nach dem MSchG sowie dem VKG werden im Ausmaß von insgesamt\nhöchstens 22 Monaten auf Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der\nKündigungsfristen sowie die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall\n(Unglücksfall) angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im\nlaufenden Dienstverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des\nHöchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht\nzusätzlich zu.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-paidmaternityleavetxt\">\u003Cp>Die anzurechnenden 22 Monate an Karenzzeiten können sich auch aus mehreren\nkürzeren Karenzen zusammensetzen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Beispiel bei bereits früher angerechneten Karenzzeiten:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Antritt der ersten Karenz im März 2017 - Anrechnung von 12 Monaten\nKarenzzeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Antritt der zweiten Karenz im März 2019 - Anrechnung der restlichen 10\nMonate Karenzzeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XVII.SONDERBESTIMMUNG ZU REISEBETREUERN, CALL CENTER MITARBEITER UND MOBILE\nREISEBERATER\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>A)Reisebetreuer (Reiseleiter)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-MEALALL_trigger\">\u003Cp>1.Die Entlohnung von Reisebetreuern, die nur für einzelne Reisen eingesetzt\nwerden unterliegt der freien Vereinbarung nach Tagessätzen, wobei diese\nbereits unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse dieses Berufes,\nunter Einbeziehung von Beträgen zur Abgeltung der anteiligen Sonderzahlung,\nvon Überstunden, Urlaubsabgeltung und des Ersatzes für persönliche Ausgaben,\nerrechnet werden. Neben den Geldleistungen erhalten die Reisebetreuer noch die\ngesamte Verpflegung und die Unterkunft. Wird keine Verpflegung zur Verfügung\ngestellt, erhalten sie als Taggeld täglich weitere € 26,40.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>2.Alle übrigen Reisebetreuer (z.B. durchgehend beschäftigte Reisebetreuer,\nHotelgäste-Betreuer) sind in die ihrer Tätigkeit entsprechende\nVerwendungsgruppe einzustufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Unter einem Reisebetreuer ist jene Person zu verstehen, die Reisende\nbetreut und insbesondere für deren Verpflegung sowie für eine entsprechende\nUnterbringung der Reisenden in den Quartieren Sorge zu tragen hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Abschnitt XIV \"Reisekosten, etc.\" findet keine Anwendung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Für Angestellte des Betriebes, die hauptsächlich für eine andere\nTätigkeit Verwendung finden, gelten bei fallweisem Einsatz als Reisebetreuer\ndiese Bestimmungen sinngemäß.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-platform\">\u003Cp>B)Call Center Mitarbeiter\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-newtech_trigger\">\u003Cp>Ein Call Center ist eine Organisationseinheit innerhalb des\nReisebüro-Unternehmens. Es findet kein persönlicher Kundenkontakt statt. Die\nMitarbeit im Call Center bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Die Beschäftigung im Call Center kann durch den Arbeitgeber nicht einseitig\nangeordnet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Call Center Reiseberater\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>kommuniziert mit den Kunden bzw. Interessenten per Telefon, Chat, Videochat\noder anderen elektronische Medien,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>bietet Hilfestellung bei Problemen während der Reise,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>gibt Support bei technischen oder fachlichen Problemen im Rahmen des\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Online-Buchungsprozesses\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>führt Änderungen zu bestehenden Buchungen durch bzw. nimmt auf Wunsch des\nKunden neue Buchungen vor\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>berät den Kunden über Angebote des Reisebüros\u002FReiseveranstalter bzw.\nbeantwortet generelle Fragen des Kunden\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Der Call Center Mitarbeiter ist aufgrund seiner Tätigkeit als\nReiseberater und einer allfälligen Leitungsfunktion in die entsprechende\nVerwendungsgruppe einzustufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Der Punkt IV Arbeitszeit des Kollektivvertrages gilt mit Ausnahme von Z 3.\nDie Beschäftigung von Call Center Mitarbeitern ist von Montag bis Sonntag\nzulässig. Zur Verhinderung eines wirtschaftlichen Nachteils sowie zur\nSicherung der Beschäftigung dürfen diese oben angeführten Tätigkeiten auch\nam Wochenende erbracht werden (§ 12a Abs 1 ARG). Der Arbeitnehmer, der nach\nder für ihn geltenden Arbeitszeiteinteilung während der Zeit der\nWochenendruhe beschäftigt wird, hat in jeder Kalenderwoche anstelle der\nWochenendruhe Anspruch auf eine ununterbrochene Ruhezeit von 36 Stunden\n(Wochenruhe). Die Wochenruhe hat einen ganzen Wochentag einzuschließen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Arbeitszeiten an Werktagen von 20:00 bis 6:00 Uhr und an Sonn- und\nFeiertagen werden mit einem Zuschlag von 100 % abgegolten. Die Abgeltung des\nZuschlags kann entweder in Geld oder durch Zeitausgleich erfolgen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-sundayallowancetype\">\u003Cp>4.Call Center Mitarbeiter, die im Ausmaß von maximal 18 Stunden pro Woche\nnur Samstag und\u002Foder Sonntag arbeiten, erhalten keine Zuschläge nach Z 3.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>5.Es sind maximal 35 Wochenenddienste pro Kalenderjahr zulässig und frei\neinteilbar. Ausgenommen sind Mitarbeiter gemäß Z 4.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Call Center Tätigkeiten auf Basis von Telearbeit (Home Office) bedürfen\neiner schriftlichen Vereinbarung zwischen dem Arbeitgeber und dem Angestellten\nsowie gegebenenfalls einer Betriebsvereinbarung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>C)Mobiler Reiseberater:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ein mobiler Reiseberater ist ein Angestellter im Sinne des\nAngestelltengesetzes und erbringt alle Dienstleistungen, die ein Reiseberater\nin der Reisebürofiliale erbringt, außerhalb einer Reisebürofiliale, zumeist\nam Wohnort des Kunden. Er muss einer Arbeitsstätte eindeutig zugeordnet sein.\nÜber die Tätigkeit als Mobiler Reiseberater ist eine schriftliche\nVereinbarung zu treffen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Beschäftigung als mobiler Reiseberater kann durch den Arbeitgeber nicht\neinseitig angeordnet werden. 1 1\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Die Verteilung der Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage (Montag -\nSamstag) im zeitlichen Rahmen von 06:00 bis 22:00 obliegt dem Arbeitnehmer in\nAbstimmung mit dem Arbeitgeber. Die Lage der Arbeitszeit und des Arbeitsorts\nlegt der mobile Reiseberater selber fest. Zur Verhinderung eines\nwirtschaftlichen Nachteils sowie zur Sicherung der Beschäftigung dürfen diese\nTätigkeiten auch am Samstag bis 22 Uhr erbracht werden (§ 12a Abs 1 ARG). Die\nBestimmungen hinsichtlich notwendiger Pausen, maximaler wöchentlicher\nArbeitszeit sowie Wochenendruhe bzw. Wochenruhe sind einzuhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Führung schriftlicher Arbeitszeitaufzeichnungen bzw eines Fahrtenbuches\nwerden dem mobilen Reiseberater empfohlen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Für Arbeiten am Samstagnachmittag fallen keine Zuschläge an, außer es\nhandelt sich um Überstunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Allfällige Provisions- und Prämienvereinbarungen sind schriftlich zu\nvereinbaren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>D)Incoming- und Kongressbereich:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es gelten die Bestimmung der Arbeitsruhegesetz-Verordnung Abschnitt XIII\nZiffer 2, 3 und 12. * 1 2 3 4 * 1 2 3 4\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XVIII.GEHALTSREGELUNG\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>A)Allgemeine Bestimmungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>1.Die Angestellten werden nach ihrer Tätigkeit in Verwendungsgruppen\neingereiht. Für die Einreihung in eine Verwendungsgruppe ist nicht die\nBerufsbezeichnung, sondern die Art der Tätigkeit und die geforderte\nBerufsausbildung maßgebend. Angestellte mit Tätigkeiten, die nicht in den\nVerwendungsgruppen erwähnt sind, werden in diejenige Gruppe eingereiht, die\nihrem Aufgabenbereich am nächsten kommt. Die Einreihung erfolgt nach Anhörung\ndes Betriebsrates.1\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Übt ein Angestellter mehrere Tätigkeiten gleichzeitig aus, die in\nverschiedenen Verwendungsgruppen erwähnt sind, so erfolgt die Einreihung in\ndiejenige Gruppe, die seiner überwiegenden Tätigkeit entspricht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Eine überwiegende Tätigkeit liegt dann vor, wenn diese in mehr als der\nHälfte der Arbeitszeit verrichtet wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Aushilfsweise Tätigkeit in einer höheren Verwendungsgruppe oder\nvorübergehende Stellvertretung eines Angestellten einer höheren\nVerwendungsgruppe begründet keinen Anspruch auf ein höheres Gehalt, es sei\ndenn, dass die aushilfsweise Tätigkeit oder Vertretung länger als 5 Wochen\ndauert. In diesem Fall ist für die aushilfsweise Tätigkeit oder Vertretung\neine Zulage zu zahlen, mindestens in der Höhe des Unterschiedes zwischen den\nAnfangsgehältern der betreffenden Verwendungsgruppen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Für Angestellte erfolgt die Einstufung und das Aufrücken innerhalb der\nVerwendungsgruppe nach dem Gruppendienstalter. Das Gruppendienstalter des\nAngestellten ist nach der Zahl der Dienstjahre zu errechnen, die der\nAngestellte innerhalb der Gruppe erreicht hat. Dabei ist es gleichgültig, ob\ndas Gruppendienstalter im gleichen oder einem anderen Unternehmen erworben\nwurde. Der Anrechnungszeitraum beträgt maximal 7 Jahre. Macht der Angestellte\nbei seiner Einstufung geltend, dass er bereits eine vergleichbare Tätigkeit in\neinem anderen Unternehmen verrichtet hat, so muss er nachweisen, dass seine\nbisherige Tätigkeit den Tätigkeitsmerkmalen der Verwendungsgruppe entspricht,\nin die er eingereiht werden will.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Angestellten, die für ihre vorgesehene Verwendung eine einschlägig\nfachliche Tätigkeit nachweisen können, muss die Zeit dieser Tätigkeit,\nhöchstens bis zu 7 Jahren, auf die Gruppendienstjahre angerechnet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Angestellten, die für ihre vorgesehene Verwendung keine einschlägig\nfachliche Tätigkeit nachweisen können aber über eine abgeschlossene\nkaufmännische Ausbildung verfügen und in einem kaufmännischen Beruf oder\nGewerbe tätig waren, muss die Zeit dieser Tätigkeit, höchstens jedoch bis zu\n5 Jahren, auf die Gruppendienstjahre angerechnet werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Die Zeiten der Wehrdienstleistung und der Zivildienstleistung werden nur\ndann als Gruppendienstjahre gewertet, wenn zur Zeit der Einberufung ein\nAngestelltenverhältnis bestanden hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Bei Vorrücken in eine höhere Verwendungsgruppe ist dem Angestellten das\nAnfangsgehalt der neuen Verwendungsgruppe zu gewähren. Von diesem Grundsatz\nist dann abzuweichen, wenn das für den Angestellten in der bisherigen\nVerwendungsgruppe maßgebende Grundgehalt gleich hoch oder höher war als das\nAnfangsgehalt der neuen Verwendungsgruppe. In diesem Fall ist der Angestellte\ninnerhalb der neuen Verwendungsgruppe in das Gruppendienstjahr\n(Gruppendienstalter) einzustufen, mit dem er Anspruch auf das gegenüber seinem\nbisherigen Gehalt mindestens 5 % höhere Grundgehalt hat.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Grundgehalt ist das Kollektivvertrag-Bruttogehalt laut Tabelle\nzuzüglich eventuell vorhandenem Reformbetrag.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Bei Ereignissen, die eine Erhöhung des Gehaltes bedingen, tritt die\nErhöhung am Ersten desjenigen Monats in Kraft, in den das Ereignis fällt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8 Die Gehaltszahlung für den laufenden Kalendermonat hat spätestens am\nletzten Tag des Monats zu erfolgen. Fällt der Zahltag auf einen Sonn- oder\nFeiertag, so ist die Gehaltszahlung am vorhergehenden Werktag vorzunehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Gehalt muss spätestens am letzten Banktag eines Monats auf dem Konto\ndes Arbeitnehmers gutgeschrieben sein.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>9.Jedem Angestellten ist eine schriftliche Gehaltsabrechnung auszuhändigen,\naus der das Bruttogehalt, etwaige Zuschläge und die Abzüge ersichtlich\nsind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>10.Dem Angestellten ist nach Beginn des Arbeitsverhältnisses eine\nschriftliche Aufzeichnung über die wesentlichen Rechte und Pflichten aus dem\nArbeitsvertrag (Dienstzettel) gemäß § 2 (2) des\nArbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetzes auszuhändigen. Für den Inhalt des\nDienstzettels empfehlen die Vertragsparteien das im Anhang des\nKollektivvertrags angefügte Muster. Der Dienstzettel ist nur dann\nauszustellen, wenn ein schriftlicher Arbeitsvertrag nicht abgeschlossen\nwurde.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Jeder Angestellte hat aufgrund des AVRAG und des Kollektivvertrages Anspruch\nauf einen Dienstzettel. Dies gilt selbstverständlich auch für Angestellte in\njenen Betrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist bzw die Errichtung\neines Betriebsrates aufgrund der Beschäftigtenzahl (unter 5 Arbeitnehmer)\nnicht möglich ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>11.Zur Gewährung der in diesem Kollektivvertrag neu festgesetzten\nMindestgehaltssätze ist zum Vergleich nur das bisher bezahlte\nBruttomonatsgehalt heranzuziehen, dh Leistungszulage, Prämien, Provisionen usw\ndürfen zur Berechnung nicht herangezogen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-apprenticeships\">\u003Cp>12.Praktikanten, die aufgrund schulgesetzlicher Bestimmungen zur Ableistung\neiner Ferialpraxis verpflichtet sind und eine effektive Arbeitsleistung\nerbringen, haben Anspruch auf eine mindestens der Lehrlingsentschädigung des\n2. Lehrjahrs entsprechenden Entschädigung.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Dies gilt auch für Studenten, wenn im Studienplan eine verpflichtende\nPraxis vorgesehen ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>13.Eine Volontär-Ferialpraxis liegt dann vor, wenn Schüler und Studenten,\ndie im Rahmen des Lehrplanes bzw der Studienordnung vorgeschriebene oder\nübliche praktische Tätigkeit ausüben, soferne diese nicht in der Art eines\nDienst- oder Lehrverhältnisses vor sich geht. Es muss sich hierbei um eine\nErgänzung der schulischen Ausbildung durch eine praktische Tätigkeit\nhandeln.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei der Höhe eines allfälligen Taschengeldes ist die\nGeringfügigkeitsgrenze gemäß § 5 Abs 2 ASVG in der Fassung des BGBl I Nr\n2\u002F2018 zu beachten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nach der Rechtsprechung sind Volontäre Personen, die ausschließlich zum\nZweck der Erweiterung von praktischen Kenntnissen und Fähigkeiten ohne\nArbeitspflicht und ohne Entgeltanspruch in einem Betrieb tätig werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>14.Ferialangestellte: Angestellte, die längstens 3 Monate pro Kalenderjahr\nin schulfreien oder studienfreien Zeiten im Betrieb beschäftigt werden, ohne\ndass es sich bei ihnen um Pflichtpraktikanten im Sinne des Ziffer 12 handelt,\nerhalten ein Gehalt dessen Höhe in der Gehaltsordnung festgelegt (siehe\nAnhang).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>15.Aufrechterhaltung Überzahlung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die kollektivvertragliche Erhöhung kann bis zu max. 50 % in bestehende\nÜberzahlungen eingerechnet werden. Grundlage für die Berechnung ist das\nGehalt des Monats vor dem Inkrafttreten des neuen Gehaltsabkommens (ohne\nSonderzahlungen). Unter den Begriff Überzahlung fallen nicht: Abgeltung für\nMehrleistungsstunden, Überstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und\nÄhnliches. Die sich ergebenden Beträge sind kaufmännisch auf volle EURO zu\nrunden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gilt ab der nächsten Kollektivvertrags-Gehaltsverhandlung für 2021.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>B)Verwendungsgruppen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-jobclassifaction1\">\u003Cp>Ab 1.1.2019 gilt das neue Verwendungsgruppenschema. Die Umstufung hat bis\nspätestens 30.4.2019 (rückwirkend mit 1.1.2019) gemäß Umstufungsregelung in\nTeil C zu erfolgen.\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Verwendungsgruppe A\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hilfstätigkeiten, zu deren Ausführung keine Ausbildung erforderlich\nist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verwendungsgruppe B\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tätigkeiten, die im Allgemeinen unselbstständig und\u002Foder nach bestimmten\nWeisungen ausgeführt werden, wozu in der Regel keine berufseinschlägige\nAusbildung erforderlich ist.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiele:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-Touristische Fachkraft (inkl. Call Center Agent) während einer einmaligen\nhöchstens\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>-3-jährigen Einarbeitungszeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Angestellte, die einfache administrative Tätigkeiten im Backoffice Bereich\ndurchführen. Telefonist\u002FInnen, Empfang\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Reisebetreuer, die im überwiegenden Ausmaß organisatorische Tätigkeiten\nausüben Verwendungsgruppe C\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tätigkeiten, die im Allgemeinen selbstständig ausgeführt werden, wofür\nin der Regel eine einschlägige Fachausbildung oder eine fachlich einschlägige\nEinarbeitungszeit von höchsten 3 Jahren erforderlich ist. Weiters Angestellte,\ndie Personen einer Untereinheit ausschließlich organisatorisch\nkoordinieren.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiele:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Touristische Fachkraft (inkl. Call Center Agent) mit einschlägigem\nLehrabschluss oder vergleichbarer Ausbildung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Touristische Fachkraft (inkl. Call Center Agent) ohne einschlägige\nAusbildung nach einer Einarbeitungszeit von höchstens 3 Jahren in einem\nReisebüro bzw. bei einem\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Reiseveranstalter, unabhängig vom Dienstgeber.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Angestellte, die anspruchsvolle administrative Tätigkeiten im Backoffice\nBereich durchführen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Fachlich qualifizierte Reisebetreuer (siehe Punkt 18 im KV)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Teamleiter\u002FGruppenleiter und Funktionen mit ähnlichen Bezeichnungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verwendungsgruppe D\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tätigkeiten, die überwiegend selbstständig ausgeführt werden und\ngründliche Fachkenntnisse\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>erfordern sowie eine qualifizierte Führungsfunktion beinhalten. Eine\nqualifizierte Führungsfunktion bedeutet die fachliche und disziplinäre\nMitarbeiterführung in einer räumlichen oder organisatorischen betrieblichen\nEinheit. Unter disziplinäre Mitarbeiterführung fällt beispielsweise:\nDienstplangestaltung, Einteilung von Urlaub, Genehmigung von Zeitausgleich,\nFührung von Mitarbeitergesprächen,...\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiele:-\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Filialleiter und gleiche Tätigkeiten mit anderer Bezeichnung\nKostenstellenleiter Abteilungsleiter Standortleiter\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Verwendungsgruppe E\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Tätigkeiten, die selbstständig ausgeübt werden, besonders\nverantwortungsvoll sind und die Führung von Mitarbeitern, die aufgrund ihrer\nTätigkeit in die Verwendungsgruppe D einzustufen sind, beinhalten. Weiters\nAngestellte, die für mehrere räumliche oder organisatorische betriebliche\nEinheiten verantwortlich sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiele:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Regionalleiter\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Hauptabteilungsleiter\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>C)Umstufung zum 1.1.2019 und Reformbetrag\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Alle Angestellten, die unter den Kollektivvertrag für Reisebüros fallen,\nsind zum Stichtag 1.1.2019 in die neue Gehaltstabelle nach ihrer tatsächlichen\nTätigkeit einzustufen. Jeder Angestellte ist bis spätestens 30.4.2019 in die\nneue Gehaltstabelle mit den neuformulierten Verwendungsgruppen einzustufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nachverrechnungen für 2018 erfolgen noch auf Basis der alten\nGehaltstabellen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt niedriger als das alte\nKV-Gehalt ist, wird die Differenz in einen „Reformbetrag“ umgewandelt. Der\nReformbetrag ist in der Gehaltsabrechnung extra auszuweisen und als Teil des\nKV-Bruttogehalts zu behandeln (insbesondere bei Deckungsberechnungen). Der\nReformbetrag unterliegt den vollen künftigen KV-Erhöhungsbeträgen und ist\nlediglich auf Vorrückungen voll einrechenbar.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das bedeutet, dass der Reformbetrag dem kollektivvertraglichen Bruttogehalt\ngleichgestellt ist. Er wird bei der Berechnung von Überstundenpauschalen\nberücksichtigt und darf nicht zur Deckung von Stundenausgleich in All-in\nVerträgen (Deckungsberechnung) herangezogen werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>D ) Gehaltstabelle und Umstufungsregeln\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Gehaltstabelle und die Umstufungsregeln finden Sie im Anhang.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Berechnung für Teilzeitbeschäftigte:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Kollektivvertragsgehalt: 167 (durchschnittliche Anzahl der Stunden im Monat)\nx (vereinbarte wöchentliche Arbeitszeit) x 4,33 (durchschnittliche Anzahl der\nWochen im Monat) = Teilzeitgehalt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XIX.VERBESSERUNGSVORSCHLÄGE, DIENSTERFINDUNGEN\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Prämien für Verbesserungsvorschläge im Betrieb und Vergütungen für\nDiensterfindungen können den Mitarbeitern als steuerbegünstigte Zulagen im\nSinne §§ 67 Abs 7 und 68 EStG in der Fassung des BGBl I Nr 77\u002F2016 gewährt\nwerden. Die näheren Bedingungen werden durch Betriebsvereinbarung bzw in\nBetrieben, in denen kein Betriebsrat errichtet ist, mit Einzelvereinbarung\ngeregelt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-strikes_trigger\">\u003Ch2>XX.SCHIEDSGERICHT\u003C\u002Fh2>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>1.Geltungsbereich\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei Meinungsverschiedenheiten über die Auslegung dieses Kollektivertrages,\ninsbesondere über die Einstufung eines Angestellten ist eine\nSchlichtungsstelle zur Entscheidung anzurufen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>2.Schlichtungsstelle\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zusammensetzung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Schlichtungsstelle setzt sich aus 4 Mitgliedern zusammen, die in jedem\neinzelnen Fall gesondert nominiert werden müssen: aus zwei Vertretern des\nFachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich und aus zwei\nVertretern der Gewerkschaft GPA djp im Österreichischen Gewerkschaftsbund.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nominierung der Vertreter:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitglieder der Schlichtungsstelle sind Angestellte oder Funktionäre des\nFachverbandes der Reisebüros bzw. der Gewerkschaft GPA djp.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>3.Verfahren\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Anträge auf Schlichtung:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Anträge auf Schlichtung bezüglich der Einstufung sind von der\nbetroffenen Arbeitnehmerin bzw. dem betroffenen Arbeitnehmer schriftlich an den\nFachverband der Reisebüros oder an die Gewerkschaft GPA djp zu richten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>lit Anträge auf Schlichtung bezüglich Auslegungsfragen des\nKollektivvertrages sind ausschließlich den Kollektivvertragsparteien\nvorbehalten und an die Geschäftsstelle der jeweils anderen\nKollektivvertragspartei zu richten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Nominierung der Vertreter:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Fachverband der Reisebüros einerseits und die Gewerkschaft GPA djp\nandererseits, nominieren jeweils zwei Vertreter.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Es ist Aufgabe des Fachverbandes der Reisebüros unter den nominierten\nVertretern einen Vorsitzenden festzulegen, der den Schlichtungstermin (vor\nallem Schlichtungsort und Schlichtungszeit) koordiniert und die\nSchlichtungsverhandlung leitet.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>4.Entscheidungen lit b Einstimmigkeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Entscheidungen der Schlichtungsstelle werden einstimmig getroffen, wobei\njedem der vier Vertreter eine Stimme zukommt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Protokoll:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Entscheidungen sind in einem Ergebnisprotokoll festzuhalten. Im\nErgebnisprotokoll ist festzuhalten, ob Einstimmigkeit erzielt werden konnte\noder es zu keiner gütlichen Einigung gekommen ist. Kommt es zu einer\ngütlichen Einigung, sind die wesentlichen Punkte dieser Einigung im\nErgebnisprotokoll festzuhalten.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Ergebnisprotokoll ist von allen Vertretern sowie von den Parteien der\nSchlichtung zu unterschreiben und innerhalb von 6 Wochen den Parteien der\nSchlichtung zu übersenden. 5\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>5.Kosten der Schlichtung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Jede Partei trägt die Kosten der Schlichtung und den Aufwand, der ihr durch\ndie Schlichtung entsteht, selber.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>6.Veröffentlichung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Bei einstimmigen Entscheidungen wird das Ergebnis auf Wunsch beider\nKollektivvertragsparteien anonymisiert veröffentlicht.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>7.Einbringen einer Klage\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Einbringen einer Klage ist erst zulässig, wenn die Entscheidung der\nSchlichtungsstelle protokolliert vorliegt oder mehr als 12 Wochen nach Anrufung\nder Schlichtungsstelle (Datum des Einlangens) verstrichen sind.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>8.Hemmung von Verjährung und Verfall\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Anträge auf Schlichtung hemmen die Verjährung oder den Verfall der\njeweiligen kollektivvertraglichen Ansprüche.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XXI.KÜNDIGUNG DES KOLLEKTIVVERTRAGES\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Der arbeitsrechtliche Teil des Kollektivvertrages kann von den\nVertragsparteien unter Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist zum Ende\neines Kalenderjahres gekündigt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der gehaltsrechtliche Teil dieses Kollektivvertrages ist unter Einhaltung\neiner 2-monatigen Kündigungsfrist zum Monatsende kündbar.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Kündigung muss zu ihrer Rechtswirksamkeit gegenüber der anderen\nvertragsschließenden Partei mittels eingeschriebenen Briefes ausgesprochen\nwerden. Während der Kündigungsfrist sollen Verhandlungen wegen Erneuerung bzw\nAbänderung des Kollektivvertrages geführt werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Ch2>XXII.SCHLUSSBESTIMMUNGEN\u003C\u002Fh2>\n\n\u003Cp>Bereits bestehende höhere Gehälter und günstigere arbeitsrechtliche\nVereinbarungen werden durch das Inkraft-Treten dieses Kollektivvertrages nicht\nberührt.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wien, am 06.Februar 2019\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-cbasignmultiplesignatory\">\u003Cp>WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft\nFACHVERBAND DER REISEBÜROS Der Obmann:Der Geschäftsführer:\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Cp>Karl DÜRTSCHERDr. Thomas WOLF\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,\nDRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER gf.Vorsitzende:Bundesgeschäftsführer:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wolfgang TEIBER, MAKarl DÜRTSCHER\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ÖSTERREICHISCHER GEWERKSCHAFTSBUND GEWERKSCHAFT DER PRIVATANGESTELLTEN,\nDRUCK, JOURNALISMUS, PAPIER\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>WIRTSCHAFTSBEREICH GLÜCKSPIEL, TOURISMUS, FREIZEIT Die\nVerhandlungsleiterin:Wirtschaftsbereichssekretär:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Karin PARZMAIREdgar WOLF\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ANHÄNGE\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WAGES_trigger\">\u003Cp>GEHALTSTAFELN FÜR ALLE BUNDESLÄNDER 2019\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n\n\u003Ctable class=\"MsoNormalTable\" border=\"1\" cellspacing=\"0\" cellpadding=\"0\" style=\"border-collapse:collapse;border:none\">\n  \u003Ctbody>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WAGES_payscale1_year\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Zu\n        Abschnitt XVIIITeil D ab 1.1.2019\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">:\n        Gehaltstabelle\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"682\" colspan=\"5\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Gruppendienstjahre Verwendungsgruppe Verwendungsgruppe\n        Verwendungsgruppe Verwend\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Jahr 1 bis\n        3\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WAGES_payscale1_start\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.545,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.610,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.710,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.8\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Jahr 4 bis\n        7\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.585,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.660,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.780,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.9\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Jahr 8 bis\n        11\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.625,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.710,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.860,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.0\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Jahr 12 bis\n        15\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.695,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.790,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.960,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.2\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Jahr 16 bis\n        19\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.775,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.880,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.080,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.4\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">ab Jahr 20\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.865,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.980,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.240,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-PAYSCALES_comments_txt\">\u003Cdiv class=\"cbaClause highlight\" id=\"clause-WAGES_payscale1_end\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.7\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\u003C\u002Fdiv>\u003C\u002Fdiv>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"321\" colspan=\"2\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Lehrlingsentschädigungen\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">ab\n        1.1.2019\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"321\" colspan=\"2\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Lehrjahr\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">EUR\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.\n        Lehrjahr\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">600,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">2.\n        Lehrjahr\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">750,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">3.\n        Lehrjahr\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.050,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"321\" colspan=\"2\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Zu Abschnitt XVIII\u003C\u002Fspan>\u003Cspan lang=\"DE\">\u003C\u002Fspan>\u003Cspan lang=\"DE\">Ziffer 14: Ferialangestellte\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">ab\n        1.1.2019\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">EUR\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.081,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Zu\n        Abschnitt VII\u003C\u002Fspan>\u003Cspan lang=\"DE\">\u003C\u002Fspan>\u003Cspan lang=\"DE\">Ziffer\n        6:\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"300\" colspan=\"2\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">ab\n        1.1.2019\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">EUR\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n    \u003Ctr>\n      \u003Ctd width=\"169\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"152\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"149\" valign=\"bottom\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\">1.081,00\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"147\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n      \u003Ctd width=\"65\" valign=\"top\">\u003Cp class=\"MsoNormal\">\u003Cspan lang=\"DE\" style=\"font-size:5.0pt\">&nbsp;\u003C\u002Fspan>\u003C\u002Fp>\n      \u003C\u002Ftd>\n    \u003C\u002Ftr>\n  \u003C\u002Ftbody>\n\u003C\u002Ftable>\n\n\u003Cp>Zu Abschnitt VII Ziffer 6: Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>An Arbeitstagen gemäß ARG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>€ 16,50\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>An Ruhetagen gem. Arbeitsruhegesetz,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Feiertagen und an Arbeitstagen zwischen€ 33,00\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>20.00und 6.00 Uhr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zu Abschnitt XVIII Ziffer 6: Mindestsätze bei Abfertigungsdiensten\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>An Arbeitstagen gemäß ARG€ 16,50\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>An Ruhetagen gem. Arbeitsruhegesetz,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Feiertagen und an Arbeitstagen zwischen€ 33,00\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>20.00und 6.00 Uhr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Zu Abschnitt XVIII Teil D: Umstufungsregeln Fall 1:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung folgende Konstellationen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K2 neue Verwendungsgruppe A, alte Verwendungsgruppe\nK3 neue Verwendungsgruppe B, alte Verwendungsgruppe K4 neue Verwendungsgruppe\nC, alte Verwendungsgruppe K5 neue Verwendungsgruppe D, alte Verwendungsgruppe\nK6 neue Verwendungsgruppe E,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>dann bleibt bei der Umstufung das aktuelle Verwendungsgruppendienstjahr\ngleich (Verwendungsgruppendienstjahr alt = Verwendungsgruppendienstjahr\nneu).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel: Mitarbeiter derzeit: K4\u002F5. Jahr wird zur Einstufung C\u002F5. Jahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Stichtagsdatum der nächsten Vorrückung im Verwendungsgruppendienstjahr\nbleibt wie bisher bestehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt höher als das alte KV-Gehalt\nist, können Überzahlungen eingerechnet werden. Folgende Entgeltbestandteile\nkönnen nicht eingerechnet werden: Abgeltung für Mehrleistungsstunden,\nÜberstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und Ähnliches.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K4 Bundesländer\u002F5. Jahr: 1.739 Euro + 100 Euro Überzahlung = 1.839 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>C\u002F5. Jahr: 1.780 Euro + 59 Euro Überzahlung = 1.839 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt niedriger als das alte\nKV-Gehalt ist, wird die Differenz in einen „Reformbetrag“ umgewandelt. Der\nReformbetrag ist in der Gehaltsabrechnung extra auszuweisen. Der Reformbetrag\nunterliegt den vollen künftigen KV-Erhöhungsbeträgen und ist lediglich auf\nVorrückungen voll einrechenbar.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K4 Bundesländer\u002F19. Jahr: 2.130 Euro + 100 Euro Überzahlung = 2.230\nEuro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>C\u002F19. Jahr: 2.080 Euro + 100 Euro Überzahlung + 50 Euro Reformbetrag =\n2.230 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Fall 2:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung folgende Konstellation:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K2 neue Verwendungsgruppe B oder höher, alte\nVerwendungsgruppe K3 neue Verwendungsgruppe C oder höher, alte\nVerwendungsgruppe K4 neue Verwendungsgruppe D oder höher, alte\nVerwendungsgruppe K5 neue Verwendungsgruppe E oder höher,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>dann ist der Mitarbeiter in das niedrigste Verwendungsgruppendienstjahr der\nneuen Tabelle einzustufen, welches das gleiche oder höhere Gehalt ausweist.\nÜberzahlungen können eingerechnet werden. Folgende Entgeltbestandteile\nkönnen nicht eingerechnet werden: Abgeltung für Mehrleistungsstunden,\nÜberstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und ähnliches.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel mit Überzahlung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K4 Bundesländer\u002F19. Jahr: 2.130 Euro + 200 Euro Überzahlung = 2.330\nEuro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>D\u002F12. Jahr: 2.290 Euro + 40 Euro Überzahlung = 2.330 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel ohne Überzahlung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K4 Bundesländer\u002F19. Jahr: 2.130 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>D\u002F12. Jahr: 2.290 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Stichtagsdatum der nächsten Vorrückung im Verwendungsgruppendienstjahr\nbleibt wie bisher bestehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Fall 3:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung folgende Konstellation:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K3 neue Verwendungsgruppe A,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K4 alte Verwendungsgruppe K5 alte Verwendungsgruppe\nK6\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>neue Verwendungsgruppe B oder niedriger, neue Verwendungsgruppe C oder\nniedriger, neue Verwendungsgruppe D oder niedriger,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>besteht für den Arbeitgeber eine Wahlmöglichkeit.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Möglichkeit 1 (Empfohlen)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Mitarbeiter werden freiwillig in eine höhere Verwendungsgruppe als ihre\nTätigkeit entspricht wie folgt eingestuft:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K3 neue Verwendungsgruppe B, alte Verwendungsgruppe\nK4 neue Verwendungsgruppe C, alte Verwendungsgruppe K5 neue Verwendungsgruppe\nD, alte Verwendungsgruppe K6 neue Verwendungsgruppe E\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In diesem Fall bleibt das Verwendungsgruppendienstjahr gleich.\n(Verwendungsgruppendienstjahr alt = Verwendungsgruppendienstjahr neu).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel: Mitarbeiter derzeit: K6\u002F5. Jahr wird zur Einstufung E\u002F5. Jahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Stichtagsdatum der nächsten Vorrückung im Verwendungsgruppendienstjahr\nbleibt wie bisher bestehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt höher als das alte KV-Gehalt\nist, können Überzahlungen eingerechnet werden. Folgende Entgeltbestandteile\nkönnen nicht eingerechnet werden: Abgeltung für Mehrleistungsstunden,\nÜberstundenpauschalen, Prämien, Provisionen, Spesen und ähnliches.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K6 Bundesländer\u002F5. Jahr: 2.116 Euro + 100 Euro Überzahlung = 2.216 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>E\u002F5. Jahr: 2.220 Euro (Die Überzahlung wird eingerechnet, das Gehalt\nerhöht sich um 4 Euro)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt niedriger als das alte\nKV-Gehalt ist, wird die Differenz in einen „Reformbetrag“ umgewandelt. Der\nReformbetrag ist in der Gehaltsabrechnung extra auszuweisen. Der Reformbetrag\nunterliegt den vollen künftigen KV-Erhöhungsbeträgen und ist lediglich auf\nVorrückungen voll einrechenbar.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K6 Bundesländer\u002F11. Jahr: 2.481 Euro + 100 Euro Überzahlung = 2.581\nEuro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>E\u002F11. Jahr: 2.450 Euro + 100 Euro Überzahlung + 31 Euro Reformbetrag =\n2.581 Euro.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Möglichkeit 2\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Mitarbeiter werden entsprechend ihren Tätigkeiten wie folgt eingestuft:\nalte Verwendungsgruppe K3 neue Verwendungsgruppe A,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K4 neue Verwendungsgruppe B oder niedriger, alte\nVerwendungsgruppe K5 neue Verwendungsgruppe C oder niedriger,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>alte Verwendungsgruppe K6 neue Verwendungsgruppe D oder niedriger,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>In diesem Fall bleibt das Verwendungsgruppendienstjahr gleich.\n(Verwendungsgruppendienstjahr alt = Verwendungsgruppendienstjahr neu).\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel: Mitarbeiter derzeit: K6\u002F5. Jahr wird zur Einstufung D\u002F5. Jahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Ergibt die Umstufung, dass das neue KV-Gehalt niedriger als das alte\nKV-Gehalt ist, wird die Differenz in einen „Reformbetrag“ umgewandelt. Der\nReformbetrag ist in der Gehaltsabrechnung extra auszuweisen. Der Reformbetrag\nunterliegt den vollen künftigen KV-Erhöhungsbeträgen und ist lediglich auf\nVorrückungen voll einrechenbar.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K6 Bundesländer\u002F11. Jahr: 2.481 Euro + 100 Euro Überzahlung = 2.581\nEuro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter künftig:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>D\u002F11. Jahr: 2.090 Euro + 100 Euro Überzahlung + 391 Euro Reformbetrag =\n2.581 Euro.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Stichtagsdatum der nächsten Vorrückung im Verwendungsgruppendienstjahr\nbleibt wie bisher bestehen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vorrückungen im Verwendungsgruppendienstjahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wenn im Jänner eine Vorrückung vorgesehen ist, so ist der Angestellte erst\nmittels Vorrückung in das nächste Verwendungsgruppendienstjahr der alten\nTabelle einzustufen. Auf Basis dieses neuen KV Gehaltes ist danach gemäß den\noben angeführten Umstufungsregeln die Umstufung in die entsprechende\nVerwendungsgruppe der neuen Tabelle vorzunehmen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Beispiel:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter rückt jährlich im Jänner um ein Dienstjahr weiter.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Mitarbeiter derzeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>K4 Bundesländer\u002F4. Jahr 1.695 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Vorrückung im Jänner auf 5. Jahr: 1.739 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Umstufung auf C\u002F5. Jahr: 1.780 Euro\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>weitere Behandlung siehe Regeln oben (volle Einrechnungmöglichkeit von\nallfälligen Überzahlungen oder Reformbetrag falls KV neu niedriger)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ANHANG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Muster für Dienstzettel gemäß\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ARBEITSVERTRAGSRECHTSANPASSUNGSGESETZ §2\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gebührenfrei gem. Erlass BMfF vom 1.3.1994 Zl. 100859\u002F2-IV\u002F10\u002F94\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Name und Anschrift des\u002Fder Arbeitgebers\u002FArbeitnehmerin: Stampiglie\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>DIENSTZETTEL\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>(gemäß Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz) AVRAG\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>I.Herr\u002FFrau:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>wohnhaft in\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>geboren amStaatsbürgerschaft:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>II.Beginn des Dienstverhältnisses\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das Dienstverhältnis ist unbefristet \u002F bisbefristet (Nichtzutreffendes\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>streichen!)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>und kann während des ersten Monats, der als Probezeit gilt ohne Einhaltung\neiner Frist täglic werden.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>III.Für das Dienstverhältnis findet der Kollektivvertrag für die\nAngestellten in Reisebüros, in sein geltenden Fassung, Anwendung. Dieser liegt\nsamt etwaigen Betriebsvereinbarungen\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>an folgendem Ort auf:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IV.Für die Kündigung des Dienstverhältnisses gelten die Bestimmungen des\nAngestelltengesetz Punkt IX des Kollektivvertrages.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>V.Dienstortgewöhnliche(r) Einsatzort(e)\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>VI.Tätigkeit:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer wird für folgende Tätigkeiten als Angestellter\naufgenommen:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>VII.Einstufung und Vergütung\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer wird aufgrund der von ihm angegebenen Vortätigkeiten und\nder mit ihm vei Tätigkeiten im Sinne des anzuwendenden Kollektivvertrages\neingestuft in\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Gehaltstafel für das Bundesland,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>die Verwendungsgruppe,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>dasGruppendienstjahr.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer erhält ein Monatsgehalt von €brutto. Das Monatsgehalt\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ist am Monatsletzten fällig.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer erhält Remunerationen (Sonderzahlungen) gemäß Abschnitt\nXIII des Kollektivvertrages.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer erhält für jedes Monat eine jederzeit widerrufbare\nÜberstundenpauschale\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>von €brutto. Die Überstundenpauschale ist am Monatsletzten des Folge\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>fällig.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Das gesamte Entgelt wird auf das Konto des Arbeitnehmers bei der Bank\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>, BLZ, Kontonummer\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>, überwiesen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Zahlung der monatlichen Entgeltansprüche erfolgt gemäß § 15 AngG.\nDie Fälligkeit der Sonderzahlungen richtet sich nach den\nkollektivvertraglichen Bestimmungen.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>VIII. Urlaub\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Für den Urlaub werden folgende Zeiten berücksichtigt:\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Urlaubsanspruch beträgt pro DienstjahrWerktage\u002FArbeitstage,\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>ab demDienstjahr\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Werktage\u002FArbeitstage.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>IX.Arbeitszeit\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgtStunden und kann in den einze\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Wochen eines Zeitraumes von 26 Wochen auf bis zu 44 Stunden verlängert\nwerden, wenn in dieses Durchrechnungszeitraumes die wöchentliche\nNormalarbeitszeit 38,5 Stunden nicht üb wird.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Gemäß Kollektivvertrag Punkt IV, 4 kann mit dem Betriebsrat, bzw wenn ein\nsolcher nicht bes dem einzelnen Angestellten vereinbart werden, dass der\nDurchrechnungszeitraum von 26 Wochen bis zu 52 Wochen ausgedehnt wird. Im\nDurchrechnungszeitraum erfährt die monatliche Beza Normalarbeitszeit keine\nVeränderung.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Die Aufteilung dieser Arbeitszeit auf die einzelnen Wochentage wird zwischen\ndem Arbeitgeb dem Arbeitnehmer vereinbart.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, rechtzeitig angeordnete Mehr- und\nÜberstunden zu leisten. Mehr- und Überstundenleistung ohne vorherige\nAnordnung ist nur in außergewöhnlichen Fäll statthaft. Hievon ist dem\nArbeitgeber unverzüglich Mitteilung zu machen. Ansprüche auf\nÜberstundenentlohnung sind spätestens am 5. des Folgemonates, in dem die\nÜberstunden g wurden, entweder beim Arbeitgeber oder dem von ihm Beauftragten\nschriftlich geltend zu ma Entlohnungen für nicht geltend gemachte Überstunden\nverfallen binnen drei Monaten nach E Betracht kommenden Gehaltsperiode.\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>X.Mitarbeitervorsorgekasse des\u002Fder Arbeitnehmers\u002FArbeitnehmerin nach dem\nBMVG (Name und Adresse):\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>, am\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\u003Cp>\u003C\u002Fp>\n\n\n",{"cbadate_start_date":44,"framework":48,"transnational":52,"platform":55,"cbasignsingle":58,"cbasignmultiplesignatory":62,"CBA_MEMTRAD4_1":66,"jobclassifaction1":69,"apprenticeships":73,"pensionfundtxt":77,"disabilityfundtxt":81,"contracttrialperiod":85,"contractseverancepay":89,"contractseverancepay1":92,"apprentices_excluded":96,"sicknessmaxdays":100,"disabilitypay":104,"paidmaternityleave":108,"paidmaternityleaveduration":112,"paidmaternityleavetxt":116,"deathrelativesleave":120,"marriageleave":124,"childcare":128,"childcareleave":132,"hourspweek":135,"hourstxt":139,"MAXHOURS_trigger":143,"holidaysdays":147,"bankholidays1":149,"schedulesrestpw":152,"ADMINISTRATIVE_trigger":156,"FLEXWORK_trigger":160,"CONSECUTVESUNDAYS_trigger":164,"WAGES_trigger":166,"WAGES_payscale1_start":169,"WAGES_payscale1_year":172,"WAGES_payscale1_end":176,"PAYSCALES_comments_txt":179,"oncerise_detail":181,"NOCTPREM_trigger":185,"standbyallowancetype":189,"ANNLEAVE_trigger":193,"overtimeallowancetype":195,"overtimeallowance_remote":197,"sundayallowancetype":199,"commutingallowanceamount1":203,"commutingallowancetype":207,"SENIOR_trigger":211,"MEALALL_trigger":214,"mealvouchers":218,"strikes_trigger":220,"newtech_trigger":223,"covercountry":227,"coverunion_trigger":229,"overtimeallowanceperc1_general":233,"standbyallowanceperc1":237},{"bindId":45,"name":46,"text":47},"cbadate_start_date","Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jän","Dieser Kollektivvertrag tritt mit 1. Jänner 2019 in Kraft.",{"bindId":49,"name":50,"text":51},"framework","1.Räumlich: Für das Bundesgebiet Österre","1.Räumlich:\n\nFür das Bundesgebiet Österreich\n\n2.Fachlich:\n\nFür alle Betriebe, die dem Fachverband der Reisebüros in der\nWirtschaftskammer Österreich, Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft,\nangehören.\n\n3.Persönlich:\n\nFür alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses\nKollektivvertrages sind alle Dienstnehmer (auch Aushilfskräfte), auf die das\nAngestelltengesetz Anwendung findet.",{"bindId":53,"name":54,"text":54},"transnational","Für das Bundesgebiet Österreich",{"bindId":56,"name":57,"text":57},"platform","B)Call Center Mitarbeiter",{"bindId":59,"name":60,"text":61},"cbasignsingle","Vertragsschließende: Der Kollektivvertra","Vertragsschließende: Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen dem\nFachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien,\nWiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen\nGewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Papier,\nJournalismus, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, 1030 Wien,\nAlfred-Dallinger-Platz 1, andererseits.\n\nI.GELTUNGSBEREICH",{"bindId":63,"name":64,"text":65},"cbasignmultiplesignatory","WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Sparte Tour","WIRTSCHAFTSKAMMER ÖSTERREICH Sparte Tourismus und Freizeitwirtschaft\nFACHVERBAND DER REISEBÜROS Der Obmann:Der Geschäftsführer:",{"bindId":67,"name":60,"text":68},"CBA_MEMTRAD4_1","Vertragsschließende: Der Kollektivvertrag wird abgeschlossen zwischen dem\nFachverband der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich, 1045 Wien,\nWiedner Hauptstraße 63, einerseits und dem Österreichischen\nGewerkschaftsbund, Gewerkschaft der Privatangestellten, Druck, Papier,\nJournalismus, Wirtschaftsbereich Glücksspiel, Tourismus, Freizeit, 1030 Wien,\nAlfred-Dallinger-Platz 1, andererseits.",{"bindId":70,"name":71,"text":72},"jobclassifaction1","Ab 1.1.2019 gilt das neue Verwendungsgru","Ab 1.1.2019 gilt das neue Verwendungsgruppenschema. Die Umstufung hat bis\nspätestens 30.4.2019 (rückwirkend mit 1.1.2019) gemäß Umstufungsregelung in\nTeil C zu erfolgen.",{"bindId":74,"name":75,"text":76},"apprenticeships","12.Praktikanten, die aufgrund schulgeset","12.Praktikanten, die aufgrund schulgesetzlicher Bestimmungen zur Ableistung\neiner Ferialpraxis verpflichtet sind und eine effektive Arbeitsleistung\nerbringen, haben Anspruch auf eine mindestens der Lehrlingsentschädigung des\n2. Lehrjahrs entsprechenden Entschädigung.",{"bindId":78,"name":79,"text":80},"pensionfundtxt","4.Anspruch auf Abfertigung besteht auch ","4.Anspruch auf Abfertigung besteht auch dann, wenn der Angestellte wegen\nInanspruchnahme der Pension selbst kündigt. Im Übrigen gelten die\nBestimmungen der §§ 23ff Angestelltengesetz. Für Dienstverhältnisse, die\nbis 31.12.2002 abgeschlossen wurden und kein Übertritt in",{"bindId":82,"name":83,"text":84},"disabilityfundtxt","Grundsätzlich gelten die Bestimmungen de","Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes. Begünstigte\nBehinderte im Sinne des Behinderteneinstellungsgesetzes erhalten einen\nZusatzurlaub von mindestens 3 Tagen pro Urlaubsjahr.",{"bindId":86,"name":87,"text":88},"contracttrialperiod","2.Eine Anstellung auf Probe kann nur auf","2.Eine Anstellung auf Probe kann nur auf die Dauer eines Monats erfolgen .\nWird das Dienstverhältnis innerhalb der Probezeit nicht gelöst, so gilt die\nAnstellung auf unbestimmte Zeit abgeschlossen. Für Angestellte, die für eine\nbestimmte Zeit aufgenommen werden, gilt diese Bestimmung nicht.",{"bindId":90,"name":91,"text":91},"contractseverancepay","X.ABFERTIGUNG",{"bindId":93,"name":94,"text":95},"contractseverancepay1","ab vollendetem 15. Dienstjahr6 Monatsent","ab vollendetem 15. Dienstjahr6 Monatsentgelte\n\nab vollendetem 20. Dienstjahr9 Monatsentgelte\n\nab vollendetem 25. Dienstjahr12 Monatsentgelte",{"bindId":97,"name":98,"text":99},"apprentices_excluded","Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinb","Eine Probezeit muss ausdrücklich vereinbart sein (§ 19 AngG). Während der\nProbezeit kann das Dienstverhältnis jederzeit - ohne Angabe von Gründen und\nohne Einhaltung von Fristen - sowohl vom Arbeitgeber als auch vom Angestellten\ngelöst werden. Die Probezeit für Lehrlinge muss nicht vereinbart werden. Sie\ngilt kraft Gesetzes und beträgt 3 Monate (BAG).",{"bindId":101,"name":102,"text":103},"sicknessmaxdays","Fortzahlung des Entgelts bei Krankheit (","Fortzahlung des Entgelts bei Krankheit (§ 8 AngG), gültig ab 1.7.2018:",{"bindId":105,"name":106,"text":107},"disabilitypay","Beruht die Dienstverhinderung auf Arbeit","Beruht die Dienstverhinderung auf Arbeitsunfall oder Berufskrankheit,\nbehält der Angestellte seinen Anspruch auf das Entgelt ohne Rücksicht auf\nandere Zeiten einer Dienstverhinderung bis zur Dauer von 8 Wochen. Der Anspruch\nerhöht sich auf 10 Wochen, wenn das Dienstverhältnis 15Jahre ununterbrochen\ngedauert hat.",{"bindId":109,"name":110,"text":111},"paidmaternityleave","XVI.SONDERBESTIMMUNG FÜR DIE ANRECHNUNG ","XVI.SONDERBESTIMMUNG FÜR DIE ANRECHNUNG DES ELTERNKARENZURLAUBES",{"bindId":113,"name":114,"text":115},"paidmaternityleaveduration","Karenzzeiten nach dem MSchG sowie dem VK","Karenzzeiten nach dem MSchG sowie dem VKG werden im Ausmaß von insgesamt\nhöchstens 22 Monaten auf Gehaltsvorrückungen, Urlaubsausmaß, Bemessung der\nKündigungsfristen sowie die Dauer der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall\n(Unglücksfall) angerechnet. Karenzzeiten, die bereits vor dem 1.1.2019 im\nlaufenden Dienstverhältnis angerechnet wurden, sind bei der Berechnung des\nHöchstausmaßes von 22 Monaten zu berücksichtigen und stehen daher nicht\nzusätzlich zu.",{"bindId":117,"name":118,"text":119},"paidmaternityleavetxt","Die anzurechnenden 22 Monate an Karenzze","Die anzurechnenden 22 Monate an Karenzzeiten können sich auch aus mehreren\nkürzeren Karenzen zusammensetzen.",{"bindId":121,"name":122,"text":123},"deathrelativesleave","a) bei eigener Eheschließung und Verpart","a)\n      \n      bei\n        eigener Eheschließung und Verpartnerung (nach dem EPG)\n      \n      3\n        Arbeitstage\n      \n    \n    \n      b)\n      \n      bei\n        Tod des Ehegatten bzw des (der) im gemeinsamen Haushalt lebenden\n        Lebensgefährten (Lebensgefährtin)\n      \n      2\n        Arbeitstage\n      \n    \n    \n      c)\n      \n      bei\n        Teilnahme an der Eheschließung der Kinder und Geschwister\n      \n      1\n        Arbeitstag\n      \n    \n    \n      d)\n      \n      bei\n        Niederkunft der Frau bzw der im gemeinsamen Haushalt lebenden\n        Lebensgefährtin\n      \n      1\n        Arbeitstag\n      \n    \n    \n      e)\n      \n      bei\n        Tod der Eltern, Schwiegereltern oder Kinder\n      \n      1\n        Arbeitstag\n      \n    \n    \n      f)\n      \n      bei\n        Teilnahme an der Beerdigung der unter b) und e) genannten Angehörigen\n        sowie der Geschwister, Enkelkinder, Großeltern und\n        Urgroßeltern",{"bindId":125,"name":126,"text":127},"marriageleave","bei eigener Eheschließung und Verpartner","bei\n        eigener Eheschließung und Verpartnerung (nach dem EPG)",{"bindId":129,"name":130,"text":131},"childcare","Der Angestellte behält ferner den Anspru","Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch\nandere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden\nwährend einer verhältnismäßig kurzen Zeit (bis zu einer Woche) an der\nLeistung seiner Dienste verhindert wird. Unter diese Verhinderungsgründe\nfallen unter anderem:\n\nPflege nahestehender Angehöriger (müssen nicht im gleichen Haushalt\nwohnen).WICHTIG: Günstigere Bestimmungen des AngG beachten.\n\nu Verhinderung durch wichtige Gründe (zB „Elternsprechtag“,\nBeistandspflicht gegenüber Eltern, Kindern, Eheschließung eines Elternteiles,\nBeerdigung von nahestehenden Verwandten).",{"bindId":133,"name":130,"text":134},"childcareleave","Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt, wenn er durch\nandere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden\nwährend einer verhältnismäßig kurzen Zeit (bis zu einer Woche) an der\nLeistung seiner Dienste verhindert wird. Unter diese Verhinderungsgründe\nfallen unter anderem:",{"bindId":136,"name":137,"text":138},"hourspweek","1.Die wöchentliche Normalarbeitszeit bet","1.Die wöchentliche Normalarbeitszeit beträgt ausschließlich der\nRuhepausen 38,5 Stunden.",{"bindId":140,"name":141,"text":142},"hourstxt","Die tägliche Arbeitszeit der Jugendliche","Die tägliche Arbeitszeit der Jugendlichen darf 8 Stunden, ihre\nWochenarbeitszeit 38,5 Stunden nicht überschreiten. Zur Erlangung einer\nlängeren Wochenendfreizeit kann die tägliche Normalarbeitszeit auf 9 Stunden\nausgedehnt werden. Eine Durchrechnung der Normalarbeitszeit im gleichen Ausmaß\nwie bei volljährigen Angestellten ist möglich (§11 Abs 2a KJBG). Dabei kann\ndie Normalarbeitszeit bis zu 44 Stunden ausgedehnt werden, wenn sie im\nDurchschnitt 38,5 Stunden nicht übersteigt.",{"bindId":144,"name":145,"text":146},"MAXHOURS_trigger","Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbeda","Bei Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes darf die durchschnittliche\nWochenarbeitszeit innerhalb eines Durchrechnungszeitraumes von 17 Wochen 48\nStunden nicht überschreiten. Wöchentlich sind jedoch nicht mehr als 20\nÜberstunden zulässig (dh 60 Stunden\u002FWoche). Die Tagesarbeitszeit darf 12\nStunden nicht überschreiten.",{"bindId":148,"name":83,"text":84},"holidaysdays",{"bindId":150,"name":151,"text":151},"bankholidays1","Feiertage: siehe § 7 ARG.",{"bindId":153,"name":154,"text":155},"schedulesrestpw","Als Ruhetage gelten alle gesetzlichen Fe","Als Ruhetage gelten alle gesetzlichen Feiertage sowie alle Sonntage oder die\nhierfür bestimmten Ersatzruhetage.",{"bindId":157,"name":158,"text":159},"ADMINISTRATIVE_trigger","Verhinderung durch öffentliche Pflichten","Verhinderung durch öffentliche Pflichten zB Vorladungen oder Vorsprachen\nbei Behörden und Ämtern.",{"bindId":161,"name":162,"text":163},"FLEXWORK_trigger","Ein anfallender Arbeitseinsatz im Rahmen","Ein anfallender Arbeitseinsatz im Rahmen der Rufbereitschaft kann nach\nMöglichkeit auch von zu Hause erfolgen. Die Rufbereitschaft darf an max. 10\nTagen pro Monat (§ 20a AZG) und davon max. 2x während der wöchentlichen\nRuhezeit (§ 6a ARG) vereinbart werden.",{"bindId":165,"name":162,"text":163},"CONSECUTVESUNDAYS_trigger",{"bindId":167,"name":168,"text":168},"WAGES_trigger","GEHALTSTAFELN FÜR ALLE BUNDESLÄNDER 2019",{"bindId":170,"name":171,"text":171},"WAGES_payscale1_start","1.545,00",{"bindId":173,"name":174,"text":175},"WAGES_payscale1_year","Zu Abschnitt XVIIITeil D ab 1.1.2019","Zu\n        Abschnitt XVIIITeil D ab 1.1.2019",{"bindId":177,"name":178,"text":178},"WAGES_payscale1_end","2.7",{"bindId":180,"name":178,"text":178},"PAYSCALES_comments_txt",{"bindId":182,"name":183,"text":184},"oncerise_detail","1.Alle Angestellten erhalten am 1.Juni u","1.Alle Angestellten erhalten am 1.Juni und 1.Dezember jeden Jahres je eine\nSonderzahlung (Urlaubszuschuss bzw. Weihnachtsgeld) in der Höhe eines\nBruttomonatsgehaltes auf Grundlage des dem Auszahlungstermin vorangehenden\nMonatsgehaltes.",{"bindId":186,"name":187,"text":188},"NOCTPREM_trigger","zwischen 20.00 und 6.00 Uhr an Werktagen","zwischen 20.00 und 6.00 Uhr an Werktagen100%,",{"bindId":190,"name":191,"text":192},"standbyallowancetype","6.RUFBEREITSCHAFT kann mit dem Angestell","6.RUFBEREITSCHAFT kann mit dem Angestellten vereinbart werden. Sie liegt\ndann vor, wenn ein Angestellter außerhalb der normalen kollektivvertraglichen\nArbeitszeit auf Anordnung des Arbeitgebers oder dessen Bevollmächtigten\nerreichbar sein muss. Beginn und Ende der Rufbereitschaft muss festgelegt\nwerden. Die Rufbereitschaft ist mit mindestens 10 Prozent des auf die Zeit des\nBereitschaftsdienstes entfallenden Stundengehaltes zu entlohnen. Die\nBestimmungen des AZG betreffend Ruhezeit sind einzuhalten. Rufbereitschaft ist\nkeine Arbeitszeit. Wird innerhalb der Rufbereitschaft Arbeitsleistung erbracht,\nist die entsprechende Zeit als Überstunde zu entlohnen. Sollte die Anwesenheit\nim Betrieb erforderlich sein, so gilt die Wegzeit vom Wohnort als Arbeitszeit,\nsofern nicht unmittelbar nach der Arbeit im Rahmen der Rufbereitschaft\nreguläre Arbeitszeit im Betrieb anschließt.",{"bindId":194,"name":183,"text":184},"ANNLEAVE_trigger",{"bindId":196,"name":145,"text":146},"overtimeallowancetype",{"bindId":198,"name":162,"text":163},"overtimeallowance_remote",{"bindId":200,"name":201,"text":202},"sundayallowancetype","4.Call Center Mitarbeiter, die im Ausmaß","4.Call Center Mitarbeiter, die im Ausmaß von maximal 18 Stunden pro Woche\nnur Samstag und\u002Foder Sonntag arbeiten, erhalten keine Zuschläge nach Z 3.",{"bindId":204,"name":205,"text":206},"commutingallowanceamount1","Wird der Aufwand für Verpflegung von dem","Wird der Aufwand für Verpflegung von dem Arbeitgeber, der die Reisekosten\nbestreitet, getragen, so ist dies auf den Tagesgebührensatz mit 15% für das\nFrühstück, mit 35% auf das Mittag- bzw 35% auf das Abendessen anzurechnen.",{"bindId":208,"name":209,"text":210},"commutingallowancetype","Die Fahrtkosten für das kostengünstigste","Die Fahrtkosten für das kostengünstigste öffentliche Verkehrsmittel vom\nim Inland gelegenen Wohn- oder Dienstort zur Berufsschule und zurück werden\ndreimal pro Lehrgang ersetzt. Wenn sich der Wohnort des Lehrlings im Ausland\nbefindet, wird der Fahrtkostenersatz ab\u002Fbis Staatsgrenze gewährt.",{"bindId":212,"name":213,"text":213},"SENIOR_trigger","XII.DIENSTJUBILÄEN",{"bindId":215,"name":216,"text":217},"MEALALL_trigger","1.Die Entlohnung von Reisebetreuern, die","1.Die Entlohnung von Reisebetreuern, die nur für einzelne Reisen eingesetzt\nwerden unterliegt der freien Vereinbarung nach Tagessätzen, wobei diese\nbereits unter Berücksichtigung der besonderen Verhältnisse dieses Berufes,\nunter Einbeziehung von Beträgen zur Abgeltung der anteiligen Sonderzahlung,\nvon Überstunden, Urlaubsabgeltung und des Ersatzes für persönliche Ausgaben,\nerrechnet werden. Neben den Geldleistungen erhalten die Reisebetreuer noch die\ngesamte Verpflegung und die Unterkunft. Wird keine Verpflegung zur Verfügung\ngestellt, erhalten sie als Taggeld täglich weitere € 26,40.",{"bindId":219,"name":205,"text":206},"mealvouchers",{"bindId":221,"name":222,"text":222},"strikes_trigger","XX.SCHIEDSGERICHT",{"bindId":224,"name":225,"text":226},"newtech_trigger","Ein Call Center ist eine Organisationsei","Ein Call Center ist eine Organisationseinheit innerhalb des\nReisebüro-Unternehmens. Es findet kein persönlicher Kundenkontakt statt. Die\nMitarbeit im Call Center bedarf einer schriftlichen Vereinbarung.",{"bindId":228,"name":54,"text":54},"covercountry",{"bindId":230,"name":231,"text":232},"coverunion_trigger","Für alle Angestellten und Lehrlinge. Ang","Für alle Angestellten und Lehrlinge. Angestellte im Sinne dieses\nKollektivvertrages sind alle Dienstnehmer (auch Aushilfskräfte), auf die das\nAngestelltengesetz Anwendung findet.",{"bindId":234,"name":235,"text":236},"overtimeallowanceperc1_general","Der Überstundenzuschlag beträgt50%, zwis","Der Überstundenzuschlag beträgt50%,\n\nzwischen 20.00 und 6.00 Uhr an Werktagen100%,",{"bindId":238,"name":239,"text":240},"standbyallowanceperc1","Arbeitsleistung im Rahmen der Rufbereits","Arbeitsleistung im Rahmen der Rufbereitschaft zwischen 13 und50%.\n\n20 Uhr)","\u003Chtml>\n\n    \u003Cdiv class=\"cobra-report\">\n\n        \u003Ch2>AUT Austrian Federal Economic Chamber - Trade Division - 2019\u003C\u002Fh2>\n\n        \u003Cdiv class=\"section general\">\n\n            \n                \u003Cdiv id=\"display-start_date\">Anfangsdatum: &rarr;&nbsp;2019-01-01\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\n            \n            \n                \u003Cdiv id=\"display-end_date\">Enddatum: &rarr;&nbsp;Ohne nähere Angaben\u003C\u002Fdiv>\n            \n\n            \u003C!-- TODO: previous CBA logic -->\n            \u003C!-- TODO: status logic -->\n\n            \n\n            \u003C!-- TODO: transnational_label, includingcountries_label, national_framework_label -->\n\n            \u003Cdiv id=\"display-SECTOR1\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Unterhaltung, Kultur, Sport\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-NACE2004\">\n                Name Branche: &rarr;&nbsp;Reisebüros und Tourismusvereine\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-FIRMPRI\">\n                Öffentlicher\u002F privater Sektor: &rarr;&nbsp;In der Privatwirtschaft\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv>Abgeschlossen durch:\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMEMPL_1\">\n                Name Gesellschaft: &rarr;&nbsp;Wirtschaftskammer Österreichs - Sparte Handel \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1\">\n                Namen der Gewerkschaften: &rarr;&nbsp;\n\n                \n                    \n                    \u003Cspan>\n                        GPA-djp - Gewerkschaft der Privatangestellen - Druck, Journalismus, Papier\n                    \u003C\u002Fspan>\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-CBA_MEMTRAD4_1_txt\">\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section social-security-pensions\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SOCSEC_trigger\">Soziale Sicherheit und Renten\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-pensionfund\">Arbeitgeber trägt zur Pensionskasse der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilityfund\">Arbeitgeber trägt zum Arbeitsunfähigkeitsfond der Mitarbeiter bei: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-unemploymentfund\">Arbeitgeber trägt zur Arbeitslosenversicherung der Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section training\">\n            \u003Ch3 id=\"display-TRAINING_trigger\">Weiterbildung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingprogrammes\">Trainingsprogramme &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprenticeships\">Ausbildungen &rarr;&nbsp;Ja\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-trainingfund\">Arbeitgeber trägt zum Trainingsfond für Arbeitnehmer bei: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section sickness-disability\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Krankheit und Unfähigkeit\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-sicknessmaxdaysnr\">\n                Maximale Tageszahl des bezahlten Krankenurlaubs &rarr;&nbsp;The CBA explicitly refers to the law Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-longtermillness\">Bestimmungen zur Rückkehr an den Arbeitsplatz nach längerer Krankheit, z.B. Krebsbehandlung: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-menstruationleave\">Bezahter Menstruationsurlaub &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-disabilitypay\">Bezahlung im Falle von Behinderung nach einem Arbeitsunfall &rarr;&nbsp;Ja\u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n\n\n        \u003Cdiv class=\"section health-medical-assistence\">\n            \u003Ch3 id=\"display-SICDIS_trigger\">Gesundheit und Sicherheit und medizinische Versorgung\u003C\u002Fh3>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccess\">Medizinische Versorgung vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthcareaccessrelatives\">Medizinische Versorgung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurance\">Beitrag zur Krankenversicherung vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthinsurancerelatives\">Krankenversicherung für Angehörige vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetypolicy\">Gesundheits- und Sicherheitspolitik vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-healthandsafetytraining\">Gesundheits- und Sicherheitstraining vereinbart: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-protectiveclothing\">Schutzkleidung bereitgestellt: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-hivpolicy\">Regelmäßige oder jährliche ärztliche Untersuchung oder Visite bereitgestellt durch Arbeitgeber: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-monitoring\">Kontrolle von Muskel-und Knochenersuchen an Arbeitsplätzen, Berufsrisiken und\u002F oder der Beziehung zwischen Arbeit und Gesundheit: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-funeralpay\">Bestattungsleistungen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n        \n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section work-family-arrangements\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKFAM_trigger\">Arbeits- und Familienarragements\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-paidmaternityleaveduration\">\n                Bezahlter Mutterschaftsurlaub: &rarr;&nbsp;96 Wochen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-jobsecuritymothers\">Arbeitsplatzsicherheit nach dem Antritt des Mutterschaftsurlaubs: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-maternitydiscrimination\">Verbot der Mutterschaft-bezogenen Diskriminierung: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-breastfeeding_dangerouswork\">Verbot schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit zu verpflichten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-riskassessment\">Gefährdungsbeurteilung am Arbeitsplatz zur Sicherheit und Gesundheit von schwangeren oder stillenden Frauen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-alternatives\">Verfügbarkeit von Alternativen zu gefährlicher oder gesundheitsschädlicher Arbeit für schwangere oder stillende Arbeitnehmerinnen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-timeoff\">Ausfallzeit für pränatale medizinische Untersuchungen: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningnonstandard\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Regulisierung von Nicht-Standardarbeitskräften: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n              \u003Cdiv id=\"display-screeningpromotion\">Verbot des Schwangerschafts-Screenings vor der Beförderung: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv> \n            \u003Cdiv id=\"display-nursingmothers\">Einrichtungen\u002F Räumlichkeiten für stillende Mütter: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcareprovision\">Durch Arbeitgeber bereitgestellte Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-childcaresubsidy\">Durch Arbeitgeber bezuschusste Kinderbetreuungsplätze: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n   \u003Cdiv id=\"display-educationtuition\">Schulgeld\u002F Zuschuss für die Ausbildung der Kinder: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n   \n            \u003Cdiv id=\"display-childcareleave\">\n                Bezahlter Urlaub pro Jahr im Fall der Pflege von Angehörigen: &rarr;&nbsp;7 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n                        \u003Cdiv id=\"display-deathrelativesleave\">\n                Beurlaubungsdauer in Tagen im Falle des Todes eines Verwandten: &rarr;&nbsp;2 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n        \n         \n\n        \u003Cdiv class=\"section employment-contracts\">\n            \u003Ch3 id=\"display-EMPCONTR_trigger\">Arbeitsverträge\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-contracttrialperiod\">\n                Dauer der Probezeit: &rarr;&nbsp;30 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n\u003Cdiv id=\"display-severance_number\">\n                Abfindung nach 5 Dienstjahren (Anzahl der Tageslöhne): &rarr;&nbsp;No provision&nbsp;Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-severance_number_1_tenure\">\n                Abfindung nach einem Dienstjahr (Anzahl der Tageslöhne): &rarr;&nbsp;No provision&nbsp;Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-part_time_excluded\">Teilzeitbeschäftigte von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-tempagency\">Bestimmungen zu Zeitarbeitern: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-apprentices_excluded\">Auszubildende von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;Ja\u003C\u002Fdiv>\n            \u003Cdiv id=\"display-minijobs_excluded\">Minijobs\u002F Studentenjobs von Bestimmung ausgeschlossen: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n        \u003C\u002Fdiv>\n        \n\n        \u003Cdiv class=\"section working-hours\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WORKHOURS_trigger\">Arbeitszeiten, Zeitpläne und Urlaub\u003C\u002Fh3>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-hourspweek\">\n                Arbeitsstunden pro Woche: &rarr;&nbsp;38.5\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-hoursovertimemax\">\n                Höchstgrenze für Überstunden: &rarr;&nbsp;20.0\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysdays\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-10.0 Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-holidaysweeks\">\n                Bezahlter Jahresurlaub: &rarr;&nbsp;-10.0 Wochen\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-schedulesrestpw\"> Ruhezeit von mindestens einem Tag pro Woche vereinbart: &rarr;&nbsp;Ja\u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-sundays_year\">\n                Maximale Anzahl an Sonn-\u002F Feiertagen, die in einem Jahr gearbeitet werden kann: &rarr;&nbsp;18.0\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n             \u003Cdiv id=\"display-consecutivesundays\">\n                Maximale Anzahl an aufeinanderfolgenden Sonntagen, die in einem Jahr gearbeitet werden kann: &rarr;&nbsp;2.0\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \n            \n            \u003Cdiv id=\"display-administrativedays\">\n                Bezahlter Urlaub um vor Gericht zu erscheinen oder für administrative Aufgaben: &rarr;&nbsp; Tage\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-FLEXWORK_trigger\"> Bestimmungen zu flexiblen Arbeitszeitregelungen : &rarr;&nbsp;Ja\n            \u003C\u002Fdiv>\n            \n        \u003C\u002Fdiv>\n\n        \u003Cdiv class=\"section wages\">\n            \u003Ch3 id=\"display-WAGES_trigger\">Löhne\u003C\u002Fh3>\n\n            \u003Cdiv id=\"display-PAYSCALES_trigger\">\n                Löhne festgelegt anhand der Durchschnitte der Lohnskalen: &rarr;&nbsp;Yes, in one table\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \n            \n\n            \n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-COSTLIV_trigger\">Anpassung aufgrund steigender Lebenshaltungskosten: &rarr;&nbsp;\u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-ONCERISE_trigger\">Einmalige Extrazahlung:\u003C\u002Fh4>\n                \u003Cdiv id=\"display-incidentalbonusperc1\">\n                    Einmalige Extrazahlung: &rarr;&nbsp;100&nbsp;%\n                \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-extrapayfirmperformance\">Einmalige Extrazahlung aufgrund von Unternehmensleistung: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n                \u003Cdiv id=\"display-incidentalbonusdate_date\">\n                    Einmalige Extrazahlung findet statt: &rarr;&nbsp;2019-12\n                \u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-NOCTPREM_trigger\">Zuschläge für Abend- oder Nachtarbeit:\u003C\u002Fh4>\n                \u003Cdiv id=\"display-shiftallowanceperc1\">\n                    Zuschläge für Abend- oder Nachtarbeit: &rarr;&nbsp;200 % des Grundlohns\n                \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-shiftallowancetype1\">Nur Nachtarbeitszuschläge: &rarr;&nbsp;Ja\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-CONSIGN_trigger\">Bezahlung für Bereitschaftsdienst:\u003C\u002Fh4>\n                \u003Cdiv id=\"display-standbyallowanceperc1\">\n                    Bezahlung für Bereitschaftsdienst: &rarr;&nbsp;150 % des Grundlohns\n                \u003C\u002Fdiv>\n                \n                \u003Cdiv id=\"display-standbyallowancetype1\">Bezahlung für Bereitschaftsdienst nur an Sonntagen &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n                \u003Cdiv id=\"display-standbyallowancetype2\">Bezahlung für Bereitschaftsdienst an allen Wochentagen &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-OVERTIME_trigger\">Überstundenzuschläge:\u003C\u002Fh4>\n                \n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-SUNDAY_trigger\">Zuschläge für Sonntagsarbeit:\u003C\u002Fh4>\n                \u003Cdiv id=\"display-sundayallowanceperc1\">\n                    Zuschläge für Sonntagsarbeit: &rarr;&nbsp;100&nbsp;%\n                \u003C\u002Fdiv>\n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-COMMUTE_trigger\">Pendlerpauschale:\u003C\u002Fh4>\n                \n                \n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Cdiv>\n                \u003Ch4 id=\"display-SENIOR_trigger\">Dienstalterprämie\u003C\u002Fh4>\n\n                \u003Cdiv id=\"display-longserviceallowanceperc1\">\n                    Dienstalterprämie: &rarr;&nbsp;100.0 % des Grundlohns\n                \u003C\u002Fdiv>\n\n                \n\n                \u003Cdiv id=\"display-longserviceallowancetype2\">\n                    Dienstalterprämie nach: &rarr;&nbsp;20 Dienstjahre\n                \u003C\u002Fdiv>\n            \u003C\u002Fdiv>\n\n            \u003Ch4>Essenscoupons\u003C\u002Fh4>\n\n            \n\n            \u003Cdiv id=\"display-MEALALL_trigger\">Verpflegungszuschuss bereitgestellt: &rarr;&nbsp;Nein\u003C\u002Fdiv>\n            \n            \u003Cdiv id=\"display-legalassistance_trigger\">\n                Kostenfreier 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